Mandari Insight

0726/2023

Ergänzung zum Baubeschluss - Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadtbereich Porz-Mitte, Reinigungs- und Lagerkonzept der Oberflächenmaterialien

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 6.5

Anlage_1_Bemusterungstermin

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage_2_Lagerung

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Ansehen

Anlage_1_Bemusterungstermin

6812 Zeichen

cclluubb  LL9944        T +49 221 789 95 02 0 
LLaannddsscchhaaffttssaarrcchhiitteekktteenn  GGmmbbHH    F +49 221 789 95 02 11  
Zechenstraße 11   info@clubl94.de 
51103 Köln   clubl94.de 
Seite 1 von 4 
NNeeuuee  MMiittttee  PPoorrzz  ––  PPrroottookkoollll  2244                                
TThheemmaa  33..  BBeemmuusstteerruunngg  mmiitt  TTeeiillnnaahhmmee  ddeerr  BBVV  
Projekt  19-004-neue mitte porz  ((nnmmpp)) 
   
   
Ort   Baustelle 
Treffpunkt Musterflächen nördlich Haus 1; Bau-
pavillon 
   
Datum  
Dienstag, 16. Januar 2023 
Bemusterung Belag  
15:00h – 17:00h 
 
Zeichen  AJ 
   
   
Teilnehmer 
 
Frau Elke Müßigmann, Stadt Köln Amt 61 
Frau Marie Griese, Stadt Köln Amt 61 
Herr Lübeck, Stadt Köln Amt 664 
Herr Ronny Sämann, Stadt Köln Amt 664/1 
Herr Holger Thor, moderne stadt 
Herr Friedhelm Körner, moderne stadt 
Herr Andreas Röhrig, moderne stadt 
Herr Frank Flor, 
club L94 Landschaftsarchitekten 
Frau Andrea Junges, 
club L94 Landschaftsarchitekten 
Frau Sabine Stiller, 
Bezirksbürgermeisterin 
Vertreter der BV gemäß Teilnehmerliste 
 
 
Verteiler  wie Teilnehmer 
 
 
 
 
 
Anlage 1

club L94    T +49 221 789 95 02 0 
Landschaftsarchitekten GmbH  F +49 221 789 95 02 11 
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Seite 2 von 4 
Neue Mitte Porz – Protokoll 24                Thema 3. Bemusterung mit Teilnahme der BV 
NR Inhalt  Zuständig 
bis 
1 
 
Vorgespräch Bemusterung 
 
Die BV wünschte Teilnahme der AWB bzw. eines Ansprechpartners 
der Stadt Köln bezüglich Stadtbodenreinigung. 
Ansprechpartner waren seitens des Stadtplanungsamtes eingela-
den, sagten den Termin jedoch ab. Folgende Informationen gab 
Herr Drießen (Stadt Köln, er entwirft die Verträge für die 
AWB) Frau Griese mit: 
- Die Straßenreinigungssatzung sieht 5-6x wöchentlich 
eine Reinigung mit Kehrmaschine und Handbesen vor 
- Bei helleren Belägen bedarf es zusätzlicher Reini-
gungsgänge, für welche weitere finanzielle Mittel be-
reitgestellt werden müssen: 
- 1 x jährlich Naßreinigung 
- 1 x monatlich Intensivere Reinigung 
- Die AWB verfügt über eine Kaugummi-Entferner-Maschine, 
welche im gesamten Stadtgebiert rotierend eingesetzt 
wird. 
 
Fazit: Alle bemusterten Beläge bedürfen einer zusätzlichen 
Reinigung, um das Stadtbild dauerhaft hochwertig zu zeigen. 
Dabei sind alle bemusterten Beläge gleichwertig zu betrach-
ten. 
 
Die BV fordert eine Beschlussvorlage, welche beinhaltet: 
- Entscheidungsergebnis zum Belag 
- Reinigungsturnus 
- Kostenauflistung für Reinigung und Reparaturen (Reser-
vehaltung auf städtischem Bauhof) 
- Zusicherung der AWB und Stadt Köln, dass die Reinigung 
dauerhaft gewährleistet werden kann und die Kosten da-
für gesichert sind. 
- Klärung der Frage, ob Stadtreinigungskosten in Porz 
auf Anwohner umgelegt werden. Stichworte: viele sozial 
schwache Anwohner; Gestaltungshandbuch > Raum mit 
stadtweiter Bedeutung; stadtinterne Klärung notwendig.

club L94    T +49 221 789 95 02 0 
Landschaftsarchitekten GmbH  F +49 221 789 95 02 11 
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Neue Mitte Porz – Protokoll 24                Thema 3. Bemusterung mit Teilnahme der BV 
Amt 61 erstellt zeitnah diese Beschlussvorlage. 
 
