3503/2025
Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zum Thema Rückbauverpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt
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Anlage 2 Vorabauszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates vom 16.12.2025 öffentlich 5.1.2 Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zum Thema Rückbau- verpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt 3503/2025 Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung am 30.06.2025, TOP 8.2.4 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit in den Wirtschaftsausschuss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. __________ Anmerkung: Der Verweis erfolgt in den Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung.
Anlage 1 Auszug_aus_dem_Beschlussprotokoll_BV_2_30_06_2025_AN_0887_2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 30.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 30.06.2025 öffentlich 8.2.4 Rückbauverpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt, Antrag der FDP-Fraktion AN/0887/2025 Die CDU-Fraktion bittet um Vertagung. 1. Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass jemand aus dem Rechtsamt über die Thematik in der nächsten Sitzung aufgeklärt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stim- men der SPD-Fraktion, den Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender bei Enthaltung zweier Stimmen der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und vier Stim- men der CDU-Fraktion abgelehnt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau) Sodann lässt Herr Giesen über den Antrag abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die auf dem Groß- markt ansässigen Händler mit der Übergabe der Pacht- und Mietobjekte von der Über- nahme der ihnen obliegenden Rückbauverpflichtungen freizustellen. Für den Fall, dass dies aus vorrangig haushalterischen Gründen derzeitig nicht möglich sein sollte, ist der rückbauverpflichteten Händlerschaft eine merkliche geldwerte Unter- stützung zu angemessenen Konditionen zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender bei Enthaltung von fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und vier Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Dr. Zischler, Herr Kau)
Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0, Begründung der Dringlichkeit: Vor dem Ende aller Miet- und Erbbaurechtsverträge auf dem Gelände des Großmarktes zum 31.12.2025 besteht die Möglichkeit, sich mit den vertraglich vereinbarten Rückbauverpflichtungen in der überwiegenden Anzahl der Verträge zu befassen. Um eine gegebenenfalls nötige unverzügliche Umsetzung einer Entscheidung zu gewährleisten, ist die Dringlichkeit für die Beratung in der Sitzung des Rates am 16.12.2025 gegeben. Aufgrund des verwaltungsinternen Prüf- und Abstimmungsprozesses konnte die Vorlage nicht fristgerecht für die aktuelle Sitzung des Rates eingebracht werden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 3503/2025 Freigabedatum 15.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) zum Thema Rückbauverpflichtung der Händler am Kölner Großmarkt Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung am 30.06.2025, TOP 8.2.4 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit in den Wirtschaftsausschuss. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus ihrer Sitzung am 30.06.2025, TOP 8.2.4 (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Rat 16.12.2025 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 22.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) hat in ihrer Sitzung am 30.06.2025 unter dem TOP 8.2.4 zum Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die auf dem Großmarkt ansässigen Händler mit der Übergabe der Pacht- und Mietobjekte von der Übernahme der ihnen obliegenden Rückbauverpflichtungen freizustellen. Für den Fall, dass dies aus vorrangig haushalterischen Gründen derzeitig nicht möglich sein sollte, ist der rückbauverpflichteten Händlerschaft eine merkliche geldwerte Unterstützung zu angemessenen Konditionen zu gewähren. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) wird gemäß § 38 Absatz 13 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 2: Die Miet- und Erbbaurechtsverträge der Händlerinnen und Händler auf dem Kölner Großmarkt beinhalten für nahezu alle Flächen, welche sich nicht in der Großmarkthalle befinden, eine Rückbauverpflichtung in Bezug auf die Aufbauten. Diese sind gemäß den Verträgen das Ei- gentum der Nutzerinnen und Nutzer und mit Ablauf der Laufzeit durch diese zu entfernen. Die in den Verträgen vereinbarte Verpflichtung zum Rückbau bzw. zur Niederlegung der Ob- jekte ist durch die Nutzenden ausnahmslos zu erfüllen. Alternativ bietet die Verwaltung den Vertragspartnerinnen und -partnern den Verzicht auf die Niederlegungsverpflichtung an, so- fern diese durch die Zahlung einer dem Aufwand der Niederlegung angemessenen Entschädi- gungsleistung ausgeglichen wird. Für die Fälle, in denen die Nutzenden dazu bereit sind, wird eine Entschädigungsleistung, basierend auf der Kostenkalkulation einer zertifizierten Fach- firma vereinbart und vertraglich fixiert. Bei vertragsgemäßer Einzahlung an die Stadtkasse wird die Niederlegungsverpflichtung im Gegenzug aufgehoben und die Nutzenden müssen ihre von Inventar befreiten Objekte bei Ende der Nutzungsverträge an die Stadt Köln überge- ben. Diese Vorgehensweise zeigt sich als vorteilhaft für beide Seiten. Die Großmarkthändlerinnen und -händler müssen sich nicht mit der Organisation und Umsetzung der Niederlegung ihrer Objekte befassen. Im Gegenzug kann die Verwaltung die Objekte ab dem Zeitpunkt der Über- gabe in die Bildung größerer Abrisslose auf dem Gesamtgelände einbeziehen und diese in ei- ner technisch-logistisch zweckmäßigen Reihenfolge niederlegen. Zudem übernimmt die Stadt Köln mit dieser Vorgehensweise das Risiko von Umsetzungsverzögerungen und Kostenstei- gerungen in der Zukunft. Auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in der dargestellten Form kann aus haushal- terischen Gründen nicht verzichtet werden. Die Kosten für die in den kommenden Jahren 3 durchzuführenden Niederlegungen werden durch die Entschädigungszahlungen der Vertrags- partnerinnen und -partner merklich abgedämpft. Der Kostenrahmen für die gesamten Nieder- legungen nicht städtischer Objekte dürfte im höheren siebenstelligen Bereich liegen. Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) vom 30.06.2025
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- 3503/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.12.2025
- Erstellt
- 08.12.2025 13:53