Mandari Insight

RR 41/2024

Anfrage der Fraktion Die Linke/ Volt: Speicher für EE

Sitzungsvorlage RR 11.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 11.10.2024, TOP 11.3

Sitzungsvorlage RR (2024-09 RR Anfrage TOP 6 Speicher für EE)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Die Linke/ Volt: Speicher für EE )

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage RR (2024-09 RR Anfrage TOP 6 Speicher für EE)

2116 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10|50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
 
 
Dienstag, 24. September 2024 
 
 
Anfrage zu TOP 6 der 17. Sitzung des Regionalrates Köln am 11.10.2024 (Ursprünglich 
geplant für ausgefallene Sitzung am 30.08.2024) 
  
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe,   
  
hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. / Volt gemäß § 11 der Geschäftsordnung des 
Regionalrats Köln folgende Anfrage:  
 
Schaffung von Infrastruktur zur Entwicklung von Speicherkapazitäten 
Im Regierungsbezirk Köln geht die Entwicklung hin zu Erneuerbaren Energien stetig voran. So 
erfreulich diese Entwicklung ist, müssen wir, um die Energiewende erfolgreich umsetzen zu 
können, die Möglichkeit zur Speicherung mitdenken. Speicher technologie entwickelt sich 
derzeit schnell weiter und ist sowohl in der Solar - als auch in der Windenergie, einer der 
Schlüssel zum Erfolg. 
Aus diesem Grund sollte die  Möglichkeit für Standorte, die diese Speicher benötigen, in die 
regionalplanerische Planung mit einfließen, selbst wenn das Wind-An-Land-gesetz dies nicht 
vorsieht.. 
1. Gibt es – ggf. bereits ausgewiesene - Flächen, die für Speicher vorgehalten werden? 
Wenn ja, welche. 
2. Wie können wir Flächen an strategisch sinnvollen Stellen sichern, um für die Zukunft 
gewappnet zu sein? 
3. Welche Möglichkeiten  hat die Regionalplanung  hier für ausreichend Flächen zu 
sorgen? 
4. Wie lösen wir das Problem der Flächenkonkurrenz, die wir im Bereich Gewerbeflächen 
in den Kommunen jetzt schon haben? 
Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der 
Geschäftsordnung vorgesehenen Frist. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur 
Verfügung.

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10|50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender    stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Die Linke/ Volt: Speicher für EE )

4078 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 41/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Nordmann 
Telefon - 4537 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 10.10.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 11.10.2024 11.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Die Linke/ Volt: Speicher für EE 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Gibt es- ggf. bereits ausgewiesene – Flächen, die für Speicher vorgehalten werden? 
Flächen, die ausschließlich für die Energiespeicherung zur Verfügung stehen, werden auf regi-
onalplanerischer Ebene nicht festgelegt.  
 
2. Wie können wir Flächen an strategisch sinnvollen Stellen sichern, um für die Zukunft gewappnet 
zu sein?  
Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist eine räumliche Konzentration von Energieentste-
hung und -speicherung sinnvoll und steht im sachlich-funktionalem Zusammenhang zur Nut-
zung der Wind- und Solarenergie. Energiespeicher stehen in direktem sachlich-funktionalen 
Zusammenhang der Windenergienutzung und sind raumordnungsrechtlich innerhalb der Wind-
energiebereiche regelmäßig zulässig, solange die Vorrangfunktion der Windenergienutzung 
gewahrt ist (vgl. Ziel 1 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (Entwurf).  
Einer regionalplanerischen Steuerung von Freiflächen-Solarenergieanlagen durch zeichneri-
sche Festlegungen bedarf es aufgrund der Regelungen des Landesentwicklungsplans NRW 
und des BauGB nicht. Kommunen betreiben in der Regel Bauleitplanung, um die planungs-
rechtliche Zulässigkeit dieser Vorhaben zu sichern. In diesem Zuge ist ebenfalls die räumliche 
Bündelung von Energieentstehung und -speicherung möglich und sinnvoll. 
Um den Ausbau von Speichern am Ort der Entstehung zu vereinfachen, hat der Bundesge-
setzgeber bereits Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Mit der Einführung des § 249 a 
BauGB durch das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneu-
erbaren Energien im Städtebaurecht wurde ein Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur 
Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen, die in einem räumlich-funktionalen 
Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Hierdurch wird ermöglicht, dass Windener-
gieanlagen insbesondere bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der 
überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von Wasserstoff genutzt 
werden kann.  
Weitere Gesetzesänderungen wurden im Rahmen der Umsetzung der europäischen RED III 
Richtlinie in nationales Recht (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 
2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespei-

Sitzungsvorlage RR RR 41/2024 Seite 2 von 2 
cheranlagen am selben Standort der Bundesregierung vom 09.09.2024) auf den Weg ge-
bracht. Im Rahmen des Gesetzesentwurfs wurden die verfahrenserleichternden Regelungen 
innerhalb sogenannter Beschleunigungsgebiete auf Stromspeicher im räumlich-funktionalen 
Zusammenhang zu Wind- und Solarenergieanlagen ausgeweitet.  
Hinsichtlich weiterer gesetzlicher Regelungen / Erleichterung bzgl. der Errichtung von Energie-
speichern ist der Ausgang des o.g. Gesetzesverfahren abzuwarten.  
 
3. Welche Möglichkeiten hat die Regionalplanung hier für ausreichend Flächen zu sorgen?  
Siehe Antwort zu Frage 2 
 
4. Wie lösen wir das Problem der Flächenkonkurrenz, die wir im Bereich Gewerbeflächen in den 
Kommunen jetzt schon haben?   
 
Die kommunale Bauleitplanung kann gemäß § 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 BauNVO die Art der 
baulichen Nutzung innerhalb der Gewerbe- und Industriegebiete planungsrechtlich feinsteuern 
und somit gebietsspezifisch auch die Zulässigkeit von Stromspeichern steuern. Die Kommunen 
haben darüber hinaus die Möglichkeit auch in anderen Baugebieten als in Gewerbe- und In-
dustriegebieten sowie innerhalb von Versorgungsflächen die Zulässigkeit von Energiespei-
chern zu steuern.  
 
 
Anlage(n): 
1. 2024-09 RR Anfrage TOP 6 Speicher für EE

Beratungsverlauf (1)

11.10.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 11.3
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 41/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
11.10.2024
Erstellt
10.10.2024 15:21