1123/2020
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion betr.: "Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie" (AN/0452/2020)
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Anlage 1 - (Vorab-)Auszug TOP 3.3 - Hauptausschuss am 20.04.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 22.04.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 48. Sitzung des Hauptausschusses vom 20.04.2020 öffentlich 3.3 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie" AN/0452/2020 Herr Joisten bittet, die Antwort der Verwaltung dann auch in die zuständigen Fach- ausschüsse zu geben. Die Angelegenheit wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 28.04.2020 1123/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 06.05.2020 Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion betr.: "Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie" (AN/0452/2020) In der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.04.2020 bat die SPD-Fraktion um die Beantwortung nachfolgender Fragen. Vorbemerkung Die Verwaltung wurde beauftragt, „ein kommunales Hilfsmaßnahmenpaket von bis zu 45 Mio. Euro aufzulegen“, über dessen Stand bzw. die bereits geschaffenen Hilfen im Hauptausschuss am 07.04.2020 schon umfassend berichtet wurde (1026/2020). Mögliche weitere Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung bestehender Bundes- und Landesprogramme sowie mit fachlicher Perspekti- ve auf die Stadtgesellschaft entwickelt und auf der Ebene des Stadtvorstandes abgewogen werden. Dabei werden der kommunalverfassungsrechtliche Betätigungsrahmen, wonach Städte und Gemein- den nur bei Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft tätig werden können, solange und soweit nicht Regelungen bzw. Regelungsbereiche von Bund und Ländern vorliegen (Subsidiarität), die Haushalts- und Finanzierungsaspekte und die beihilferechtlichen Grenzen beachtet. Frage 1 Welche bislang nicht geförderte kulturelle Einrichtung erhält bereits öffentliche Hilfe, aufgeschlüsselt nach Hilfe von Land, Bund, Stadt Köln oder aus dem Bereich städtischer Unternehmen wie der Wirt- schaftsförderung und welche bislang nicht geförderte kulturelle Einrichtung hat sich mit einem Bedarf an Hilfe an die Stadt Köln gewandt und ist abgelehnt worden? Antwort der Verwaltung Für Kunstschaffende und Kulturbetriebe war und ist insbesondere die Soforthilfe des Bundes, die durch die Bundesländer vergeben wird, wichtig. Sie wendet sich auch an Kulturbetriebe und Kunst- schaffende, die bisher nicht von den Kulturförderungen der Kommunen oder der Länder gefördert wurden. Zahlreiche Kunstschaffende und Kulturbetriebe haben diese Förderung durch das Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen der Bundesregierung, das durch das Wirtschaftsministe- rium NRW verwaltet wird, erhalten. Angaben zur Höhe der Förderung an Antragsteller aus dem Re- gierungsbezirk Köln liegen noch nicht vor. Das Programm läuft noch. Es haben zahlreiche Kölner Kunstschaffende Anträge ebenso beim Soforthilfeprogramm des Ministe- riums für Kultur und Wissenschaft (Gesamthöhe des Hilfsprogramms 5 Millionen Euro) gestellt. An Künstlerinnen und Künstler aus dem Regierungsbezirk Köln wurden ca. 1,8 Millionen Euro bewilligt. Darunter waren sicherlich auch sehr viele, die bisher nicht durch Atelierförderung oder Projektzu- schüsse von der Stadt Köln oder des Landes NRW gefördert wurden. 2 Außerdem wendet sich der städtische „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutio- nen bei coronabedingten Krisensituationen“ sowohl an durch die Stadt Köln geförderte als auch an bisher nicht geförderte Kulturbetriebe und Kulturvereine, die in Finanzierungsprobleme kommen. Es haben z.B. ein Kölner Geschichtsverein oder ein kleiner Kulturverein aus der Südstadt, der kleine Konzerte gibt, einen Antrag beim Kulturamt gestellt. Diese beiden Anträge werden gerade geprüft. Abgelehnt wurde bisher nur ein soloselbstständiger Kabarettist, der beim Notfallfonds nicht antrags- berechtigt ist. Der Notfallfonds der Wirtschaftsförderung wendet sich an Livemusikspielstätten in Köln. Hier