V/0330/2007
Dachsanierung CVJM - Kindertageseinreichtung, Zwi-Schumannweg
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Beschlussvorlage
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V/0330/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gebäudemanagement Betrifft Dachsanierung CVJM - Kindertageseinreichtung, Zwi-Schumannweg - Baubeschluss - Beratungsfolge 03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Durchführung der Dachsanierung an der bezirksbezogenen CVJM-Kindertageseinrichtung, Zwi-Schumann-Weg (städt. Gebäude) wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 140.000 Euro Folgekosten entstehen keine. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die zur Durchführung der oben genannte Sachentscheidung erforderlichen Ansätze für Aufwand / Auszahlungen stehen im doppischen Haushaltsplanteil 2007 zur Verfügung: Pro- duktgru ppe Zeile Nr. Bezeichnung HH- Jahr Gesamtansatz (nachrichtlich) Betrag € Bemerkung 0112 13 Gebäudemanagement; Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen 2007 30.987.650 Nähere Aufteilung siehe nachfolgen- de Erläuterung Befristung keine Vorlagen-Nr.: V/0330/2007 Auskunft erteilt: Herr Heitmann Ruf: 492 65 59 E-Mail: HeitmannA@stadt-muenster.de Datum: 24.04.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0330/2007 Begründung: Aufgrund einer Schadensmeldung (Wasserfleck an der Decke im Dachgeschoss) im September 2006 wurde eine Untersuchung des Schadens am Flachdach der Kita durch das Amt für Gebäu- demanagement durchgeführt. Hierbei wurde der betroffene Deckenbereich zunächst von innen geöffnet und eine beträchtliche Wasseransammlung oberhalb der Dampfsperrfolie festgestellt. Da in diesem Bereich keine Wasser- oder Heizungsversorgungsleitungen liegen, war ein Rohr- bruch als Schadensursache auszuschließen. Daraufhin wurde der darüberliegende Dachbereich geöffnet, das dort befindliche Gründach zu- nächst in Teilen entfernt. Als Schadensursache konnte festgestellt werden, dass sich Klebenähte der Folienabdichtung un- terhalb des Gründachgranulates geöffnet hatten, so dass Regenwasser unkontrolliert in die Dach- konstruktion eindringen konnte. Dies geschah vermutlich schon über einen längeren Zeitraum, denn das Wasser konnte sich in der Spanplattenzwischenebene weitflächig in der Dachkonstrukti- on verteilen (Schwammeffekt, Fachbegriff Kapillarwirkung). Beim Öffnen der Fläche wurde zudem festges tellt, dass die Spanplattenkonstruktion durch die Wassereinwirkung weich geworden ist und ihre Tragfähigkeit weitestgehend verloren hat. Zudem wurde ein Schimmelbefall an den Platten diagnostiziert. Da im direkten Kontaktbereich der Platten zu den Deckenbalken Feuchtigkeit in die Balken eingezogen ist, sind diese in Teilbereichen eben- falls verrottet. Dies führte zu einer Reduzierung der Tragfähigkeit, so dass unter Einbeziehung ei- nes Statikers zunächst entschieden wurde, das Gründach insgesamt zur Entlastung der Dachkon- struktion zu entfernen. Weitere Untersuchungen wurden wegen schlechter Witterung und des bevorstehenden Winters eingestellt, diese sollten nach der Winterperiode fortgesetzt werden. Die Standsicherheit war nach Prüfung durch das städt. Bauordnungsamt gewährleistet. In der Woche nach Ostern 2007 wurden im Beisein des von der Stadt Münster beauftragten Stati- kers weitere Bauteilöffnungen vorgenommen. Insgesamt wurden 7 Öffnungen angelegt, um ein zusammenhängendes Schadensbild zu erhalten und ein Sanierungskonzept entwickeln zu kön- nen. Das Schadensbild stellt sich örtlich nun wie folgt dar: Die flächige Spanplattenzwischenlage ist vollflächig durch Wassereinfluss geschädigt und muss erneuert werden. Dies bedeutet im Ergebnis, dass auch die Konstruktion der Dachüberstände ent- fernt werden müssen, ebenso die Dämmschichten des Daches, da dort noch Feuchtigkeit festge- stellt worden ist. Partiell müssen auch geschädigte Deckenbalken, bei denen bis zu 20 % des tragfähigen stati- schen Querschnittes betroffen sind, saniert werden. Zu alldem sind Schimmelpilzvorkommen innerhalb der Dach- Wandbereiche festgestellt worden, die ebenfalls entfernt werden müssen. Zusätzlicher Holzschutz durch Injektionen und flächigen Salzanstrich ist vorgesehen. Im Anschluss daran ist angedacht, eine neue Dachkonstruktion mit bituminöser Abklebung oder als eine leichte Metalldacheindeckung mit außen liegender Entwässerung als belüftete Kaltdach- konstruktion zu entwickeln und einzubauen. Auf das Gründach wird gänzlich verzichtet. Ein endgültiges Schadensgutachten mit einer Schadensbeurteilung und einem Sanierungsvor- schlag wird vom Statiker bis Mitte Mai erstellt. - 3 - V/0330/2007 Mit den ersten Sanierungsarbeiten soll in den Sommerferien begonnen werden. Die Arbeiten wer- den voraussichtlich bis zum Anfang der Winterperiode andauern. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Einrichtung auch während der Bauarbeiten, die aus- schließlich von außen erfolgen sollen, weiter betrieben werden kann. Einschränkungen sollen sich ggf. nur kurzfristig auf einzelne Räume im Obergeschoss beschränken (Hilfsunterstützungen der Decken, wenn darüber auf dem Dach gearbeitet wird). Hierzu werden alle notwendigen Schritte in enger Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesein- richtung und seinem Träger abgestimmt. Vorab ist die Einrichtung über den aktuellen Sachstand informiert worden. Gewährleistungsansprüche/Rechtliche Beurteilung : Der Bauvertrag zur Errichtung des Passivhaus-Kindergartens wurde in 2000 geschlossen, die rechtlich relevante Abnahme erfolgte am 29.03.2001. Als Gewährleistungszeitraum wurden 5 Jah- re vereinbart, also wirksam bis zum 29.03.2006. Der Schaden wurde aber erst nach Ablauf der Frist erstmals festgestellt, so dass die seinerzeit beauftragte Firme unter Berufung auf die Verjäh- rung eine weitere Gewährleistung verweigert hat. Dies ist rechtlich leider nicht zu beanstanden, die Verkündigung eines Streites gegen die Firma würde zu keinem Erfolg führen. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme werden voraussichtlich 140.000,00 Euro betragen. Sie teilen sich wie folgt auf: Gerüstarbeiten: rd. 7.500,00 Euro Zimmer- und Holzbau: rd. 50.000,00 Euro Dachabdichtungsarbeiten rd. 45.000,00 Euro Neben- und Folgearbeiten rd. 22.500,00 Euro Kostengruppe 700 (Statische Berechnungen) rd. 15.000,00 Euro Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahme werden aus erkennbaren Einsparungen anderer Bau- unterhaltungsmaßnahmen sowie aus Mitteln der laufenden, ungeplanten Instandsetzung im Auf- wand des Amtes für Gebäudemanagement finanziert. I.V. gez. Bickeböller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0330/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37