Mandari Insight

4391/2021

Baumfällungen, Baumerhalt und Umpflanzungen für das Schulbauprojekt Niehler Kirchweg - Information über einen durchgeführten Ortstermin

Mitteilung BV 02.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022, TOP 10.2.8

Anlage 3 - Potentialflächen Baumumpflanzungen_ENTWURF

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Planungsgebiet Grüngürtel

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan Baumfällungen, Baumerhalt, Umpflanzungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Potentialflächen Baumumpflanzungen_ENTWURF

973 Zeichen

1 
 Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, Königswinter-Uthweiler 
 
 
Abb. 1  Übersichtsplan über die Flächen‐Vorschläge  Nr. 1‐3, die für die Aufnahme von umzupflanzenden Bäumen vom Berufskollegstandort geeignet sind 
 Fläche 1:   Geplanter Standort für den Baum‐Nr. BK 40,  Felsenbirne (Amelanchier ovalis) 
 Fläche 2:   Geplanter Standort für die Bäume‐Nr. BK 41, BK 42 und BK 43 Eibe (Taxus baccata) sowie einen weiteren Eibenstrauch aus dem BK‐Innenhof  
 Fläche 3:   Geplanter Standort für die Bäume‐Nr. BK 6 Hartriegel (Cornus sanguineum) und BK 7 Eibe (Taxus baccata)  
 
 
 
Fläche 2 
Ausbaugrenze – 
Großprojekt Niehler Gürtel

2 
 Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, Königswinter-Uthweiler 
 
 
Abb. 2  Übersichtsplan zur Vorschlags‐Fläche Nr. 4, die für die Aufnahme von umzupflanzenden Bäumen vom Berufskollegstandort geeignet ist 
 Fläche 4:   Geplanter Standort für Baum‐Nr. BK 17,  Zuckerahorn (Acer saccharum) 
 
Stand:    15.12.2021 
 Fläche 4

Mitteilung BV

4932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2022 
 4391/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
 
Baumfällungen, Baumerhalt und Umpflanzungen für das Schulbauprojekt Niehler Kirchweg - 
Information über einen durchgeführten Ortstermin 
Am 9. Dezember 2021 fand ein Ortstermin am Niehler Kirchweg 118 und 120 mit der Bürgerinitiative 
„Natur für Nippes“ statt, um die Umpflanzungsmaßnahmen von insgesamt 11 Bäumen zu bespre-
chen. Dabei wurde auch über den Umgang mit den 102 zu fällenden Bäumen informiert.  
Die Verwaltung bedankt sich bei den Teilnehmenden für den konstruktiven Dialog und informiert über 
die besprochene Thematik. 
 
Geplante und geforderte Umpflanzungen: 
Die Kosten pro umzupflanzenden Baum betragen circa 12.000 Euro netto. Es gibt keine Anwuchsga-
rantie für die umgepflanzten Bäume. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Bäume nicht am neuen 
Standort anwachsen, da sie nicht fachgerecht auf die Umpflanzung vorbereitet werden konnten. 
Die Bestandsbäume sind nicht gepflegt. Der Untergrund des jeweiligen Baumstandortes ist nicht  
optimal und sehr verdichtet. Selbst bei einer fachgerechten Anwuchspflege ist das Risiko sehr hoch, 
dass ein Baum nach der Umpflanzung am neuen Standort stirbt. Generell benötigen umgepflanzte 
Bäume circa zwei bis drei Jahre, um sich an den neuen Standort zu gewöhnen. Sollten die Bäume die 
Umpflanzung überstehen, findet innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre kaum Zuwachs an der 
Pflanze statt. 
 
Daher hat die Verwaltung bei dem Termin zwei Alternativen vorgeschlagen und darauf hingewiesen, 
dass für die oben genannte Summe doppelt so viele Bäume mit einer fachlich zu vertretenden 
Pflanzgröße in der unmittelbaren Umgebung gepflanzt werden können. Bei einer Neupflanzung aus 
der Baumschule besteht eine Anwuchsgarantie und sofortige Klimawirksamkeit.  
Diese Bäume wachsen direkt nach der Umpflanzung weiter. 
 
Alternativ könnten größere und teurere Bäume bei den 47 geplanten Neupflanzungen auf dem Schul-
gelände gewählt werden. Auch hier wird eine sofortige Klimawirksamkeit garantiert.  
Von der Verwaltung wird die erste Alternative dringend empfohlen. 
 
Die Bürgerinitiative sieht die Umpflanzaktion als alternativlos an und spricht sich gegen die  
Vorschläge der Verwaltung aus. Man betrachte diese Arbeiten als Pilotprojekt für zukünftige Projekte 
im Bezirk Nippes. Gemeinsam mit der Bezirksvertretung Nippes sollen weitere ähnliche Aktionen im 
Zusammenhang mit anderen öffentlichen Bauvorhaben geplant werden. 
 