 
 
 
Club L94 erfragt garantierte Nachlieferungszeiten (gefordert 
durch BV mindestens 20 Jahre) beim Hersteller. Angaben jedoch 
unverbindlich, da produktneutrale Ausschreibung, tatsächli-
cher Hersteller noch nicht bekannt.  
 
Termine: 
Nächste BV Sitzung 02.02.2023: Bis zu diesem Termin ist die 
Beschlussvorlage voraussichtlich nicht erbracht. 
Übernächste BV-Sitzung 16.03.2023: Dieser Termin ist zu spät 
und würde zu erheblichen Verzögerungen des Bauvorhabens füh-
ren. 
Eine Dringlichkeitssitzung soll dringend zeitnah einberufen 
werden, um nicht den 16.03.2023 als Beschlussdatum abwarten 
zu müssen.  
 
Die Zustimmung des Dringlichkeitsbeschlusses ist Vorausset-
zung zur Veröffentlichung der bis dahin freigegebenen Aus-
schreibungsunterlagen.  
Weiterhin ist die Zustimmung des Dringlichkeitsbeschlusses 
ausreichend zur Veröffentlichung der bis dahin freigegebenen 
Ausschreibungsunterlagen. 
 
Stadt 
Köln, Amt 
61 
dringend 
 
 
club L94,  
erledigt 
26.01.23 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt 
Köln & BV 
dringend 
 
2 Entscheidung Belag 
 
Vor Ort wurden drei Beläge besichtigt: 
Umbriano beige (wie bereits zum ersten und zweiten Bemuste-
rungsterin) 
Scada finero wie zuvor ergänzt um zwei weitere Farbnuancen 
La Linia als neue Musterfläche in drei Farbabstufungen. 
 
Ergebnis: La Linia 
 
Es erfolgt eine Produktneutrale Ausschreibung mit Angabe ei-
nes Leitfabrikates „Produkt der Planung“. Wählt der AN einen 
anderen Hersteller, so muss er mit Abgabe des Angebotes Hand-
muster einreichen, welche in der Optik vergleichbar sind.

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Neue Mitte Porz – Protokoll 24                Thema 3. Bemusterung mit Teilnahme der BV 
3 Sonstiges 
Weihnachtsbaumhülse: 
Nach Abstimmung mit Amt 66 soll die Weihnachtsbaumhülse ohne 
Anschlüsse erstellt werden, da es sich um einen temporären 
Standort handelt. Die BV wünscht Stromanschlüsse in der be-
nachbarten Leuchtstele. Club LV erfragt die Möglichkeit der 
Nachrüstung. Die Leuchtstelen wurden bereits hergestellt. 
 
Beschilderungs- und Markierungsplan: 
Amt 64 fordert die Festlegung einer Verkehrsführung. Moderne 
Stadt erfragt die Erstellung bei einem Verkehrsplaner zur 
Unterstützung von club L94. 
 
club L94,  
dringend 
 
 
 
 
 
 
ms,  
dringend 
 
 
4 Anlagen 
Anlage 1_Foto Musterfläche Umbriano 
Anlage 2_Foto Musterfläche Scada finerro 
Anlage 3_Foto Musterfläche La Linia 
Anlage 4_Foto Musterfläche La Linia mit taktilen Elementen 
Anlage 5_19-004_nmp_Teilnehmerliste_230117 
 
Aufgestellt: club L94, Andrea Junges;  
Köln, 25.01.2023

Anlage: Foto Musterfläche Umbriano
Die Musterfläche Umbriano beige stand wie bereits zum ersten und zweiten Bemusterungstermin 
zur Auswahl.
© club L94

Anlage: Foto Musterfläche Scada finerro
Die Musterfläche Scada finero wurde wie zuvor beim ersten und zweiten Bemusterungstermin 
gezeigt und stand zum dritten Bemusterungstermin ergänzt mit zwei weiteren Farbnuancen zur 
Auswahl.
© club L94

