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AN/1107/2017

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion: Überflutungen in der Edelhofstraße in Flittard

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 11.09.2017, TOP 7.2.1.1

AW StEB_Überflutungen Edelhofstraße in Flittard

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AW StEB_Überflutungen Edelhofstraße in Flittard

5934 Zeichen

btadtentwässerungs-

rom Zzrıg 2 Detriebe Köln, AöR

umlät jebe Köln, AÖR | auptabteilung Planung und Bau Kanalnetze,
Postfach 910754 - 5107 eim /% ” jewässer und Hochwasserschutz
02-9-0 (Bürgeramt Mülheim) Ostmerheimer Straße 555 : 51109 Köln
Öffnungszeiten
2. Hd. Frau Düx Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr

Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim
Linie 13/18 Haltestelle Holweide

DB/VRS: S11 (Holweide)

anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße

Auskunft erteilt: Marc Daniel Heintz
Zimmer: Geb.90 Raum 237

fon 0221 221 - 22146

fax 0221 221 -

e-mail: MarcDaniel.Heintz@steb-koeln.de

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
Ihre E-Mail vom 08.08.2017 StEB/TP/13/Htz AL .08.2017

Stellungnahme der StEB zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertre-
tung Mülheim

Überflutungen in der Edelhofstraße in Flittard

Sehr geehrte Frau Düx,
sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem Unwetter am 19. Juli 2017 fielen auf das Kölner Stadtgebiet verbreitet mehr
als 60 Liter Regen pro Quadratmeter in zwei Stunde — so auch im Stadtteil Flittard.
Die Jahresniederschlagsmenge in Köln liegt bei ca. 700 bis 800 Litern pro Quadrat-
meter, d. h. dass ca. 8 % des gesamten Jahresniederschlags innerhalb von 2 Stun-
den gefallen sind. Niederschlagsmengen werden statistisch anhand ihrer Intensität
erfasst und die zeitliche Betrachtung ergab, dass etwa alle 100 Jahre mit einem der-
art heftigen Starkregenereignis wie am 19. Juli gerechnet werden muss. Hierbei han-
delt es sich um einen statistischen Wert, der eine Einstufung des Ereignisses ermög-
licht und keinesfalls wörtlich im Hinblick auf den Zeitpunkt des nächsten Starkregene-
reignisses interpretiert werden darf.

Dies vorausschickend nehme ich zu den einzelnen Fragen der CDU-Fraktion wie
folgt Stellung:

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.: 430 329 60

12

1. Wie oft werden die Sinkkästen im betroffenen Bereich, die Straße weist
hier eine Senke auf, gereinigt?

Die Reinigung der Straßenabläufe erfolgt im Regelfall einmal jährlich, auf Brücken
und Unterführungen auch mehrmals.

Sollte ein Straßenabflauf dennoch einmal verstopft sein, haben Anwohnerinnen und
Anwohner die Möglichkeit, über die städtische Plattform „Sag‘s uns“ eine Meldung
abzusetzen, so dass kurzfristig eine Reinigung erfolgt.

2. Wer haftet für Schäden an Häusern und Hausrat der Anwohner, wenn die
Stadt die Entwässerungsanlagen nicht ordnungsgemäß reinigt und pflegt?

Zunächst bitte ich zu berücksichtigen, dass Haftungsfragen nicht pauschal beantwor-
tet werden können, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Grundsätzlich ist es so, dass für den Abwasserbeseitigungspflichtigen Wartungs- und
Unterhaltungspflichten im Hinblick auf die öffentliche Abwasseranlage (regelmäßige
Überwachung, Wartung, Reinigung etc.) bestehen. Wird eine solche Pflicht schuld-
haft verletzt und führt dies bei einem Dritten zu einem Schaden, kann diese Pflicht-
verletzung eine Schadensersatzpflicht auslösen.

Bei Schäden, die durch unterirdischen Wasseraustritt aus dem öffentlichen Kanalnetz
an Gebäuden bzw. in Räumen entstehen, ist allerdings zu beachten, dass sich der
Grundstückseigentümer gemäß $& 4 Absatz 7 der Satzung des Kommunalunterneh-
mens Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts über die
Entwässerung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage — Abwassersatzung - vom 03. Dezember 2010 in der
Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Kommunalunternehmens
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entwäs-
serung der Grundstücke, die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffent-
liche Abwasseranlage vom 01. Juli 2014 gegen einen Rückstau bis zur Rückstau-
ebene (Straßenoberkante) selber absichern muss. Geschieht dies nicht, liegt der
Schaden grundsätzlich außerhalb einer Pflichtverletzung des Abwasserbeseitigungs-
pflichtigen und eine Haftung scheidet aus.

3. Könnte mittelfristig eine bauliche Maßnahme an der Kanalisation für Ab-
hilfe in diesem Bereich sorgen, wenn ja, gibt es bereits Überlegungen hier-
zu?

Die StEB prüfen derzeit, ob durch eine Kanalbaumaßnahme die Gefährdungslage
infolge von stärkeren Regenereignissen im Bereich der Edelhofstraße reduziert wer-
den kann.

Auch wenn die Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen durch eine solche Maßnah-
me erhöht würde, muss auch künftig davon ausgegangen werden, dass derart ext-
reme Wassermengen wie bei dem Starkregenereignis am 19. Juli 2017 von der Ka-
nalisation nicht aufgenommen werden können. Unwetter, bei denen innerhalb weni-
ger Stunden fast ein Zehntel der Jahresniederschlagsmenge fällt, sind unabwendba-
re, durch elementare Naturkräfte herbeigeführte Ereignisse.

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Ein flächendeckender Ausbau des Kölner Kanalnetzes, um das Wasser bei außer-
gewöhnlichen Starkregenereignissen zwischenzuspeichern oder abzuleiten, würde
zu einer unzumutbaren Verteuerung der Abwassergebühren führen und wäre tech-
nisch wahrscheinlich kaum umsetzbar.

Daher empfehlen die StEB den Kölner Hauseigentümern, tief liegende Räume wie
Garagen, Keller und Souterrainwohnungen mit Objektschutzmaßnahmen gegen
oberirdisch eindringendes Wasser zu schützen oder den Abschluss einer Elementar-
schadenversicherung zu prüfen. Dies empfiehlt auch die Verksalchamzenirale NRW
(www.verbraucherzentrale.nrw/starkregen).

Hinweise, wie Privatpersonen ihr Haus gegen eindringendes Oberflächenwasser bei
extremen Starkregenereignissen schützen können, finden sich auf der Themenseite
www.steb-koeln.de/starkregen und dort insbesondere im Leitfaden „Wassersensibel
planen und bauen in Köln“.

Mit freundlich@n Grüßen

Otto Schaaf
(Vorstand)

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Edelhofstraße
  • Ostmerheimer Straße 555
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
AN/1107/2017
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.08.2017
Erstellt
22.08.2017 16:54