1547/2024
Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Verkehrsmanagement
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Beschlussvorlage Ausschuss
18975 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/64/644/3
Vorlagen-Nummer
1547/2024
Freigabedatum
02.07.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das
Amt für Verkehrsmanagement
2. Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und
2026 imTeilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201,
Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche
Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte.
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge und Ge-
räte für das Amt für Verkehrsmanagement in Höhe von 921.280 € an.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 421.280 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 und in Höhe von 500.000 €
zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsma-
nagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Aus-
zahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006,
Kraftfahrzeuge und Geräte, im Haushaltsjahr 2024.
Verkehrsausschuss 10.09.2024
Finanzausschuss 23.09.2024
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 921.280 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 92.128 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement, obliegt als Straßenbaulast-
träger die Verkehrssicherungspflicht für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Köln.
Der Baubetriebshof des Amtes für Verkehrsmanagement ist zur Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit im gesamten Kölner Stadtgebiet zuständig. Dazu gehören die Beseitigung von
Fahrbahn- und Gehwegschäden sowie die Unterhaltung aller Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen. Weiterhin umfasst der Aufgabenkatalog die Durchführung des Winterdienstes
und Absperrmaßnahmen bei Sondereinsätzen wie z. B. bei Demonstrationen, Bombenfunden,
Hochwasser- und Starkregenereignisse, Karneval.
Ebenfalls ist der Bauhof Mitglied des „Krisenstabes“ und gehört somit zu den Organisationen
mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchti-
gung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Si-
cherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Grundlage für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben ist zwingend
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ein jederzeit funktionsfähiger Fahrzeug- und Gerätepark. Längere reparaturbedingte Ausfall-
zeiten führen dazu, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefährdet ist und die
Abarbeitung der Straßenschäden hinausgezögert wird. Auch gefährdet ein nicht funktionsfähi-
ger Fahrzeug- und Gerätepark die Einsatzmöglichkeiten insbesondere in Krisensituationen.
Um die vielfältigen Aufgaben und die unterschiedlichen Einsatzzwecken mit den Fahrzeugen
erfüllen zu können, müssen die Fahrzeuge durch spezielle Auf- und Anbauten individuell für
den Einsatzzweck angepasst (LKW-Kipper/LKW mit Ladekran/LKW mit Werkstattaufbau) wer-
den. Lange Ausfallzeiten könnten nur durch die Anmietung von Fremdfahrzeugen verhindert
werden. Diese Anmietungen sind aber aufgrund der erforderlichen speziellen Ausstattung der
Fahrzeuge mit hohen Mietkosten verbunden. Hinzu kommt, dass solche speziellen Multifunkti-
onsfahrzeuge auf dem Markt der Mietfahrzeuge nicht angeboten werden, so dass bei länge-
rem Ausfall die Anmietung von mehreren Fahrzeugen (z. B. ein Räumfahrzeug für den Winter-
dienst und ein Straßenunterhaltungsfahrzeug mit Ladekran) vonnöten wäre, um die verkehrs-
sichernden Aufgaben erfüllen zu können. Als letzte Alternative muss zur zügigen Aufgabener-
ledigung in dringlichen Fällen sogar eine Fremdfirma zu entsprechend hohen Kosten beauf-
tragt werden. Die in Frage kommenden externen Fachunternehmen wiederum sind vielfach
vollausgelastet und stehen nicht kurzfristig zur Verfügung.
Um einen einwandfreien und ordnungsgemäßen Fuhr- und Gerätepark sicherzustellen, sind
Ersatzbeschaffungen für die unten aufgeführten Fahrzeuge und Geräte einzuleiten.
Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen:
Grundsätzlich soll gemäß Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017,
Maßnahme 30) sowie des Beschlusses im Verkehrsausschuss zum Green City Masterplan
(vgl. Vorlage-Nr.: 2637/2018, Maßnahme M4.4) der städtische Fuhrpark, wenn möglich,
elektrifiziert werden.
Auch der außergerichtliche Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe
und der Stadt sieht eine unverzügliche Nachrüstung kommunaler Fahrzeuge vor, sofern wirt-
schaftlich und technisch möglich.
Das Amt für Verkehrsmanagement setzt in der Straßenunterhaltung schwere Multifunktions-
fahrzeuge (überwiegend LKW, 8,5-12 t) ein, der Fuhrpark des Straßenkontrolldienstes besteht
aus kleiner dimensionierten Fahrzeugen (leichte Nutzfahrzeuge/Pkws). Mittlerweile verfügen
die meisten der im Straßenkontrolldienst eingesetzten Fahrzeuge über einen Elektroantrieb.