Anlage: Foto Musterfläche La Linia
Die Musterfläche La Linia stand als neue Musterfläche in den drei Farbabstufungen La Linea 
sandbeige, La Linea 2397, La Linea 2429 zur Auswahl.
Ergebnis: Mehrheitlich wurde sich seitens der Bezirksvertretung für die Beläge von La Linia aus-
gesprochen.
© club L94

Anlage: Foto Musterfläche La Linia
Die Musterfläche La Linia mit taktilen Elementen.
Ergebnis: Mehrheitlich wurde sich seitens der Bezirksvertretung für die Beläge von La Linia aus-
gesprochen.
© club L94

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

16744 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0726/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung zum Baubeschluss - Neugestaltung der Freianlagen im Innenstadtbereich 
Porz-Mitte, Reinigungs- und Lagerkonzept der Oberflächenmaterialien  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz 
 
1) beschließt die Auswahl des Plattenbelags LaLinia in 3 Farbabstufungen gemäß Be-
musterungstermin vor Ort am 17.01.2023 (Anlage 1); 
2) beschließt das Reinigungskonzept für den Innenstadtbereich Neue Mitte Porz – 
Friedrich-Ebert-Platz und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine vertrag-
liche Vereinbarung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH abzuschließen. Die 
für das Reinigungskonzept erforderlichen jährlichen Mittel betragen insgesamt 13.000 
Euro.  
3) beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Nachfolgebeschlüsse für die Mittelbe-
reitstellung aufgrund des besonderen Bodenbelags und der hierdurch entstehenden 
Kosten einzuholen. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    13.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass  
Die Freianlagenplanung für den Friedrich-Ebert-Platz für die Neue Mitte Porz ist eine Maß-
nahme der umfassenden Revitalisierung der Innenstadt von Porz mit seinen drei neuen 
Wohn- und Geschäftshäusern. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am 
Friedrich-Ebert-Platz soll im Zusammenhang mit den hochbaulichen Maßnahmen im An-
schluss umgesetzt werden und damit die Neue Mitte komplementieren. 
Planungsrechtlich ist die Neuordnung des Stadtgrundrisses durch das Ensemble durch den 
am 22.11.2018 vom Rat der Stadt Köln beschlossen Bebauungsplan Nr.74393/04 "Revitalisie-
rung Innenstadt Köln-Porz" (Vorlagen-Nr. 2616/2018) gesichert. Um der durch den Klimawan-
del verursachten vermehrten Hitzeeinwirkung entgegenzuwirken, wurde für die Gestaltung im 
Bebauungsplan festgesetzt, ausschließlich helle Materialien als Oberflächenmaterialien für die 
öffentlichen Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerzone passend zu 
den hellen Fassaden der Gebäude zu verwenden. 
Hintergrund für diese Entscheidung war zum einen, dass helle Materialien die Verschattung 
der Bestandsgebäude besser auffangen können und zum anderen, das der Hitzeeinwirkung 
besser Einhalt geboten werden kann. Insbesondere im Kontext des Klimawandels und dem 
hohen Versiegelungsanteil, welcher in einer Fußgängerzone wie der Neuen Mitte Porz nur 
bedingt begrenzt werden kann, soll die Verwendung von hellen Bodenmaterialien einen Bei-
trag leisten, um dem Entstehen von Wärme- und Hitzeinseln möglichst vorzubeugen.

3 
 
Die Vorgabe wurde in die Entwurfsplanung zur Neuen Mitte Porz aufgenommen und am 
31.01.2022 u.a. von der Bezirksvertretung 7/Porz beschlossen (3464/2022). 
 
In Folge wurden die Oberflächenmaterialien zusammen mit Mitgliedern der Bezirksvertretung 
bemustert. Um schon im Vorfeld die Auswirkungen der Verwendung von hellen Materialien zu 
diskutieren und Lösungsansätze für ein Reinigungskonzept zur Sauberhaltung der Flächen 
aufzuzeigen, erfolgt diese Vorlage. 
 
Zuständigkeiten 
Für die Revitalisierung der Innenstadt von Porz hat die Stadt Köln die moderne stadt - Gesell-
schaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH mit der Umset-
zung des Projektes beauftragt. Nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme werden die öffent-
lichen Freiraumflächen ins Eigentum der Stadt Köln zurückübertragen. Somit ist auch die 
Stadt Köln für die damit verbundene spätere Pflege und Unterhaltung der Flächen zuständig. 
 
Zu 1) Auswahl des Plattenbelags 
Die gesamte Innenstadt sollte ausgehend von der neuen Mitte zukünftig einen einheitlichen 
Stadtboden aus Betonsteinpflaster und -platten erhalten. Dadurch wird das Zentrum aufge-
wertet und im Stadtteil ablesbar. In Folge dessen wurde ein richtungsloser Verband aus ver-
schiedenen Betonsteinformaten vorgeschlagen, der harmonisch auf die Fassadengestaltun-
gen der Häuser 1-3 der neuen Mitte abgestimmt wird. Aufgrund der regelmäßigen Nutzung 
durch Müllsammel- und Marktfahrzeuge und der damit verbundenen Belastung der Bodenplat-
ten wurde das Pflasterformat angepasst, um die Gefahr, dass Platten brechen, soweit wie 
möglich zu minimieren.  
 
Für die konkrete Auswahl haben im Vorfeld drei Bemusterungstermine gemeinsam mit der 
Bezirksvertretung Porz der verschiedenen Varianten vor Ort stattgefunden. Im Rahmen einer 
Vorauswahl wurde aus einer ganzen Reihe an unterschiedlichen Handmustern die beiden 
Steine „Scada finerro“ der Firma Klostermann und „Umbriano granit-beige“ der Firma Metten 
als Vorzugsvarianten präferiert und zur Diskussion gestellt. Bereits in der Vorbemusterung 
war deutlich, dass beide Belagsvarianten mit allen drei Fassen gestalterisch stimmig sind und 
auch alle Fassadentöne der umliegenden Bestandsgebäude harmonisch aufnehmen. Muster-
steine der Fassaden der Häuser 1-3 wurden zum Abgleich dazu gelegt. 
 
Beim Termin am 17.01.2023 wurden vor Ort drei Beläge besichtigt: Umbriano beige (wie be-
reits zum ersten und zweiten Bemusterungstermin), Scada finero wie zuvor ergänzt um zwei 
weitere Farbnuancen, La Linia als neue Musterfläche in drei Farbabstufungen. Alle Beton-
pflasterbeläge wurden als etwa 2x2 m große Fläche vor Ort im angedachten römischen Ver-
band zur Ansicht verlegt.  
 
Ergebnis: Mehrheitlich wurde sich seitens der Bezirksvertretung für die Beläge von La 
Linia ausgesprochen. 
 
Es erfolgt eine Produktneutrale Ausschreibung mit Angabe eines Leitfabrikates „Produkt der 
Planung“. Geht der Auftrag an einen anderen Hersteller, so muss er mit Abgabe des Angebo-
tes Handmuster einreichen, welche in der Optik vergleichbar sind. 
 
Zu 2) Reinigungskonzept 
Die Sauberkeit im öffentliche Raum ist grundsätzlich ein Zusammenspiel an gebührenfinan-
zierten und haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen, deren Inhalte über entsprechende 
Vertragswerke und/oder rechtliche Vorgaben geregelt werden. Es wird schon jetzt eine Viel-
zahl an Leistungsbildern abgedeckt, die aufeinander aufbauen, sich gegenseitig bedingen und 
individuell auf die entsprechende Örtlichkeit angepasst sind.  
 
Aktuell finden im Bereich der Neuen Mitte Porz laut Straßenreinigungsverzeichnis gebührenfi-
nanzierte, satzungsgemäße Reinigungen fünf bis sechs Mal pro Woche statt. Das derzeitige 
Leistungsbild für die Reinigungen ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Köln. In § 1 Abs. 2 ist geregelt: „Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Unrat, Ver-

4 
schmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beein-
trächtigen, insbesondere von tierischen Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und An-
sammlungen von Zigarettenkippen und Kaugummis, oder die eine Gefährdung des Verkehrs 
darstellen, wie beispielsweise Laub und Blüten.“ Die Erbringung dieser Leistung erfolgt in der 
Regel in Form einer maschinellen Reinigung, entweder durch (Klein-)Kehrmaschinen oder 
ggf. Einzelkehrer (Mitarbeiter*innen mit Besen). 
 
