V/0262/2008
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost
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Beschlussvorlage
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V/0262/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Ost Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost Beratungsfolge 17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erhalten die in der Anlage aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveran- staltungen oder Jubiläen. 2. Dem Antrag des Kleingärtnerverein Lammerbach e. V., lfd. Nummer 29, wird nicht entspro- chen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 5.675,00 Euro, aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2008 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen (Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Ost) 5.675,00 Vorlagen-Nr.: V/0262/2008 Auskunft erteilt: Frau Groh Ruf: 2 10 97-20 E-Mail: GrohK@stadt-muenster.de Datum: 01.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0262/2008 Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 07.02.2008 aus ihren frei verfügbaren Mitteln einen Betrag von 6.000 Euro für Zuschüsse an Vereine im Stadtbezirk Ost bereitgestellt. Bis zum 31.03.2008 gingen in der Bezirksverwaltung Ost insgesamt 29 Anträge ein. Sie sind chro- nologisch in einer Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Der unter der lfd. Nummer 11 aufgeführte Antrag wurde nach Prüfung zuständigkeitshalber an die Bezirksvertretung Nord weitergeleitet. Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages: Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver- tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster- Ost (Anlage 2) bewilligt. Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Sportvereine sind grundsätzlich von einer Förderung für laufende Aufwendungen ausgeschlossen, erhalten jedoch im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für Jugendarbeit. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages: Die Antragsinhalte entsprechen nicht den vorgenannten Richtlinien und können daher nicht geför- dert werden. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge (chronologisch) Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage2
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Anlage1
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Nr. Verein Mitglie- der Verantwortlich Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss im Vorjahr Zuschuss € 1 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf 41 Ludwig Brennecke, Am Diekamp 14, 48157 Münster X 150 € 200 2 MC „Liederhort“ Sudmühle 37 Manfred Rubey, Handorfe r Straße 43, 48157 Münster X 150 € 400 3 Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 45 Erhard Rettig, Wittninkheide 8, 48157 Münster X 150 € 200 4 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 153 Peter Rehkopp, Disselbrede 15, 48157 Münster X 125 € 125 5 Leben in Gelmer Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef e. V. 130 Klemens Lindenblatt, Schräderheide 41, 48157 Münster X 150 € 400 6 Frauenchor Gelmer 94 27 Hannelore Boehm, Winkelheide 24, 48157 Münster X 150 € 200 7 KAB-Handorf St. Petronilla 38 Irmhild Hagenberger, Werseaue 5, 48157 Münster X 100 € 100 8 Verein zur Förderung der Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung Gittruper Straße 25 Horst Moeller, Gittruper Straße 42, 48157 Münster X 50 €(2006) 50 9 Interessengemeinschaft Heidenarren 10 Joachim Burbank, Wittninkheide 13, 48157 Münster X Erstantrag 100 10 Jagdhornbläserchor „Dorbaumer Jäger“ 21 Dietmar Wittkamp, Kasewinkel 3, 48157 Münster X 150 € 150 11 Gemischter Chor Liederkranz Heinz Kenter, Am Moore sch 2 a, 48157 Münster X zuständigkeitshalber an BV-Nord abgegeben 12 Telekom-Post-Sportverein Münster 892 Dr. Ulrich Thelen, Elisabeth-Selbert-Weg 51 , 48147 Münster X Erstantrag 200 13 Spielmannszug „In Treue fest“ Handof von 1914 e. V. 12 Norbert Fockenbrock, Körberheide 138, 48157 Münster X 150 € 200 14 KFD / Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 207 Angelika Baggemann, Im Drostebusch 8 d, 48155 Münster X 150 € 150 Anlage 1 Nr. Verein Mitglie- der Verantwortlich Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss im Vorjahr Zuschuss € 15 DPSG - Pfadfinder Stamm St. Petronilla/Handorf 195 Martin Fuchs, Catharina-Müller-Straße 4, 48149 Münster X Erstantrag 250 16 TuS Saxonia Münster von 1883 e. V. 678 Hans Werner May, Spichernstraße 24 a, 48153 Münster X Erstantrag 300 17 Naturhornbläser Gelmer 16 Bruno Kleine Borgmann, Gelmerheide 70, 48157 Münster X 150 € 150 18 Tennisclub Handorf 446 Herbert Neuhaus, Middelfeld 26, 48157 Münster X 350 € 300 19 Original Münsterland Musikanten Gelmer-Greven 2004 23 Oliver Meickmann, Anna-Delcour-Straße 6, 48268 Greven X 100 € 200 20 Junger Chor Handorf 58 Michaela Ratte, Diekbree 34 b, 48157 Münster X 350 €(2006) 300 21 Eintracht-Münster 290 Heinz Sievert, Tannenhofallee 23 d, 48155 Münster X 375 € 200 22 KiTa Villa Kunterbunt e. V. 23 Marieta Huesmann, Th eodor-Hovestadt- Weg 29, 48157 Münster X 150 € 150 23 Bürgerschützen Handorf e. V. 315 Bernd Herweg, Hoove 9, 48157 Münster X 150 €(2006) 100 24 Heimatverein Handorf e. V. 600 Bernhard Wemhoff, He lweger Esch 31, 48157 Münster X 150 €(2006) 400 25 TSV Handorf ? Jürgen Pigulla, Bünkamp 44, 48157 Münster X X 300 € 300 26 Verein für Deutsche Schäferhunde 31 Barbara Petzold t, Bergstraße 7, 48351 Everswinkel X X Erstantrag 200 27 Schützenverein „Werse von 1821 e. V.“ 150 Heiner Eping, Werse 20, 48157 Münster X 150 €(2006) 150 28 Impulsechor Handorf-Gelmer 30 Susanne Schellong, Ov ereskenhoek 55, 48157 Münster X 175 €(2005) 200 29 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. ? Dieter Lenfer t, Am Diekamp 15, 48157 Münster X Erstantrag --
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Gittruper Straße 42
- Catharina-Müller-Straße 4
- Spichernstraße 24a
- Tannenhofallee 23d
- Bergstraße 7
- Elisabeth-Selbert-Weg 51
- Am Diekamp 14
- Im Drostebusch 8d
- Wittninkheide 8
- Disselbrede 15
- Schräderheide 41
- Körberheide 138
- Lammerbach
- Winkelheide 24
- Kasewinkel 3
- Gelmerheide 70
- Middelfeld 26
- Diekbree 34b
- Werseaue 5
- Hoove 9
- Bünkamp 44
- Werse 20
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0262/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37