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2205/2022

Jahresbericht 2021, Naturschutzwartin Frau Iris Esser, Bezirk 2 - Rodenkirchen

Mitteilung BV 20.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 29.08.2022, TOP 10.2.5

Jahresbericht 2021 Iris Esser

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Mitteilung BV

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Jahresbericht 2021 Iris Esser

4225 Zeichen

Naturschutzwacht - Jahresbericht 2021 
Januar 2021 - Juli 2021 
Bezirk 2 Köln Rodenkirchen 
Iris Esser 
  
Während der regelmäßigen Kontrollen innerhalb meines Bezirkes, sind mir wieder Veränderungen 
und Vorkommnisse aufgefallen, die ich wie gewohnt an die UNB weitergab. 
  
Ich fand wieder reichlich Müll innerhalb des Naturschutzgebietes Sürther Aue und gab diesen mit 
Bildern und Standortangabe an die UNB und die AWB weiter. Müll wie z. B. eine Plastikplane mitten 
im Kernbereich des Naturschutzgebietes, wo der Weg hin zur Fundstelle später mit einem Gitter 
abgesperrt wurde. Außerdem habe ich Häcksel Abfälle gefunden. 
Wegen der Häcksel Abfälle informierte mich meine Ansprechpartnerin von der UNB darüber, dass 
solche Abfälle laut Homepage der AWB wohl nicht entsorgt werden. 
  
Unter anderem teilte ich der UNB mit, dass ein paar vereinzelte Bäume im Gebiet neben einem 
Fuß- und Radweg leider ein bisschen geschädigt aussahen (von der Rinde her). 
Bei einem der Müllfunde fand ich auch einen breiten, illegalen Trampelpfad Richtung Gleise, den ich 
Richtung Gebüschzone entlang ging. Circa 30 m weiter stand eine selbst gezimmerte Hütte, drum 
herum ausgeschlachtete Fahrräder und 2 große Rollen Zaundraht. 
 
Außerdem fand ich ein bewohntes blaues Zelt in einer anderen Gebüschzone. 
Ich informierte die UNB und das Ordnungsamt über das Zelt und die Hütte. Es dauerte etwas die 
richtigen Ansprechpartner beim Ordnungsamt und der Polizei Rodenkirchen zu erreichen, die für 
dieses Gebiet zuständig sind. Das Ordnungsamt meldete sich später netterweise bei mir zurück, 
das sie beim Zelt waren, dort aber niemanden vorfanden. Da es verlassen schien durfte es von der 
AWB entfernt werden. Die AWB schrieb ich deswegen an. 
Die Polizei war bei der Hütte und hat dort jemanden angetroffen der da "wohne". Die Polizisten 
hielten Rücksprache mit dem Ordnungsamt. Aufgrund des Wetters durfte der Bewohner da erstmal 
bleiben. Es war da gerade zwar angenehm von den Temperaturen, aber es hätte auch wieder kälter 
werden können. Wie lange er da bleiben darf war also erstmal Wetterabhängig und unklar. 
  
Einige Zeit später rief ich deswegen das Ordnungsamt wieder an, diesmal hatte ich jemand 
anderen dran, der war sich gar nicht so sicher ob das mit dem Winterschutz - der für Obdachlose in 
Köln gilt - auch tatsächlich im Gebiet so ist, wie seine Kollegin zuvor meinte (die hatte rigoros 
erklärt, das Winterschutz in Köln jetzt überall für Obdachlose gilt, auch im Naturschutzgebiet). Der 
wollte sich nochmal schlau machen und mich zurückrufen. 
  
Ein Rückruf kam nicht, ich rief dort also nach einer Weile wieder an, erreichte aber den Herrn nicht 
mehr. 
Ob die Hütte dort jetzt immer noch steht, kann ich nicht sagen, da ich umzugsbedingt der UNB 
meine Kündigung als Naturschutzwartin aussprach. Da der Winterschutz im Sommer nicht mehr 
galt, versuchte ich telefonisch weiter den damaligen Ansprechpartner von der Polizei zu erreichen, 
man nahm auch meine Rückrufwünsche entgegen, aber da tat sich leider nichts mehr. 
  
