Erweiterung Tempo-30-Zone Unter Krahnenbäumen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1524/2023 vom 16.05.2023
Stand: Am 25.05.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 1524/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung Tempo-30-Zone Unter Krahnenbäumen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass die bestehende Tempo-30-Zone von der Weidengasse und Eintrachstraße, über den Eigelstein und Unter Krahnenbäumen bis zur Ein- fahrt von der Turiner Straße erweitert wird. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Einrichtung der Fahrradstraße Eigelstein wurde die bestehenden Tempo-30- und Tempo-20-Zonen durchtrennt. Dabei wurde gerade im Kreuzungsbreich Weidengas- se/Eintrachtstraße/Eigelstein die bestehende Tempo-20-Zone übersehen. Diese Zone umfasst aktuell nur den Kurvenbereich Weidengasse/Eintrachstraße (etwa 20 Metern) und erfüllt damit nicht den rechtlich bindenden Zonencharakter. In Anlage 2 ist die aktuelle Situation skizziert. Rechtlich umfasst eine Tempo-30-Zone bzw. eine Tempo-20-Zone stets mehr als nur eine Straße. Die Straße Unter Krahnenbäumen wurde bei der Einrichtung der Fahrradstraße Eigelstein mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h beschildert. Mit einer Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone über den Kreuzungsbereich Weiden- gasse/Eintrachtstraße/Eigelstein und der Straße Unter Krahnenbäumen bis zur Einfahrt Turi- ner Straße würde die Zone vereinheitlicht werden und eine rechtlich standhafte Geschwindig- keitsreduzierung ermöglichen. Durch die Vereinheitlichung ist zudem eine verständlichere Verkehrsregelung gegeben. In Anlage 3 ist die erweiterte Zone skizziert. Für die Fahrradstraße hat diese Maßnahme keinen negativen Einfluss. Die Geschwindigkeits- regelung, wie auch die Vorfahrtsregelung bleiben unberührt. Mit dem Wechsel von strecken- bezogener Geschwindigkeitsreduzierung zu einer Tempo-30-Zone ist eine einheitliche rechts- vor-links-Vorfahrtsregelung verständlicher für alle Verkehrsarten. Dies wird sich positiv auf die allgemeine Verkehrssituation auswirken. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – aktuelle Situation Anlage 3 – geplante Erweiterung der Tempo-30-Zone -
Anlage 3 - geplante Erweiterung der Tempo-30-Zone
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Vorschlag Erweiterung Tempo 30 Zone Anlage 3 -
Anlage 2 - aktuelle Situation
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Aktuelle Zonen / Geschwindigkeiten Anlage 2
Beratungsverlauf
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25.05.2023
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.18, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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