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1400/2019

Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm "Wir im Quartier" - Struktur- und Beschäftigungsförderung im Stadtviertel

Beschlussvorlage Ausschuss 03.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.06.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10604 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 
 1400/2019 
Freigabedatum  03.05.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bewilligung von Zuschüssen aus dem Programm "Wir im Quartier" - Struktur- und 
Beschäftigungsförderung im Stadtviertel 
hier: Maßnahmebewilligungen 2019 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt aus den im Haushaltsplan für 2019 im Teiler-
gebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferaufwen-
dungen, veranschlagten Mitteln für Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Kon-
zeptes „Wir im Quartier“ – Struktur- und Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel für das 
Jahr 2019 Zuschüsse an die in der Begründung genannten Träger in Höhe von insgesamt 54.633  € 
zu gewähren. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    54.633   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Haushaltsplan 2019 sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle 
Hilfen in Zeile 15, Transferaufwendungen Mittel für zusätzliche Maßnahmen zur Beschäftigungsförde-
rung in Höhe von 54.634 € veranschlagt. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um 2,41 % er-
höht. 
 
Grundlage für die Zuschussgewährung in diesem Beschluss ist das vom Ausschuss für Soziales und 
Senioren in seiner Sitzung am 14.08.2008 beschlossene Konzept „Wir im Quartier“ – Struktur- und 
Beschäftigungsförderungsprogramm im Stadtviertel. 
 
Das Förderprogramm verfolgt die Zielsetzung, zusätzliche stadtteilorientierte Angebote in den Berei-
chen Gesundheit, Umwelt, Jugend, Soziales und im interkulturellen Bereich und gleichzeitig Beschäf-
tigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerinnen und –empfänger mit 
erheblichen Vermittlungshemmnissen zu schaffen.  
Zu einer Antragstellung sind sogenannte kleine Beschäftigungsträger bzw. Projekte und gemeinnützi-
ge Vereine aufgerufen, deren jährlicher Etat 750.000,00 EUR an Ausgaben nicht überschreitet.  
Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, 
über den die jeweilige Antragstellung erfolgt. 
Insbesondere in den Tätigkeitsfeldern  
 Unterstützung der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit 
 Bürgerservice 
 Begleitung 
 Hauswirtschaftlicher Bereich 
 Verwaltung

3 
sollten von den Trägern zusätzliche sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich vergütete Be-
schäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. 
 
Der Verwaltung liegen Förderanträge von 5 Trägern für 7 berücksichtigungsfähige Beschäftigungs-
verhältnisse mit einer Antragssumme von insgesamt 61.158 € vor. 
 
Die Anträge beziehen sich überwiegend auf die Fortführung von Projekten, die in diesem Rahmen 
bereits in den Vorjahren bezuschusst wurden und durch die Beschäftigungsverhältnisse mit SGB II-
Leistungsberechtigten, für die eine Förderung gemäß § 16 e SGB II erfolgt, fortgesetzt werden. 
 
Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass die Beschäftigung vielfach zu einer nachhaltigen Stabili-
sierung der dort tätigen Personen beigetragen hat. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung der Antrag stellenden Träger mit einem einheitlichen 
Betrag je Beschäftigungsverhältnis von 7.805 € vor. 
 
1. Förderverein Höhenberg, Verein zur Förderung paritätischer Altenhilfe und Gemeinwe-
senarbeit in Köln Höhenberg e. V. 
 
Der Verein hat eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für eine langzeitarbeitslose SGB II-
Leistungsempfängerin eingerichtet, die bereits im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“  sowie 
durch eine unbefristete Förderung gemäß § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln unterstützt wurde. 
 
Ziel ist es, im Stadtteil Höhenberg, insbesondere im Bereich der Germaniasiedlung durch regelmäßi-
ge Kontaktpflege, Koordination von Fahrdiensten, Begleitung zu und in Einrichtungen der offenen 
Altenarbeit sowie Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen älteren Menschen, die in ihrer 
geistigen und körperlichen Mobilität eingeschränkt sind, eine Teilhabe an Aktivitäten im Viertel zu 
ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Senior/innen zu eigenem Engagement ermutigt und aktiviert wer-
den.  
 
Zur Fortsetzung des  Projekts beantragt der Verein einen Zuschuss für weitere 12 Monate von 8.060 
€. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 7.805 € vor. 
 
2. Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
Der Verein hat im Rahmen des Projektes „Buntes Café“ ein niederschwelliges Unterstützungsangebot 
im Kölner Norden für erwerbslose Frauen unterschiedlicher Herkunft und Lebenssituationen aufge-
baut. 
 
Das Angebot versteht sich unabhängig davon, ob die Rat suchenden Frauen arbeitsuchend sind, dem 
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder über gesetzliche Leistungsansprüche oder eine Arbeitser-
laubnis verfügen.  
 
Das „Bunte Café“ dient als Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle um 
 einen regelmäßigen Austausch und Kontaktmöglichkeit (angeleiteter interkultureller Treff, Ca-
fébetrieb) 
 Information und Beratung über vielfältige Hilfeangebote z. B. bei Arbeitslosigkeit, Erziehungs-
problemen, häuslicher Gewalt, familiären Konflikten, Schulden, Gesundheit etc. 
 Informationsveranstaltungen mit Referentinnen des Kölner Hilfenetzes 
 Regelmäßige EDV-Angebote sowie ein angeleitetes Internetcafé  
zu bieten. 
 
