0505/2023
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene"
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1152 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41
Vorlagen-Nummer
0505/2023
Stand: 08.01.2024
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Darstellende
Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene"
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit-
tel für „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ in Höhe von 150.000 Euro in 2023 und
2024 zur Aufstockung der mehrjährigen und der einjährigen Projektförderung Theater und
Tanz im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen.
Diese Mittel sollen wie folgt verteilt werden:
Mehrjährige Projektförderung Theater: Aufstockung um 77.000 Euro
Mehrjährige Projektförderung Tanz: Aufstockung um 52.000 Euro
Einjährige Projektförderung Tanz: Aufstockung um 21.000 Euro
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde in 2023 bzw. wird auch in 2024 umgesetzt und die Fördermittel entspre-
chend verausgabt.
Beschlussvorlage Ausschuss
7037 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0505/2023 Freigabedatum 24.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln aus der Kulturförderabgabe 2023/2024 - „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mittel für „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ in Höhe von 150.000 Euro in 2023 und 2024 zur Aufstockung der mehrjährigen und der einjährigen Projektförderung Theater und Tanz im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen. Diese Mittel sollen wie folgt verteilt werden: Mehrjährige Projektförderung Theater: Aufstockung um 77.000 Euro Mehrjährige Projektförderung Tanz: Aufstockung um 52.000 Euro Einjährige Projektförderung Tanz: Aufstockung um 21.000 Euro Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 150.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Kulturförder- abgabe (AN/1728/2022) für unterschiedliche Kulturbetriebe für 2023 und 2024 zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlos- senen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Für die „Darstellende Kunst (inkl. Tanz) Freie Szene“ stehen demnach Mittel in Höhe von je- weils 250.000 Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung. Davon sind jeweils 100.000 Euro zweckgebunden für die Comedia Colonia Theater gGmbH, die im Rahmen aufgestockter insti- tutioneller Förderung vergeben werden sollen - siehe hierzu die Vorlage 0487/2023. Die verbleibenden 150.000 Euro sollen zur Aufstockung der Förderungen für die einjährige sowie die mehrjährige Projektförderung im Tanz und Theater eingesetzt und wie folgt verteilt werden. Mehrjährige Projektförderung Theater: Aufstockung um 77.000 Euro Mehrjährige Projektförderung Tanz: Aufstockung um 52.000 Euro Einjährige Projektförderung Tanz: Aufstockung um 21.000 Euro Somit erhalten die Theaterhäuser und -gruppen im Rahmen mehrjähriger Projektförderung folgende Fördersummen: 3 Projektträger Bisherige Zu- schusssumme (Plan) Neue Zuschuss- summe 2023 und 2024 Ensemble Integral Irina Miller 22.000 Euro 33.000 Euro Deutsch-Griechisches Theater DGT 30.000 Euro 33.000 Euro A.TONAL THEATER 30.000 Euro 33.000 Euro subbotnik 30.000 Euro 33.000 Euro nö theater e. V. 30.000 Euro 33.000 Euro pulk fiktion 30.000 Euro 33.000 Euro Svetlana Fourer Ensemble 30.000 Euro 33.000 Euro WEHR 51 30.000 Euro 33.000 Euro SPOTNIK intermediale Künste e. V. 30.000 Euro 33.000 Euro Futur 3 GbR 30.000 Euro 33.000 Euro Drama Köln e. V. 30.000 Euro 33.000 Euro Trafique (Sir Gabriel Dellmann e. V.) 30.000 Euro 33.000 Euro c.t.201 ---------------- 33.000 Euro Hinweis: Die Gruppe c.t.201 ist in der mehrjährigen Projektförderung nachgerückt, da sie ur- sprünglich einen Antrag auf Konzeptionsförderung gestellt hatte. Dieser wurde aber vom The- aterbeirat mit der Empfehlung abgelehnt, die Gruppe stattdessen in die mehrjährige Projekt- förderung aufzunehmen. Für c.t.201 war in der bisherigen Planung keine Fördersumme be- rücksichtigt. Die Zuschusshöhen der geförderten Tanzkompanien im Rahmen mehrjähriger Projektförde- rung stellen sich demnach wie folgt dar: Projektträger Bisherige Zu- schusssumme (Plan) Neue Zuschuss- summe 2023/2024 Carla Jordao 15.000 Euro 28.000 Euro IP Tanz 25.000 Euro 28.000 Euro MIRA 25.000 Euro 28.000 Euro Overhead Project/Behren & Behren GbR 25.000 Euro 28.000 Euro Performing:group 25.000 Euro 28.000 Euro Reut Shemesh 25.000 Euro 28.000 Euro Sonia Franken 15.000 Euro 28.000 Euro tanz.tausch 25.000 Euro 28.000 Euro MichaelDouglas Kollektiv 20.000 Euro 28.000 Euro Die mehrjährige Projektförderung hat sich als Förderinstrument für freie Gruppen, die ganzjäh- rig mit ihren Produktionen in Köln präsent sind, aber nicht über eigene Spielstätten verfügen, als besonders geeignete Förderform entwickelt. Sie gewährt den Künstler*innen einen vierjäh- rigen Planungshorizont sowie eine festgelegte städtische Fördersumme, die u.a. sinnvoll zur Akquise weiterer Mittel an andere Förderer kommuniziert werden kann. Besonders während der Corona-Pandemie haben sich die Vorteile dieses Förderinstruments gegenüber der ein- jährigen Projektförderung aufgrund der flexibleren Verwendung der Mittel, der längeren Lauf- zeit der Förderzusage und der Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Umplanung des Pro- gramms bewährt. In Abstimmung mit dem Theater- und dem Tanzbeirat wurde in den letzten beiden Vergaberunden die Zahl der mehrjährig geförderten Gruppen auf dreizehn im Theater und neun im Tanz angehoben. Allerdings bedarf das Förderinstrument einer weiteren Stär- kung, um den Kostensteigerungen bei den Künstler*innen-Honoraren, Honoraren für Dienst- leister*innen, Mieten und Energiekosten zu begegnen. Aus diesem Grund sollen die Förder- summen für beide Sparten um mindestens 3.000 Euro pro Gruppe angehoben werden. Ensembles, denen bisher aufgrund fehlender Mittel nicht der volle Förderbetrag zugesagt werden konnte, sollen in der Förderhöhe auf ein einheitliches Niveau angehoben werden. Für die Aufstockung der dreizehn mehrjährigen Förderungen im Theater sollen 77.000 Euro ein- gesetzt werden, für die neun mehrjährig geförderten Tanzensembles 52.000 Euro. 4 Ein Betrag von 21.000 Euro soll den einjährigen Projektkostenzuschüssen im Tanz zugute- kommen. Finanzierung: Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro in 2023 und 2024 stehen im Teiler- gebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 150.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 sind ein Teil dessen. Der Rat hat den Haushalts- plan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0505/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 07.02.2023 17:10