ist die kulturelle Relevanz nachzuweisen durch den Nachweis, einer bisher bereits erhaltenen Bundes- oder Landes-Förderung. Frage 2 Welche Wege sieht die Stadtverwaltung, einen Anteil von 2 Mio. Euro aus dem vom Stadtrat be- schlossenen 45-Millionenpaket speziell für die Unterstützung dieser Kultureinrichtungen bereitzustel- len? Antwort der Verwaltung Der existierende „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei coronabeding- ten Krisensituationen“ wendet sich bereits an durch die Stadt Köln geförderte als auch nicht- geförderte Kulturbetriebe und Kulturvereine. Nur Soloselbständige sind nicht antragsberechtigt. Die bisher im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel von 3 Millionen für den Notfallfonds für Kulturbe- triebe werden bei einer zu erwartenden großen Antragszahl voraussichtlich aufgestockt werden müs- sen. Frage 3 Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung, auch aus der Beratungstätigkeit der KölnBusiness und dem Austausch mit den Kammern und Verbänden, das Kölner Unternehmen und Selbständige aufgrund von Antragsvoraussetzungen durch das Raster der bislang aufgespannten Rettungsschirme fallen? Wir bitten darzustellen, welche Regelungslücken der Verwaltung bislang bekannt geworden sind, für die eine Unterstützung für Kölner Unternehmen und Selbständige aus dem kommunalen Maßnah- menpaket in Frage kommt. Antwort der Verwaltung In der Tat fielen in der Anfangsphase verschiedene Branchen und Berufsgruppen wie Freizeitunter- nehmen oder Physiotherapie-Praxen durch das Raster der verschiedenen Unterstützungsangebote von Bund und Land. Ein Hauptkritikpunkt gerade mittelständischer Unternehmen waren darüber hinaus die Rahmenbedin- gungen der Kreditvergabe mit zum Teil sehr umfangreichen Bonitätsprüfungen. Hier wurden aber mit einem gesonderten Programm „KfW-Schnellkredite für den Mittelstand“ nachgebessert und die be- stehenden Schwachstellen beseitigt. So erfolgt jetzt fallbezogen eine 100%ige Haftungsfreistellung, die die aufwändige Bonitätsprüfung der Finanzinstitute überflüssig macht. Außerdem beträgt die Laufzeit der Kredite 10 Jahre. Auch für Physiotherapeuten und vergleichbare Berufsgruppen soll ein spezielles Unterstützungspro- gramm aufgelegt werden. Bundesgesundheitsminister Spahn hat am 13.04.2020 eine entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums angekündigt. Sogenannte Heilmittelerbringer – etwa Phy- siotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten – bekommen den Angaben zufolge 40% der Vergü- tung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss. Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten – wie bereits klassische Reha-Einrichtungen – 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzt. Ein weiteres Problem stellt sich für die vielen Solo-Selbständigen, insbesondere in Kultur- und Krea- tivberufen. Sie können zurzeit nur Betriebskosten, aber keine Lebenshaltungskosten bei der Soforthil- fe des Bundes in NRW geltend machen. Hierzu finden jedoch nach Informationen der Stadt Köln ge- rade Gespräche zwischen dem Land NRW und der Bundesregierung statt, um diese Lücke etwa durch Orientierung am nachgewiesenen Verdienstausfall zu schließen. 3 Auch „early-stage-Startups“ fallen durch das Raster der vorhandenen Soforthilfe-Instrumente. Damit werden sehr jungen Gründern (v.a. aus dem Jahr 2020), wenn sie noch nicht für eine Venture- Capital-Runde geeignet sind, von der weiteren Entwicklung abgeschnitten. KölnBusiness versucht derzeit Lösungsansätze zu finden, wie diese Betroffenen unterstützt werden können. Als Haupt-Problemgruppe bleiben schließlich die Minijobber, Auszubildende und studentische Aushil- fen etc. Hier greift die Kurzarbeitergeld-Regelung meist nicht. Für den Fall, dass Arbeitgeber Probleme haben, ihre Minijob-Abgaben zu zahlen, weil wegen der Auswirkungen von Corona der gesamte Betrieb ruht, gelten allerdings besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Die Zahlungsschwierigkeiten werden in diesem Fall durch ein sogenanntes un- abwendbares Ereignis verursacht. Die Einzugsstellen zeigen sich