AN/1107/2017
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion: Überflutungen in der Edelhofstraße in Flittard
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AW StEB_Überflutungen Edelhofstraße in Flittard
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btadtentwässerungs- rom Zzrıg 2 Detriebe Köln, AöR umlät jebe Köln, AÖR | auptabteilung Planung und Bau Kanalnetze, Postfach 910754 - 5107 eim /% ” jewässer und Hochwasserschutz 02-9-0 (Bürgeramt Mülheim) Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln Öffnungszeiten 2. Hd. Frau Düx Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Marc Daniel Heintz Zimmer: Geb.90 Raum 237 fon 0221 221 - 22146 fax 0221 221 - e-mail: MarcDaniel.Heintz@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Ihre E-Mail vom 08.08.2017 StEB/TP/13/Htz AL .08.2017 Stellungnahme der StEB zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Mülheim Überflutungen in der Edelhofstraße in Flittard Sehr geehrte Frau Düx, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Unwetter am 19. Juli 2017 fielen auf das Kölner Stadtgebiet verbreitet mehr als 60 Liter Regen pro Quadratmeter in zwei Stunde — so auch im Stadtteil Flittard. Die Jahresniederschlagsmenge in Köln liegt bei ca. 700 bis 800 Litern pro Quadrat- meter, d. h. dass ca. 8 % des gesamten Jahresniederschlags innerhalb von 2 Stun- den gefallen sind. Niederschlagsmengen werden statistisch anhand ihrer Intensität erfasst und die zeitliche Betrachtung ergab, dass etwa alle 100 Jahre mit einem der- art heftigen Starkregenereignis wie am 19. Juli gerechnet werden muss. Hierbei han- delt es sich um einen statistischen Wert, der eine Einstufung des Ereignisses ermög- licht und keinesfalls wörtlich im Hinblick auf den Zeitpunkt des nächsten Starkregene- reignisses interpretiert werden darf. Dies vorausschickend nehme ich zu den einzelnen Fragen der CDU-Fraktion wie folgt Stellung: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.: 430 329 60 12 1. Wie oft werden die Sinkkästen im betroffenen Bereich, die Straße weist hier eine Senke auf, gereinigt? Die Reinigung der Straßenabläufe erfolgt im Regelfall einmal jährlich, auf Brücken und Unterführungen auch mehrmals. Sollte ein Straßenabflauf dennoch einmal verstopft sein, haben Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, über die städtische Plattform „Sag‘s uns“ eine Meldung abzusetzen, so dass kurzfristig eine Reinigung erfolgt. 2. Wer haftet für Schäden an Häusern und Hausrat der Anwohner, wenn die Stadt die Entwässerungsanlagen nicht ordnungsgemäß reinigt und pflegt? Zunächst bitte ich zu berücksichtigen, dass Haftungsfragen nicht pauschal beantwor- tet werden können, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Grundsätzlich ist es so, dass für den Abwasserbeseitigungspflichtigen Wartungs- und Unterhaltungspflichten im Hinblick auf die öffentliche Abwasseranlage (regelmäßige Überwachung, Wartung, Reinigung etc.) bestehen. Wird eine solche Pflicht schuld- haft verletzt und führt dies bei einem Dritten zu einem Schaden, kann diese Pflicht- verletzung eine Schadensersatzpflicht auslösen. Bei Schäden, die durch unterirdischen Wasseraustritt aus dem öffentlichen Kanalnetz an Gebäuden bzw. in Räumen entstehen, ist allerdings zu beachten, dass sich der Grundstückseigentümer gemäß $& 4 Absatz 7 der Satzung des Kommunalunterneh- mens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entwässerung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage — Abwassersatzung - vom 03. Dezember 2010 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Kommunalunternehmens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entwäs- serung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffent- liche Abwasseranlage vom 01. Juli 2014 gegen einen Rückstau bis zur Rückstau- ebene (Straßenoberkante) selber absichern muss. Geschieht dies nicht, liegt der Schaden grundsätzlich außerhalb einer Pflichtverletzung des Abwasserbeseitigungs- pflichtigen und eine Haftung scheidet aus. 3. Könnte mittelfristig eine bauliche Maßnahme an der Kanalisation für Ab- hilfe in diesem Bereich sorgen, wenn ja, gibt es bereits Überlegungen hier- zu? Die StEB prüfen derzeit, ob durch eine Kanalbaumaßnahme die Gefährdungslage infolge von stärkeren Regenereignissen im Bereich der Edelhofstraße reduziert wer- den kann. Auch wenn die Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen durch eine solche Maßnah- me erhöht würde, muss auch künftig davon ausgegangen werden, dass derart ext- reme Wassermengen wie bei dem Starkregenereignis am 19. Juli 2017 von der Ka- nalisation nicht aufgenommen werden können. Unwetter, bei denen innerhalb weni- ger Stunden fast ein Zehntel der Jahresniederschlagsmenge fällt, sind unabwendba- re, durch elementare Naturkräfte herbeigeführte Ereignisse. 13 Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um das Wasser bei außer- gewöhnlichen Starkregenereignissen zwischenzuspeichern oder abzuleiten, würde zu einer unzumutbaren Verteuerung der Abwassergebühren führen und wäre tech- nisch wahrscheinlich kaum umsetzbar. Daher empfehlen die StEB den Kölner Hauseigentümern, tief liegende Räume wie Garagen, Keller und Souterrainwohnungen mit Objektschutzmaßnahmen gegen oberirdisch eindringendes Wasser zu schützen oder den Abschluss einer Elementar- schadenversicherung zu prüfen. Dies empfiehlt auch die Verksalchamzenirale NRW (www.verbraucherzentrale.nrw/starkregen). Hinweise, wie Privatpersonen ihr Haus gegen eindringendes Oberflächenwasser bei extremen Starkregenereignissen schützen können, finden sich auf der Themenseite www.steb-koeln.de/starkregen und dort insbesondere im Leitfaden „Wassersensibel planen und bauen in Köln“. Mit freundlich@n Grüßen Otto Schaaf (Vorstand)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Edelhofstraße
- Ostmerheimer Straße 555
- Eggerbachstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1107/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.08.2017
- Erstellt
- 22.08.2017 16:54