2205/2022
Jahresbericht 2021, Naturschutzwartin Frau Iris Esser, Bezirk 2 - Rodenkirchen
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Jahresbericht 2021 Iris Esser
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Naturschutzwacht - Jahresbericht 2021 Januar 2021 - Juli 2021 Bezirk 2 Köln Rodenkirchen Iris Esser Während der regelmäßigen Kontrollen innerhalb meines Bezirkes, sind mir wieder Veränderungen und Vorkommnisse aufgefallen, die ich wie gewohnt an die UNB weitergab. Ich fand wieder reichlich Müll innerhalb des Naturschutzgebietes Sürther Aue und gab diesen mit Bildern und Standortangabe an die UNB und die AWB weiter. Müll wie z. B. eine Plastikplane mitten im Kernbereich des Naturschutzgebietes, wo der Weg hin zur Fundstelle später mit einem Gitter abgesperrt wurde. Außerdem habe ich Häcksel Abfälle gefunden. Wegen der Häcksel Abfälle informierte mich meine Ansprechpartnerin von der UNB darüber, dass solche Abfälle laut Homepage der AWB wohl nicht entsorgt werden. Unter anderem teilte ich der UNB mit, dass ein paar vereinzelte Bäume im Gebiet neben einem Fuß- und Radweg leider ein bisschen geschädigt aussahen (von der Rinde her). Bei einem der Müllfunde fand ich auch einen breiten, illegalen Trampelpfad Richtung Gleise, den ich Richtung Gebüschzone entlang ging. Circa 30 m weiter stand eine selbst gezimmerte Hütte, drum herum ausgeschlachtete Fahrräder und 2 große Rollen Zaundraht. Außerdem fand ich ein bewohntes blaues Zelt in einer anderen Gebüschzone. Ich informierte die UNB und das Ordnungsamt über das Zelt und die Hütte. Es dauerte etwas die richtigen Ansprechpartner beim Ordnungsamt und der Polizei Rodenkirchen zu erreichen, die für dieses Gebiet zuständig sind. Das Ordnungsamt meldete sich später netterweise bei mir zurück, das sie beim Zelt waren, dort aber niemanden vorfanden. Da es verlassen schien durfte es von der AWB entfernt werden. Die AWB schrieb ich deswegen an. Die Polizei war bei der Hütte und hat dort jemanden angetroffen der da "wohne". Die Polizisten hielten Rücksprache mit dem Ordnungsamt. Aufgrund des Wetters durfte der Bewohner da erstmal bleiben. Es war da gerade zwar angenehm von den Temperaturen, aber es hätte auch wieder kälter werden können. Wie lange er da bleiben darf war also erstmal Wetterabhängig und unklar. Einige Zeit später rief ich deswegen das Ordnungsamt wieder an, diesmal hatte ich jemand anderen dran, der war sich gar nicht so sicher ob das mit dem Winterschutz - der für Obdachlose in Köln gilt - auch tatsächlich im Gebiet so ist, wie seine Kollegin zuvor meinte (die hatte rigoros erklärt, das Winterschutz in Köln jetzt überall für Obdachlose gilt, auch im Naturschutzgebiet). Der wollte sich nochmal schlau machen und mich zurückrufen. Ein Rückruf kam nicht, ich rief dort also nach einer Weile wieder an, erreichte aber den Herrn nicht mehr. Ob die Hütte dort jetzt immer noch steht, kann ich nicht sagen, da ich umzugsbedingt der UNB meine Kündigung als Naturschutzwartin aussprach. Da der Winterschutz im Sommer nicht mehr galt, versuchte ich telefonisch weiter den damaligen Ansprechpartner von der Polizei zu erreichen, man nahm auch meine Rückrufwünsche entgegen, aber da tat sich leider nichts mehr. Eines der Schilder im Gebiet wurde mit Farbspray angesprayt, davon machte ich ebenfalls Bilder und schickte diese zusammen mit der Information an die UNB, immer mit Standortangaben. Ein anderes Schild war schon ziemlich zugewachsen (mit meiner kleinen Handschere kam ich da nicht weit), und ich fragte bei der UNB nach, ob man diese