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3503/2025

Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zum Thema Rückbauverpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung, Sitzung am 22.01.2026, TOP 1.1

Anlage 2 Vorabauszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025

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Anlage 1 Auszug_aus_dem_Beschlussprotokoll_BV_2_30_06_2025_AN_0887_2025

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Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Vorabauszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025

807 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates vom 
16.12.2025  
öffentlich 
5.1.2 Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zum Thema Rückbau-
verpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt 
3503/2025 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung 
am 30.06.2025, TOP 8.2.4 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis und verweist die Angelegenheit in den Wirtschaftsausschuss. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. 
  
__________  
Anmerkung:  
Der Verweis erfolgt in den Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung.

Anlage 1 Auszug_aus_dem_Beschlussprotokoll_BV_2_30_06_2025_AN_0887_2025

1920 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 30.06.2025  
öffentlich 
8.2.4 Rückbauverpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/0887/2025 
 
 
 
Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung. 
 
1. Beschluss:  
 
Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass jemand aus dem Rechtsamt über die 
Thematik in der nächsten Sitzung aufgeklärt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stim-
men der SPD-Fraktion, den Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme der  
Frau Faßbender bei Enthaltung zweier Stimmen der der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und vier Stim-
men der CDU-Fraktion abgelehnt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau) 
 
Sodann lässt Herr Giesen über den Antrag abstimmen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die auf dem Groß-
markt ansässigen Händler mit der Übergabe der Pacht- und Mietobjekte von der Über-
nahme der ihnen obliegenden Rückbauverpflichtungen freizustellen.

Für den Fall, dass dies aus vorrangig haushalterischen Gründen derzeitig nicht möglich 
sein sollte, ist der rückbauverpflichteten Händlerschaft eine merkliche geldwerte Unter-
stützung zu angemessenen Konditionen zu gewähren. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion der FDP-Fraktion und der 
Stimme der Frau Faßbender bei Enthaltung von fünf Stimmen der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und vier Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)

Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit

622 Zeichen

Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit:  
 
Vor dem Ende aller Miet- und Erbbaurechtsverträge auf dem Gelände des 
Großmarktes zum 31.12.2025 besteht die Möglichkeit, sich mit den vertraglich 
vereinbarten Rückbauverpflichtungen in der überwiegenden Anzahl der Verträge zu 
befassen. Um eine gegebenenfalls nötige unverzügliche Umsetzung einer 
Entscheidung zu gewährleisten, ist die Dringlichkeit für die Beratung in der Sitzung 
des Rates am 16.12.2025 gegeben. 
Aufgrund des verwaltungsinternen Prüf- und Abstimmungsprozesses konnte die 
Vorlage nicht fristgerecht für die aktuelle Sitzung des Rates eingebracht werden.

Beschlussvorlage Rat

4356 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 3503/2025 
Freigabedatum 
 15.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zum Thema Rückbauverpflichtung 
der Händler am Kölner Großmarkt  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung am 
30.06.2025, TOP 8.2.4 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und 
verweist die Angelegenheit in den Wirtschaftsausschuss. 
 
Alternative:  
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus ihrer Sitzung am 
30.06.2025, TOP 8.2.4 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Rat 16.12.2025 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 22.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) hat in ihrer Sitzung am 30.06.2025 unter dem TOP 
8.2.4 zum Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die auf dem Großmarkt 
ansässigen Händler mit der Übergabe der Pacht- und Mietobjekte von der Übernahme der 
ihnen obliegenden Rückbauverpflichtungen freizustellen.  
Für den Fall, dass dies aus vorrangig haushalterischen Gründen derzeitig nicht möglich sein 
sollte, ist der rückbauverpflichteten Händlerschaft eine merkliche geldwerte Unterstützung zu 
angemessenen Konditionen zu gewähren. 
 
Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. 
Die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) wird gemäß § 38 Absatz 13 der Ge-
schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 2: 
Die Miet- und Erbbaurechtsverträge der Händlerinnen und Händler auf dem Kölner Großmarkt 
beinhalten für nahezu alle Flächen, welche sich nicht in der Großmarkthalle befinden, eine 
Rückbauverpflichtung in Bezug auf die Aufbauten. Diese sind gemäß den Verträgen das Ei-
gentum der Nutzerinnen und Nutzer und mit Ablauf der Laufzeit durch diese zu entfernen. 
Die in den Verträgen vereinbarte Verpflichtung zum Rückbau bzw. zur Niederlegung der Ob-
jekte ist durch die Nutzenden ausnahmslos zu erfüllen. Alternativ bietet die Verwaltung den 
Vertragspartnerinnen und -partnern den Verzicht auf die Niederlegungsverpflichtung an, so-
fern diese durch die Zahlung einer dem Aufwand der Niederlegung angemessenen Entschädi-
gungsleistung ausgeglichen wird. Für die Fälle, in denen die Nutzenden dazu bereit sind, wird 
eine Entschädigungsleistung, basierend auf der Kostenkalkulation einer zertifizierten Fach-
firma vereinbart und vertraglich fixiert. Bei vertragsgemäßer Einzahlung an die Stadtkasse 
wird die Niederlegungsverpflichtung im Gegenzug aufgehoben und die Nutzenden müssen 
ihre von Inventar befreiten Objekte bei Ende der Nutzungsverträge an die Stadt Köln überge-
ben. 
Diese Vorgehensweise zeigt sich als vorteilhaft für beide Seiten. Die Großmarkthändlerinnen 
und -händler müssen sich nicht mit der Organisation und Umsetzung der Niederlegung ihrer 
Objekte befassen. Im Gegenzug kann die Verwaltung die Objekte ab dem Zeitpunkt der Über-
gabe in die Bildung größerer Abrisslose auf dem Gesamtgelände einbeziehen und diese in ei-
ner technisch-logistisch zweckmäßigen Reihenfolge niederlegen. Zudem übernimmt die Stadt 
Köln mit dieser Vorgehensweise das Risiko von Umsetzungsverzögerungen und Kostenstei-
gerungen in der Zukunft. 
Auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in der dargestellten Form kann aus haushal-
terischen Gründen nicht verzichtet werden. Die Kosten für die in den kommenden Jahren

3 
durchzuführenden Niederlegungen werden durch die Entschädigungszahlungen der Vertrags-
partnerinnen und -partner merklich abgedämpft. Der Kostenrahmen für die gesamten Nieder-
legungen nicht städtischer Objekte dürfte im höheren siebenstelligen Bereich liegen. 
 
Anlage 0: 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Anlage 1: 
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) vom 
30.06.2025

Beratungsverlauf (2)

16.12.2025 Rat
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2026 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
TOP 1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3503/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.12.2025
Erstellt
08.12.2025 13:53