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Anfrage der CDU-Fraktion "Radverkehrshauptnetz Porz, Umgang des Verkehrsdezernates mit dem Beschluss der BV Porz"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1220/2023 vom 12.06.2023

Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Anfrage CDU- Radverkehrshauptnetz Beschluss

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    Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Köln-Porz, den 11.06.2023 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 13.06.2023 hier: Radverkehrshauptnetz Porz, Umgang des Verkehrsdezernates mit dem Beschluss der BV Porz In der Sitzung am 01.09.2022 hat die Bezirksvertretung Porz in großer Einmütigkeit das Radverkehrshauptnetz für den Stadtbezirk Porz beschlossen. Diesem Beschluss lagen diverse Änderungs-/Ergänzungsanträge zugrunde, die insbesondere aufgrund der Ortskenntnis einstimmig verabschiedet wurden. Die Verwaltung bzw. genauer das Verkehrsdezernat teilt nunmehr per Mitteilung mit, dass es dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz nicht folgen wolle. Begründet wird dies mit unterschiedlichen Auffassungen, welche Straßen vorrangig für den Radverkehr und welche Straßen vorrangig für den MIV vorbehalten sein sollen. Laut Zuständigkeitsordnung (§2, Pkt.3) liegt die Zuständigkeit für die Verkehrsführung im Stadtbezirk bei der jeweiligen Bezirksvertretung. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Verwaltung per Mitteilung einem rechtmäßig gefassten Beschluss der Bezirksvertretung die Umsetzung verweigern? 2. Welche Rechtsmittel stehen der Bezirksvertretung zur Verfügung, gegen eine solche Missachtung ihrer Zuständigkeiten vorzugehen? Mit freundlichen Grüße Stefan Götz CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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