kulant und verzichten auf die übli- chen Gebühren für verspätete Beitragszahlungen. So werden beispielsweise keine Stundungszinsen berechnet oder es werden Säumniszuschläge bzw. Mahngebühren auf Antrag erlassen. Auch gibt es vorbildliche Einzelprojekte. So hat die Kölner Universitätsstiftung angekündigt, bis zu 250 Studierende finanziell zu unterstützen, die Ihre Einnahmequelle aus einer Tätigkeit an der Hoch- schule verloren haben und die nicht bereits anderweitig gefördert werden, z.B. durch ein Stipendium. Demnach können sie einen Antrag auf eine einmalige Unterstützung in Höhe von 800 Euro stellen. Insgesamt stellt die Stiftung 200.000 Euro bereit. Jenseits dessen fällt die individuelle Ausbildungsförderung in Fällen, in denen dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen finanziellen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Bundesministerin Kar- liczek hat angekündigt, angesichts der aktuellen Ausnahmesituation zügig für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung beim BaföG zu sorgen und Studierende unabhängig von der BaföG- Förderung z.B. im Falle eines Jobverlusts schnell und unbürokratisch durch zinslose Darlehen zu unterstützen. Frage 4 Soweit Unternehmen die Kriterien für eine Antragstellung im Rahmen der Bundes- und Landespro- gramme nicht erfüllen (beispielhaft sei hier der Nachweis genannt, dass es sich zum Stichtag 31.12.2019 nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt. Dies ist für nach dem Stichtag gegründete Unternehmen nicht möglich.): Welche Möglichkeiten beabsichtigt die Verwaltung zu eröff- nen, um Betroffene mit den Mitteln des kommunalen Hilfsmaßnahmenpakets zu unterstützen. Antwort der Verwaltung Gem. der obigen Ausführungen sucht die Verwaltung derzeit, über die bereits bekannten hinaus, nach geeigneten Maßnahmen für die vielfältigen betroffenen gesellschaftlichen und politischen Hand- lungsfelder, die dann in dem in der Vorbemerkung genannten Abwägungsprozess geprüft werden; das gilt selbstverständlich – wie oben auch bereits erwähnt – auch für Unternehmen, die nach dem 31.12.2019 gegründet wurden. Frage 5 Wie wird die Verwaltung mit Gebühren, z.B. für Außengastronomie oder auch für Sondernutzungen von Straßen im Rahmen von Festivitäten) umgehen, wird es hier Regelungen für eine Stundung oder auch den Erlass von entsprechenden Gebühren für Unternehmen und Veranstalter geben? Wir bitten des Weiteren um Darstellung, ob die Verwaltung beabsichtigt, das Zentrenbudget für Inte- ressengemeinschaften zu erhöhen und wenn ja, um einen Hinweis, in welchem Umfang ist eine Er- höhung vorgesehen ist. Antwort der Verwaltung Das Amt für öffentliche Ordnung verzichtet auf Sondernutzungsgebühren, Nutzungsentgelte und zum Teil auf Verwaltungsgebühren für Veranstaltungs- und Drehgenehmigungen sowie weiteren Son- dernutzungen, die aufgrund der Untersagung durch die Corona-Schutzverordnung nicht stattfinden konnten. Bis zum 19.04. entstehen dadurch Mindererträge in Höhe von ca. 150.000,00 €. Bei trotz- 4 dem fälligen Gebühren für Sondernutzungen, die nicht untersagt sind, wird das Ermessen im Rahmen von Stundungen voll ausgeschöpft. Bezogen auf den Bereich der Außengastronomie wird das Amt für öffentliche Ordnung bereits gezahl- te Sondernutzungsgebühren ab dem Tag der ersten Allgemeinverfügung bzw. Coronaschutzverord- nung zurückerstatten. Verifizierbare Zahlen hinsichtlich des Minderertrags liegen derzeit noch nicht vor. Derzeit eingehende Erlaubnisanträge werden im Interesse der Antragstellenden vorbereitet, aber zu- rückgestellt. Anträge auf Stundungs- und Ratenzahlung für Erlaubnisse werden wohlwollend geprüft. Für den Haushalt 2020 stehen für das Zentrenbudget rd. 30.000 € zur Verfügung. Um die Geschäfts- zentren Zentren und Interessengemeinschaften angemessen unterstützen zu können, wäre eine Ausweitung des Budgetrahmens auf ca. 100.000 € notwendig. Diese Mittel könnten aus dem Budget von 15 durch Verschiebungen bereitgestellt werden. Gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1123/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 14.04.2020 10:44