Begleitende Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Deutzer Werft
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1686/2018 vom 21.11.2018
Stand: Am 06.12.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sachstandsbericht 2021
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1686/2018 Stand: 04.01.2022 Sachstandsbericht Begleitende Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Deutzer Werft, Antrag Grüne Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: Bei der Genehmigung von Kirmesveranstaltungen wird den Veranstaltern aufgegeben, durch geeig- nete Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leitbaken (Verkehrszeichen 605-10) parallel zur Radwegkante, das verbotswidrige Beparken von Geh- und Radwegen auf der Siegburger Straße tatsächlich und wirkungsvoll zu verhindern. Die sinn- und nutzlosen Halteverbotsschilder, die dort üblicher Weise aufgestellt werden, können entfallen. Die Verwaltung nutzt ihre vorhandenen personellen Kapazitäten im Bereich der Verkehrsüberwa- chung, um ihrerseits die massiven Ordnungswidrigkeiten (inklusive Wildpinkler) zu Zeiten der Kirmes zu ahnden und behindernd abgestellte Kraftfahrzeuge sofort und ausnahmslos abzuschleppen. Die Verwaltung erteilt den Veranstaltern der Kirmes keine neue Genehmigung für die Durchführung des Volksfestes, bis der Beschluss AN/1177/2017 betreffend die Entfernung der verbotswidrig an der denkmalgeschützten Kehlmauer der Deutzer Werft angebrachten Stromkästen, vollständig umgesetzt ist. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2021: Der Runde Tisch hat unter Beteiligung des BBM zeitnah nach dem Beschluss in 2019 stattge- funden. Der Beschluss ist umgesetzt und der Austausch zwischen allen läuft, wobei derzeit ja keine Kirmes stattfindet. Das Problem auf der Werft sind aktuell die Demonstrationen, die in der Zuständig- keit der Polizei liegen. -
Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2018 AN/1686/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Begleitende Maßnahmen bei Veranstaltungen in der Deutzer Werft, Antrag Grüne Antrag: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 1. Bei der Genehmigung von Kirmesveranstaltungen wird den Veranstaltern aufgege- ben, durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leitbaken (Verkehrszeichen 605-10) parallel zur Radwegkante, das verbotswidrige Beparken von Geh- und Radwegen auf der Siegburger Straße tatsächlich und wirkungsvoll zu verhindern. Die sinn- und nutzlosen Halteverbotsschilder, die dort üblicher Weise aufgestellt werden, können entfallen. 2. Die Verwaltung nutzt ihre vorhandenen personellen Kapazitäten im Bereich der Ver- kehrsüberwachung, um ihrerseits die massiven Ordnungswidrigkeiten zu Zeiten der Kirmes zu ahnden und behindernd abgestellte Kraftfahrzeuge sofort und ausnahms- los abzuschleppen. 3. Die Verwaltung erteilt den Veranstaltern der Kirmes keine neue Genehmigung für die Durchführung des Volksfestes, bis der Beschluss AN/1177/2017 betreffend die Ent- fernung der verbotswidrig an der denkmalgeschützten Kehlmauer der Deutzer Werft angebrachten Stromkästen, vollständig umgesetzt ist. Begründung: Die Volksfeste in Deutz erfreuen sich großer Beliebtheit und haben eine weit über hundert- jährige Tradition im Veedel. In den letzten Jahren gehen die Kirmesveranstaltungen in der Deutzer Werft allerdings mit ordnungswidrigen Behinderungen einher, die jedes akzeptable Maß überschritten haben. Regelmäßig sind die Geh- und Radwege entlang der Siegburger Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de Straße von ordnungswidrig abgestellten Kraftfahrzeugen vollständig blockiert, wovon eine massive Gefährdung und Behinderung für den Fuß- und Radverkehr ausgeht. Die Verkehrs- überwachung ist zwar regelmäßig vor Ort und erfasst auch einen Teil der Ordnungswidrigkei- ten, beseitigt aber praktisch nie die Behinderungen und Gefährdungen, indem sie Fahrzeuge abschleppt. Die Standardbegründung lautet, dass dadurch ja ohnehin nur Platz für die nächsten Fahrzeuge geschaffen würde. Die Ordnungsbehörde kapituliert hier also vor der normativen Kraft des Faktischen und duldet massenhaft die vorhandenen Gefährdungen und Behinderungen. Abhilfe kann hier schaffen, dass das illegale und antisoziale Parken auf Geh- und Radwegen durch physische Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leit- baken in engen Abständen, verhindert wird. Dies muss dem Veranstalter der Kirmes als Auf- lage aufgegeben werden, damit der Allgemeinheit hierdurch keine zusätzlichen Kosten ent- stehen. Im Übrigen muss die Ordnungsbehörde konsequent Fahrzeuge abschleppen, die andere Menschen gefährden oder behindern. Entgegen allen Ankündigen sind die Stromkästen, die seinerzeit ohne entsprechende Ge- nehmigung an der denkmalgeschützten Kehlmauer in der Deutzer Werft angebracht wurden, noch immer nicht entfernt worden. Ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung In- nenstadt vom 14.09.2017 ist noch immer nicht umgesetzt worden. Um dies zu erreichen, ist den Veranstaltern der Kirmes so lange die Genehmigung für das Volksfest zu versagen, bis die Stromkästen von der Kehlmauer entfernt wurden. Gez. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz