Mandari Insight

0626/2018

Sachstand Showroom Kunsthaus Rhenania

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 06.03.2018, TOP 10.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4473 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/2 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2018 
 0626/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 
 
Sachstand Showroom Kunsthaus Rhenania 
Bisheriger Sachstand 
Die Stadt Köln hat mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG in 2008 einen Mietvertrag über die Nut-
zung des Showrooms im Kunsthaus Rhenania abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 
10 Jahren mit der Option, dass dieser um jeweils 2 Jahre verlängert wird, sofern die Stadt Köln dem 
nicht widerspricht. Darauf basierend wurde der Hauptvertrag aktuell bis zum 30.06.2020 verlängert. 
Der Mietvertrag mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG enthält die Möglichkeit einer Untervermie-
tung durch das Kulturamt. Bis 2016 war der Showroom an den Bayenwerft Kunsthaus Rhenania e.V. 
untervermietet, der seit 2013 von mehreren Kulturmanagern unterstützt wurde. Zuletzt war André 
Sauer als Kulturmanager für den Verein tätig. 
Da Kulturamt und der Verein bei den Vertragsverhandlungen zur weiteren Untervermietung keine 
Einigkeit erzielt haben, wird derzeit bis zum 30.06.2018 an die Sauer & Milanova GbR vermietet. Ak-
tuell steht die Entscheidung über die Untervermietung ab Juli 2018 bis Mitte 2020 aus. 
 
 
Beirat Kunsthaus Rhenania der Häfen und Güterverkehr Köln AG 
Der Beirat Kunsthaus Rhenania der Häfen und Güterverkehr Köln AG, indem zurzeit Vertreter des 
Bayenwerft Kunsthaus Rhenania e.V., der Kölner Gesellschaft sowie aus Kulturpolitik und Kulturver-
waltung, vertreten sind, hat die Funktion, die Häfen und Güterverkehr Köln AG bei der Ateliervergabe 
und der Entwicklung des Hauses zu beraten. Der Beirat ist kein votierendes Gremium der Kulturver-
waltung und kann somit kein Votum über eine Entscheidung zur Untervermietung des Showrooms 
fällen.  
In der Vergangenheit hat das Kulturamt aber verschiedene Gespräche mit dem Verein und dem Bei-
rat der Häfen und Güterverkehr Köln AG zur künftigen Nutzung des Showrooms geführt. In diesen 
Gesprächen und aus den Erfahrungen der bisherigen Untervermietung wurden sehr konträre Ein-
schätzungen zur zukünftigen Bespielung des Showrooms deutlich. 
 
 
Aktuelles Vorgehen  
Das Kulturamt wird deshalb eine Ausschreibung auf den Weg bringen, um einen Neustart zu gewähr-
leisten, der eine Akzeptanz und Identifikation der KünstlerInnen des Kunsthauses mit dem Showroom 
ermöglicht und gleichzeitig eine gute Ausstrahlung als Ort der gesamten freien Szene in Köln entfal-
tet. 
 
Geplant ist eine offene Ausschreibung, die über das Internet und auch durch eine Pressemitteilung 
veröffentlicht wird. Formal können sich nicht nur Vereine, sondern auch andere Rechtsformen wie 
GbR bewerben.

2 
 
 
Gefordert wird – wie bisher - ein Konzept zur künstlerischen Nutzung des Showrooms, in der die Vo-
raussetzungen aus dem Nutzungszweck als Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, ein insgesamt 
künstlerisch überzeugendes Konzept in Kooperation mit Akteuren der Kölner Kulturszene vorgelegt 
und mit einem tragfähigen wirtschaftlichen Konzept verbunden werden muss. (Der Untermieter ist 
verpflichtet - derzeit - monatlich 1.000 Euro als Mietzins/NK-Pauschale an das Kulturamt zu zahlen. 
Die Differenz zu den Mietkosten des Hauptmietvertrages (ca. 15.000 Euro) sowie evtl. Nachzahlung 
von Nebenkosten werden vom Kulturamt übernommen.) 
 
Über die eingereichten Konzepte votiert der Fachbeirat Bildende Kunst des Kulturamtes. 
Im Zuge der Ankündigung einer Ausschreibung äußerte die Künstlerschaft des Rhenania den 
Wunsch, sich mit dem Kulturamt über ihre Wünsche für eine solche Ausschreibung auszutauschen. 
Das Kulturamt hatte dazu am Montag, 19. Februar, die Künstlerschaft zu einem Gespräch ins Kunst-
haus eingeladen. 
 
In diesem Gespräch wurde der Vorschlag formuliert, die Künstlerschaft in geeigneter Form an der 
Entscheidung über die zukünftige Bespielung des Showrooms zu beteiligen. Konsens war, dass dies 
mittels einer Votierung über die eingereichten Konzepte sichergestellt werden sollte. Dazu erhalten 
diese die inhaltlichen Konzepte, und es erfolgt eine anonyme Abstimmung. Das Votum wird dem 
Fachbeirat Bildende Kunst mitgeteilt. Das Kulturamt klärt formal, inwieweit das Votum des Kunsthau-
ses Rhenania als zusätzliche Stimme in der Beiratssitzung gewertet werden kann. 
 
Die Entscheidung des Fachbeirates wird von allen Beteiligten akzeptiert. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

06.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bayenwerft

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0626/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.02.2018
Erstellt
23.02.2018 11:45