Mandari Insight

2007/0096

Jobticket für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 06.02.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2007/0096

25.0 KB · application/pdf

Ansehen

2007/0096

10192 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.02.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  
 
Amt: Agenda-Büro  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0096 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Jobticket für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 06.02.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
a) Der Bericht des Agenda-Büros zu den bisherigen Aktivitäten der verwaltungsinternen AG Jobticket 
und die bisherigen Erkenntnissse aus dem Projekt werden zur  Kenntnis genommen. 
 
b) Der Magistrat befürwortet die Implementierung eines Jobticket-Angebotes für die Stadtverwaltung 
Darmstadt grundsätzlich. 
 
c) Die AG Jobticket wird mit der Fortsetzung der Arbeiten zur Prüfung der Umsetzbarkeit eines 
finanzierbaren Jobticket-Angebotes für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Darmstadt unter 
Federführung des Agenda-Büros beauftragt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur MV vom 06.02.2007 (Jobticket)  
 
Unternehmen und Organisationen (zum Beispiel Vereine, Behörden, Verbände, öffentliche 
Verwaltungen etc), die im RMV-Gebiet über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, 
können nach einer entsprechenden Vereinbarung mit dem RMV ihren Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern sogenannte JobTickets ausstellen.  
Das sind persönliche Zeitkarten, die an das Arbeits- oder Dienstverhältnis gebundenen sind und in 
den für den Arbeitsweg notwendigen Tarifgebieten gelten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
erhalten das JobTicket über ihr Unternehmen oder ihre Organisation. 
Der vom Unternehmen beziehungsweise der Organisation zu entrichtende Pauschalpreis wird 
individuell kalkuliert. JobTickets sind personengebunden, also nicht übertragbar und beinhalten keine 
Mitnahmeregelung. 
 
Auf Initiative des Dezernates III/Agenda-Büro hat sich am 25.07.2006 eine verwaltungsinterne „AG 
Jobticket“ gegründet, mit dem ehrgeizigen Ziel, für die MitarbeiterInnen der Stadtver-waltung 
Darmstadt die Realisierbarkeit eines finanzierbaren Jobtickets
  zu prüfen. 
 
Der AG gehören mittlerweile an: der Dezernent III, Agenda-Büro, Hauptamt, Kämmerei, 
Straßenverkehrsamt, Vermessungsamt, Personalabteilung (Gehaltsabrechnung), Gesamt-personalrat, 
ÖPNV-Koordination, Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung / Abteilung Statistik und Stadtforschung. 
 
Job-Tickets gibt es für die Mitarbeiter der Stadt Darmstadt derzeit nicht.  
Es gibt lediglich ein Programm für vergünstigte Jahreskarten, welches vom Gesamtpersonalrat 
verwaltet wird.  Der Rabatt von 6 %  wird derzeit von knapp 300 städtischen MitarbeiterInnen  genutzt. 
Das Klinikum Darmstadt hat ein eigenes Programm.  
In Darmstadt existieren Job-Tickets für die Firmen Merck und T-Com. 
 
In den vergangenen 12 Jahren hat der Gesamtpersonalrat mehrere Anläufe gestartet, ein Job-Ticket 
in Darmstadt einzuführen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben dies immer wieder als soziale 
Leistungen des Arbeitgebers eingefordert.  
Es gab zwei Umfragen bei der Mitarbeiterschaft, die den Bedarf ermitteln sollten (1993, 1999).  Auf 
Basis der zweiten Umfrage legte der RMV 1999 ein Angebot vor (knapp 30 DM pro Monat und 
Mitarbeiter, entsprechend bei 5.400 Mitarbeitern ein Wert von etwa 960.000 €). 
Auch nach einem  seinerzeit auf 21 DM reduzierten Angebot wurde - angesichts der Größenordnung 
dieser Summen - das Thema von der Stadtverwaltung nicht weiter verfolgt. Eine Gegenrechnung 
bezüglich möglicher Einnahmen erfolgte nicht. 
 