Zusätzliche Grundreinigung (Intensivreinigung)  
Von Seiten der Bezirksvertretung wurde der Wunsch geäußert, einen besseren Reinigungs-
standard -über die gebührenfinanzierte, satzungsgemäße Reinigung hinaus – zu implementie-
ren. Es werden bei der Wahl des hellen Materials Reinigungsleistungen erforderlich, die 
haushaltsfinanziert werden müssen, um das eingesetzte Material erkennbar hell zu halten und 
den wachsenden Anforderungen an die Sauberkeit in Porz gerecht zu werden. 
  
Für den gesamten Bereich sollen regelmäßige Nass (z.B. Schwemmfahrzeug)- und Intensiv-
reinigungen (mit Hochdruck) erbracht werden. 
 
Diese Reinigung erfolgt zusätzlich zu den Reinigungen gemäß der Straßenreinigungssatzung. 
 
Die gebührenfinanzierte Reinigung ergänzende Reinigungsleistungen 
Das Leistungsbild der gebührenfinanzierten Reinigung umfasst die oben aufgeführten Leis-
tungen gemäß der Satzung; wird voraussichtlich jedoch nicht ausreichen, um das helle Er-
scheinungsbild des Plattenbelages aufrecht zu erhalten. Ohne ergänzende Reinigungsleis-
tungen geht die Verwaltung davon aus, dass es zu dunklen Fleckenbildungen kommen wird. 
Insbesondere in Ecken werden sich unschöne Verdunkelungen bilden, die als unsauber auf-
fallen werden.  
 
Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass in den Sommermonaten (Mitte März 
bis Ende Oktober) eine monatliche Nassreinigung erforderlich sein wird und zu Beginn jeder 
zweiten Sommerperiode eine Intensivreinigung erforderlich ist um Verdunkelungen zu beseiti-
gen. Da diese Intensivreinigungen u.a. das Fugenmaterial ausspülen können, ist von einem 
häufigeren Einsatz abzusehen. Mit der monatlichen Nassreinigung sollen Flecken durch Flüs-
sigkeiten (z.B. fallengelassener Kaffeebecher) und Verschmutzungen, die sich nicht trocken 
entfernen lassen beseitigt werden. Mit der Intensivreinigung soll die Fläche insgesamt aufge-
hellt werden und hartnäckigere Verschmutzungen beseitigt werden, so dass sich die Fläche 
gleichmäßig hell darstellt. 
 
Seitens der Verwaltung werden die Kosten grob mit 13.000 € pro Jahr abgeschätzt. 
 
Graffitientfernung  
Für die Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien findet der bereits zwischen AWB und 
Stadt Köln geschlossene „KASA-Vertrag“ Anwendung. Dieser umfasst ein Auftragsvolumen 
von insgesamt 20.000 qm, das für die Reinigung an Objekten der Stadt vollständig ausge-
schöpft wird. Eine Ausweitung des bestehenden KASA-Vertrages ist nicht möglich.  
Bei Sachbeschädigung (nicht nur durch Graffiti) wird konsequent auch eine Strafanzeige er-
stattet. 
 
Da mit dem KASA-Vertrag zuerst Graffiti mit volksverhetzenden, beleidigenden und verfas-
sungswidrigen Schriften, Zeichen und Bildern beseitigt werden müssen, und das Kontingent 
für die Reinigung über die gesamte Stadt verteilt erbracht werden muss, kann es sein, dass 
Graffiti auf den Ansichtflächen der Hochbeete länger als gewünscht bestehen werden. 
 
Zur Prävention sollen die Ansichtflächen der Hochbeete und der Wand an der Straße mit ei-
nem Prophylaxematerial imprägniert werden. Hierdurch lassen sich Graffiti leichter entfernen 
und die Farbe dringt nicht so tief in den Sichtbeton wie ohne Prophylaxe. Die Kosten für die 
Imprägnierung werden grob geschätzt 6.400 € betragen. 
 
Ohne die Imprägnierung müssten die Graffiti mit einem Strahlverfahren beseitigt werden. Das 
hierfür erforderliche Gerät verursacht einen Schallpegel von ca. 130 dB, was insbesondere in 
der Innenhofähnlichen Lage zu Beschwerden führen wird. Mit der Imprägnierung können die

5 
Graffiti mit chemischen Mitteln und einem Hochdruckgerät entfernt werden, was nicht ganz so 
Laut ist. 
 
Entsorgung  
Die Entsorgung der eingesammelten Abfälle erfolgt grundsätzlich in den von der Stadt Köln zu 
bestimmenden Entsorgungsanlagen und auf Kosten der Stadt Köln.  
 