Die eingesetzten schweren Multifunktionsfahrzeuge werden für Tätigkeiten in der Straßenun-
terhaltung verwendet und können durch Anbaugeräte (Schneepflug/Salz-Sole-Streuer) auch
im Winterdienst eingesetzt werden. Durch die Anbaugeräte erhöht sich die erforderliche Nutz-
last, die diese Fahrzeuge aufnehmen müssen. Für solche Fahrzeugtypen bietet der Fahrzeug-
markt im Segment „Nutzfahrzeuge“ derzeit noch keine passenden elektrisch betriebenen
Fahrzeuge an. Als Alternative bzw. als Brückentechnologie bis zur Serienreife vollelektrischer
Lkw könnten sich aber für den Nutzfahrzeugsektor erdgasbetriebene Fahrzeuge eignen. Ein
erster Vorstoß in diese Richtung zur Beschaffung von erdgasbetriebenen Nutzfahrzeugen
über die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) war erfolglos, da derzeit in diesem Sektor noch keine
passenden Fahrzeuge mit dieser Motorisierung verfügbar sind. Der Markt wird kontinuierlich
weiter sondiert und die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Technologie einzusetzen;
in diesem Fall die umweltfreundlichste Technik.
Die EU-Kommission hat erkannt, dass die öffentliche Auftragsvergabe eine innovative Mög-
lichkeit ist, den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen auszubauen. Erste Pilotprojekte
für vier Teilbereiche waren so erfolgreich, dass die Reihe von 2021-22 von den Netzwerken
EUROCITIES in Brüssel und ICLEI in Bonn weiter fortgeführt wird (https://bigbuyers.eu).
Die Stadt Köln und die AWB nehmen seit März 2021 in der Arbeitsgruppe Electric heavy-duty
vecihles for waste collection, street cleaning and maintenance teil. Hier geht es zunächst um
die Anschaffung von elektrischen Abfall-Schwerlastfahrzeugen für den öffentlichen Raum. Die
Gruppe beschäftigt sich diesbezüglich mit unterschiedlichsten Aspekten, wie z. B. Mapping
der anstehenden Beschaffungsvorhaben und Werte der beteiligten Unternehmen, Organisie-
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ren von Marktdialogen, Vergleich von Pilotprojekten, Vergleich und/oder Erstellung von stan-
dardisierten Ausschreibungskriterien für die E-HDV-Beschaffung, Förderung von Wissen über
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für E-Fahrzeuge u. v. m. Des Weiteren werden ver-
schiedene Angebote und Hersteller solcher Fahrzeuge vorgestellt und verglichen. Das Amt für
Verkehrsmanagement beteiligt sich an diesem Austausch, um so die Entwicklung im Schwer-
lastsektor noch besser beobachten und einschätzen zu können.
Bis diese Ergebnisse vorliegen sind die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen grundsätz-
lich weiter mit konventionellen Antrieben (Diesel in der modernsten Emissionsklasse) voranzu-
treiben.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass entsprechend des Leitfadens für Vergabestellen des
Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ("SaubFahrzeugBeschG") die
Fahrzeuge des Baubetriebshofes gänzlich unter die dort genannten Ausnahmen fallen und
vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind, da sie "insbesondere als Stra-
ßeninstandhaltungsfahrzeuge und Fahrzeuge für Winterdienste (bsp. als Schneepflug)"... fun-
gieren.
Zusätzlich werden alle Fahrzeuge mit der aktuellen werksseitigen Sicherheitstechnik und mit
einem Abbiegeassistenten ausgestattet.
Im Ergebnis sollen die nachfolgend aufgeführten Ersatzbeschaffungen erfolgen:
1. Ersatzbeschaffung eines Beschilderungsfahrzeuges K-LN 6642, LKW 8,5 t
(Standort linksrheinisch)
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6642,
- Erstzulassung: 10.03.2015
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022: 9 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 26 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 05/2024: 18 Tage,
- Kilometerstand 04/2024: 108.499 km,
- Kilometerstand 2026: rd. 132.600 km (Hochrechnung für das Jahr der
Auslieferung),
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben).
Einsatz des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug K-LN 6642 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und De-
montage von Verkehrszeichen sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonst-
rationen) eingesetzt.
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:
Es soll künftig wieder ein LKW 8,5 t beschafft werden.
Kosten: ca. 158.000 Euro (brutto).
