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AN/0400/2020

Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP - Bürgereingabe Hohenstaufenstraße

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 11.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020

Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP - Hohenstaufenstraße

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Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP - Hohenstaufenstraße

2371 Zeichen

CDU  
   
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Gleichlautend:
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker
Rathaus 
50667 Köln 
Porz, den 11.03.2020
Änderungsantrag zur Sitzung der BV Porz am 12.03.2020
hier: 2.3 Hohenstaufenstr    
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
Beschlußentwurf:
 Die Bezirksvertretung Porz dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beschließt, die ursprünglich angedachten 
Sperrung der Hohenstaufenstraße beizubehalten.
 Die Hohenstaufenstraße soll aus beiden Richtungen jeweils hinter der Einmündung der Brei-tenbachstraße für 
die Einfahrt gesperrt werden (Verbot der Einfahrt – StVo Schild Nr. 267 mit den Erlaubnis-Zusatzschilder 1022-
14 Fahrrad/Mofa, 1026-32 Linienverkehr, 1026-34 Krankentransporte ). Die Strecke zwischen Steinstraße und 
Rather Straße soll ausschließlich für ÖPNV, Rettungsfahrzeuge und Fahrräder/Mofas durchgängig befahrbar 
bleiben. Für alle anderen werden die zwei Teilstücke zur unechten Einbahnstraße die eine Durchfahrt verhindert 
aber eine zurückfahren auf gleicher Strecke ermöglicht. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, einstimmig beschlossenen  Dringlichkeitsanträge der BV wie diesen vom 
13.11.2018 ernst zu nehmen und in Zukunft wenn die Bezirksvertretung wie hier in eigener Verantwortung nach 
Gemeindeordnung und Geschäftsordnung alleine zuständig ist ohne eigenmächtige Änderung und Verzögerung 
umzusetzen.
 
Begründung:
Dringlichkeitsanträge wie der vom 13.11.2018 werden von der BV nicht aus lauter Selbstzweck gestellt. Hier
waren etliche Gespräche und Ortstermine vorausgegangen, in denen auch das jetzt vorgeschlagene Modell der
Stadtverwaltung gerade wegen der bleibenden Gefhar des Bürgersteigüberfahrens verworfen wurde. Der Durch -
gangsverkehr Hohenstaufenstr. Wird durch diese Sperrung keinen Slalomumweg nehmen, der ihn im Ziel etwa
wieder zurückführt. Letztendlich bleibt nach einer Eingewöhnungsphase nur noch der Zielverkehr und ÖPNV-
und Zweirad- Verkehr auf der Hohenstaufenstraße. Damit wäre der Schulweg endlich gesichert.
Mit  freundlichen Grüßen
Werner Marx Simon Bujanowski         Dieter Redlin   Elvira Bastian
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender    Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Steinstraße
  • Rather Straße
  • Hohenstaufenstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0400/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
11.03.2020
Erstellt
12.03.2020 10:53