Straßenpapierkörbe  
Die Aufstellung und die regelmäßige Papierkorbunterhaltung inkl. Leerung und ggfs. die Befül-
lung mit Hundekottüten, erfolgt über den „Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-
/Wertstofferfassung und -entsorgung“. 
 
Anliegergebühren 
Die in diesem Beschluss gefassten haushaltfinanzierten Reinigungsleistungen sind nicht auf 
die Reinigungsgebühren umlegbar. 
 
Evaluierung 
Die Verwaltung wird fortlaufend das Reinigungskonzept evaluieren und erforderlichenfalls mit 
den gewonnenen Erkenntnissen anpassen.  
 
Zu 3) Lagerung 
Für Porz-Mitte ist die Verlegung des Pflasters im römischen Verband mit 4 verschiedenen 
Steingrößen vorgesehen. Das Planungskonzept sieht vor, dass die Steine in 3 Farbnuancen 
vorkommen. Das Planungsbüro hat ein Konzept (siehe Anlage 2) erarbeitet, bei dem nicht 
jedes Format in jeder Farbe vorkommt und so eine Farbverteilung generiert, welche mit einer 
Reduktion auf 10 unterschiedliche Steine auskommt - ohne, dass der Eindruck des changie-
renden Stadtbildes verloren geht. 
Das ausgewählte Material gehört nicht zu den Standardmaterialien gemäß Gestaltungshand-
buch und kann nicht, wie üblich, on Demand ersatzbeschafft werden. Hieraus ergeben sich 
unterschiedliche Folgebelastungen, wie beispielsweise die Beschaffung und Lagerung von 
Ersatzplatten in einem nicht geringen Umfang. Das Amt für Verkehrsmanagement bzw. Amt 
für Straßen- und Radwegebau geht dabei von jährlichen Betriebskosten in Höhe von bis zu rd. 
150.000 Euro aus.  
 
Gemäß Zuständigkeitsordnung sind weitere separate Beschlüsse zur Neuanschaffung von 
entsprechendem Equipment sowie der Anmietung entsprechender Objekte zu fassen. Der hier 
vorliegende zu fassende Beschluss dient als Grundlage für die Verwaltung, weitere erforderli-
che Beschlüsse der zuständigen Fachausschüsse einzuholen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Stadtklima: Auf der Planungshinweiskarte für zukünftige Wärmebelastung ist der Bereich des 
Plangebiets in unmittelbarer Reichweite zum Rhein als klimaaktiv zu betrachten. Jedoch be-
findet sich der größte Teil des Plangebietes im Bereich der belasteten Siedlungsflächen 
(Klasse 3) und in Richtung City-Center ist der Freiraum als hoch (wärme) belastete Siedlungs-
fläche (Klasse 4) zu bewerten. Ausschlaggebend für eine geringe Belastung der Siedlungsflä-
chen ist eine ausreichende Begrünung der Platzfläche.  
 
Deshalb wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass als Oberflächenmaterialien der öffentli-
chen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerzone passend zu den hel-
len Fassaden der Gebäude ausschließlich helle Materialien zu verwenden sind. Dies wurde in 
der Planung befolgt und in Form des Freigabe- und Baubeschlusses politisch unterstützt und 
freigegeben. Der urbane Charakter der Freiflächen bleibt erhalten, der Versiegelungsgrad der 
Freiflächen wird sich mit der geplanten Neugestaltung nicht verändern. 
 
Weitere Maßnahmen sind Begrünungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen, mit positiver Bilanz 
zur Gestaltung in der Vergangenheit sorgen sie für Entlastung und Verbesserung des Stadt-
klimas. Zusätzlich ermöglichen unter den Bäumen angeordnete Sitzbänke einen konsumfreien 
Aufenthalt im Schatten. Zusammen mit der Installation des Fontänenfelds wirken die Maß-
nahmen bei sommerlichen Hitzeperioden der Bildung von Hitzeinseln entgehen. Aus stadtge-
stalterischer Sicht steigert der Einsatz von Wasser beim Fontänenfeld durch die Verduns-

6 
tungskühlung das lokale Mikroklima. Diese Gestaltungsmaßnahmen sind für alle Personen-
gruppen nutzbar und kommen insbesondere hitzesensiblen Personen zugute. 
 
