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3476/2024/1

Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 24.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 04.02.2025, TOP 7.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

14114 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 3476/2024/1 
Freigabedatum 
 24.01.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 2 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 04.02.2025 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2024 beschlossen, die 
in der hier in Rede stehenden Angelegenheit wegen verzögerter verwaltungsinterner Abstim-
mung verfristet eingebrachte Beschlussvorlage in eine Dringlichkeitsvorlage umzuwandeln, da 
Beratungsbedarf bestehe. Ein Beschluss über die Vergabe der Betriebskostenzuschüsse ist 
erforderlich, um frühzeitig in 2025, ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Ab-
schläge bedarfsgerecht auszahlen zu können. Nur mit frühzeitig ausgezahlten Zuschüssen 
kann die Liquidität und damit die betriebliche Struktur der Zuschussempfänger aufrechterhal-
ten werden.  
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt, für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. 
Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förde-
rung) in Höhe von insgesamt 345.000 Euro pro Jahr innerhalb des Teilergebnisplans des Kul-
turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen zu gewähren: 
 Barnes Crossing e. V. 70.000 Euro p. a. 
 ehrenfeldstudios e. V.  85.000 Euro p. a. 
 TanzFaktur UG 190.000 Euro p. a. 
 
Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtli-
chen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan 
2025/2026 verabschiedet wurde. Mit Blick auf den Haushalt 2025/2026 bezieht sich der Vor-
behalt insbesondere auch darauf, dass die Position „Neuvergabe Konzeptionsförderung Tanz“ 
in entsprechender Höhe im von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltsplan der 
Stadt Köln, dort im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturför-
derung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, vorgesehen ist.

2 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
24.01.2025    gez. Reker  gez. Dr. Elster

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe unten € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 - 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    345.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
Der Ausschuss Kunst und Kultur stimmte mit Beschluss vom 18.01.2011 dem Tanzförderkon-
zept zu, das auf der Basis eines Beiratsvotums u.a. die Vergabe von mehrjährigen Konzepti-
onsförderungen an Spitzenensembles des freien Tanzes vorsieht.  
Mit Beschluss vom 12.09.2017 stimmte der Ausschuss Kunst und Kultur zu, bei der 2018 be-
ginnenden Neuvergabe der Konzeptionsförderung den Bewerber*innenkreis um „Produktions-
strukturen“ zu erweitern. Hierunter sind Spielorte zu verstehen, die als Produktions- und Auf-
führungsort zur Verfügung stehen. Zudem wurde zugestimmt, die bisherige Beschränkung auf 
zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufzuheben sowie die Dauer eines Förderzyklus‘ 
analog zur Förderung der freien Theaterbetriebe auf vier Jahre anzuheben. Die aktuelle Ver-
gabeperiode endet zum 31.12.2024. Um den Tanzkompanien und Spielorten insbesondere 
bei der Programmplanung und der Akquise von Drittmitteln Planungssicherheit zu ermögli-
chen, ist frühzeitig ein Beschluss über die Vergabe der Mittel ab dem 01.01.2025 erforderlich.  
 
2. Antragsverfahren

4 
 
Das Antragsverfahren bezog sich auf die Förderperiode 2025 bis 2028. Intention der Förde-
rung ist es, Kölner Tanzkompanien und Spielorte von herausragender künstlerischer Qualität 
eine deutlich verbesserte Planungssicherheit für ihre Weiterentwicklung - sowohl in künstleri-
scher als auch in struktureller Hinsicht - zu ermöglichen. In der Konsequenz werden im Rah-
men der Konzeptionsförderung auch anfallende Kosten für Betrieb und Struktur unterstützt. 
Diese Förderform stellt daher neben der inhaltlichen Qualität der Arbeit besondere Anforde-
rungen an das Rechnungs- und Verwaltungswesen eines Ensembles bzw. eines Spielortes. 
Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 
 
1. hohe Professionalität als Kompanie, Choreograf*in oder Produktionsstätte 
2. ein eindeutiger Arbeitsschwerpunkt in Köln 
3. der Nachweis mehrjähriger Erfolge und überregionaler Tätigkeit bzw. Vernetzung 
4. eine professionelle Betriebs- und Organisationsstruktur. 
 
Entsprechend wurde den Bewerber*innen auferlegt, nicht nur Nachweise zur bisherigen 
künstlerischen Laufbahn und ein Konzept zur geplanten künstlerischen und strukturellen Ent-
wicklung einzureichen, sondern auch Angaben zur Organisationsstruktur und zur öffentlichen 
Präsenz (Vorstellungsstatistik) zur Verfügung zu stellen. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen 
Lage des Betriebes und dessen weiterer Entwicklung wurden zusätzlich die Wirtschaftspläne 
für die Jahre 2023 und 2024, kalkulierten Wirtschaftspläne für die Jahre 2025 bis 2028 sowie 
ein Nachweis über die Ist-Zahlen des Jahres 2022 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 
oder Einnahmeüberschussrechnung) verlangt. Interessierte Bewerber*innen konnten bis zum 
19.04.2024 einen Förderantrag stellen. Insgesamt haben sich zehn Kompanien und Produkti-
onsstätten beworben.  
 
