2006/0093
Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004
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2006/0093
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Kämmerei zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0093 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004 Vorlage vom: 19.01.2006 Beschlussvorschlag: Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand GmbH über die Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Prüfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. August 2005 Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Januar 2006: Mit Schreiben vom 17. Januar 2005 wurde der Wirtschaftstreuhand GmbH der Auftrag erteilt, auch die jährliche Prüfung der von der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an die Stadt Darmstadt abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004 zu überneh- men. Der mit Datum vom 10. Januar 2006 vorgelegte Bericht kommt zu folgendem abschließen- dem Prüfungsergebnis: „Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir die für die Abwasserreinigung der Stadt Darmstadt in Rechnung gestellten Entgelte der HEAG Südhessische Energie Aktiengesell- schaft, Darmstadt (Rechtsnachfolgerin der Südhessische Gas und Wasser Aktiengesell- schaft, Darmstadt) auf Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Stadt Darmstadt mit der Südhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft vom 22. / 24. 12.1988 und 19.1. / 26.2.1996 sowie der Nachträge vom 27.10.2004 und 17.12.2004 überprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass die Abrechnung des Jahresentgelts 2004 für die Klärwerke Darmstadt vertragsgerecht vorgenommen wurde. Außerdem konnten wir feststellen, dass die abgerechneten Kosten in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den Ausführungsbestimmungen zu § 10 KAG (vom 28.10.1970, zuletzt geändert am 22.12.1976) ermittelt wurden und den darin genannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspre- chen. Insoweit bestätigen wir hiermit die vertragsgemäße Abrechnung des Jahresentgelts 2004 für die Klärwerke Darmstadt, sowie die Abrechnung in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den Ausführungsbe- stimmungen zu § 10 KAG Hessen. Stuttgart, den 12. August 2005 Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleinle Rapp Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“ 3 ... Beanstandungen der Abrechnung gegenüber den bestehenden Verträgen haben sich nicht ergeben. Der vollständige Prüfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. August 2005 ist in der Anlage beigefügt. Er enthält unternehmensbezogene Daten und ist daher in der Stadt- verordnetenversammlung in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Darmstadt, den 19. Januar 2006 Der Dezernent II Wolfgang Glenz Bürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0093
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00