bei der nächsten Pflegemaßnahme vielleicht rigoros freischneiden könne. Meine Ansprechpartnerin von der UNB informierte mich darüber, dass im Rahmen von Pflegemaßnahmen das NSG Schild leider nicht frei geschnitten werden kann. Sie wollte bei jemandem vom Grünflächenamt diesbezüglich nochmal nachfragen. Darüber hinaus hielt sie mich auf dem Laufendem was einige Baumfällungen anging, wo Bäume einfach "geköpft" wurden. Sie teilte mir mit, dass die Bäume gefällt werden sollen (deswegen die „Baumabschnitte“ im Gebiet) und neue Bäume gepflanzt werden. Meine Kündigung als Naturschutzwartin ist lediglich aufgrund meines Umzuges nach Thüringen erfolgt. Sonst hätte ich dieses Ehrenamt sehr gerne weiter fortgeführt. Die Zusammenarbeit mit der UNB verlief wieder sehr gut und reibungslos, vielen Dank dafür und alles Gute!
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2205/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 15.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Jahresbericht 2021, Naturschutzwartin Frau Iris Esser, Bezirk 2 - Rodenkirchen Im Anhang wird Ihnen der Jahresbericht 2021 der Naturschutzwacht Köln-Rodenkirchen, Bezirk 2 (Fr. Iris Esser) zur Kenntnis gegeben. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) fand eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Na- turschutzwacht des Bezirks 2 - Rodenkirchen statt. Frau Esser setzte sich in den vergangenen Jahren mit großem ehrenamtlichem Engagement für das von ihr betreute Schutzgebiet ein, so dass ihr hier- für auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender Dank ausgesprochen wird. Wir bedauern, dass auf Grund persönlicher Gründe Frau Esser ihr Ehrenamt nicht weiter ausführen kann. Die in dem Jahresbericht von Frau Esser 2021 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend gelösten Probleme stellen sich aus Betrachtung der UNB wie folgt dar: Zur illegalen Entsorgung von Müll im Naturschutzgebiet Am Godorfer Hafen (Sürther Aue): Die illegale Müllentsorgung ist ein generelles, stadtweites Problem, das trotz der breiten Angebotspa- lette der AWB immer wieder auftritt. Da in den meisten Fällen keine Hinweise auf den Verursacher feststellbar sind, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig als stets zu veranlassen, dass der wilde Müll aufgesammelt wird. Es sind von der HGK in 2018 teilweise Bauzäune aufgestellt worden, die das Problem etwas einge- dämmt haben. Auch die von der HGK als Fahrsperre errichteten Absperrpfosten haben ihre Wirkung gezeigt. Beschädigung von Bäumen: Die Beschädigung von Bäumen stellt ein generelles Problem dar. In den meisten Fällen sind keine Hinweise auf die Verursacher feststellbar. Somit können die Beschädigungen nicht strafrechtlich ver- folgt werden. Winterschutz für Wohnungslose: Die Obdachlosigkeit stellt in der Stadt Köln ein großes Problem für viele Betroffene dar. Das Campie- ren und Zelten ist in den Naturschutzgebieten jedoch grundsätzlich untersagt. Das Aufschlagen von Lagerstätten und Zelten von Wohnungslosen sollte daher auch im Winter außerhalb der Naturschutz- gebiete erfolgen, sodass Natur und Landschaft ungestört und unbeschädigt bleiben. Beschilderung der Schutzgebiete: Die Pflege der Schutzgebietsbeschilderung soll in den kommenden Jahren reibungsloser verlaufen. Hierzu sollen beschädigte Schilder ausgetauscht, verschmutzte Schilder gereinigt sowie die Schilder freigeschnitten werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2205/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.07.2022
- Erstellt
- 11.07.2022 12:53