Mandari Insight

V/0494/2023

Baubeschluss zur Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen mit LED-Signalgebern

Vorlagen 24.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 26.10.2023, TOP 8.1

Anlage 1_Blatt 3_BV_Mitte

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Ansehen

Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1_Blatt 6_BV_Hiltrup

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Ansehen

Anlage 1_Blatt 4_BV_Nord

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Blatt 2_BV_Ost

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_Blatt 5_BV_Südost

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Ansehen

Anlage 1_Blatt 1_BV_West

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Ansehen

Anlage 1_Blatt 3_BV_Mitte

5157 Zeichen

Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art
Sehbehinderteneinrichtung vorhanden 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich 
max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s 
LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen 
Busbeschelunigung vorhanden 
Verkehrsqualität im ÖPNV Art
Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit 
Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) 
Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 
1 03131 Nordplatz Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein ja ja ja ja B Anfo Kreuzung ja ja ja B B
2 03132 Nordstraße Hoyastraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja ja nein k Anfo Kreuzung ja ja ja B B
3 03151 Kanalstraße Maximilianstraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung ja ja ja ja ja ja B Anfo Kreuzung ja ja ja B B
4 03231 Manfr.-v.-Richth.-Str. Andreas-Hofer-Straße Kreuzungs-LSA Zyklischer Ablauf nein nein ja ja ja nein k Anfo Kreuzung ja ja ja B B
5 03172 Mecklenburger Str. Stettiner Str. Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja kein - Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A kein
6 03182 Kärntner Str. Dieckstr. Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja kein - Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A kein
7 04052 Friedrichstraße Erlöserkirche Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja ja kein - Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja D kein
8 06165 Kärntner Str. Wiener Str. Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein ja ja ja ja kein - Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A kein
9 07030 Hammer Straße Goebenstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja nein ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
10 07040 Hammer Straße Burgstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja nein ja ja ja ja C Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
11 09010 Wolbecker Straße Bremer Platz Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein ja nein ja ja D Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja D C
12 11040 Friedrich-Ebert-Straße Augustastraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja nein ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
13 11080 Friedrich-Ebert-Straße Dahlweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja nein ja ja C Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
14 13050 Kappenberger Damm Siebenbürgenweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja nein ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
15 13061 Düesbergweg Gottfriedkirche Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
Legende:
"Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind.
"Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten.
"Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. 
"Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich.
"Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden
"Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden.
Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen.
Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 
Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21)
Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21)
Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV)
Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9)
Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit
k=keine Daten
Ausrüstung mit LED-Signalgebern
Prüfkriterien der
LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung

Folgelastenberechnung

2351 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0494/2023 Aufgestellt am: 22.08.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0008
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 15 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 600.000 65,50
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 316.000 34,50
Gesamt-Kapitalbedarf 916.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 916.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 916.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2026 9.160 12,22
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 9.160 12,22
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 61.070 81,46
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 4.740 6,32
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.740 € p.a.
+ Tilgung 9.480 € p.a.
= Schuldendienst 14.220 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 74.970 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2026 40.000 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 40.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 34.970
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,82
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen mit LED-Signalgebern
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 1_Blatt 6_BV_Hiltrup

