2109/2017
Varianten für eine Querung der Luxemburger Straße an der Haltestelle Eifelwall
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Anlage 1- Lageplan mit Querung
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6.01 4.00 6.0 4.00 8.95 2.95 3.12 2.88 2.20 2.00 0.50 4.65 1.50 3.00 3.15 3.18 3.20 2.2 2.0 0.5 2.50 1.85 3.67 1.00 4.00 4.0 2.5 2.3 2.2 2.2 2.2 2.0 4.0 5.0 1.5 5.0 1.5 5.0 4.00 Planung 663/2 Erneuerung LSA-Luxemburger Straße Übernommen aus Planung Neubau Historisches Archiv 51.85 50.94 50.95 Hochflur Mittelbahnsteig Beginn Unterführung Ende Bahnsteig vorh. VZ 240 vorh. VZ 241-30 Gebäude wird im Rahmen der Erweiterung Innerer Grüngürtel abgerissen. Die genaue Lage des Überweges wird im Wettbewerb Verlängerung Innerer Grüngürtel ermittelt. Grünhochbeet X X X X XX 6 % Rampe zur Unterführung X X 6 % 6 % 1 1.1 F1/A ST1 1.2 F1.1/A BD3.3 BD3.2 4 F4 F4.1 4.1 R31 2.1 2.2 BST2 F2/A 2 ST2/T FST2 6 F2.1/A 6.1 FST2.1 FST1.3 FST1.2 F1.3/A F1.2/A R41 F3.1 3.1 F3 3 BF1 BF1.1 BF1.2 M15 M16 M1 M2 M3 M4 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M13 M14 M5 VZ 241-30 entfernen VZ 239 neu VZ 1022-10 neu Maßnahme: M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Verkehrstechnik Datum Dateiname 250 03.08.17 Gödderz Graf 3-Luxemburger Konzeptstudie ebenerdige Überwege Luxemburger Straße
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 661/2 Vorlagen-Nummer 28.09.2017 2109/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.10.2017 Varianten für eine Querung der Luxemburger Straße an der Haltestelle Eifelwall hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017, TOP 1.5 Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. „Welche Varianten für eine Querung sind seitens der Verwaltung angedacht? 2. Wo sind diese Querungsmöglichkeiten jeweils verortet? 3. Auf welche Weise wird in den einzelnen Varianten eine Verknüpfung mit der Haltestelle Eifel- wall erreicht? 4. Welche Varianten wären mit einem Erhalten des Bestandgebäudes ehemaliger Betriebshof und jetziges AZ (eventuell unter Bedingungen) vereinbar und welche nicht?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1, 2. und 3: Damit eine direkte Wegeverbindung aus dem Inneren Grüngürtel zur Haltestelle geschaffen werden kann, ist eine Querung über die Luxemburger Straße und eine barrierefreie Rampe zum Hochflur- Mittelbahnsteig erforderlich (s. Anlage). Eine ebenerdige Querung über die Luxemburger Straße, auf der Nord-Westseite des Bahnsteiges, kann erst im Bereich hinter der Rampe zur Unterführung, auf dem vorhandenen Deckel der Unterführung vorgesehen werden. Wie in der Anlage dargestellt, ist eine fußläufige Wegeführung über die Luxemburger Straße zum Mittelbahnsteig vom Z-Überweg auf der Südseite des Bahnsteigs möglich. Diese Machbarkeitsstudie muss noch vertiefend untersucht und mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) abgestimmt wer- den. Die genaue Lage des Z-Überweges südlich der Haltestelle auf der Luxemburger Straße wird im Rah- men des Wettbewerbes Verlängerung Innerer Grüngürtel, Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall - er- mittelt. Mit der Fertigstellung der Verlängerung Innerer Grüngürtel, Parkstadt Süd-Teilbereich Eifelwall ist die Inbetriebnahme der ebenerdigen Querung über die Luxemburger Straße sinnvoll. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im ÖPNV-Bedarfsplan die Verlegung der Stadtbahnhalte- stelle Eifelwall im Zuge der DB-Brückensanierung an den Südbahnhof vorgesehen ist (s. auch Be- schlussvorlage – Gesamtkonzept Köln, 8.Änderung, Aufgabe der freigehaltenen Straßentrasse Stol- zestraße/Trierer Straße parallel zur Luxemburger Straße zwischen Inneren Grüngürtel und Barba- rossaplatz – Session-Nr. 2323/2017). Sollte die Fertigstellung der Grüngürtelverlängerung und die Verlegung der Stadtbahnhaltestelle zeitlich korrespondieren, wird die bestehende Stadtbahnhaltestel- le zurückgebaut und die Planung des Z-Überweges auf diese Situation angepasst. 2 Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht neben dem Neubau des Historischen Archivs eine öffentliche Grünfläche/Parkanlage vor. Auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat soll die nicht erhaltenswerte Bausubstanz an der Luxemburger Straße 93 zugunsten der Verlängerung des Grund- stücks zurückgebaut werden. Die Vorgaben werden aktuell durch den Wettbewerb Parkstadt Süd – Teilbereich Eifelwall- umgesetzt. Varianten, die sich am Trend der modernen Gebäude orientieren, sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2109/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27