2011/0382
Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH
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2011/0382
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.09.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0382 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH Vorlage vom: 07.09.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister und der für das Klinikwesen zuständige Dezernent kraft Amtes die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH vertreten. 2. Der Magistrat zieht seine Entsendung von 4 weiteren Personen im Aufsichtsrat zurück und entsendet neu. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.09.2011 Gemäß § 125 Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 125 Absatz 2 und § 9 des Gesellschaftsvertrages vertritt der Oberbürgermeister die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH kraft Amtes. Er kann sich jedoch von einem Magistratsmitglied vertreten lassen. Der Oberbürgermeister hat im Aufsichtsrat den Vorsitz. Mit Ablauf des 13.09.2011 wird Klinikdezernent Stadtrat Dr. Molter in den Ruhestand versetzt. Damit endet auch seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der GmbH. Zukünftig wird der Fachbereich Krankenhauswesen von Stadtkämmerer André Schellenberg wahrgenommen. Er ist damit als Klinikdezernent wie sein Vorgänger kraft Amtes gesetzt. Der Magistrat entsendet laut § 14 Gesellschaftsvertrag 4 weitere Personen in den Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH. Bisher waren dies die Stadtverordneten Sabine Heilmann, Dr. Gert Mittmann, Wilhelm Kins und Yükcel Akdeniz. Da die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat an Amt bzw. Mandat in Gremien der Gesellschafterin gebunden und Herr Dr. Mittmann inzwischen kein Mandatsträger mehr ist, macht der Magistrat von seinem Recht die Entsendung rückgängig zu machen Gebrauch und zieht die Entsendung für alle 4 Personen zurück. Die Neuwahl zur Entsendung der Nachfolger und Nachfolgerinnen in den Aufsichtsrat erfolgt nach dem Listenwahlprinzip. Darmstadt, 07.09.2011 100/da Dezernat I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0382
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.09.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00