4873 Zeichen

Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art
Sehbehinderteneinrichtung vorhanden 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich 
max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s 
LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen 
Busbeschelunigung vorhanden 
Verkehrsqualität im ÖPNV Art
Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit 
Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) 
Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 
1 21010 Westfalenstraße Marktallee Kreuzungs-LSA Zyklischer Ablauf ja nein ja nein ja ja D Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein nein D C
2 21020 Marktallee Hohe Geest Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja ja ja C Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja C B
3 21060 Westfalenstraße Anbindung Hansestr. Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja nein ja B Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja nein C B
4 21080 Hohe Geest Hülsebrockstraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja ja nein ja C Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja C B
5 21091 Meesenstiege Burgwall Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja ja ja ja B Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja C B
6 21120 Hohe Geest Haus Nr. 18/20 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja C Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
7 21130 Osttor Loddenweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
8 21140 Westfalenstraße Haus Nr. 214 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja ja ja C Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja C B
9 21150 Hülsebrockstraße Haus Nr. 60 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja nein ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
10 21160 Osttor Ringstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja nein ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
11 21180 Marktallee Zufahrt Schulzentrum Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja ja D Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
12 21190 Marktallee Haus Nr. 48 Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
13 21220 Glasuritstraße Zufahrt BASF Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja nein kein - Sofort-Grün-Anforderung ja nein ja A kein
Legende:
"Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind.
"Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten.
"Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. 
"Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich.
"Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden
"Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden.
Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen.
Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 
Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21)
Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21)
Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV)
Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9)
Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit
k=keine Daten
Ausrüstung mit LED-Signalgebern
Prüfkriterien der
LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung

Anlage 1_Blatt 4_BV_Nord

3522 Zeichen

Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art
Sehbehinderteneinrichtung vorhanden 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich 
max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s 
LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen 
Busbeschelunigung vorhanden 
Verkehrsqualität im ÖPNV Art
Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit 
Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) 
Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 
1 12020 Brüningheide Feldstiegenkamp Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A A
2 12040 Kristiansandstraße Von-Humboldt-Straße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja nein ja ja D Anfo Kreuzung ja ja ja C B
3 12110 Westhoffstraße Grotemeyerstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja nein nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
Legende:
"Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind.
"Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten.
"Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. 
"Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich.
"Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden
"Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden.
Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen.
Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 
Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21)
Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21)
Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV)
Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9)
Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit
k=keine Daten
Ausrüstung mit LED-Signalgebern
Prüfkriterien der
LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung

Beschlussvorlage

9302 Zeichen

V/0494/2023 
V/0494/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss zur Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen mit LED-Signalgebern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   24.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Erneuerung von 45 Lichtsignalanlagen Anlage 1 mit LED-Signalgebern wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 916.000 € entste-
hen. Demgegenüber stehen Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 600.000 €. 
Die Maßnahme wurde nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra, Anteils-
finanzierung in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten) bewilligt. Die Zuwendungen können 
entsprechend des Baufortschrittes abgerufen werden. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-    
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
04.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Pott 
Telefon: 492-6585 
Pott@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0494/2023 
chen und -anlagen 
Investitionsmaßnah-
me 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2024 
2025 
450.000 
466.000 
 
Ausrüstung mit 
LED-Signalen 
Einzahlungen      2024 
2025 
2026 
200.000 
200.000 
200.000 
FöRi-kom-Stra, 
70% der zu-
wendungsfähi-
gen Kosten  
Saldo     
316.000 
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme bzw. den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genom-
men, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haus-
haltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereit-
stellt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allge-
meine Umlagen 
2026 ff. 40.000 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2026 ff. 9.160 Folgeauf-
wand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 61.070 Folgeauf-
wand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanz-
aufwendungen 
2026 ff. 4.740 Folgeauf-
wand 
 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die in der Vergangenheit verbreitete Glühlampentechnik an Lichtsignalanlagen (LSA) wird wegen 
der vielfältigen Vorteile auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. Seit 2005 werden in Münster 
bei Lichtsignalanlagen standardisierte LED-Signalgeber in 40-Volt-Technik nach der OCIT-Norm 
eingesetzt. Der Umrüstungsgrad auf die LED-Technik liegt aktuell bei 83 %. 
Durch den Einsatz der LED-Technik wird die Verkehrssicherheit an LSA erheblich erhöht, da die 
LED’s eine wesentlich längere Lebensdauer haben, und damit Ausfälle von LSA wegen Rotlampen-

- 3 - 
V/0494/2023 
fehlern fast vollständig ausgeschlossen werden können. Außerdem ist die Erkennbarkeit der Signale 
bei direkter Sonneneinstrahlung eindeutig besser, den von Reflektoren bekannten Phantomeffekt 
gibt es nicht mehr. 
Durch den E insatz von LED-Signalgebern können die Energiekosten (Stromkosten) um ca. 50 % re-
duziert werden. Als Näherungswerte können als Einsparpotenzial durch die LED-Umrüstung pro Jahr 
genannt werden: 
 
