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V/0262/2008

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 01.04.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 17.04.2008, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Anlage2

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Anlage1

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Beschlussvorlage

2928 Zeichen

V/0262/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die in der Anlage aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveran-
staltungen oder Jubiläen. 
 
2. Dem Antrag des Kleingärtnerverein Lammerbach e. V., lfd. Nummer 29, wird nicht entspro-
chen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 5.675,00 Euro, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2008   
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 
(Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Ost) 
 5.675,00  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0262/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0262/2008 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 07.02.2008 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln einen Betrag von 6.000 Euro für Zuschüsse an Vereine im Stadtbezirk Ost bereitgestellt. 
 
Bis zum 31.03.2008 gingen in der Bezirksverwaltung Ost insgesamt 29 Anträge ein. Sie sind chro-
nologisch in einer Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Der unter der lfd. Nummer 11 aufgeführte 
Antrag wurde nach Prüfung zuständigkeitshalber an die Bezirksvertretung Nord weitergeleitet. 
 
Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages: 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-
Ost (Anlage 2) bewilligt.  
 
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Sportvereine sind grundsätzlich 
von einer Förderung für laufende Aufwendungen ausgeschlossen, erhalten jedoch im Einzelfall 
Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für Jugendarbeit.   
 
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages: 
 
Die Antragsinhalte entsprechen nicht den vorgenannten Richtlinien und können daher nicht geför-
dert werden. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge (chronologisch) 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage2

3878 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen                                                               Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Anlage1

3536 Zeichen

Nr.  Verein Mitglie-
der Verantwortlich 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
im Vorjahr 
Zuschuss 
€ 
1 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf 
 
41 Ludwig Brennecke, Am Diekamp 14,  
48157 Münster X   150 € 200 
2 MC „Liederhort“ Sudmühle 37 Manfred Rubey, Handorfe r Straße 43, 
48157 Münster  X  150 € 400 
3 Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 
 
45 Erhard Rettig, Wittninkheide 8,  
48157 Münster X   150 € 200 
4 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 
 
153 Peter Rehkopp, Disselbrede 15,  
48157 Münster X   125 € 125 
5 Leben in Gelmer 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der  
Schützenbruderschaft St. Josef e. V. 
130 Klemens Lindenblatt, Schräderheide 41, 
48157 Münster X   150 € 400 
6 Frauenchor Gelmer 94 
 
27 Hannelore Boehm, Winkelheide 24, 
48157 Münster X   150 € 200 
7 KAB-Handorf St. Petronilla 
 
38 Irmhild Hagenberger, Werseaue 5,  
48157 Münster X   100 € 100 
8 Verein zur Förderung der Gelmeraner 
Weihnachtsbeleuchtung Gittruper Straße 
25 Horst Moeller, Gittruper Straße 42, 
48157 Münster   X 50 €(2006) 50 
9 Interessengemeinschaft Heidenarren 
 
10 Joachim Burbank, Wittninkheide 13, 
48157 Münster   X Erstantrag 100 
10  Jagdhornbläserchor „Dorbaumer Jäger“ 
 
21 Dietmar Wittkamp, Kasewinkel 3, 
48157 Münster X   150 € 150 
11  Gemischter Chor Liederkranz  Heinz Kenter, Am Moore sch 2 a,  
48157 Münster X zuständigkeitshalber an BV-Nord abgegeben 
12  Telekom-Post-Sportverein Münster 
 
892 Dr. Ulrich Thelen, Elisabeth-Selbert-Weg 51 
, 
48147 Münster   X Erstantrag 200 
13  Spielmannszug „In Treue fest“  
Handof von 1914 e. V. 
 
12 Norbert Fockenbrock, Körberheide 138, 
48157 Münster X   150 € 200 
14  KFD / Katholische Frauengemeinschaft 
St. Konrad 
207 Angelika Baggemann, Im Drostebusch 8 d, 
48155 Münster   X 150 € 150 
Anlage 1

Nr.  Verein Mitglie-
der Verantwortlich 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
im Vorjahr 
Zuschuss 
€ 
15  DPSG - Pfadfinder Stamm St. Petronilla/Handorf 195 Martin Fuchs, Catharina-Müller-Straße 4, 
48149 Münster  X  Erstantrag 250 
16  TuS Saxonia Münster von 1883 e. V. 678 Hans Werner May, Spichernstraße 24 a, 
48153 Münster  X  Erstantrag 300 
17  Naturhornbläser Gelmer 
 
16 Bruno Kleine Borgmann, Gelmerheide 70, 
48157 Münster X   150 € 150 
18  Tennisclub Handorf 446 Herbert Neuhaus, Middelfeld 26, 
48157 Münster   X 350 € 300 
19  Original Münsterland Musikanten 
Gelmer-Greven 2004 
23 Oliver Meickmann, Anna-Delcour-Straße 
6, 48268 Greven X   100 € 200 
20  Junger Chor Handorf 58 Michaela Ratte, Diekbree 34 b, 
48157 Münster X   350 €(2006) 300 
21  Eintracht-Münster 290 Heinz Sievert, Tannenhofallee  23 d, 
48155 Münster   X 375 € 200 
22  KiTa Villa Kunterbunt e. V. 23 Marieta Huesmann, Th eodor-Hovestadt-
Weg 29, 48157 Münster  X  150 € 150 
23  Bürgerschützen Handorf e. V. 
 
315 Bernd Herweg, Hoove 9,  
48157 Münster X   150 €(2006) 100 
24  Heimatverein Handorf e. V. 600 Bernhard Wemhoff, He lweger Esch 31, 
48157 Münster X   150 €(2006) 400 
25  TSV Handorf ? Jürgen Pigulla, Bünkamp 44,  
48157 Münster  X X 300 € 300  
26  Verein für Deutsche Schäferhunde 31 Barbara Petzold t, Bergstraße 7, 
48351 Everswinkel  X X Erstantrag 200 
27  Schützenverein „Werse von 1821 e. V.“ 
 
150 Heiner Eping, Werse 20, 48157 Münster X   150 €(2006) 150 
28  Impulsechor Handorf-Gelmer 30 Susanne Schellong, Ov ereskenhoek 55, 
48157 Münster X   175 €(2005)  200 
29  Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. ? Dieter Lenfer t, Am Diekamp 15,  
48157 Münster    X Erstantrag --

Beratungsverlauf (1)

17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Gittruper Straße 42
  • Catharina-Müller-Straße 4
  • Spichernstraße 24a
  • Tannenhofallee 23d
  • Bergstraße 7
  • Elisabeth-Selbert-Weg 51
  • Am Diekamp 14
  • Im Drostebusch 8d
  • Wittninkheide 8
  • Disselbrede 15
  • Schräderheide 41
  • Körberheide 138
  • Lammerbach
  • Winkelheide 24
  • Kasewinkel 3
  • Gelmerheide 70
  • Middelfeld 26
  • Diekbree 34b
  • Werseaue 5
  • Hoove 9
  • Bünkamp 44
  • Werse 20

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0262/2008
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37