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2006/0093

Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004

Magistratsvorlage 19.01.2006

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2006/0093

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2006/0093

3367 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II 
Amt: Kämmerei 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0093 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Prüfung der abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004 
 
Vorlage vom: 19.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand GmbH über die Prüfung der 
abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Anlagen:  Prüfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. August 2005 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Januar 2006: 
 
 
Mit Schreiben vom 17. Januar 2005 wurde der Wirtschaftstreuhand GmbH der Auftrag erteilt, 
auch die jährliche Prüfung der von der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) an die Stadt 
Darmstadt abgerechneten Entgelte für Abwasserreinigung für das Jahr 2004 zu überneh-
men. 
 
Der mit Datum vom 10. Januar 2006 vorgelegte Bericht kommt zu folgendem abschließen-
dem Prüfungsergebnis: 
 
„Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir die für die Abwasserreinigung der Stadt 
Darmstadt in Rechnung gestellten Entgelte der HEAG Südhessische Energie Aktiengesell-
schaft, Darmstadt (Rechtsnachfolgerin der Südhessische Gas und Wasser Aktiengesell-
schaft, Darmstadt) auf Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Stadt Darmstadt mit 
der Südhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft vom 22. / 24. 12.1988 und 19.1. / 
26.2.1996 sowie der Nachträge vom 27.10.2004 und 17.12.2004 überprüft. 
 
Dabei haben wir festgestellt, dass die Abrechnung des Jahresentgelts 2004 für die Klärwerke 
Darmstadt vertragsgerecht vorgenommen wurde. 
 
Außerdem konnten wir feststellen, dass die abgerechneten Kosten in Übereinstimmung  mit 
§ 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den 
Ausführungsbestimmungen zu § 10 KAG (vom 28.10.1970, zuletzt geändert am 22.12.1976) 
ermittelt wurden und den darin genannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entspre-
chen. 
 
Insoweit bestätigen wir hiermit die vertragsgemäße Abrechnung des Jahresentgelts 2004 für 
die Klärwerke Darmstadt,  sowie  die  Abrechnung in  Übereinstimmung mit § 10  Abs. 2 Satz 
2 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie den Ausführungsbe-
stimmungen zu § 10 KAG Hessen. 
 
Stuttgart, den 12. August 2005 
 
 
Wirtschaftstreuhand GmbH 
 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
 
 
Dr. Kleinle Rapp 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

3 
... 
 
 
Beanstandungen der Abrechnung gegenüber den bestehenden Verträgen haben sich nicht 
ergeben. 
 
Der vollständige Prüfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. August 2005 ist in 
der Anlage beigefügt. Er enthält unternehmensbezogene Daten und ist daher in der Stadt-
verordnetenversammlung in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. 
 
Darmstadt, den 19. Januar 2006 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister 
 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

TOP 78 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0093
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00