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3347/2017

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion in der BV 1 bezüglich des Sachstandes des Projektes "Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Parkcafés"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.12.2017, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/804 
 
Vorlagen-Nummer 23.11.2017 
 3347/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion in der BV 1 bezüglich des Sachstandes des 
Projektes "Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Parkcafés" 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt stellt folgende Anfrage an die Verwaltung: 
 
1. Wie ist der aktuelle Stand beim Parkcafé in baulicher Hinsicht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In den vergangenen Monaten ist wie geplant mit den Entkernungsarbeiten begonn en worden. 
Des Weiteren wurden Betonschneidearbeiten ausgeführt und zuletzt wurde die baufällige A u-
ßenrampe abgerissen. 
In den kommenden Wochen werden weitere Entkernungsarbeiten ausgeführt. Darüber hinaus 
werden erste Sanierungsarbeiten an der bestehenden Außentreppe stattfinden. 
 
2. Wie ist der aktuelle Stand beim Parkcafé in vertraglicher Hinsicht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Den künftigen Betreibern, der Parkcafé GmbH, wird noch in diesem Jahr eine verwaltungsi n-
tern abgestimmte Fassung des Gewerbemietvertrages zur Unterschrift vorgelegt. 
 
3. Wann ist mit einer Eröffnung zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß dem, durch das bauleitende Architekturbüro „Architekten Marciniak“ erstellten, Ba u-
zeitenplan ist mit der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme im III. Qu artal 2018 zu rec h-
nen. Nach den dann erforderlichen behördlichen Abnahmen wird das Parkcafé im Anschluss 
unverzüglich öffnen. Nach heutigem Sachstand kommt es nicht zu einer Bauverzögerung. 
 
4. Gibt es besondere Abweichungen zur ursprünglichen Planung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die mit dem Urheberrechtsinhaber abgestimmte und im Bauantrag eingereichte Fassung der 
Planung hat weiter Bestand. Es wird zu keinen besonderen Abweichungen kommen. 
 
Durch einen Fehler im Workflow wurde die Anfrage nicht wie geplant zur Sitzung am 14.09.2017 be-
antwortet, hierfür wird um Entschuldigung gebeten. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3347/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.11.2017
Erstellt
02.11.2017 12:31