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Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Auffanggräben für Starkregen – Prävention im STB Ehrenfeld

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/2000/2021 vom 21.09.2021

Stand: Am 04.10.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2000/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Auffanggräben für Starkregen – Prävention im STB Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, insbesondere die STEB, die zuständigen Stadtplanungsbehörden und das für Straßenbaumaßnahmen zuständige Amt zu prüfen, ob auf breiten Straßen des Stadtbezirks Ehrenfeld im mittleren Bereich Wassergräben angelegt werden können. Diese sollen so beschaffen sein, dass sie: 1. bei Starkregen die Wassermassen aufnehmen und in Abflussrohren in nah gelegene Kanäle leiten und / oder CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221 -221 94 305 Fax: 0221-221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln 2. mit einem Drainageverfahren das Wasser ins Erdreich sickern lassen. 3. Eine Kombination von Versickerung und Drainageverfahren ist auch denkbar. Siehe beiliegende Skizze. 4. Folgende Straßen sind zu prüfen: a) Grünstreifen mittig der Inneren Kanalstraße, Bereich Weinsbergstraße bis Hornstraße b) Ehrenfeld - Melatengürtel, Bereich Stolbergerstraße bis Osteratherstraße c) Äußere Kanalstraße, Stolbergerstraße bis Butzweilerstraße d) Militärring, Bereich Vogelsangerstraße bis Alte Escher Straße e) Weinsbergstraße, Bereich Innerer Kanalstraße bis Militärring f) Vogelsangerstraße , Alter Güterbahnhof bis Wilhelm – Mauser-Straße g) Venloerstraße, Wilhelm – Mauser – Straße bis Militärring h) Subbelratherstraße Bereich Liebigstraße bis Westfriedhof i) Margarethastraße, Bereich ab Frohnhofstraße über Butzweilerstraße bis Alte Escher Straße j) Butzweiler Straße, Bereich Äußere Kanalstraße über Hugo-Eckner-Straße bis Militärring 5. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Starkregenereignisse der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Auffang- und Rückhalteflächen sowie Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser herzustellen. In einem Fachgespräch hat uns die STEB über die Planungen für zukunftsorientierte Wasserableitungen informiert. Das Auffangen großer Wassermengen bei Starkregen könnte auch in Wassergräben erfolgen, die auf breiten Straßen geschaffen werden könnten. Wenn das Gefälle der Straßen zur Straßenmitte angelegt wird, dann könnte das Wasser von den Häuserreihen weg in die Gräben geleitet werden, um es hier in den Kanälen mit entsprechendem Anschluss ablaufen oder wenn möglich im Erdreich versickern zu lassen. Um jede Möglichkeit auszuschöpfen sollte die vorgeschlagene Variante geprüft werden. Neben einer konsequenten Endsiegelung aller zu entsiegelnden Flächen ist es notwendig, wo immer möglich, Auffang- und Rückhaltebecken in den urbanen Bereich zu integrieren. Hier bieten sich Straßen und Straßenbahnstrecken, die über Mittelstreifen verfügen als ideale Möglichkeiten zur Vertiefung an. Dies könnte zum Beispiel auf dem „Gürtel“ im Zuge einer Neuordnung des Verkehrsraums erfolgen. Aber auch andere Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld bieten genügend Raum zur Herstellung von Stauwassergräben. Die Wassergräben sollten so konstruiert sein, dass der Graben immer zu 30 % Wasser führend ist und bei Starkregen- und Überflutungsereignissen bis zu 100 % mit Wasser gefüllt werden kann. Wird die Kombinationsmöglichkeit gewählt, ist der Graben rechts und links jeweils mit einer Drainage zu versehen, die überlaufendes Wasser auffängt und in die Kanalisation ableitet. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeister
  • Skizze Wassergräbern

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    Bsp: Melatengürtel

Beratungsverlauf

  1. 04.10.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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