2. Ersatzbeschaffung eines Beschilderungsfahrzeuges K-LN 6645, LKW 8,5 t
(Standort linksrheinisch)
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6645,
- Erstzulassung: 10.03.2015
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- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022: 18 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 20 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 05/2024: 31 Tage,
- Kilometerstand 04/2024: 122.065 km,
- Kilometerstand 2026: rd. 149.190 km (Hochrechnung für das Jahr der
Auslieferung),
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben).
Einsatz des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug K-LN 6645 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und De-
mon-tage von Verkehrszeichen sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwas-ser/De-
monstrationen) eingesetzt.
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:
Es soll künftig wieder ein LKW 8,5 t beschafft werden.
Kosten: ca. 158.000 Euro (brutto).
3. Ersatzbeschaffung Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Radlader) K-LN 6627, Kra-
mer 750T (Standort linksrheinisch)
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6627,
- Erstzulassung: 11.11.2011
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022: 2 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 108 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 05/2024: 18 Tage,
- Betriebsstunden 04/2024: 3302 Stunden,
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben).
Einsatz des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug K-LN 6627 wird zum Beladen der LKW's und Bereitstellung der Materia-
lien für die Straßenunterhaltung, Hochwasserdienst, Winterdienst und Absperraufga-
ben eingesetzt.
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z.B. ein Radlader, können bereits – im Gegen-
satz zu den übrigen Bauhof-Lkw (s. oben) elektromotorisiert beschafft werden. Hier ist
es wichtig, die Leistungsdaten der „E“-Variante genau zu kennen und mit den geforder-
ten und benötigten Leistungs- und Kenndaten (Hubhöhe, Hubkraft, etc.) genau abzu-
gleichen.
Es soll künftig ein Radlader (Funktionalitäten ähnlich Kramer 750 T) beschafft werden.
Es wird angestrebt einen elektrisch angetriebenen Radlader (z.B. Volvo L 25 EL) zu
erhalten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 140.230 € (brutto).
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4. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6643, LKW 12 t,
Kipper, offener Kasten (Standort rechtsrheinisch)
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6643,
- Erstzulassung: 02.04.2015
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022: 43 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 7 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 05/2024: 8 Tage,
- Kilometerstand 04/2024: 94.500 km,
- Kilometerstand 2026: rd. 118.000 km (Hochrechnung für das Jahr der
Auslieferung),
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben).
Einsatz des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug K-LN 6643 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten
(z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer
und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das
neue Fahrzeug montiert werden.
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:
Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die Kosten be-
laufen sich auf ca. 180.000 Euro (brutto).
5. Ersatzbeschaffung eines Beschilderungsfahrzeuges K-LN 6644, LKW 8,5 t
(Standort rechtsrheinisch)
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6644,
- Erstzulassung: 10.03.2015
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022: 16 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 9 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 05/2024: 2 Tage,
- Kilometerstand 04/2024: 86.300 km,
- Kilometerstand 2026: rd. 105.000 km (Hochrechnung für das Jahr der
Auslieferung),
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben).
Einsatz des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug K-LN 6644 wird in der Straßenunterhaltung für die Montage und De-
montage von Verkehrszeichen sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonst-
rationen) eingesetzt.
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:
Es soll künftig wieder ein LKW 8,5 t beschafft werden.
Kosten: ca. 158.000 Euro (brutto).
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6. Ersatzbeschaffung des Straßenkontrollfahrzeuges K-LN 6648, Transit, offener
Kasten (Standort rechtsrheinisch)
- Amtliches Kennzeichen K-LN 6648,
- Erstzulassung: 04.05.2016
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2022: 56 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 26 Tage,
- reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 05/2024: 8 Tage,
- Kilometerstand 04/2024: 100.400 km,
- Kilometerstand 2026: rd. 130.000 km (Hochrechnung für das Jahr der
Auslieferung),
- Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe-
schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben).
Einsatz des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Ebenfalls wird das Fahrzeug
im Winterdienst mit einem Streuer und einem Schneepflug ausgestattet, so dass ein
ganzjähriger Einsatz möglich ist.
Anforderungen an Ersatzfahrzeug:
Es soll künftig wieder ein (Transit offener Kasten) Fahrzeug beschafft werden. Durch
die hohe Sitzposition und die damit verbundene bessere Rundumsicht werden die
Kontrollfahrten erleichtert. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug durch Anbaugeräte im
Winterdienst einzusetzen. Somit ist ein wirtschaftlicher ganzjähriger Einsatz des Fahr-
zeuges gewährleistet. Voraussichtliche Kosten: ca. 50.000 Euro (brutto).