3. Votum des Beirats 
Der Tanzbeirat stellt übereinstimmend die gestiegene künstlerische Qualität der Kölner Tanz-
szene und der eingereichten Anträge auf Konzeptionsförderung fest und bedauert, dass das 
Entwicklungspotential einiger Gruppen unter den aktuellen Bedingungen nicht adäquat unter-
stützt werden kann. Die Konzeptionsanträge spiegeln den Bedarf an einer deutlich besser 
ausgestatteten Tanzinfrastruktur eindeutig wider. Das Antragsvolumen ist stark angestiegen. 
Nach Sichtung der Anträge für die Förderperiode 2025 bis 2028 herrscht Konsens darüber, 
den Förderfokus bei der Vergabe der Mittel ausschließlich auf die Stabilisierung der Tanzinfra-
strukturen zu legen, da diese die Grundlage für die Präsentation der Kölner Tanzensembles 
und den Aufbau von tragfähigen Publikumsstrukturen darstellen. Die gesamte Tanzszene wird 
davon profitieren, wenn die Spielorte eine gesicherte Finanzierung haben und für die Gruppen 
weiterhin Räume und vergünstigte Konditionen anbieten können. Um die vorhandenen Tan-
zinfrastrukturen in Köln in ihrem Bestand zu sichern, sollen die drei Häuser weiterhin eine in-
stitutionelle Förderung erhalten. Dabei muss gleichzeitig der nicht vermeidbaren Kostensteige-
rung Rechnung getragen werden. Die freien Ensembles könnten hingegen nach Antragstel-
lung in die mehrjährige Projektförderung überführt werden.  
Der Tanzbeirat hat bei der Beurteilung der Anträge insbesondere folgende, aus den Vorgaben 
des Tanzförderkonzepts entwickelte Kriterien angewandt: 
- Verfügt die Kompanie bzw. der Spielort über ein langjähriges, hohes künstlerisches Ni-
veau und besitzt weiteres Entwicklungspotential? 
- Arbeitet sie bzw. er dauerhaft überregional/international und sind diese Kooperations-
strukturen trag- bzw. ausbaufähig?  
- Verfügt sie bzw. er über eine angemessene Verwaltungsstruktur sowie ein professio-
nelles Management und Marketing?  
- Gibt es einen ganzjährigen Spielbetrieb mit einer ausreichenden Zahl an Vorstellun-
gen?  
- Hat die Kompanie ihren Arbeitsschwerpunkt in Köln? Wie ist die Präsenz in Köln?  
- Sind die eingereichten Wirtschaftspläne, hier insbesondere die Einnahmeerwartungen 
bei den Drittmitteln realistisch? 
- Wie ist die Verhältnismäßigkeit von Gesamtkosten zu generiertem Output?  
 
Der Beirat schlägt nach Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Kriterien folgende

5 
 
Spielorte zur Förderung vor: 
 
Barnes Crossing e. V. 
Barnes Crossing e.V. schafft einen kreativen Raum für Köln seit nunmehr 18 Jahren und steht 
für erfolgreiches, professionelles und experimentelles Arbeiten - sowohl auf der Bühne als 
auch als Produktionsstätte von zahlreichen erfolgreichen Stücken und Festivals sowie in der 
Tanzvermittlung. Der Verein ist ein Zusammenschluss von professionellen Tanz- und Perfor-
mancekünstler*innen (wie zum Beispiel das DIN A 13, IPTanz, Saskia Rudat, El Cuco Project 
etc.) und vertritt ein großes Spektrum der Performativen Künste mit einer Verwurzelung im 
Zeitgenössischen Tanz. Jedes Mitglied tanzt, performt, choreografiert, kooperiert und/oder ku-
ratiert in nationalen und internationalen Kontexten. BC ist eine von den ältesten Tanzinfra-
strukturen in Köln, ein selbstverwalteter Produktions- und Aufführungsort, wo zahlreiche Köl-
ner Künstler*innen arbeiten und aufführen. Der Beirat würdigt die Leistung von BC als unver-
zichtbare Infrastruktur für professionelle und experimentelle Tanzkunst in Köln, die einem gro-
ßen Teil der Szene eine künstlerische Heimat bietet. Die Leistung der BC-Produktionsgemein-
schaft spiegelt sich in zahlreichen preisgekrönten Stücken, die dort unter barrierefreien Kondi-
tionen auch für inklusive Ensembles realisierbar sind. Der Aspekt Accessibility wurde in den 
letzten Jahren stark verfolgt, was sowohl von der Tanzszene als auch von der Verwaltung und 
dem Beirat sehr begrüßt wird. 
 
