V/0494/2023
Baubeschluss zur Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen mit LED-Signalgebern
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Blatt 3_BV_Mitte
5157 Zeichen
Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art Sehbehinderteneinrichtung vorhanden Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen Busbeschelunigung vorhanden Verkehrsqualität im ÖPNV Art Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 1 03131 Nordplatz Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein ja ja ja ja B Anfo Kreuzung ja ja ja B B 2 03132 Nordstraße Hoyastraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja ja nein k Anfo Kreuzung ja ja ja B B 3 03151 Kanalstraße Maximilianstraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung ja ja ja ja ja ja B Anfo Kreuzung ja ja ja B B 4 03231 Manfr.-v.-Richth.-Str. Andreas-Hofer-Straße Kreuzungs-LSA Zyklischer Ablauf nein nein ja ja ja nein k Anfo Kreuzung ja ja ja B B 5 03172 Mecklenburger Str. Stettiner Str. Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja kein - Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A kein 6 03182 Kärntner Str. Dieckstr. Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja kein - Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A kein 7 04052 Friedrichstraße Erlöserkirche Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja ja kein - Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja D kein 8 06165 Kärntner Str. Wiener Str. Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein ja ja ja ja kein - Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A kein 9 07030 Hammer Straße Goebenstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja nein ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 10 07040 Hammer Straße Burgstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja nein ja ja ja ja C Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 11 09010 Wolbecker Straße Bremer Platz Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein ja nein ja ja D Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja D C 12 11040 Friedrich-Ebert-Straße Augustastraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja nein ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 13 11080 Friedrich-Ebert-Straße Dahlweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja nein ja ja C Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 14 13050 Kappenberger Damm Siebenbürgenweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja nein ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 15 13061 Düesbergweg Gottfriedkirche Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B Legende: "Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind. "Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten. "Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. "Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich. "Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden "Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen. Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21) Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21) Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV) Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9) Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit k=keine Daten Ausrüstung mit LED-Signalgebern Prüfkriterien der LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung
Folgelastenberechnung
2351 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0494/2023 Aufgestellt am: 22.08.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0008 Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer: 15 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 600.000 65,50 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 316.000 34,50 Gesamt-Kapitalbedarf 916.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 916.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 916.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 9.160 12,22 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 9.160 12,22 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 61.070 81,46 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 4.740 6,32 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.740 € p.a. + Tilgung 9.480 € p.a. = Schuldendienst 14.220 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 74.970 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 40.000 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 40.000 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 34.970 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,82 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen mit LED-Signalgebern Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 1_Blatt 6_BV_Hiltrup
4873 Zeichen
Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art Sehbehinderteneinrichtung vorhanden Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen Busbeschelunigung vorhanden Verkehrsqualität im ÖPNV Art Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 1 21010 Westfalenstraße Marktallee Kreuzungs-LSA Zyklischer Ablauf ja nein ja nein ja ja D Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein nein D C 2 21020 Marktallee Hohe Geest Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja ja ja C Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja C B 3 21060 Westfalenstraße Anbindung Hansestr. Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja nein ja B Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja nein C B 4 21080 Hohe Geest Hülsebrockstraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja ja nein ja C Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja C B 5 21091 Meesenstiege Burgwall Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja ja ja B Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja C B 6 21120 Hohe Geest Haus Nr. 18/20 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja C Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 7 21130 Osttor Loddenweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 8 21140 Westfalenstraße Haus Nr. 214 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja ja ja C Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja C B 9 21150 Hülsebrockstraße Haus Nr. 60 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja nein ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 10 21160 Osttor Ringstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja nein ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 11 21180 Marktallee Zufahrt Schulzentrum Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja ja D Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 12 21190 Marktallee Haus Nr. 48 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 13 21220 Glasuritstraße Zufahrt BASF Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja nein kein - Sofort-Grün-Anforderung ja nein ja A kein Legende: "Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind. "Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten. "Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. "Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich. "Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden "Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen. Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21) Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21) Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV) Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9) Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit k=keine Daten Ausrüstung mit LED-Signalgebern Prüfkriterien der LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung
Anlage 1_Blatt 4_BV_Nord
3522 Zeichen
Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art Sehbehinderteneinrichtung vorhanden Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen Busbeschelunigung vorhanden Verkehrsqualität im ÖPNV Art Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 1 12020 Brüningheide Feldstiegenkamp Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A A 2 12040 Kristiansandstraße Von-Humboldt-Straße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja nein ja ja D Anfo Kreuzung ja ja ja C B 3 12110 Westhoffstraße Grotemeyerstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja nein nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B Legende: "Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind. "Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten. "Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. "Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich. "Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden "Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen. Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21) Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21) Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV) Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9) Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit k=keine Daten Ausrüstung mit LED-Signalgebern Prüfkriterien der LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung
Beschlussvorlage
9302 Zeichen
V/0494/2023
V/0494/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Baubeschluss zur Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen mit LED-Signalgebern
Beratungsfolge
17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
24.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen Anlage 1 mit LED-Signalgebern wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 916.000 € entste-
hen. Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 600.000 €.