Bedarfsanerkennung:
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Gesamtkosten:
Die Anschaffungskosten für die als Ersatz zu beschaffenden Fahrzeuge betragen insgesamt
rd. 709.440 € (netto) bzw. rd. 844.235 € (brutto). Hinzu kommen noch die Beschaffungskosten
der AWB in Höhe von rd. 77.045 € so dass sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 921.280 €
(brutto) ergeben.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von ca. 1,5 Jahren (Beschlüsse der Gremien des Rates,
Auftragsvergabe und Beschaffung durch die AWB) kann sich die Auslieferung der Fahrzeuge
bis Ende 2026 erstrecken.
Die Beschaffungskosten berechnen sich nach dem geltenden Vertrag „technische Dienste“
zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) und der Stadt Köln.
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Finanzierung:
Zur Beauftragung der Fahrzeugbeschaffungen ist in 2024 die Inanspruchnahme einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 421.280 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 und in
Höhe von 500.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 erforderlich.
Bei der Ermittlung der Höhe der jahresbezogenen Verpflichtungsermächtigungen wird unter-
stellt, dass die Auslieferung der Fahrzeuge (und damit auch die Rechnungsbegleichung) mit
einem Teilbetrag von 421.280 € in 2025 und mit einem Teilbetrag von 500.000 € in 2026 er-
folgt.
Die benötigten Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Hj.
2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplan-
zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, in entsprechender
Höhe zur Verfügung.
Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten investiven Auszahlungser-
mächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im
Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen,
Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9,
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in entsprechender Höhe ein-
geplant.
Für die voraussichtlich ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 92.128
€ wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibun-
gen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len.
Es wird die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Motoren- und Abgastechnik einzuset-
zen. In Zusammenarbeit mit den AWB Köln wird daher der Markt für Nutzfahrzeuge konse-
quent beobachtet. Die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen müssen - mit Ausnahme des
Radladers - mangels alternativer Betriebsformen noch mit konventionellen Antrieben erfolgen.
Es werden Dieselantriebe der modernsten Emissionsklasse verwendet.
Anlagen
1. Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2371 Zeichen
/ 2 14 .06.2024 141/1 64 Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine für 64/Amt für Verkehrsmanagement; Auf- tragssumme laut Beschlussvorlage 844.235 Euro brutto/ zzgl. Beschaffungs- kosten 77.045 Euro brutto, Gesamt 921.280 Euro brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/13/01/24) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 1547/2024 haben Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und einer selbstfah- renden Arbeitsmaschine zur Stellungnahme vorgelegt. Mit diesen Beschaffungen sollen bisher eingesetzte Fahrzeuge und eine Maschine ausgetauscht werden, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im öffentli- chen Straßenland benötigt werden. Hinsichtlich der vielfältigen Einsatzbereiche, Funktionserfordernisse und der konkreten Details verweise ich auf Ihre Ausführun- gen. Darüber hinaus haben Sie hinsichtlich des Klimaschutzes, der Luftreinheit und der al- ternativen Antriebe erklärt, dass im Bereich der Multifunktionsnutzfahrzeuge der Markt noch keine passenden alternativen Antriebe anbietet, so dass die aktuell vor- zunehmenden Beschaffungen mit einem Dieselmotor mit modernsten Emissions- klasse ausgestattet werden. Sie sagen zu, den alternativen Antriebsmarkt weiterhin für diesen Fahrzeugbereich zu beobachten. Aufgrund langer Vorlaufzeiten sind die Beschaffungen jetzt vorzubereiten, damit die Auslieferungen voraussichtlich Ende 2026 erfolgen können. 28 1 - 2 - Unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen sowie der Einsatzfähigkeit Ihres Baube- triebshofs sind die Ersatzbeschaffungen von fünf Fahrzeugen und einer Arbeitsma- schine mit einer Bedarfssumme von 921.280,00 Euro nachvollziehbar dargelegt. In diesem Betrag sind rund 77.045,00 Euro Beschaffungskosten der Abfallwirt- schaftsbetriebe Köln GmbH enthalten. Laut Ihren Angaben wurden die Beschaf- fungskosten für alle Fahrzeug vorsorglich als Bedarf aufgelistet. Bei den Beschilde- rungsfahrzeugen handelt es sich meines Erachtens um identische Fahrzeuge, so dass hier nur die Beschaffungskosten für ein Leistungsverzeichnis und ein Vergabe- verfahren anfallen dürften. Aus diesem Grund ist die Inrechnungstellung der Beschaf- fungskosten sorgfältig zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Horst Klippel
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
904 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Ersatzbeschaffung von stadteigenen Fahrzeugen und Geräten ist für die Öffentlichkeit nicht von Interesse. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1547/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.07.2024
- Erstellt
- 10.05.2024 07:00