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V/0330/2007

Dachsanierung CVJM - Kindertageseinreichtung, Zwi-Schumannweg

Vorlagen 24.04.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.05.2007, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6595 Zeichen

V/0330/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gebäudemanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dachsanierung CVJM - Kindertageseinreichtung, Zwi-Schumannweg 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Durchführung der Dachsanierung an der bezirksbezogenen CVJM-Kindertageseinrichtung, 
Zwi-Schumann-Weg (städt. Gebäude) wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf  140.000 Euro  
Folgekosten entstehen keine. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die zur Durchführung der oben genannte Sachentscheidung erforderlichen Ansätze für Aufwand / 
Auszahlungen stehen im doppischen Haushaltsplanteil 2007 zur Verfügung:  
 
Pro-
duktgru
ppe 
Zeile 
Nr. Bezeichnung 
HH-
Jahr 
Gesamtansatz 
(nachrichtlich) 
Betrag € 
Bemerkung 
0112 13 Gebäudemanagement; 
Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2007 30.987.650 Nähere Aufteilung 
siehe nachfolgen-
de Erläuterung 
 
 
Befristung 
keine 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0330/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Heitmann 
Ruf: 
492 65 59 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0330/2007 
  
Begründung: 
 
Aufgrund einer Schadensmeldung (Wasserfleck an der Decke im Dachgeschoss) im September 
2006 wurde eine Untersuchung des Schadens am Flachdach der Kita durch das Amt für Gebäu-
demanagement durchgeführt. 
 
Hierbei wurde der betroffene Deckenbereich zunächst von innen geöffnet und eine beträchtliche 
Wasseransammlung oberhalb der Dampfsperrfolie festgestellt.  
Da in diesem Bereich keine Wasser- oder Heizungsversorgungsleitungen liegen, war ein Rohr-
bruch als Schadensursache auszuschließen. 
Daraufhin wurde der darüberliegende Dachbereich geöffnet, das dort befindliche Gründach zu-
nächst in Teilen entfernt. 
 
Als Schadensursache konnte festgestellt werden, dass sich Klebenähte der Folienabdichtung un-
terhalb des Gründachgranulates geöffnet hatten, so dass Regenwasser unkontrolliert in die Dach-
konstruktion eindringen konnte. Dies geschah vermutlich schon über einen längeren Zeitraum, 
denn das Wasser konnte sich in der Spanplattenzwischenebene weitflächig in der Dachkonstrukti-
on verteilen (Schwammeffekt, Fachbegriff Kapillarwirkung).     
Beim Öffnen der Fläche wurde zudem festges tellt, dass die Spanplattenkonstruktion durch die 
Wassereinwirkung weich geworden ist und ihre Tragfähigkeit weitestgehend verloren hat. Zudem 
wurde ein Schimmelbefall an den Platten diagnostiziert. Da im direkten Kontaktbereich der Platten 
zu den Deckenbalken Feuchtigkeit in die Balken eingezogen ist, sind diese in Teilbereichen eben-
falls verrottet. Dies führte zu einer Reduzierung der Tragfähigkeit, so dass unter Einbeziehung ei-
nes Statikers zunächst entschieden wurde, das Gründach insgesamt zur Entlastung der Dachkon-
struktion zu entfernen.  
 
Weitere Untersuchungen wurden wegen schlechter Witterung und des bevorstehenden Winters 
eingestellt, diese sollten nach der Winterperiode fortgesetzt werden. Die Standsicherheit war nach 
Prüfung durch das städt. Bauordnungsamt gewährleistet.  
 
In der Woche nach Ostern 2007 wurden im Beisein des von der Stadt Münster beauftragten Stati-
kers weitere Bauteilöffnungen vorgenommen. Insgesamt wurden 7 Öffnungen angelegt, um ein 
zusammenhängendes Schadensbild zu erhalten und ein Sanierungskonzept entwickeln zu kön-
nen.   
  
Das Schadensbild stellt sich örtlich nun wie folgt dar: 
Die flächige Spanplattenzwischenlage ist vollflächig durch Wassereinfluss geschädigt und muss 
erneuert werden. Dies bedeutet im Ergebnis, dass auch die Konstruktion der Dachüberstände ent-
fernt werden müssen, ebenso die Dämmschichten des Daches, da dort noch Feuchtigkeit festge-
stellt worden ist. 
Partiell müssen auch geschädigte Deckenbalken, bei denen bis zu 20 % des tragfähigen stati-
schen Querschnittes betroffen sind, saniert werden. 
Zu alldem sind Schimmelpilzvorkommen innerhalb der Dach- Wandbereiche festgestellt worden, 
die ebenfalls entfernt werden müssen. Zusätzlicher Holzschutz durch Injektionen und flächigen 
Salzanstrich ist vorgesehen. 
 
Im Anschluss daran ist angedacht, eine neue Dachkonstruktion mit bituminöser Abklebung oder 
als eine leichte Metalldacheindeckung mit außen liegender Entwässerung als belüftete Kaltdach-
konstruktion zu entwickeln und einzubauen. Auf das Gründach wird gänzlich verzichtet. 
 
Ein endgültiges Schadensgutachten mit einer Schadensbeurteilung und einem Sanierungsvor-
schlag wird vom Statiker bis Mitte Mai erstellt.

- 3 - 
V/0330/2007 
Mit den ersten Sanierungsarbeiten soll in den Sommerferien begonnen werden. Die Arbeiten wer-
den voraussichtlich bis zum Anfang der Winterperiode andauern.  
 
 
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Einrichtung auch während der Bauarbeiten, die aus-
schließlich von außen erfolgen sollen, weiter betrieben werden kann. Einschränkungen sollen sich 
ggf. nur kurzfristig auf einzelne Räume im Obergeschoss beschränken (Hilfsunterstützungen der 
Decken, wenn darüber auf dem Dach gearbeitet wird). 
 
Hierzu werden alle notwendigen Schritte in enger Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesein-
richtung und seinem Träger abgestimmt. Vorab ist die Einrichtung über den aktuellen Sachstand 
informiert worden. 
 
Gewährleistungsansprüche/Rechtliche Beurteilung
: 
Der Bauvertrag zur Errichtung des Passivhaus-Kindergartens wurde in 2000 geschlossen, die 
rechtlich relevante Abnahme erfolgte am 29.03.2001. Als Gewährleistungszeitraum wurden 5 Jah-
re vereinbart, also wirksam bis zum 29.03.2006. Der Schaden wurde aber erst nach Ablauf der 
Frist erstmals festgestellt, so dass die seinerzeit beauftragte Firme unter Berufung auf die Verjäh-
rung eine weitere Gewährleistung verweigert hat. Dies ist rechtlich leider nicht zu beanstanden, die 
Verkündigung eines Streites gegen die Firma würde zu keinem Erfolg führen. 
 
 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme werden voraussichtlich 140.000,00 Euro betragen. 
Sie teilen sich wie folgt auf: 
Gerüstarbeiten:       rd.   7.500,00 Euro 
Zimmer- und Holzbau:      rd. 50.000,00 Euro 
Dachabdichtungsarbeiten      rd. 45.000,00 Euro  
Neben- und Folgearbeiten      rd. 22.500,00 Euro 
Kostengruppe 700 (Statische Berechnungen)  rd. 15.000,00 Euro 
 
Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahme werden aus erkennbaren Einsparungen anderer Bau-
unterhaltungsmaßnahmen sowie aus Mitteln der laufenden, ungeplanten Instandsetzung im Auf-
wand des Amtes für Gebäudemanagement finanziert. 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller

Beratungsverlauf (1)

03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0330/2007
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37