Für den Bereich Service/ Hauswirtschaft/ bzw. Cafébetrieb/ Reinigung hat der Verein eine zusätzliche 
Beschäftigungsstelle für eine langzeitarbeitslose SGB II-Leistungsempfängerin eingerichtet, die durch 
das Jobcenter Köln unbefristet gefördert wird.

4 
Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderten Projekts bean-
tragt der Verein eine Förderung für weitere 12 Monate von 9.448 €. 
 
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 7.805 € vor. 
 
3. Jack in the Box e.V. 
 
Der Verein hat im Rahmen seiner Projekte zum Aus- und Umbau von Seecontainern zur Nutzung für 
Institutionen und Projekte mit gemeinnützigen Nutzungen in den Bereichen des architektonischen 
Entwurfs, der Planung und Ausführung der Bautätigkeiten sowie der Planung von Kulturveranstaltun-
gen zwei zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslosen SGB II-
Leistungsempfänger/ innen mit besonderen Vermittlungshemmnissen eingerichtet. 
Diese Stellen werden unbefristet gem. § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln gefördert. 
 
In  2018 wird für den Kölner Drogenhilfeverein Vision e.V. ein Container umgebaut und auch für ande-
re innerstädtische Standorte sind temporäre Nutzungen von Containern geplant. 
 
Weiterhin steht die Beschäftigung mit der Quartiersentwicklung (ehemaliger Güterbahnhof Ehrenfeld, 
Parkstadt Süd) an, da der Träger mittelfristig nach Ehrenfeld zurückkehren will. 
 
Durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema Upcycling finden weiterhin regelmäßig Besuche 
von Schulklassen statt, die sich in Workshops mit der Umnutzung und Aufwertung von Altmaterial 
auseinandersetzen. 
 
Für dieses im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderte Projekt beantragt der 
Verein eine Förderung für weitere 12 Monate von 15.650 €. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 15.609 € vor. 
 
4. Vringstreff e.V. 
 
Der Verein fungiert als Begegnungsstätte in der Kölner Südstadt für Menschen mit und ohne Woh-
nung sowie unterschiedlicher Religionen und Kulturen sowie als Fachberatungsstelle für Personen in 
besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII. 
 
Über die Fachberatung hinaus bietet der Vringstreff e.V. Möglichkeiten zur Teilnahme am gesell-
schaftlichen Leben wie Mittagstisch und Cafébetrieb, Arbeitsmöglichkeiten bei der Dienstleistungs-
agentur „Huddel und Brassel“ und im Bereich Hauswirtschaft des Vringstreff. 
 
Der Verein hat für den Küchenbetrieb eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit als Beikoch einge-
richtet, für die eine befristete Förderung gemäß § 16 e SGB II durch das Jobcenter Köln besteht. 
 
Zusätzlich hat der Träger für die Umsetzung des Mittagstisches und verlässliche Versorgung der Gäs-
te eine weitere bislang nicht bezuschusste Beschäftigungsstelle als Servicehelfer eingerichtet, die 
ebenfalls gemäß § 16 e SGB II durch das Jobcenter gefördert wird. 
 
Für diese beiden Beschäftigungsverhältnisse beantragt der Verein eine Förderung für 12 Monate von 
16.000 €. 
 
Die Verwaltung schlägt eine Bezuschussung in Höhe von 15.809 € vor. 
 
5. Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung-agisra 
e. V. 
 
Ziel des Projektes von agisra e.V. ist die begleitende Unterstützung zur psychosozialen Beratung und 
Therapie von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, insbesondere Alleinerziehenden, neue Ankömmlin-
ge und Frauen mit Alltags- und mit Sprachschwierigkeiten.

5 
Konkret beinhaltet das Aufgabengebiet 
 die Begleitung zu Behörden, Ärzten, Rechtsanwälten etc. 
 Begleitung und Hilfestellung im Alltagsleben , beispielsweise Hilfe beim Schulwechsel des 
Kindes 
 Hilfe bei der Orientierung in der Gesellschaft 
 Unterstützung zur Erziehung 
 Dolmetschen 
 Kurse zur Freizeitgestaltung 
 
Hierzu hat der Verein eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit  für eine langzeitarbeitslose  SGB 
II-Leistungsempfängerin eingerichtet, für die eine Dauerförderung gemäß § 16e SGB II durch das 
Jobcenter Köln erfolgt. 
 
Zur Fortsetzung des im Rahmen des Programms „Wir im Quartier“ bereits geförderten Projektes be-
antragt der Verein eine Förderung für weitere 12 Monate von 12.000 € 
 
Die Verwaltung schlägt eine Förderung in Höhe von 7.805 € vor. 
 
Zusammengefasst ergibt sich somit nach obigen Beschlussempfehlungen eine  
Förderung für 
 
 Förderverein Höhenberg e.V. von  7.805 € 
 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. von  7.805 € 
 Jack in the Box e.V. von  15.609 € 
 Vringstreff e.V. von  15.609 € 
 Agisra e.V. von 7.805 € 
gesamt  54.633 €

Beratungsverlauf (1)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1400/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.05.2019
Erstellt
16.04.2019 07:45