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AFW/0005/2021

Sachstand zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte

Anfrage in der BV West 21.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 4.7

Originalanfrage

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Antwort der Verwaltung vom 14.06.2021

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Ansehen

Originalanfrage

2180 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster .de • www.cdu-muenster .de 
 
 
 
 
 
 
                                              CDU-Fraktion in der BV-West 
 
 
Münster, 15.04.2021 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus                  AFW/0005/2021 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
Anfrage an die Verwaltung 
Sachstand zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte  
 
1. Wann wird die Vorlage für den Baubeschluss den Gremien vorgelegt? 
 
2. Warum hat die Verwaltung die Beschlüsse aus der Vorlage V/0947/2019 nicht ausgeführt? 
Warum wurden Politik und Öffentlichkeit nicht darüber informiert? 
 
3. Wann erfolgen die Ausschreibungen für die Maßnahme und wann ist der Baustart 
geplant? 
 
4. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Verwaltung pro Jahr Verzug? 
 
5. Wie hoch sind die Kosten dafür, dass die geplante Sanierung der Kanalisation nicht parallel 
mit dem derzeitigen Ausbau der Fernwärmeleitungen durchgeführt wird? 
 
 
Begründung: 
Im Frühjahr 2015 hat es unter Leitung des Büro Pesch & Partner einen Bürgerworkshop zur 
Gestaltung der Ortsmitte gegeben. 
 
Im Herbst 2017 wurde mit Vorlage V/0358/2017 der Planungsbeschluss zur Umsetzung des Konzepts 
aus dem Bürgerworkshop gefasst. 
 
Mit Vorlage V/0947/2019 wurde die Planung vorgestellt und seitens der Politik beschlossen.

Seitdem warten wir auf die Vorlage für den Baubeschluss, die Ausschreibung und den Baubeginn. 
Haushaltsmittel waren für 2020 und sind für 2021 im Haushalt bereitgestellt. 
 
Zurzeit werden in der Ortsmitte gerade Fernwärmeleitungen verlegt. Diese Maßnahme hätte man mit 
der Umgestaltung koppeln können. Jetzt werden die Kaufleute innerhalb weniger Jahre zwei 
Baumaßnahmen mit Einschränkungen für den Kundenverkehr haben. 
 
Insgesamt sind wir es den Gievenbecker Bürgern schuldig, ein Konzept aus einer Bürgerbeteiligung 
auch in angemessener Zeit umzusetzen. 
 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

Antwort der Verwaltung vom 14.06.2021

2814 Zeichen

Simon Verrieth 14.05.2021
66.32.0001 6964

Anlage zur Anfrage der BV Münster-West, Ifd. Nr. AFW/0005/2021 betreffend Sachstand zur
Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte

Eine weiterführende Bearbeitung der Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Basis des beschlosse-
nen Konzeptes zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte durch das
Amt für Mobilität und Tiefbau war aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur eingeschränkt mög-

lich.

f..

Wann wird die Vorlage für den Baubeschluss den Gremien vorgelegt.

Die Planungen für den Kanalbau haben begonnen und werden Ende 2021 dem AUKB zum
Beschluss vorgelegt. Mit dem Kanalbau kann dann Mitte 2022 begonnen werden.

Die Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung für den Straßenbau wird an ein Inge-
nieurbüro vergeben. Auf Grund begrenzter Personalkapazitäten ist dies noch nicht erfolgt.
Es ist aktuell davon auszugehen, dass die erforderlichen Kapazitäten im Amt für Mobilität
und Tiefbau ab dem 3. Quartal 2021 zur Verfügung stehen. Ein Baubeschluss erfolgt voraus-
sichtlich im 3. Quartal 2022 und der Straßenbau kann Anfang 2023 im Anschluss an den
Kanalbau beginnen.

Warum hat die Verwaltung die Beschlüsse aus der Vorlage W/0947/2019 nicht ausgeführt?
Warum wurden Politik und Öffentlichkeit nicht darüber informiert?

Wie bereits beschrieben, konnte die Bearbeitung der Entwurfs- und Ausführungsplanung bis-
lang nicht erfolgen. Die Beschlusspunkte 1 bis 3 der Vorlage V/0947/2019 werden im Zuge
der Umsetzung der Baumaßnahme berücksichtigt.

Die Anpassung des Umsetzungszeitraumes wird im Zuge der Haushaltsaufstellung berück-
sichtigt.

Wann erfolgen die Ausschreibungen für die Maßnahme und wann ist der Baustart geplant?

Siehe Antwort zu 1.

Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Verwaltung pro Jahr Verzug?

Da natürlich verschiedene Maßnahmen im Stadtgebiet unter Auslastung der vorhandenen
Personalressourcen planerisch und baulich umgesetzt wurden, kann mit Blick auf den ge-
samtstädtischen Haushalt von einem Verzug und damit verbundenen Kostensteigerungen
nicht gesprochen werden. Bei einer anderen Prioritätensetzung wären die Kostensteigerun-
gen an einem anderen Projekt angefallen. "

5. Wie hoch sind die Kosten dafür, dass die geplante Sanierung der Kanalisation nicht parallel
mit dem derzeitigen Ausbau der Fernwärmeleitungen durchgeführt wird?

Es war mit Stadtnetze Münster abgesprochen, ab Mitte 2022 alle Baumaßnahmen koordi-
niert durchzuführen. Auf Grund eines dringenden Kundenwunsches der Stadtnetze Münster,
ihn bis Ende Mai 2021 mit Fernwärme zu versorgen, mussten die Arbeiten der Stadtnetze
Münster ins Frühjahr 2021 vorgezogen werden.

Eine gleichzeitige Durchführung aller Maßnahmen verkürzt in der Regel die Bauzeit, ist aber
häufig nicht kostengünstiger.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.7 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFW/0005/2021
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
21.04.2021
Erstellt
21.04.2021 14:17