Durch das Zusammenspiel von der Verwendung von hellen Materialien, dem Einsatz von 
Wasser und Schatten werden in der Porzer Innenstadt Anpassungen an den Klimawandel vor 
Ort vorgenommen, welche durch die Verbesserung des Stadtklimas als positiver Betrag zum 
Klimaschutz bewertet werden. 
 
Finanzierung 
 
Die auf der Ausführungsplanung der Maßnahme "Neugestaltung Freianlagen Porz-Mitte" be-
ruhende Kostenberechnung für die haushaltsfinanzierte Reinigung beläuft sich auf 13.000 
Euro brutto jährlich plus einmalig in 2024 ein Betrag von 6.400 € für die Imprägnierung 
 
Die im Jahr 2024 erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 19.400 € steht im Teiler-
gebnisplan des mit der Koordination der haushaltsfinanzierten Reinigung betrauten Amtes für 
Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 
2023/2024 zur Verfügung. 
Das Dezernat für Mobilität wird die erforderlichen Mittel in Höhe von jeweils 13.000 € für die 
Jahre ab 2025 im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanaufstellungsprozesse im glei-
chen Teilergebnisplan innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtungen 
vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Protokoll und Fotos Bemusterungstermin 3 am 17.01.2023 
Anlage 2  Detailplan Farbverteilung mit Reduktion der Steinanzahl auf 10 unterschiedli-
che Steine

Anlage_2_Lagerung

1974 Zeichen

Anlage 2
150
160
163
173
Musterfläche für Neue Mitte Porz
Römischer Verband mit 4 Steingrößen
Steinrastermaße in cm:
Bemusterung La Linia
Farben sandbeige, 2397, 2429.
ACHTUNG: Die Bemusterung
erfolgt in skalierten Formaten.
Im Endausbau sind die Formate gemäß
DT08 auszuführen!
1) 37,5 x 25  (Anteil 10 Stück)
2) 25 x 25 (Anteil 14 Stück)
3) 25 x 12,5 (Anteil 14 Stück)
4) 12,5 x 12,5  (Anteil 18 Stück)
x = dunkel ca. 23%
y = mittel ca. 23 %
z = hell ca. 54 %
Steindicke: 8 cm
Holzrahmung ca. 5 cm
NEU
1: x,z
2: y,z
3: x,y,z
4: x,y,z
1z
2y
2y
2z
2z 2y
2z
2z
2z
2y
2z
2z2y
2y 2z
3z 3z
3x
3z 3y
3z
3x
3y
3x 3y
3z
1x
1x 1z
1z 1z
1z 1x
1x 1z4z 4y
4x
4z
4z
4z
4y 4x
4y 4x
4z 4y
4y 4x
4z
4z
4x
4z
3z
3x
4y4y
- - -
Neue Mitte Porz, Köln
club L94
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L 94
Bauherr:
Architekt: Haustechniker:
Freigabe durch Bauherr:Ort/Datum:
Projekt:
Datum Erst.: Ersteller: Blattgröße: Maßstab: Datum Vorabzug/Index: Zeichen: Vorabzug/Index
18.01.2023 AJ DIN A4 1:20
Detail Belag Betonwerkstein
Farbverteilung
Index Datum Zeichen Änderung
19-004 AP DT13 ---
Plannummer:
Darstellung:
Projektnummer: DokArt/LF NR DokArt LF NR Layout/Maßstab/Index
Plangrundlage Architekten:
Der Inhalt des Plans ist urheberrechtlich geschützt. Veränderungen und Kopien bedürfen der Zustimmung des Verfassers.
Landschaftsarchitekt:
Leistungsphase:
Leistungsphase
 U:\2019\19-004-neue mitte porz\06 Ausführungsplanung LP5\Pläne\Details\19-004-AP-DT Beläge-Einfassungen
(01-19)_230209_jule.dwg
moderne stadt
Gesellschaft zur Förderung des Städte-
baues und der Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstraße 17 | D-50667 Köln
Haus 1
und TG:
Haus 2: 
Haus 3:
JSWD Architekten
GmbH & Co. KG
Sahle Baubetreuungs-
gesellschaft mbh
Kasper Kraemer Architekten GmbH
GRAW
DAS PLANUNGSBÜRO
Senator-Wagner-Weg 4
D-49088 Osnabrück
01-20
Ausführungsplanung
09.02.2023_Vorabzug Variante 10 Steine statt 12

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0726/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.04.2023
Erstellt
27.02.2023 12:12