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AN/2000/2021

Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Auffanggräben für Starkregen – Prävention im STB Ehrenfeld

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 21.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.10.2021, TOP 8.4

Skizze Wassergräbern

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Skizze Wassergräbern

18 Zeichen

Bsp: Melatengürtel

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

4426 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2000/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 
 
Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Auffanggräben für Starkregen – Prävention im STB 
Ehrenfeld 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:  
 
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, insbesondere die STEB, die zuständigen 
Stadtplanungsbehörden und das für Straßenbaumaßnahmen zuständige Amt zu prüfen, ob auf breiten 
Straßen des Stadtbezirks Ehrenfeld im mittleren Bereich Wassergräben angelegt werden können.  
 
Diese sollen so beschaffen sein, dass sie: 
 
1.  bei Starkregen die Wassermassen aufnehmen und in Abflussrohren in nah gelegene Kanäle leiten   
      
und / oder 
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421  
50825 Köln  
Tel: 0221 -221 94 305 
Fax: 0221-221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825  Köln

2.  mit einem Drainageverfahren das Wasser ins Erdreich sickern lassen.  
 
3. Eine Kombination von Versickerung und Drainageverfahren ist auch denkbar. 
 
Siehe beiliegende Skizze.  
 
4. Folgende Straßen sind zu prüfen: 
 
a) Grünstreifen mittig der Inneren Kanalstraße, Bereich Weinsbergstraße bis Hornstraße  
b) Ehrenfeld - Melatengürtel, Bereich Stolbergerstraße bis Osteratherstraße 
c) Äußere Kanalstraße, Stolbergerstraße bis Butzweilerstraße 
d) Militärring, Bereich Vogelsangerstraße bis Alte Escher Straße 
e) Weinsbergstraße, Bereich Innerer Kanalstraße bis Militärring 
f) Vogelsangerstraße , Alter Güterbahnhof bis Wilhelm – Mauser-Straße 
g) Venloerstraße, Wilhelm – Mauser – Straße bis Militärring 
h) Subbelratherstraße Bereich Liebigstraße bis Westfriedhof 
i)  Margarethastraße, Bereich ab Frohnhofstraße über Butzweilerstraße bis Alte Escher Straße 
j)  Butzweiler Straße, Bereich Äußere Kanalstraße über Hugo-Eckner-Straße bis Militärring 
 
5. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.  
 
 
 
Begründung:  
 
Die Starkregenereignisse der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Auffang- 
und Rückhalteflächen sowie Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser herzustellen. 
 
In einem Fachgespräch hat uns die STEB über die Planungen für zukunftsorientierte Wasserableitungen 
informiert.  
Das Auffangen großer Wassermengen bei Starkregen könnte auch in Wassergräben erfolgen, die auf 
breiten Straßen geschaffen werden könnten.  
 
Wenn das Gefälle der Straßen zur Straßenmitte angelegt wird, dann könnte das Wasser von den 
Häuserreihen weg in die Gräben geleitet werden, um es hier in den Kanälen mit entsprechendem 
Anschluss ablaufen oder wenn möglich im Erdreich versickern zu lassen. Um jede Möglichkeit 
auszuschöpfen sollte die vorgeschlagene Variante geprüft werden.  
 
Neben einer konsequenten Endsiegelung aller zu entsiegelnden Flächen ist es notwendig, wo immer 
möglich, Auffang- und Rückhaltebecken in den urbanen Bereich zu integrieren.  
 
Hier bieten sich Straßen und Straßenbahnstrecken, die über Mittelstreifen verfügen als ideale 
Möglichkeiten zur Vertiefung an. Dies könnte zum Beispiel auf dem „Gürtel“ im Zuge einer Neuordnung 
des Verkehrsraums erfolgen.  
 
Aber auch andere Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld bieten genügend Raum zur Herstellung von 
Stauwassergräben.

Die Wassergräben sollten so konstruiert sein, dass der Graben immer zu 30 % Wasser führend ist und 
bei Starkregen- und Überflutungsereignissen bis zu 100 % mit Wasser gefüllt werden kann.  
Wird die Kombinationsmöglichkeit gewählt, ist der Graben rechts und links jeweils mit einer Drainage zu 
versehen, die überlaufendes Wasser auffängt und in die Kanalisation ableitet. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Martin Berg                                                            Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

04.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2000/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
21.09.2021
Erstellt
21.09.2021 11:51