ehrenfeldstudios e. V. 
Die ehrenfeldstudios existieren seit 2015 in eigenen Räumen und verfolgen das Ziel, Tanz 
und darstellende Kunst für ein breites Publikum sichtbar zu machen. Ihr künstlerischer 
Schwerpunkt liegt auf interdisziplinären, intergenerationellen, inklusiven und interkulturellen 
Projekten aus dem Bereich Tanz und Performance. Der Spielort verfügt auf ca. 400 qm Flä-
che über Studioräume für Proben und einen Aufführungsraum für kleine und mittlere Auffüh-
rungsformate. Mehrere Kölner Tanzensembles, die sogenannten Hauskompanien (zum Bei-
spiel: Silke Z., Emanuele Soavi incompany, performing:group, cie. Nomoreless, Konnectiv 
etc). nutzen die ehrenfeldstudios als Basis ihrer künstlerischen und vermittelnden Tätigkeiten. 
Der Beirat schätzt die ehrenfeldstudios wegen ihrer konzeptionellen und experimentellen Of-
fenheit für unterschiedlichste künstlerische Formate und Zielgruppen. Er betont die Bedeutung 
des Ortes, der diversen Kölner Gruppen Residenzen ermöglicht sowie intensive internationale 
Vernetzungsarbeit leistet, als eine der wichtigsten Tanzinfrastrukturen der Szene.  
 
TanzFaktur UG 
Die TanzFaktur (TF) ist seit ihrer Gründung 2013 nach Einschätzung des Beirats zum wich-
tigsten freien Produktions- und Ausführungsort in freier Trägerschaft für den zeitgenössischen 
Tanz in Köln geworden. Für die künstlerische und strukturelle Entwicklung der Kölner Tanz-
szene besitzt die TanzFaktur größte Bedeutung. Mit einem Raumangebot von zwei mittleren 
Bühnen sowie einer Aufführungshalle mit großer Bühne und mehreren Studios ermöglicht sie 
Begegnung und Kommunikation der Tanzschaffenden, künstlerische Kooperationen sowie ei-
nen umfangreichen Spielplan mit lokalen, regionalen und internationalen Veranstaltungen. Der 
Beirat würdigt die großen Anstrengungen des Hauses in Bezug auf die Gewinnung neuer 
Publikumskreise und die Pflege des Stammpublikums sowie die aktive Unterstützung zahlrei-
cher Nachwuchskünstler*innen.  
Die TanzFaktur ist für die gesamte Freie Szene Kölns von großer Wichtigkeit, da sie auch für 
andere Häuser ohne eigene Räume wie der „studiobühneköln“ und dem „Theater der Keller“ 
ein Übergangsquartier bietet und zudem Aufführungsort für zahlreiche Festivals aus dem Be-
reich darstellende Künste ist (u.a.: moovy Festival, Sommerblut, Acht Brücken Festival, Circus 
Dance Festival, AfriCologne etc.). 
 
Um der TanzFaktur ein stabiles personelles Fundament zu geben und die dynamische Ent-
wicklung des Ortes weiterhin zu unterstützen, spricht sich der Beirat für die Setzung eines 
Förderschwerpunkts in Bezug auf die TanzFaktur durch eine deutliche Erhöhung der Konzep-
tionsförderung aus. 
 
 
Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats grundsätzlich an.

6 
 
 
Die genannten Institutionen haben in 2023/2024 jährlich einen Betriebskostenzuschuss in fol-
gender Höhe erhalten: 
 Barnes Crossing e. V.  60.000 Euro  
 ehrenfeldstudios e. V.  85.000 Euro 
 TanzFaktur UG 120.000 Euro. 
 
 
4. Finanzierung 
Der Haushaltsplan 2025/2026 ist zum Zeitpunkt der beabsichtigten fachlichen Beschlussfas-
sung durch den Ausschuss Kunst und Kultur noch nicht in Kraft. Um Anfang des Jahres 2025, 
ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge der Betriebskostenzuschüsse 
bedarfsgerecht auszahlen zu können, ist ein frühzeitiger fachlicher Beschluss des Ausschus-
ses Kunst und Kultur zur Förderung notwendig.  
Dieser steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan 2025/2026 in der in Kraft getrete-
nen Fassung entsprechende Mittel für die beabsichtigten Förderungen im Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen, vorsieht.  
Sollten entsprechende Mittel unter der Position „Neuvergabe Konzeptionsförderung Tanz“ o-
der später unter der namentlichen Auflistung der obigen Fördermittelnehmenden nicht oder 
nicht in der benötigten Höhe im jeweils geltenden Haushaltsplan zur Verfügung stehen, so ist 
eine Förderung ausdrücklich nicht bzw. nicht in der beabsichtigten Höhe möglich.

Beratungsverlauf (1)

04.02.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 7.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3476/2024/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
24.01.2025
Erstellt
04.12.2024 13:57