- Fußgänger/Radfahrer- LSA mit ca. 9 Leuchten eine Energieeinsparung von ca. 700,00 € und 
900 kg Einsparung CO2-Emisssion sowie  
- bei einer Kreuzungs-LSA mit ca. 22 Leuchten ein Einsparpotenzial von ca. 3.000,00 € und 
4000 kg Einsparung CO2-Emisssion pro Jahr. 
 
Die Modernisierung der LSA mit den LED-Modulen wird zusammen mit einem Wartungsvertrag so-
wie Störungsdienst ausgeschrieben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der das wirtschaftlichste 
Angebot für die Umrüstung und die auf 10 Jahre hochgerechneten Wartungskosten anbietet. Aus 
Erfahrungswerten reduzieren sich die laufenden Wartungskosten um ca. 50 %, da der kosteninten-
sive, vorgeschriebene Austausch der Glühlampen alle sechs Monate entfällt und die LED-Module 
eine geringere Ausfallquote aufweisen  
 
Bei den jetzt noch umzurüstenden Lichtsignalanlagen handelt es sich mehrheitlich um Lichtsignalan-
lagen in den Außenstadtteilen von Münster. Diese Lichtsignalanlagen sind älter als 20 Jahre, so-
dass nicht nur die Signalgeber, sondern auch die Steuergeräte, Technik und die Schaltungen 
grundsätzlich erneuert werden müssen. 
 
Nach Abschluss des Projektes werden alle Lichtsignalanlagen in Münster mit Energie sparenden 
LED-Signalen ausgerüstet sein, und auf diesem Sektor ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz 
geleistet. 
 
Mit der Erneuerung werden auch die LSA -Schaltungen und deren Software an aktuelle Ansprüche 
angepasst. Hier steht das Thema Stärkung des Umweltverbundes im Vordergrund.  
Eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und den Umweltverbund wurde bei 
allen 45 LSA durchgeführt und die Qualitätsmerkmale aufgelistet (siehe Anlage 1, Blatt 1-6). 
 
Im Zuge dieser geplanten Maßnahme werden alle 45 Lichtsignalanlagen signaltechnisch neu geplant 
und unter Berücksichtigung der Inhalte der Vorlage V/0516/2022 „Aus dem Fußverkehrs-Check 2021 
abgeleitete Standards für sehende und sehbehinderte Fußgänger an Lichtsignalanlagen in Münster“, 
dem Ergänzungsantrag zur V/ 0516/2022, sowie der Optimierung der LSA für den Radverkehr und 
den ÖPNV geprüft und entsprechend angepasst. 
 
Eine Ersteinschätzung hinsichtlich eine r Optimierung und Stärkung des Umweltverbundes wurde 
ebenfalls durchgeführt und ist in der Anlage 1, Blatt 1-6 aufgeführt. 
 
Wie in der V/0 516/2022 dargelegt, werden zudem an allen 45 Lichtsignalanlagen in Abstimmung mit 
dem Blinden- und Sehbehindertenverein Münster die erforderlichen Fußgängerfurten mit Blindensig-
nalisierung ausgestattet, um den Anspruch auf Barrierefreiheit auch in diesem Sektor gerecht zu wer-
den.   
Entsprechend dem Ergänzungsantrag zur V/0516/2022 werden auch mobilitätseingeschränkte Nutzer 
berücksichtigt. 
 
Um die Fahrradfreundlichkeit in unserer Stadt weiter voran zu treiben, wird im Zuge dieser Maßnah-
me dem Radverkehr unter den Aspekten der Sicherheit und Komfort besondere Beachtung ge-
schenkt. 
 
