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AN/1686/2018

Begleitende Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Deutzer Werft

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 06.12.2018, TOP 5.2.4

Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht 2021

1728 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1686/2018 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Begleitende Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Deutzer Werft, Antrag Grüne 
Beschluss: 
1.            Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 
Bei der Genehmigung von Kirmesveranstaltungen wird den Veranstaltern aufgegeben, durch geeig-
nete Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leitbaken (Verkehrszeichen 605-10) parallel 
zur Radwegkante, das verbotswidrige Beparken von Geh- und Radwegen auf der Siegburger Straße 
tatsächlich und wirkungsvoll zu verhindern. Die sinn- und nutzlosen Halteverbotsschilder, die dort 
üblicher Weise aufgestellt werden, können entfallen. 
Die Verwaltung nutzt ihre vorhandenen personellen Kapazitäten im Bereich der Verkehrsüberwa-
chung, um ihrerseits die massiven Ordnungswidrigkeiten (inklusive Wildpinkler) zu Zeiten der Kirmes 
zu ahnden und behindernd abgestellte Kraftfahrzeuge sofort und ausnahmslos abzuschleppen.  
Die Verwaltung erteilt den Veranstaltern der Kirmes keine neue Genehmigung für die Durchführung 
des Volksfestes, bis der Beschluss AN/1177/2017 betreffend die Entfernung der verbotswidrig an der 
denkmalgeschützten Kehlmauer der Deutzer Werft angebrachten Stromkästen, vollständig umgesetzt 
ist. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2021: Der Runde Tisch hat unter Beteiligung des BBM zeitnah nach dem Beschluss in 2019 stattge-
funden. Der Beschluss ist umgesetzt und der Austausch zwischen allen läuft, wobei derzeit ja keine 
Kirmes stattfindet. Das Problem auf der Werft sind aktuell die Demonstrationen, die in der Zuständig-
keit der Polizei liegen.

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3729 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2018 
AN/1686/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Begleitende Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Deutzer Werft, Antrag Grüne 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 
1. Bei der Genehmigung von Kirmesveranstaltungen wird den Veranstaltern aufgege-
ben, durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leitbaken 
(Verkehrszeichen 605-10) parallel zur Radwegkante, das verbotswidrige Beparken 
von Geh- und Radwegen auf der Siegburger Straße tatsächlich und wirkungsvoll zu 
verhindern. Die sinn- und nutzlosen Halteverbotsschilder, die dort üblicher Weise 
aufgestellt werden, können entfallen. 
 
2. Die Verwaltung nutzt ihre vorhandenen personellen Kapazitäten im Bereich der Ver-
kehrsüberwachung, um ihrerseits die massiven Ordnungswidrigkeiten zu Zeiten der 
Kirmes zu ahnden und behindernd abgestellte Kraftfahrzeuge sofort und ausnahms-
los abzuschleppen. 
 
3. Die Verwaltung erteilt den Veranstaltern der Kirmes keine neue Genehmigung für die 
Durchführung des Volksfestes, bis der Beschluss AN/1177/2017 betreffend die Ent-
fernung der verbotswidrig an der denkmalgeschützten Kehlmauer der Deutzer Werft 
angebrachten Stromkästen, vollständig umgesetzt ist. 
 
Begründung: 
Die Volksfeste in Deutz erfreuen sich großer Beliebtheit und haben eine weit über hundert-
jährige Tradition im Veedel. In den letzten Jahren gehen die Kirmesveranstaltungen in der 
Deutzer Werft allerdings mit ordnungswidrigen Behinderungen einher, die jedes akzeptable 
Maß überschritten haben. Regelmäßig sind die Geh- und Radwege entlang der Siegburger 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221-91309 
Antje Kosubek 
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt-koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender 
Claus.Vincon@stadt-koeln.de

Straße von ordnungswidrig abgestellten Kraftfahrzeugen vollständig blockiert, wovon eine 
massive Gefährdung und Behinderung für den Fuß- und Radverkehr ausgeht. Die Verkehrs-
überwachung ist zwar regelmäßig vor Ort und erfasst auch einen Teil der Ordnungswidrigkei-
ten, beseitigt aber praktisch nie die Behinderungen und Gefährdungen, indem sie Fahrzeuge 
abschleppt. Die Standardbegründung lautet, dass dadurch ja ohnehin nur Platz für die 
nächsten Fahrzeuge geschaffen würde. Die Ordnungsbehörde kapituliert hier also vor der 
normativen Kraft des Faktischen und duldet massenhaft die vorhandenen Gefährdungen und 
Behinderungen. Abhilfe kann hier schaffen, dass das illegale und antisoziale Parken auf 
Geh- und Radwegen durch physische Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leit-
baken in engen Abständen, verhindert wird. Dies muss dem Veranstalter der Kirmes als Auf-
lage aufgegeben werden, damit der Allgemeinheit hierdurch keine zusätzlichen Kosten ent-
stehen. Im Übrigen muss die Ordnungsbehörde konsequent Fahrzeuge abschleppen, die 
andere Menschen gefährden oder behindern. 
Entgegen allen Ankündigen sind die Stromkästen, die seinerzeit ohne entsprechende Ge-
nehmigung an der denkmalgeschützten Kehlmauer in der Deutzer Werft angebracht wurden, 
noch immer nicht entfernt worden. Ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung In-
nenstadt vom 14.09.2017 ist noch immer nicht umgesetzt worden. Um dies zu erreichen, ist 
den Veranstaltern der Kirmes so lange die Genehmigung für das Volksfest zu versagen, bis 
die Stromkästen von der Kehlmauer entfernt wurden. 
 
 
Gez. 
 
Antje Kosubek Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Siegburger Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Deutzer Werft

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Details

Aktenzeichen
AN/1686/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
21.11.2018
Erstellt
21.11.2018 16:15