Die Maßnahme wurde nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra, Anteils-
finanzierung in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten) bewilligt. Die Zuwendungen können
entsprechend des Baufortschrittes abgerufen werden.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
Amt für Mobilität und Tiefbau
04.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Pott
Telefon: 492-6585
Pott@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0494/2023
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2024
2025
450.000
466.000
Ausrüstung mit
LED-Signalen
Einzahlungen 2024
2025
2026
200.000
200.000
200.000
FöRi-kom-Stra,
70% der zu-
wendungsfähi-
gen Kosten
Saldo
316.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme bzw. den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haus-
haltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereit-
stellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen
2026 ff. 40.000 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2026 ff. 9.160 Folgeauf-
wand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 61.070 Folgeauf-
wand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanz-
aufwendungen
2026 ff. 4.740 Folgeauf-
wand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die in der Vergangenheit verbreitete Glühlampentechnik an Lichtsignalanlagen (LSA) wird wegen
der vielfältigen Vorteile auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. Seit 2005 werden in Münster
bei Lichtsignalanlagen standardisierte LED-Signalgeber in 40-Volt-Technik nach der OCIT-Norm
eingesetzt. Der Umrüstungsgrad auf die LED-Technik liegt aktuell bei 83 %.
Durch den Einsatz der LED-Technik wird die Verkehrssicherheit an LSA erheblich erhöht, da die
LED’s eine wesentlich längere Lebensdauer haben, und damit Ausfälle von LSA wegen Rotlampen-
- 3 -
V/0494/2023
fehlern fast vollständig ausgeschlossen werden können. Außerdem ist die Erkennbarkeit der Signale
bei direkter Sonneneinstrahlung eindeutig besser, den von Reflektoren bekannten Phantomeffekt
gibt es nicht mehr.
Durch den E insatz von LED-Signalgebern können die Energiekosten (Stromkosten) um ca. 50 % re-
duziert werden. Als Näherungswerte können als Einsparpotenzial durch die LED-Umrüstung pro Jahr
genannt werden:
- Fußgänger/Radfahrer- LSA mit ca. 9 Leuchten eine Energieeinsparung von ca. 700,00 € und
900 kg Einsparung CO2-Emisssion sowie
- bei einer Kreuzungs-LSA mit ca. 22 Leuchten ein Einsparpotenzial von ca. 3.000,00 € und
4000 kg Einsparung CO2-Emisssion pro Jahr.
Die Modernisierung der LSA mit den LED-Modulen wird zusammen mit einem Wartungsvertrag so-
wie Störungsdienst ausgeschrieben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der das wirtschaftlichste
Angebot für die Umrüstung und die auf 10 Jahre hochgerechneten Wartungskosten anbietet. Aus
Erfahrungswerten reduzieren sich die laufenden Wartungskosten um ca. 50 %, da der kosteninten-
sive, vorgeschriebene Austausch der Glühlampen alle sechs Monate entfällt und die LED-Module
eine geringere Ausfallquote aufweisen
Bei den jetzt noch umzurüstenden Lichtsignalanlagen handelt es sich mehrheitlich um Lichtsignalan-
lagen in den Außenstadtteilen von Münster. Diese Lichtsignalanlagen sind älter als 20 Jahre, so-
dass nicht nur die Signalgeber, sondern auch die Steuergeräte, Technik und die Schaltungen
grundsätzlich erneuert werden müssen.
Nach Abschluss des Projektes werden alle Lichtsignalanlagen in Münster mit Energie sparenden
LED-Signalen ausgerüstet sein, und auf diesem Sektor ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz
geleistet.
Mit der Erneuerung werden auch die LSA -Schaltungen und deren Software an aktuelle Ansprüche
angepasst. Hier steht das Thema Stärkung des Umweltverbundes im Vordergrund.
Eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und den Umweltverbund wurde bei
allen 45 LSA durchgeführt und die Qualitätsmerkmale aufgelistet (siehe Anlage 1, Blatt 1-6).