Auch die Beschleunigung des ÖPNV wird im Zuge der Maßnahme an den betroffenen 45 Lichtsignal-
anlagen geprüft und in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH optimiert.

- 4 - 
V/0494/2023 
Die Signalprogramme werden durch ein externes Ingenieurbüro neu geplant. Die Inbetriebnahme der 
45 LSA soll voraussichtlich in den Jahren 2024/2025 erfolgen. 
 
 
Nach der Umsetzung wird vor Ort die Situation von der Verwaltung selbstverständlich beobachtet um 
ggf. nachsteuern zu können. 
 
 
Reduktionsvariante  
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit ergibt. Weitere Reduktionsumbaumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
 
Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen/Anwohner und Eigentümerinnen/Eigentümer werden entsprechend dem Service-
versprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
Die aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung 
und Nachhaltigkeitsstrategie bei: 
 
 
 
Mit dem letzten ADFC-Fahrradklima-Test 2022  (Ergebnisse siehe https://www.adfc.de/artikel/adfc-
fahrradklima-test-2022-die-ergebnisse) wurde das abgefragte Kriterium „Ampelschaltungen für Rad-
fahrer“ von den 2648 Teilnehmenden für Münster mit einer 3,6 im Schulnotensystem bewertet, bei 
einer durchschnittlichen Bewertung mit einer 4,7 als Vergleichswert für die Ortsgröße (200.000-
500.000 Einwohnende). Mit der geplanten Erneuerung der LSA ist eine fahrradfreundliche Signalisie-
rung geplant. Eine Schulnote 3− (knapp befriedigend) wird als Ansporn bewertet, die Situation für 
Radfahrende an LSA und somit die Ergebnisse für Münster bei zukünftigen Fahrradklima-Tests zu 
verbessern.  
 
Da der Fußverkehr neben dem Radverkehr eine tragende Säule der Nahmobilität darstellt, möchte 
die Verwaltung auch im Hinblick auf den Abschlussbericht V/0138/2022 „Fußverkehrs-Check-Münster 
2021: Abschlussbericht“ und die darin definierten Handlungsfelder für den Bereich Lichtsignalanlagen 
künftig Fußverkehrsbelange bei verkehrlichen Planungen verstärkt ins Visier nehmen. 
Die definierten Handlungsfelder für fußgängerfreundliche LSA und Maßnahmenvorschläge werden im 
Rahmen dieser Maßnahme geprüft und entsprechend angepasst, um die Bedürfnisse der Zu Fuß 
Gehenden zu sensibilisieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

- 5 - 
V/0494/2023 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1, Blatt 1-6 Listen mit 45 LSA, geordnet nach Zuständigkeiten 
Anlage A 
Folgelastenberechnung

Anlage 1_Blatt 2_BV_Ost

3648 Zeichen

Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art
Sehbehinderteneinrichtung vorhanden 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich 
max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s 
LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen 
Busbeschelunigung vorhanden 
Verkehrsqualität im ÖPNV Art
Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit 
Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) 
Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 
1 09090 Wolbecker Straße Laerer Landweg Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung Koordiniert nein nein ja nein nein ja C Anfo Kreuzung Koordiniert ja ja ja D C
2 09100 Wolbecker Straße Mondstraße Kreuzungs-LSA Zyklischer Ablauf nein nein ja nein nein ja D Anfo Kreuzung Koordiniert ja nein nein D C
3 27030 Sudmühlenstraße Dyckburgstraße Kreuzungs-LSA Anfo Kreuzung nein nein ja ja nein nein k Anfo Kreuzung ja ja ja C B
4 27110 Mondstraße An der Konradkirche Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
Legende:
"Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind.
"Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten.
"Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. 
"Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich.
"Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden
"Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden.
Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen.
Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 
Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21)
Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21)
Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV)
Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9)
Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit
k=keine Daten
Ausrüstung mit LED-Signalgebern
Prüfkriterien der
LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung

Anlage A

2329 Zeichen

Anlage A zur V/0494/2023 
Kurzüberblick 
Bei den jetzt noch umzurüstenden Lichtsignalanlagen handelt es sich mehrheitlich um Lichtsig-
nalanlagen in den Außenstadtteilen von Münster. Diese Lichtsignalanlagen sind älter als 20 Jah-
re, sodass nicht nur die Signalgeber, sondern auch die Steuergeräte, Technik und die Schaltun-
gen grundsätzlich erneuert werden müssen. 
Nach Abschluss des Projektes werden alle Lichtsignalanlagen in Münster mit Energie sparen-
den LED-Signalen ausgerüstet sein, und auf diesem Sektor ein erheblicher Beitrag zum Klima-
schutz geleistet. 
Mit der Erneuerung werden auch die LSA-Schaltungen und deren Software an aktuelle Ansprü-
che angepasst. Hier steht das Thema Stärkung des Umweltverbundes im Vordergrund. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Stärkung des Umweltverbundes“. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 bis zum Jahr 2025 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 916.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Nach Abschluss des Projektes werden alle Lichtsignalanlagen in Münster mit Energie sparen-
den LED-Signalen ausgerüstet sein und auf diesem Sektor ein erheblicher Beitrag zum Klima-
schutz geleistet.

Anlage 1_Blatt 5_BV_Südost

3236 Zeichen

Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art
Sehbehinderteneinrichtung vorhanden 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich 
max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s 
LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen 
Busbeschelunigung vorhanden 
Verkehrsqualität im ÖPNV Art
Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit 
Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) 
Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 
1 08091 Gremmendorfer Weg Vörnste Esch Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
Legende:
"Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind.
"Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten.
"Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. 
"Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich.
"Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden
"Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden.
Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen.
Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 
Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21)
Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21)
Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV)
Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9)
Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit
k=keine Daten
Ausrüstung mit LED-Signalgebern
Prüfkriterien der
LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung

Anlage 1_Blatt 1_BV_West

4328 Zeichen

Lfd. Nr. LZA-Nr Standort 1 Standort 2 Art Art
Sehbehinderteneinrichtung vorhanden 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Querung mit 1,20 m/S in der Fußgänger-Grünzeit möglich 
max. FG/RD-Wartezeiten <= 50s 
LSA in räumlicher Nähe zur sozialen Einrichtungen 
Busbeschelunigung vorhanden 
Verkehrsqualität im ÖPNV Art
Ergänzung der Sehbehindertensignalsierung (Akustik und Vibration) 
Querung für Mobilitätseingeschränkte mit 1,00 m/S in der Grünzeit möglich 
Zuwegzeit von 3 Sek. zur Fußgängergrünzeit 
Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer (QSV siehe Legende) 
Verkehrsqualität im ÖPNV Busbeschelunigung (QSV siehe Legende) 
1 01271 Dingbängerweg Schlautstiege Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung nein nein ja ja ja ja B Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
2 16210 Hensenstraße Twenteweg Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
3 23120 Dülmener Staße Kirchplatz Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja ja ja ja B Grün-Anforderung ja ja ja B B
4 24010 Pienersallee Tilbecker Straße Kreuzungs-LSA Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja ja ja nein k Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja C B
5 24020 A.-v.-D.-Hülshoff-Str. Auf dem Dorn Kreuzungs-LSA Grün-Anfo Koordiniert nein nein ja ja ja nein k Grün-Anfo Koordiniert ja ja ja C B
6 24100 Havixbecker Straße Alte Dorfstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
7 24120 Roxeler Straße Dorffeldstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
8 24140 Tilbecker Straße Schule Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja nein ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
9 25100 Altenberger Straße Sebastianstraße Fußgänger/Radfahrer-LSA Grün-Anforderung ja ja ja ja ja nein k Sofort-Grün-Anforderung ja ja ja A B
Legende:
"Sofort-Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung erhalten Fußgänger/Radfahrer i.d.R. unmittelbar Grünlicht. Kürzere Wartezeiten können auftreten, wenn Mindestgrünzeiten noch nicht abgelaufen sind.
"Grün-Anforderung"; Nach einer Tasteranforderung läuft eine Grünzeitbemessung für den Kfz-Verkehr. Wartezeiten können für Fußgänger/Radfahrer auftreten.
"Grün-Anforderung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle). Wartezeiten sind unvermeidbar, da eine Friegabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. 
"Anfo Kreuzung"; Nach einer Anforderung und Ablauf festgelegter Grünzeiten und Sicherheitszeiten kann eine schnellere Freigabe erfolgen. Wartezeiten sind im mittleren Bereich.
"Anfo Kreuzung Koordiniert"; Gesamtsystem erfordert eine Koordinierung (Grüne Welle), da eine Freigabe nur in einem definierten Zeitfenster erlaubt ist. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden
"Zyklischer Ablauf": Alle Verkehrsströme werden immer mit definierten Abläufen nacheinander bedeint. Wartezeiten sind nicht zu vermeiden.
Weiterhin können Wartezeiten bei einem ÖV-Eingriff entstehen.
Quelle: FGSV-Veröffentlichung E Klima 2022 
Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr – Radverkehr – Ö V – fließender MIV – ruhender Verkehr (Seite 21)
Geringe Wartezeiten des Rad- und Fußverkehrs an Überquerungen mit Lichtsignalanlage (Seite 21)
Nachweis der Angebots- und Verkehrsqualität (anzustreben: bestenfalls Stufe D im MIV, Stufen A bis C im Rad- und Fußverkehr, Stufen A und B im ÖV)
Quelle: FGSV Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015 Teil Stadtstraßen (Seite S4-9)
Qualitätststufe "D" (ausreichend) im MIV <= 70 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 30 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im Fußgänger- und Radverkehr <= 40 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 55 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "D" (befriedigend) im Fußgänger- und Radverkehr <= 70 Sekunden maximale Wartezeit
Qualitätststufe "A" (sehr gut) im ÖPNV <= 5 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "B" (gut) im ÖPNV <= 15 Sekunden mittlere Wartezeit
Qualitätststufe "C" (befriedigend) im ÖPNV <= 25 Sekunden mittlere Wartezeit
k=keine Daten
Ausrüstung mit LED-Signalgebern
Prüfkriterien der
LSA im Bestand Optimierung im Rahmen der Planung

Beratungsverlauf (7)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (61)

  • Wolbecker Straße
  • Mondstraße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Mecklenburger Straße
  • Stettiner Straße
  • Kärntner Straße
  • Dieckstraße
  • Friedrichstraße
  • Wiener Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Marktallee
  • Westfalenstraße
  • Hülsebrockstraße
  • Glasuritstraße
  • Hensenstraße
  • Tilbecker Straße
  • Nordplatz
  • Düesbergweg
  • Gremmendorfer Weg
  • Dingbängerweg
  • Sudmühlenstraße
  • An der Konradkirche
  • Maximilianstraße
  • Kappenberger Damm
  • Kristiansandstraße
  • Von-Humboldt-Straße
  • Grotemeyerstraße
  • Havixbecker Straße
  • Altenberger Straße
  • Laerer Landweg
  • Dyckburgstraße
  • Hammer Straße
  • Goebenstraße
  • Augustastraße
  • Siebenbürgenweg
  • Feldstiegenkamp
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  • Roxeler Straße
  • Dorffeldstraße
  • Sebastianstraße
  • Nordstraße
  • Hoyastraße
  • Kanalstraße
  • Burgstraße
  • Bremer Platz
  • Vörnste Esch
  • Hansestraße
  • Meesenstiege
  • Brüningheide
  • Schlautstiege
  • Pienersallee
  • Auf dem Dorn
  • Hohe Geest
  • Burgwall
  • Loddenweg
  • Ringstraße
  • Twenteweg
  • Kirchplatz
  • Dahlweg
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0494/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2023
Erstellt
22.08.2023 10:30