0457/2025
Grundsteuerreform und Veranlagung der Grundsteuer für das Jahr 2025
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Anlage Interkommunaler Hebesatzvergleich
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Hebesätze der 10 größten deutschen Städte (sortiert nach Höhe der Hebesätze) Stadt Grundsteuermodell einheitlicher Hebesatz (in %) differenzierende Hebesätze (in %) Wohnen Nichtwohnen Hamburg Das Hamburger Modell, ein sog. Wohnlagenmodell 975 Frankfurt am Main Flächen-Faktor-Verfahren 854,69 München Ein wertunabhängiges Flächenmodell 824 Bremen Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen 755 Essen Bundesmodell 655 1.290 Dortmund Bundesmodell 625 1.245 Köln Bundesmodell 475 Berlin Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen 470 Leipzig Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen 450 Düsseldorf Bundesmodell 374 Hebesätze der an Köln angrenzenden Kommunen (sortiert nach Höhe der Hebesätze) Stadt einheitlicher Hebesatz (in %) differenzierende Hebesätze (in %) Wohnen Nichtwohnen Niederkassel 1.010 Wesseling 865 Leverkusen 750 Brühl 700 Rösrath 690 Dormagen 610 Bergisch Gladbach 598 873 Troisdorf 535 Frechen 519 Köln 475 Pulheim 467 Hürth 446
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/21/212 Vorlagen-Nummer 0457/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 10.02.2025 Grundsteuerreform und Veranlagung der Grundsteuer für das Jahr 2025 Aktueller Sachstand Versand der Jahresbescheide 2025 Die Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt Köln ist bisher erfolgreich und reibungslos verlaufen. Die Anpassung der IT an das neue Recht, der Aufbau neuer Datensätze mit gleich- zeitigem Beibehalt der Historie nach altem Recht, die Grundsteuerberechnung sowie Druck und Versand sind planmäßig gelaufen. Am 20.01.2025 wurden die Jahresbescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 versandt. Die Grundbesitzabgaben umfassen - die Grundsteuer, - die Abwassergebühren entsprechend der Abwassergebührensatzung der Stadtentwäs- serungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), - die Abfallgebühren entsprechend der Abfallgebührensatzung der Stadt Köln und - die Straßenreinigungsgebühren entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Nicht jeder Bescheid über Grundbesitzabgaben umfasst zwingend alle vier vorgenannten Ab- gaben. Zum Beispiel erhalten Eigentümer*innen von Wohneigentum (Eigentumswohnungen) nur einen Bescheid über die Grundsteuer. Die Verwalter des Gesamtobjekts erhalten wiederum einen Bescheid ausschließlich über die Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Insgesamt wurden 338.944 Bescheide versandt. Informationen für die Steuerpflichtigen Zur Information der Steuerpflichtigen wurde jedem Bescheid ein Informationsblatt hinzugefügt, das verständliche Erläuterungen zur Berechnung der Grundsteuer und zu den Hintergründen der Grundsteuerreform enthält. Darüber hinaus wurde sowohl auf den Grundsteuerbescheiden, als auch auf dem mitgeschick- ten Informationsblatt ein QR-Code abgebildet, der auf die entsprechenden Seiten des Internet- Auftritts der Stadt Köln zum Thema „Grundbesitzabgaben“ leitete. Zusammenarbeit mit dem Bürgertelefon der Stadt Köln Da erwartet wurde, dass die Grundsteuerreform zu einem deutlich erhöhten Anrufaufkommen führen wird, wurden über den bereits standardmäßig verfügbaren bürgerfreundlichen Service hinsichtlich der Erreichbarkeit der Verwaltung hinaus sehr frühzeiti g Vorbereitungen für eine noch bessere, schnellere und direkte Erreichbarkeit getroffen. Bereits zu Beginn des Jahres 2023 wurde eine Kooperation zwischen Steueramt und dem Bürgertelefon gestartet. 