0626/2018
Sachstand Showroom Kunsthaus Rhenania
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4473 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 26.02.2018 0626/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 Sachstand Showroom Kunsthaus Rhenania Bisheriger Sachstand Die Stadt Köln hat mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG in 2008 einen Mietvertrag über die Nut- zung des Showrooms im Kunsthaus Rhenania abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit der Option, dass dieser um jeweils 2 Jahre verlängert wird, sofern die Stadt Köln dem nicht widerspricht. Darauf basierend wurde der Hauptvertrag aktuell bis zum 30.06.2020 verlängert. Der Mietvertrag mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG enthält die Möglichkeit einer Untervermie- tung durch das Kulturamt. Bis 2016 war der Showroom an den Bayenwerft Kunsthaus Rhenania e.V. untervermietet, der seit 2013 von mehreren Kulturmanagern unterstützt wurde. Zuletzt war André Sauer als Kulturmanager für den Verein tätig. Da Kulturamt und der Verein bei den Vertragsverhandlungen zur weiteren Untervermietung keine Einigkeit erzielt haben, wird derzeit bis zum 30.06.2018 an die Sauer & Milanova GbR vermietet. Ak- tuell steht die Entscheidung über die Untervermietung ab Juli 2018 bis Mitte 2020 aus. Beirat Kunsthaus Rhenania der Häfen und Güterverkehr Köln AG Der Beirat Kunsthaus Rhenania der Häfen und Güterverkehr Köln AG, indem zurzeit Vertreter des Bayenwerft Kunsthaus Rhenania e.V., der Kölner Gesellschaft sowie aus Kulturpolitik und Kulturver- waltung, vertreten sind, hat die Funktion, die Häfen und Güterverkehr Köln AG bei der Ateliervergabe und der Entwicklung des Hauses zu beraten. Der Beirat ist kein votierendes Gremium der Kulturver- waltung und kann somit kein Votum über eine Entscheidung zur Untervermietung des Showrooms fällen. In der Vergangenheit hat das Kulturamt aber verschiedene Gespräche mit dem Verein und dem Bei- rat der Häfen und Güterverkehr Köln AG zur künftigen Nutzung des Showrooms geführt. In diesen Gesprächen und aus den Erfahrungen der bisherigen Untervermietung wurden sehr konträre Ein- schätzungen zur zukünftigen Bespielung des Showrooms deutlich. Aktuelles Vorgehen Das Kulturamt wird deshalb eine Ausschreibung auf den Weg bringen, um einen Neustart zu gewähr- leisten, der eine Akzeptanz und Identifikation der KünstlerInnen des Kunsthauses mit dem Showroom ermöglicht und gleichzeitig eine gute Ausstrahlung als Ort der gesamten freien Szene in Köln entfal- tet. Geplant ist eine offene Ausschreibung, die über das Internet und auch durch eine Pressemitteilung veröffentlicht wird. Formal können sich nicht nur Vereine, sondern auch andere Rechtsformen wie GbR bewerben. 2 Gefordert wird – wie bisher - ein Konzept zur künstlerischen Nutzung des Showrooms, in der die Vo- raussetzungen aus dem Nutzungszweck als Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, ein insgesamt künstlerisch überzeugendes Konzept in Kooperation mit Akteuren der Kölner Kulturszene vorgelegt und mit einem tragfähigen wirtschaftlichen Konzept verbunden werden muss. (Der Untermieter ist verpflichtet - derzeit - monatlich 1.000 Euro als Mietzins/NK-Pauschale an das Kulturamt zu zahlen. Die Differenz zu den Mietkosten des Hauptmietvertrages (ca. 15.000 Euro) sowie evtl. Nachzahlung von Nebenkosten werden vom Kulturamt übernommen.) Über die eingereichten Konzepte votiert der Fachbeirat Bildende Kunst des Kulturamtes. Im Zuge der Ankündigung einer Ausschreibung äußerte die Künstlerschaft des Rhenania den Wunsch, sich mit dem Kulturamt über ihre Wünsche für eine solche Ausschreibung auszutauschen. Das Kulturamt hatte dazu am Montag, 19. Februar, die Künstlerschaft zu einem Gespräch ins Kunst- haus eingeladen. In diesem Gespräch wurde der Vorschlag formuliert, die Künstlerschaft in geeigneter Form an der Entscheidung über die zukünftige Bespielung des Showrooms zu beteiligen. Konsens war, dass dies mittels einer Votierung über die eingereichten Konzepte sichergestellt werden sollte. Dazu erhalten diese die inhaltlichen Konzepte, und es erfolgt eine anonyme Abstimmung. Das Votum wird dem Fachbeirat Bildende Kunst mitgeteilt. Das Kulturamt klärt formal, inwieweit das Votum des Kunsthau- ses Rhenania als zusätzliche Stimme in der Beiratssitzung gewertet werden kann. Die Entscheidung des Fachbeirates wird von allen Beteiligten akzeptiert. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (1)
- Bayenwerft
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Details
- Aktenzeichen
- 0626/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.02.2018
- Erstellt
- 23.02.2018 11:45