Im Zuge dieser geplanten Maßnahme werden alle 45 Lichtsignalanlagen signaltechnisch neu geplant
und unter Berücksichtigung der Inhalte der Vorlage V/0516/2022 „Aus dem Fußverkehrs-Check 2021
abgeleitete Standards für sehende und sehbehinderte Fußgänger an Lichtsignalanlagen in Münster“,
dem Ergänzungsantrag zur V/ 0516/2022, sowie der Optimierung der LSA für den Radverkehr und
den ÖPNV geprüft und entsprechend angepasst.
Eine Ersteinschätzung hinsichtlich eine r Optimierung und Stärkung des Umweltverbundes wurde
ebenfalls durchgeführt und ist in der Anlage 1, Blatt 1-6 aufgeführt.
Wie in der V/0 516/2022 dargelegt, werden zudem an allen 45 Lichtsignalanlagen in Abstimmung mit
dem Blinden- und Sehbehindertenverein Münster die erforderlichen Fußgängerfurten mit Blindensig-
nalisierung ausgestattet, um den Anspruch auf Barrierefreiheit auch in diesem Sektor gerecht zu wer-
den.
Entsprechend dem Ergänzungsantrag zur V/0516/2022 werden auch mobilitätseingeschränkte Nutzer
berücksichtigt.
Um die Fahrradfreundlichkeit in unserer Stadt weiter voran zu treiben, wird im Zuge dieser Maßnah-
me dem Radverkehr unter den Aspekten der Sicherheit und Komfort besondere Beachtung ge-
schenkt.
Auch die Beschleunigung des ÖPNV wird im Zuge der Maßnahme an den betroffenen 45 Lichtsignal-
anlagen geprüft und in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH optimiert.
- 4 -
V/0494/2023
Die Signalprogramme werden durch ein externes Ingenieurbüro neu geplant. Die Inbetriebnahme der
45 LSA soll voraussichtlich in den Jahren 2024/2025 erfolgen.
Nach der Umsetzung wird vor Ort die Situation von der Verwaltung selbstverständlich beobachtet um
ggf. nachsteuern zu können.
Reduktionsvariante
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsumbaumaßnahmen sind nicht möglich.
Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Anwohnerinnen/Anwohner und Eigentümerinnen/Eigentümer werden entsprechend dem Service-
versprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Die aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung
und Nachhaltigkeitsstrategie bei:
Mit dem letzten ADFC-Fahrradklima-Test 2022 (Ergebnisse siehe https://www.adfc.de/artikel/adfc-
fahrradklima-test-2022-die-ergebnisse) wurde das abgefragte Kriterium „Ampelschaltungen für Rad-
fahrer“ von den 2648 Teilnehmenden für Münster mit einer 3,6 im Schulnotensystem bewertet, bei
einer durchschnittlichen Bewertung mit einer 4,7 als Vergleichswert für die Ortsgröße (200.000-
500.000 Einwohnende). Mit der geplanten Erneuerung der LSA ist eine fahrradfreundliche Signalisie-
rung geplant. Eine Schulnote 3− (knapp befriedigend) wird als Ansporn bewertet, die Situation für
Radfahrende an LSA und somit die Ergebnisse für Münster bei zukünftigen Fahrradklima-Tests zu
verbessern.
Da der Fußverkehr neben dem Radverkehr eine tragende Säule der Nahmobilität darstellt, möchte
die Verwaltung auch im Hinblick auf den Abschlussbericht V/0138/2022 „Fußverkehrs-Check-Münster
2021: Abschlussbericht“ und die darin definierten Handlungsfelder für den Bereich Lichtsignalanlagen
künftig Fußverkehrsbelange bei verkehrlichen Planungen verstärkt ins Visier nehmen.
Die definierten Handlungsfelder für fußgängerfreundliche LSA und Maßnahmenvorschläge werden im
Rahmen dieser Maßnahme geprüft und entsprechend angepasst, um die Bedürfnisse der Zu Fuß
Gehenden zu sensibilisieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
I.V.
Gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
- 5 -
V/0494/2023
Anlagen:
Anlage 1, Blatt 1-6 Listen mit 45 LSA, geordnet nach Zuständigkeiten
Anlage A
Folgelastenberechnung
Anlage 1_Blatt 2_BV_Ost
3648 Zeichen
Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art Sehbehinderteneinrichtung vorhanden Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen Busbeschelunigung vorhanden Verkehrsqualität im ÖPNV Art Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 1 09090 Wolbecker Straße Laerer Landweg Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja nein nein ja C Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja D C 2 09100 Wolbecker Straße Mondstraße Kreuzungs-LSA Zyklischer Ablauf nein nein ja nein nein ja D Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein nein D C 3 27030 Sudmühlenstraße Dyckburgstraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung nein nein ja ja nein nein k Anfo Kreuzung ja ja ja C B 4 27110 Mondstraße An der Konradkirche Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B Legende: "Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind. "Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten. "Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. "Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich. "Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden "Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen. Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21) Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21) Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV) Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9) Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit k=keine Daten Ausrüstung mit LED-Signalgebern Prüfkriterien der LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung
Anlage A
2329 Zeichen
Anlage A zur V/0494/2023 Kurzüberblick Bei den jetzt noch umzurüstenden Lichtsignalanlagen handelt es sich mehrheitlich um Lichtsig- nalanlagen in den Außenstadtteilen von Münster. Diese Lichtsignalanlagen sind älter als 20 Jah- re, sodass nicht nur die Signalgeber, sondern auch die Steuergeräte, Technik und die Schaltun- gen grundsätzlich erneuert werden müssen. Nach Abschluss des Projektes werden alle Lichtsignalanlagen in Münster mit Energie sparen- den LED-Signalen ausgerüstet sein, und auf diesem Sektor ein erheblicher Beitrag zum Klima- schutz geleistet. Mit der Erneuerung werden auch die LSA-Schaltungen und deren Software an aktuelle Ansprü- che angepasst. Hier steht das Thema Stärkung des Umweltverbundes im Vordergrund. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Stärkung des Umweltverbundes“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 bis zum Jahr 2025 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 916.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nach Abschluss des Projektes werden alle Lichtsignalanlagen in Münster mit Energie sparen- den LED-Signalen ausgerüstet sein und auf diesem Sektor ein erheblicher Beitrag zum Klima- schutz geleistet.
Anlage 1_Blatt 5_BV_Südost
3236 Zeichen
Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art Sehbehinderteneinrichtung vorhanden Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen Busbeschelunigung vorhanden Verkehrsqualität im ÖPNV Art Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 1 08091 Gremmendorfer Weg Vörnste Esch Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B Legende: "Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind. "Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten. "Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. "Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich. "Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden "Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen. Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21) Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21) Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV) Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9) Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit k=keine Daten Ausrüstung mit LED-Signalgebern Prüfkriterien der LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung
Anlage 1_Blatt 1_BV_West
4328 Zeichen
Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art Sehbehinderteneinrichtung vorhanden Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen Busbeschelunigung vorhanden Verkehrsqualität im ÖPNV Art Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 1 01271 Dingbängerweg Schlautstiege Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 2 16210 Hensenstraße Twenteweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 3 23120 Dülmener Staße Kirchplatz Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja ja ja ja B Grün-Anforderung ja ja ja B B 4 24010 Pienersallee Tilbecker Straße Kreuzungs-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja ja ja nein k Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja C B 5 24020 A.-v.-D.-Hülshoff-Str. Auf dem Dorn Kreuzungs-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja ja nein k Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja C B 6 24100 Havixbecker Straße Alte Dorfstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 7 24120 Roxeler Straße Dorffeldstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 8 24140 Tilbecker Straße Schule Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja nein ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B 9 25100 Altenberger Straße Sebastianstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B Legende: "Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind. "Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten. "Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. "Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich. "Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden "Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden. Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen. Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21) Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21) Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV) Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9) Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit k=keine Daten Ausrüstung mit LED-Signalgebern Prüfkriterien der LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (61)
- Wolbecker Straße
- Mondstraße
- Andreas-Hofer-Straße
- Mecklenburger Straße
- Stettiner Straße
- Kärntner Straße
- Dieckstraße
- Friedrichstraße
- Wiener Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Marktallee
- Westfalenstraße
- Hülsebrockstraße
- Glasuritstraße
- Hensenstraße
- Tilbecker Straße
- Nordplatz
- Düesbergweg
- Gremmendorfer Weg
- Dingbängerweg
- Sudmühlenstraße
- An der Konradkirche
- Maximilianstraße
- Kappenberger Damm
- Kristiansandstraße
- Von-Humboldt-Straße
- Grotemeyerstraße
- Havixbecker Straße
- Altenberger Straße
- Laerer Landweg
- Dyckburgstraße
- Hammer Straße
- Goebenstraße
- Augustastraße
- Siebenbürgenweg
- Feldstiegenkamp
- Westhoffstraße
- Alte Dorfstraße
- Roxeler Straße
- Dorffeldstraße
- Sebastianstraße
- Nordstraße
- Hoyastraße
- Kanalstraße
- Burgstraße
- Bremer Platz
- Vörnste Esch
- Hansestraße
- Meesenstiege
- Brüningheide
- Schlautstiege
- Pienersallee
- Auf dem Dorn
- Hohe Geest
- Burgwall
- Loddenweg
- Ringstraße
- Twenteweg
- Kirchplatz
- Dahlweg
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0494/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2023
- Erstellt
- 22.08.2023 10:30