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4398/2021

Mitteilung zu Top 6.1.1 der Sitzungdes Finanzausschuss vom 06.12.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.01.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2022, TOP 2.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4239 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/341/2 
 
Vorlagen-Nummer 11.01.2022 
 4398/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 31.01.2022 
 
Mitteilung zu Top 6.1.1 der Sitzung des Finanzausschuss vom 06.12.2021. 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2020/2021. 
Hier: 
Anschaffung von Druckern und Scannern für die Kfz-Zulassungsstelle 
In der Sitzung am 06.12.2021 wurde folgende Nachfrage gestellt: 
RM Breite verweist auf Anlage 2 der Unterrichtung und kritisiert, dass in der Kfz-Zulassungsstelle mit 
der Neubeschaffung von Druckern und Scannern solange gewartet werde, bis keine Wartung mehr 
möglich sei. Dies führe sicherlich zu Verzögerungen, die zum negativen Bild der Zulassungsstelle in 
der Öffentlichkeit beitragen. Unter den Bedingungen eines wirkungsorientierten Haushalts dürfe so 
etwas eigentlich nicht passieren. Er wünsche eine Stellungnahme der zuständigen Stadtdirektorin. 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:  
 
Die Ausgangslage zur Neubeschaffung der Drucker und der Scanner ist unterschiedlich. 
 
Zur Neubeschaffung von Druckern: 
Seit 2005 werden in der Kfz-Zulassungsstelle spezielle Drucker (u. a. zur Erzeugung der Zulassungs-
bescheinigungen Teil I und Teil II) eingesetzt, mit vertraglichem Wartungs-Service. 
Die erkennbare Unwirtschaftlichkeit bei der Aufrechterhaltung von Wartungsangeboten für derart alte 
Geräte bzw. angesichts des Gesamtlebenszyklus solcher auf Endlichkeit angelegten Drucker hat da-
zu geführt, dass der laufende Servicevertrag für die in der Kfz-Zulassungsstelle eingesetzten Drucker 
im Februar 2021 zur Jahresmitte 2021 fristgerecht abgekündigt wurde.  
Für die Zeit bis zur Inbetriebnahme von neu zu beschaffenden Geräten wurde für die Bestandsgeräte 
noch eine weitere Wartung vorgenommen. Damit war einem plötzlichen Ausfall der Geräte Ergebnis 
wirksam vorgebaut. 
Die Verwaltung hat noch im Februar 2021 einen Drucker neueren Typs zur Testung vor Ort bzw. im 
Echtbetrieb der Zulassungsstelle bestellt. Bei der Testung wurde deutlich, dass etliche Anpassungen 
von Treibern und Schriftarten nötig sind. Der neue Drucker-Typ bzw. das neue für die Zwecke der 
Zulassungsstelle passgenau eingestellte Gerät wurde im Mai 2021 produktiv gesetzt. Im Anschluss 
an den erfolgreichen Test wurde am 4.8.2021 die Bestellung über 44 benötigte Geräte für die Schal-
terplätze in Poll vorgenommen. Die Lieferung und Installation der neuen Drucker erfolgte Anfang Ok-
tober 2021. 
Die Inbetriebnahme der neuen Drucker erfolgte ohne Beeinträchtigungen im Betriebsablauf der Kfz-
Zulassungsstelle

2 
 
 
Zur Neubeschaffung von Scannern: 
Für die in der Kfz-Zulassungsstelle aufgrund der 2011 eingeführten digitalen Archivierung eingesetz-
ten Scanner, die u. a. zum Scannen von Zulassungsunterlagen zum Einsatz kommen, erfolgte im 
Herbst 2020 einem Hersteller-seitig zwingend vorgegebenes Systemupdate. Danach funktionierte die 
erforderliche Anbindung zum DMS–System der Stadt Köln (Elektronisches Dokumentenmanagement) 
nicht mehr fehlerfrei.  
Die hierzu unverzüglich eingeleiteten Klärungen ergaben, dass die Herstellerfirma diesen Typ Scan-
ner - trotz des zuvor vorgegebenen Systemupdates - nicht mehr unterstützt und auch keine alternati-
ven Treiber bzw. andere Lösungen zur Verfügung stellt.  
Im März 2021 wurde nach weiteren Klärungen ein neuer Scanner-Typ zur Testung vor Ort eingesetzt. 
Nach erfolgreichen Testabschluss wurde dieser Scanner-Gerätetyp im Mai 2021 für alle relevanten 
60 Arbeitsplätze in der Kfz-Zulassungsstelle bestellt. Nach deren Lieferung im Juli 2021 wurden die 
neuen Scanner unverzüglich an den Arbeitsplätzen in Betrieb gesetzt.  
Verzögerungen im Betriebsablauf der Kfz-Zulassungsstelle aufgrund der Scanner-Austausche gab es 
ebenfalls nicht. 
 
Fazit: 
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei beiden Beschaffungen um normale Fälle von Hardware-
austauschen, wie sie regelmäßig bei den Ämtern und Dienststellen der Stadt Köln vorkommen. Ein 
negatives Bild in der Öffentlichkeit kann nicht bestätigt werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4398/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.01.2022
Erstellt
21.12.2021 08:54