AN/2000/2021
Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Auffanggräben für Starkregen – Prävention im STB Ehrenfeld
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Skizze Wassergräbern
18 Zeichen
Bsp: Melatengürtel
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
4426 Zeichen
Herrn
Bezirksbürgermeister
Bernd Schößler
Neusser Str. 450
50733 Köln
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
- Rathaus-
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/2000/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021
Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Auffanggräben für Starkregen – Prävention im STB
Ehrenfeld
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, insbesondere die STEB, die zuständigen
Stadtplanungsbehörden und das für Straßenbaumaßnahmen zuständige Amt zu prüfen, ob auf breiten
Straßen des Stadtbezirks Ehrenfeld im mittleren Bereich Wassergräben angelegt werden können.
Diese sollen so beschaffen sein, dass sie:
1. bei Starkregen die Wassermassen aufnehmen und in Abflussrohren in nah gelegene Kanäle leiten
und / oder
CDU-Fraktion in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße 419 – 421
50825 Köln
Tel: 0221 -221 94 305
Fax: 0221-221 94 305
www.fraktion.cdu-koeln.de
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln
2. mit einem Drainageverfahren das Wasser ins Erdreich sickern lassen.
3. Eine Kombination von Versickerung und Drainageverfahren ist auch denkbar.
Siehe beiliegende Skizze.
4. Folgende Straßen sind zu prüfen:
a) Grünstreifen mittig der Inneren Kanalstraße, Bereich Weinsbergstraße bis Hornstraße
b) Ehrenfeld - Melatengürtel, Bereich Stolbergerstraße bis Osteratherstraße
c) Äußere Kanalstraße, Stolbergerstraße bis Butzweilerstraße
d) Militärring, Bereich Vogelsangerstraße bis Alte Escher Straße
e) Weinsbergstraße, Bereich Innerer Kanalstraße bis Militärring
f) Vogelsangerstraße , Alter Güterbahnhof bis Wilhelm – Mauser-Straße
g) Venloerstraße, Wilhelm – Mauser – Straße bis Militärring
h) Subbelratherstraße Bereich Liebigstraße bis Westfriedhof
i) Margarethastraße, Bereich ab Frohnhofstraße über Butzweilerstraße bis Alte Escher Straße
j) Butzweiler Straße, Bereich Äußere Kanalstraße über Hugo-Eckner-Straße bis Militärring
5. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Starkregenereignisse der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Auffang-
und Rückhalteflächen sowie Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser herzustellen.
In einem Fachgespräch hat uns die STEB über die Planungen für zukunftsorientierte Wasserableitungen
informiert.
Das Auffangen großer Wassermengen bei Starkregen könnte auch in Wassergräben erfolgen, die auf
breiten Straßen geschaffen werden könnten.
Wenn das Gefälle der Straßen zur Straßenmitte angelegt wird, dann könnte das Wasser von den
Häuserreihen weg in die Gräben geleitet werden, um es hier in den Kanälen mit entsprechendem
Anschluss ablaufen oder wenn möglich im Erdreich versickern zu lassen. Um jede Möglichkeit
auszuschöpfen sollte die vorgeschlagene Variante geprüft werden.
Neben einer konsequenten Endsiegelung aller zu entsiegelnden Flächen ist es notwendig, wo immer
möglich, Auffang- und Rückhaltebecken in den urbanen Bereich zu integrieren.
Hier bieten sich Straßen und Straßenbahnstrecken, die über Mittelstreifen verfügen als ideale
Möglichkeiten zur Vertiefung an. Dies könnte zum Beispiel auf dem „Gürtel“ im Zuge einer Neuordnung
des Verkehrsraums erfolgen.
Aber auch andere Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld bieten genügend Raum zur Herstellung von
Stauwassergräben.
Die Wassergräben sollten so konstruiert sein, dass der Graben immer zu 30 % Wasser führend ist und
bei Starkregen- und Überflutungsereignissen bis zu 100 % mit Wasser gefüllt werden kann.
Wird die Kombinationsmöglichkeit gewählt, ist der Graben rechts und links jeweils mit einer Drainage zu
versehen, die überlaufendes Wasser auffängt und in die Kanalisation ableitet.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2000/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 11:51