Eines der Schilder im Gebiet wurde mit Farbspray angesprayt, davon machte ich ebenfalls Bilder 
und schickte diese zusammen mit der Information an die UNB, immer mit Standortangaben. Ein 
anderes Schild war schon ziemlich zugewachsen (mit meiner kleinen Handschere kam ich da nicht 
weit), und ich fragte bei der UNB nach, ob man diese bei der nächsten Pflegemaßnahme vielleicht 
rigoros freischneiden könne. 
Meine Ansprechpartnerin von der UNB informierte mich darüber, dass im Rahmen von 
Pflegemaßnahmen das NSG Schild leider nicht frei geschnitten werden kann. Sie wollte bei 
jemandem vom Grünflächenamt diesbezüglich nochmal nachfragen. 
  
Darüber hinaus hielt sie mich auf dem Laufendem was einige Baumfällungen anging, wo Bäume 
einfach "geköpft" wurden. Sie teilte mir mit, dass die Bäume gefällt werden sollen (deswegen die 
„Baumabschnitte“ im Gebiet) und neue Bäume gepflanzt werden. 
  
Meine Kündigung als Naturschutzwartin ist lediglich aufgrund meines Umzuges nach Thüringen 
erfolgt. Sonst hätte ich dieses Ehrenamt sehr gerne weiter fortgeführt. 
  
Die Zusammenarbeit mit der UNB verlief wieder sehr gut und reibungslos, vielen Dank dafür und 
alles Gute!

Mitteilung BV

2656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2205/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 15.08.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 
 
Jahresbericht 2021, Naturschutzwartin Frau Iris Esser, Bezirk 2 - Rodenkirchen 
Im Anhang wird Ihnen der Jahresbericht 2021 der Naturschutzwacht Köln-Rodenkirchen, Bezirk 2 (Fr. 
Iris Esser) zur Kenntnis gegeben.  
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) fand eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Na-
turschutzwacht des Bezirks 2 - Rodenkirchen statt. Frau Esser setzte sich in den vergangenen Jahren 
mit großem ehrenamtlichem Engagement für das von ihr betreute Schutzgebiet ein, so dass ihr hier-
für auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. Wir bedauern, 
dass auf Grund persönlicher Gründe Frau Esser ihr Ehrenamt nicht weiter ausführen kann. 
 
Die in dem Jahresbericht von Frau Esser 2021 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend 
gelösten Probleme stellen sich aus Betrachtung der UNB wie folgt dar:  
 
Zur illegalen Entsorgung von Müll im Naturschutzgebiet Am Godorfer Hafen (Sürther Aue): 
 
Die illegale Müllentsorgung ist ein generelles, stadtweites Problem, das trotz der breiten Angebotspa-
lette der AWB immer wieder auftritt. Da in den meisten Fällen keine Hinweise auf den Verursacher 
feststellbar sind, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig als stets zu veranlassen, dass der wilde 
Müll aufgesammelt wird. 
Es sind von der HGK in 2018 teilweise Bauzäune aufgestellt worden, die das Problem etwas einge-
dämmt haben. Auch die von der HGK als Fahrsperre errichteten Absperrpfosten haben ihre Wirkung 
gezeigt. 
 
Beschädigung von Bäumen:  
Die Beschädigung von Bäumen stellt ein generelles Problem dar. In den meisten Fällen sind keine 
Hinweise auf die Verursacher feststellbar. Somit können die Beschädigungen nicht strafrechtlich ver-
folgt werden.  
 
Winterschutz für Wohnungslose: 
Die Obdachlosigkeit stellt in der Stadt Köln ein großes Problem für viele Betroffene dar. Das Campie-
ren und Zelten ist in den Naturschutzgebieten jedoch grundsätzlich untersagt. Das Aufschlagen von 
Lagerstätten und Zelten von Wohnungslosen sollte daher auch im Winter außerhalb der Naturschutz-
gebiete erfolgen, sodass Natur und Landschaft ungestört und unbeschädigt bleiben.  
 
Beschilderung der Schutzgebiete: 
Die Pflege der Schutzgebietsbeschilderung soll in den kommenden Jahren reibungsloser verlaufen. 
Hierzu sollen beschädigte Schilder ausgetauscht, verschmutzte Schilder gereinigt sowie die Schilder 
freigeschnitten werden.

Beratungsverlauf (2)

15.08.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2205/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.07.2022
Erstellt
11.07.2022 12:53