Anfrage AN/2058/2023 der CDU-Fraktion aus der BV-Sitzung am 27.11.2023
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0046/2024 vom 05.01.2024
Stand: Am 22.01.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 0046/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Anfrage AN/2058/2023 der CDU-Fraktion aus der BV-Sitzung am 27.11.2023, Wortlaut der Anfrage: Sachstand Vollversorger Vorgebirgsgärten Seit mindestens zehn Jahren wird darüber diskutiert, ob und wo im Bereich des Quartiers „Vorgebirgsgärten“ ein fußläufig erreichbarer Vollversorger eingerichtet werden kann. Nachdem mittlerweile an einigen potentiellen Stellen, die sich dafür geeignet hätten, Fakten geschaffen wurden, die die Einrichtung eines Vollversorgers definitiv ausschließen, möchte die CDU-Fraktion von der Verwaltung wissen, 1. ob verwaltungsseitig an den Plänen zur Einrichtung eines Vollversorgers im Bereich zwischen Zollstockbad und Brühler Straße festgehalten wird und 2. wie der Sachstand bei der Suche nach ein einem geeigneten Standort und 3. einem geeigneten Handelsunternehmen sich aktuell darstellt. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1) Der beschriebene Bereich zwischen Zollstockbad und Brühler Straße grenzt an das Nahversorgungszentrum (NVZ) Raderberg, Brühler Straße an und liegt außerdem im 700 m-Radius des Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg. Die Ansiedlung eines Vollsorti- menters wird in diesem Quartier weiterhin befürwortet. Das Einzelhandels- und Zentren- konzept (EHZK) empfiehlt daher für das NVZ Raderberg die Ansiedlung eines Vollsorti- menters auf der Potenzialfläche westlich der Raderberger Straße (vgl. EHZK, S. 230ff.). Bisher liegen weder für die Potenzialfläche, die sich innerhalb des NVZ Raderberg befin- det noch im Umfeld des Quartiers „Vorgebirgsgärten“ Planungen zur Ansiedlung von Ein- zelhandel vor. Zu 2) Ein geeigneter Standort ist gem. EHZK die Potenzialfläche im NVZ Raderberg, da eine Lage im zentralen Versorgungsbereich wünschenswert wäre. Bislang hat sich weder dort, noch an anderen Standorten eine Einzelhandelsansiedlung konkretisiert. Zu 3) Da derzeit keine konkreten Planungen zur Ansiedlung eines Nahversorgungsange- bots vorliegen, lässt sich kein konkreter Betreiber benennen.
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