2 Im Ergebnis konnte eine spezielle Hotline-Nummer für Rückf ragen zu den Grundbesitzabga- benbescheiden eingerichtet werden. Die Hotline-Nummer ist auf allen Jahresbescheiden als Kontakt-Telefonnummer ausgewiesen. Mit Hilfe des Bürgertelefons bietet die Stadt Köln einen umfassenden Service für die Rückfra- gen rund um die Grundbesitzabgabenbescheide. Allgemeine Fragen können so in der Regel direkt beantwortet werden. Für die verbleibenden zahlreichen individuellen Fragen steht das Steueramt als BackOffice zur Verfügung. Um zu ermöglichen, dass die Anrufe des Bürgertelef ons bei Bedarf schnell und sicher zu den Experten des Steueramtes weitergeleitet werden können, hat das Steueramt mit Unterstützung des Amtes für Informationsverarbeitung frühzeitig eine professionelle Call-Cen- ter-Software implementiert. Anrufaufkommen beim Bürgertelefon und im Steueramt Das Anrufaufkommen in der ersten Woche nach Bescheidversand stellte sich wie folgt dar: Diese Grafik zeigt, dass Anrufe in hohem Umfang vom Bürgertelefon übernommen werden und das Steueramt erheblich entlastet werden konnte. Anlass der Anrufe Es ist schon jetzt erkennbar, dass der weit überwiegende Teil der Anrufenden Fragen zur Höhe der nach neuem Recht zu entrichtenden Grundsteuer hat. Insbesondere wird durch die Anrufenden vorgetragen, dass die geforderte Grundsteuer unverhältnismäßig hoch und nicht aufkommensneutral sei, man annehme, die Grundsteuer nicht zahlen zu müssen, da beim Finanzamt Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde, die den Bescheiden zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig seien, die Zeitspanne von der Abgabe der Feststellungserklärung, der Erteilung der Grundla- genbescheide durch die Finanzämter bis zur Bekanntgabe der Grundsteuerbescheide viel zu lang und somit nicht verständlich sei. Die Anrufenden können durch die telefonisch erteilten Auskünfte in überwiegender Anzahl zu- frieden gestellt werden. Darüber hinaus teilen viele Anrufende mit, dass sie ihr Eigentum veräußert haben. Das Steuer- amt der Stadt Köln benötigt dafür entweder eine Mitteilung über den Eigentumswechsel durch 3 die Steuerpflichtigen oder einen entsprechenden Bescheid der Kölner Finanzämter. Durch die Neubewertung der Grundstücke, die bis Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen werden musste, konnten durch die Finanzämter noch nicht alle eingegangenen Meldungen über Grund- stücksverkäufe bearbeitet werden. Die Anrufenden werden in derartigen Fällen daher darüber informiert, dass der Abgabenbescheid automatisch dem neuen Eigentümer bzw. der neuen Ei- gentümerin zugehen werde, sobald der Grundlagenbescheid dem Steueramt der Stadt Köln vorliegt. Gesprächsverlauf Die Telefonate verlaufen in der Regel sachlich und in freundlicher Atmosphäre. Auch wenn die Höhe der nach neuem Recht zu zahlenden Grundsteuer mitunter zu Fragen und Unmut führte, konnten die Fragestellungen für die Anrufenden in der überwiegenden Zahl verständlich und nachvollziehbar beantwortet werden. Die Anrufenden greifen die Möglichkeit, den Eigentümerwechsel online durchzuführen oder sich bzgl. des Grundsteuermessbetrages an das Finanzamt zu wenden, gerne auf. Die Rückmel- dungen der Bürger*innen zum Service ist positiv. Als Anlage ist zudem eine aktualisierte Aufstellung der Hebesätze Grundsteuer B im kommu- nalen Vergleich (2025) beigefügt, die die aktuelle Entwicklung der Hebesätze in den 10 größten deutschen Städten sowie den an Köln angrenzenden Kommunen zeigt. Hier rangiert Köln nach wie vor mit einem moderaten Hebesatz. Gez. Prof. Dr. Diemert Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0457/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.02.2025
- Erstellt
- 07.02.2025 10:47