Am 11.10.2006 fand ein Erfahrungsaustausch mit der Stadt Offenbach und den in Darmstadt 
ansässigen Unternehmen Merck und T-Com statt. 
 
Merck
 hat eine eigene telefonische Erhebung unter seinen MitarbeiterInnen durchgeführt. 
Es wird für das Jobticket geworben – mit einem „Benzinkostenrechner“ und einer Fahrwegsberatung. 
Die Kombination von Öffentlichem Personennahverkehr (RMV) und Fahrrad erscheint wichtig. 
Während der Preis für das Jobticket, den Merck dem RMV zahlt, fest ist, ist der Preis, mit dem Merck 
das Jobticket an die Nutzer weitergibt, variabel.  Dies ermöglicht es, den Zuschussbe-darf zu 
reduzieren. 
Das Jobticket ist nicht übertragbar und enthält keine Mitnahmeregelungen. Es wird auf Tarifgebiete 
(z.B. Tarifzone 40 = Darmstadt und angrenzende Gemeinden) ausgestellt. 
Die Preise für die Nutzer sind nach Stufen gestaffelt (zweistellige Tarifzonen), es gibt keinen 
Pauschalpreis. 
Wichtig bei den Verhandlungen mit dem RMV war die Teilnahme der Geschäftsleitung. 
Die Rohlinge für die Tickets kommen vom RMV; sie werden von Merck bedruckt. 
 
T-Com
 verzeichnet durch die Einführung des Jobtickets massive Einsparungen bei den individuellen 
Kosten der Nutzer für Fahrscheine (zwischen 25 und 80 %). 
Der Nutzerkreis sollte zu Beginn realistisch eingegrenzt werden. Der Nutzerkreis lässt sich zu einem 
späteren Zeitpunkt gegebenenfalls erweitern. 
 
In der  Stadt Offenbach
 gilt das Jobticket jeweils für ein Jahr. Die Städtischen Kliniken (eine GmbH) 
bieten ihren MitarbeiterInnen ebenso wie die städtischen Kindertagesstätten ein eigenes Jobticket an.

3 
... 
Die Verhandlungen mit dem RMV wurden auf hoher Ebene durchgeführt (Oberbürgermeister der 
Stadt mit dem Geschäftsführer des RMV). Die Stadtverwaltung Offenbach übernimmt die pauschale 
Besteuerung. 
 
Angesichts der gescheiterten Anläufe der Vergangenheit und der hohen Hürden ist die Einführung 
eines Job-Tickets in Darmstadt kein „Selbstläufer“.  
Es bedarf einer koordinierten Arbeit aller beteiligten städtischen Stellen, ggf. unterstützt durch externe 
gutachterliche Arbeit, und einer koordinierten Kommunikation, um ein Klima zu schaffen, das der 
Einführung des Job-Tickets günstiger ist, als in der Vergangenheit. 
 
Die präsentierten Best-Practise-Beispiele T-Com Darmstadt, Merck Darmstadt und Stadt Offenbach 
haben wertvolle Hinweise zur Wirkung und Umsetzung gegeben. Sie zeigen, dass die Probleme auf 
dem Weg zur Umsetzung eines Jobtickets in Darmstadt lösbar sind, wenn 
 
• ein positives politisches Signal zum Jobticket erfolgt 
• der Nutzerkreis eines städtischen Jobtickets möglichst genau und praxisnah beschrieben wird 
(nicht zu umfassend definieren, realistisch bleiben und keine 100%-Lösung anstreben) 
• die Parkraumbewirtschaftung als Finanzierungsinstrument geprüft wird. 
• das Jobticket in ein betriebliches Mobilitätsmanagement implementiert wird  (Pilotprojekt 
Bessunger Str. läuft derzeit an!) 
• das Jobticket angesichts bestehender Umweltprobleme (v.a. Feinstaub) und zur Verminderung 
von Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeit positiv kommuniziert wird 
• die Resonanz bei den Beschäftigten positiv ist 
• der zusätzliche Arbeitsaufwand in der Verwaltung überschaubar bleibt. 
 
