AN/0400/2020
Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP - Bürgereingabe Hohenstaufenstraße
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Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP - Hohenstaufenstraße
2371 Zeichen
CDU in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 11.03.2020 Änderungsantrag zur Sitzung der BV Porz am 12.03.2020 hier: 2.3 Hohenstaufenstr Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beschließt, die ursprünglich angedachten Sperrung der Hohenstaufenstraße beizubehalten. Die Hohenstaufenstraße soll aus beiden Richtungen jeweils hinter der Einmündung der Brei-tenbachstraße für die Einfahrt gesperrt werden (Verbot der Einfahrt – StVo Schild Nr. 267 mit den Erlaubnis-Zusatzschilder 1022- 14 Fahrrad/Mofa, 1026-32 Linienverkehr, 1026-34 Krankentransporte ). Die Strecke zwischen Steinstraße und Rather Straße soll ausschließlich für ÖPNV, Rettungsfahrzeuge und Fahrräder/Mofas durchgängig befahrbar bleiben. Für alle anderen werden die zwei Teilstücke zur unechten Einbahnstraße die eine Durchfahrt verhindert aber eine zurückfahren auf gleicher Strecke ermöglicht. Die Verwaltung wird aufgefordert, einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsanträge der BV wie diesen vom 13.11.2018 ernst zu nehmen und in Zukunft wenn die Bezirksvertretung wie hier in eigener Verantwortung nach Gemeindeordnung und Geschäftsordnung alleine zuständig ist ohne eigenmächtige Änderung und Verzögerung umzusetzen. Begründung: Dringlichkeitsanträge wie der vom 13.11.2018 werden von der BV nicht aus lauter Selbstzweck gestellt. Hier waren etliche Gespräche und Ortstermine vorausgegangen, in denen auch das jetzt vorgeschlagene Modell der Stadtverwaltung gerade wegen der bleibenden Gefhar des Bürgersteigüberfahrens verworfen wurde. Der Durch - gangsverkehr Hohenstaufenstr. Wird durch diese Sperrung keinen Slalomumweg nehmen, der ihn im Ziel etwa wieder zurückführt. Letztendlich bleibt nach einer Eingewöhnungsphase nur noch der Zielverkehr und ÖPNV- und Zweirad- Verkehr auf der Hohenstaufenstraße. Damit wäre der Schulweg endlich gesichert. Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Simon Bujanowski Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (4)
- Steinstraße
- Rather Straße
- Hohenstaufenstraße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0400/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 12.03.2020 10:53