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1524/2023

Erweiterung Tempo-30-Zone Unter Krahnenbäumen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.05.2023, TOP 3.18

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3 - geplante Erweiterung der Tempo-30-Zone

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Anlage 2 - aktuelle Situation

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1524/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung Tempo-30-Zone Unter Krahnenbäumen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die bestehende Tempo-30-Zone von der 
Weidengasse und Eintrachstraße, über den Eigelstein und Unter Krahnenbäumen bis zur Ein-
fahrt von der Turiner Straße erweitert wird. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei der Einrichtung der Fahrradstraße Eigelstein wurde die bestehenden Tempo-30- und 
Tempo-20-Zonen durchtrennt. Dabei wurde gerade im Kreuzungsbreich Weidengas-
se/Eintrachtstraße/Eigelstein die bestehende Tempo-20-Zone übersehen. Diese Zone umfasst 
aktuell nur den Kurvenbereich Weidengasse/Eintrachstraße (etwa 20 Metern) und erfüllt damit 
nicht den rechtlich bindenden Zonencharakter. In Anlage 2 ist die aktuelle Situation skizziert. 
Rechtlich umfasst eine Tempo-30-Zone bzw. eine Tempo-20-Zone stets mehr als nur eine 
Straße. 
Die Straße Unter Krahnenbäumen wurde bei der Einrichtung der Fahrradstraße Eigelstein mit 
einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h beschildert. 
Mit einer Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone über den Kreuzungsbereich Weiden-
gasse/Eintrachtstraße/Eigelstein und der Straße Unter Krahnenbäumen bis zur Einfahrt Turi-
ner Straße würde die Zone vereinheitlicht werden und eine rechtlich standhafte Geschwindig-
keitsreduzierung ermöglichen. Durch die Vereinheitlichung ist zudem eine verständlichere 
Verkehrsregelung gegeben. In Anlage 3 ist die erweiterte Zone skizziert. 
Für die Fahrradstraße hat diese Maßnahme keinen negativen Einfluss. Die Geschwindigkeits-
regelung, wie auch die Vorfahrtsregelung bleiben unberührt. Mit dem Wechsel von strecken-
bezogener Geschwindigkeitsreduzierung zu einer Tempo-30-Zone ist eine einheitliche rechts-
vor-links-Vorfahrtsregelung verständlicher für alle Verkehrsarten. Dies wird sich positiv auf die 
allgemeine Verkehrssituation auswirken. 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – aktuelle Situation 
Anlage 3 – geplante Erweiterung der Tempo-30-Zone

Anlage 3 - geplante Erweiterung der Tempo-30-Zone

44 Zeichen

Vorschlag Erweiterung Tempo 30 Zone
Anlage 3

Anlage 2 - aktuelle Situation

43 Zeichen

Aktuelle Zonen / Geschwindigkeiten
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Turiner Straße
  • Unter Krahnenbäumen
  • Eintrachtstraße
  • Weidengasse
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
1524/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.05.2023
Erstellt
08.05.2023 11:43