FAZIT: 
 
Die bisherigen stadtinternen Befragungen erscheinen ausreichend. Der Erfahrungsaustausch  am 
11.10.2006 hat gezeigt, dass es genügt, als Tarifbezirk den RMV-Bezirk „4000“ (= Darm-stadt und 
umliegende Gemeinden) zu wählen. Eine neue Befragung erscheint damit nicht angezeigt. 
 
Pendlern aus ungünstig gelegenen Wohnorten entsteht beim Wechsel auf ÖPNV ein Zeitverlust. 
 
Die Förderung von Pkw-Nutzern (Bereitstellung von Parkplätzen) und ÖPNV-Nutzern (bisher keine) 
muss unter Gerechtigkeitsaspekten modifiziert werden.  
 
Bei der Veränderung der Parkplatz-Bereitstellung könnten u.U. arbeitsrechtliche Fragen tangiert 
werden. 
 
Das Jobticket und dessen Finanzierung kann nicht pauschal zu Lasten der bisherigen kostenlosen 
Parkplätze gehen – zumindest städtische Mitarbeiter, die sehr ungünstig wohnen, sollten weiterhin die 
Möglichkeit haben, Parkplätze zu bekommen. 
 
Das bisherige Engagement des Gesamtpersonalrates für das Jobticket geht über seine eigentliche 
Aufgabe hinaus, was zu organisatorischen Problemen in der Abwicklung führen könnte. 
 
 
 
 
Zur Vermeidung einer steuerrechtlichen Relevanz muss ein Jobticket in voller Höhe der entstehenden 
Kosten an die Mitarbeiter weiter gegeben werden.
1 Dadurch entfallen die ansonsten notwendige 
pauschale Besteuerung mit 15 % sowie die Berücksichtigung bei der Berechnung der Sozial-
versicherungsbeiträge. 
Diese Vorgehensweise ist ein wichtiger Schritt für eine effiziente Abwicklung des Jobtickets im 
Hauptamt / Personalabrechnung 
                                                
1 Gibt der Arbeitgeber die Tickets verbilligt oder kostenlos an seine Mitarbeiter weiter, entsteht wie bei allen 
anderen Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein steuer- und 
sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil.  
Die auf den geldwerten Vorteil entfallende Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuert 
werden. Hierdurch tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein. Die pauschale Steuer kann auch auf den 
Arbeitnehmer abgewälzt werden.

4 
... 
 
Ein Jobticket entfaltet unbestritten positive Auswirkungen auf Klimaschutz, Gesundheit, Budget, 
Mitarbeiterzufriedenheit und die Verkehrssituation. 
 
Die Abwicklung im Rahmen bestimmter Vorgaben innerhalb der Verwaltung erscheint leistbar. 
 
Damit die Umsetzungschancen eines Jobtickets steigen, ist es ratsam, den Kreis der potenziellen 
Nutzer einzuschränken.  Eine grobe Schätzung ergibt etwa 800 tatsächliche Jobticket-Nutzer. 
 
Zeitlich ließe sich eine Pilotphase definieren, um über eine Befristung das „unternehmerische Risiko“ 
der Stadt zu begrenzen. 
 
Weitere Vorgehensweise 
Nach Beschlussfassung durch den Magistrat werden Sondierungsgespräche mit dem RMV zwecks 
Einführung eines Jobtickets geführt. 
 
Dazu wird im Vorfeld die AG „Jobticket“ eine Verhandlungsposition bezüglich Nutzergruppe und Preis 
(möglichst konkrete Zahlen) erarbeiten. 
 
Ziel des Sondierungsgespräches soll u.a. auch sein, dass keine neue Mitarbeiterbefragung 
erforderlich wird. 
 
Darmstadt, den 06.02.2007 
III - 561 - CleverMobil – Jobticket 
 
Der Dezernent III 
 
 
 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 5
TOP 119 beschließend

Orte (1)

  • Bessunger Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0096
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.02.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00