Zwischen der Bürgerinitiative „Natur für Nippes“ und der Verwaltung ist die nachfolgende  
Herangehensweise vereinbart worden:  
 Die Umpflanzarbeiten werden, entgegen der Empfehlung der Fachleute, durchgeführt. 
 Wenn der erhoffte Anwuchs nicht gelingt, werden allerdings keine weiteren Maßnahmen, wie 
Neupflanzungen oder Umpflanzungen, im Rahmen der Projekte Niehler Kirchweg 118 und 
120 durchgeführt. 
 Eine Entscheidung für die vorgestellten Alternativen vom Rat einzuholen würde auf Grund der

2 
 
Dauer eines erneut einzureichenden Fällantrages zu weiteren Verzögerungen und erheblichen 
Mehrkosten führen, da das Generalunternehmen bereits beauftragt  
 
Potentialflächen für die Umpflanzung: 
Ein Übersichtsplan mit Flächen, die in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort für die Umpflanzungen 
genutzt werden können wurde erstellt (siehe Anlage 3). Diese müssen sich außerhalb des in der  
Planung befindlichen Grünzugs entlang der Hochbahntrasse der KVB befinden. 
 
Private Umpflanzung der Büsche und Pflanzen im Innenhofbereich: 
Vor Ort wurde weiterhin vereinbart, dass die Bürger*innen von Nippes, die Interesse an den Büschen 
und Pflanzen aus dem Innenhofbereich des Berufskolleg-Bestandsgebäudes haben, diese in Eigen-
initiative ausgraben und in Privatgärten umpflanzen können. Der Generalunternehmer wird hierzu 
noch ein verbindliches Zeitfenster benennen. 
 
Notwendige Baumfällungen und Neupflanzungen: 
Die Kompensation für den Eingriff für das Interim auf dem ehemaligen Sportplatzgelände, das sich im 
Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich befindet, ist im Maßnahmenplan (siehe Anlage 1) 
dargestellt. Die Kompensationsmaßnahmen werden nach dem Rückbau der Interimsschule umge-
setzt. Eine Kompensation für die Schulgrundstücke selbst ist nicht erforderlich, da sie im Innenbereich 
liegen.  
 
Der Fällantrag mit den Baumerhaltungsmaßnahmen für den Niehler Kirchweg 118 ist gestellt. 
Auf dem Schulgrundstück Niehler Kirchweg 118 und 120 sind insgesamt 47 Neupflanzungen geplant. 
 
Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung: 
Für die Neubaumaßnahme Niehler Kirchweg 118 sind Photovoltaikanlagen und eine Dachbegrünung 
geplant. 
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Übersichtsplan Baumfällung/Baumerhalt/Umpflanzung 
Anlage 2 - Planungsgebiet Grüngürtel 
Anlage 3 - Potentialflächen Baumumpflanzungen

Anlage 2 - Planungsgebiet Grüngürtel

145 Zeichen

PROJEKT
DATUM0$‰67$%BEARBEITUNGPLANNUMMER
ŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ
3/$1*5g‰(
1LHKOHU*UWHOhEHUVLFKWVSODQ
Weiershausen23.01.2020

Anlage 1 - Übersichtsplan Baumfällungen, Baumerhalt, Umpflanzungen

1311 Zeichen

Anlage 1

Baum Verlust (Einzelbaum, Baumgruppe, Baumreihe)

Erhalt Baum

Baumnummer gemäß Liste (BK - Bzrufskolleg)

Baumnummer gemäß Liste (RS - Realschule)

kmh ehemalige Grenze zwischen den Schulgeländen Berufskolleg und
STAND 24.C. 201

Realschule (gemäß Baumkataster-Plan Stadt Köln)

kauuuuaus!‘ Plangebietsgrenze

Yavaszı,

ra
Bi

EN

2:

R
-
m

8

AUFSESTELLT: 8.411. 20 U
Asecmn au _

Gebäudewirtschaft Stadt Köln

FÄLLANTRAG
SCHULEN NIEHLER KIRCHWEG, KÖLN NIPPES - HAUPTMARNAHME

SZ E—

LAGEPLAN BESTANDSBÄUME

Maßstab: 1: 500 Datum: 24. Juni 2021
Plan Nr.: 1 Bearbeitet: A. Homann

EEE — äz=—_— ’”B— a]

Rietmann Beratende
Ingenieure PartG mbB
FREIRAUM + LANDSCHAFTSPLANUNG
SIEGBURGER STR. 243 A, 53639 KÖNIGSWINTER - UTHWEILER

TEL. 02244/912626, FAX. 9126 27
Info@buero-rietmann.de www.buero-rietmann.de

Plangrundlage: KDS Semier Schult 8.b.V

Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum der Riemann Beratende Ingenieure PartG
mbB. Kein Tell dleser Zeichnung darf In irgendeiner Form (Druck, Fotokople, Mikrofilm oder einem anderen.
Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der o. g. PartG mbB reproduziert, an Dritte weitergegeben oder
unter Verwendung lektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt odor verbreitet werden.

Cöpyrigmaunı ©

Blattgrösse: 420 x 580 24 Jun 2021

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Niehler Kirchweg 118
  • Siegburger Straße 243a
  • Niehler Gürtel 2
  • Straße 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4391/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.03.2022
Erstellt
20.12.2021 14:07