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0046/2024

Anfrage AN/2058/2023 der CDU-Fraktion aus der BV-Sitzung am 27.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.01.2024, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2204 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0046/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
 
Anfrage AN/2058/2023 der CDU-Fraktion aus der BV-Sitzung am 27.11.2023, Wortlaut 
der Anfrage:  
Sachstand Vollversorger Vorgebirgsgärten 
Seit mindestens zehn Jahren wird darüber diskutiert, ob und wo im Bereich des Quartiers 
„Vorgebirgsgärten“ ein fußläufig erreichbarer Vollversorger eingerichtet werden kann. 
 
Nachdem mittlerweile an einigen potentiellen Stellen, die sich dafür geeignet hätten, Fakten 
geschaffen wurden, die die Einrichtung eines Vollversorgers definitiv ausschließen, möchte 
die CDU-Fraktion von der Verwaltung wissen, 
 
1. ob verwaltungsseitig an den Plänen zur Einrichtung eines Vollversorgers im Bereich 
zwischen Zollstockbad und Brühler Straße festgehalten wird und 
2. wie der Sachstand bei der Suche nach ein einem geeigneten Standort und 
3. einem geeigneten Handelsunternehmen 
sich aktuell darstellt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 Zu 1) Der beschriebene Bereich zwischen Zollstockbad und Brühler Straße grenzt an das 
Nahversorgungszentrum (NVZ) Raderberg, Brühler Straße an und liegt außerdem im 700 
m-Radius des Bezirksteilzentrum Zollstock, Höninger Weg. Die Ansiedlung eines Vollsorti-
menters wird in diesem Quartier weiterhin befürwortet. Das Einzelhandels- und Zentren-
konzept (EHZK) empfiehlt daher für das NVZ Raderberg die Ansiedlung eines Vollsorti-
menters auf der Potenzialfläche westlich der Raderberger Straße (vgl. EHZK, S. 230ff.). 
Bisher liegen weder für die Potenzialfläche, die sich innerhalb des NVZ Raderberg befin-
det noch im Umfeld des Quartiers „Vorgebirgsgärten“ Planungen zur Ansiedlung von Ein-
zelhandel vor. 
 
 Zu 2) Ein geeigneter Standort ist gem. EHZK die Potenzialfläche im NVZ Raderberg, da 
eine Lage im zentralen Versorgungsbereich wünschenswert wäre. Bislang hat sich weder 
dort, noch an anderen Standorten eine Einzelhandelsansiedlung konkretisiert.   
 
 Zu 3) Da derzeit keine konkreten Planungen zur Ansiedlung eines Nahversorgungsange-
bots vorliegen, lässt sich kein konkreter Betreiber benennen.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0046/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.01.2024
Erstellt
03.01.2024 15:41