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AN/1873/2017

Anfrage der SPD-Fraktion: Entwicklung von Zündorf-Süd

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 07.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.12.2017, TOP 8.2.2

2017-12-03 Anfrage Zündorf-Süd

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2017-12-03 Anfrage Zündorf-Süd

2591 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 0221 / 22197 - 303 
Fax: 0221 / 22197 - 304 
Mail: SPD-BV7@stadt-koeln.de  
 www.porzspd.de  
 
 
 
 
Köln-Porz, 03.12.2017 
 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.12.2017 
hier: Entwicklung von Zündorf-Süd 
In seiner Sitzung am 14.11.2017 hat der Rat Beschlüsse zu Zündorf-Süd gefasst. Das 
führt dazu, dass die in der Stadtverwaltung weiterhin geführten Überlegungen inklusive der 
verkehrlichen Zwänge wieder offen geführt werden können. 
Um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wieder voranzutreiben und entscheiden zu 
können, wann die Politik Beschlüsse fassen muss, bitten wir um die Beantwortung 
folgender Fragen: 
1. Wann wird das Planfeststellungsverfahren zum zweiten Abschnitt der A59 
voraussichtlich abgeschlossen? Bis wann müssen entsprechend alle Daten zum 
möglichen Anschluss der L82-6n vorliegen, damit diese im Verfahren noch 
berücksichtigt werden können? Und kann dieses Terminziel erreicht werden oder sind 
dazu zusätzliche Anstrengungen, ggf. eine externe Unterstützung, erforderlich? 
2. Bis wann liegen aktuelle Berechnungen zur Nutzen-Kosten-Analyse vor zur 
Verlängerung der Linie 7, gestaffelt nach einer Verlängerung bis Zündorf-Süd, bis 
Langel-Süd und über Lülsdorf hinaus bis Niederkassel? Und wann können diese Zahlen 
der Bezirksvertretung vorgestellt werden? 
3. Welche Verfahren sind neben den Verkehrsuntersuchungen zu den Themen Ökologie 
und Klima erforderlich? Sind diese bereits beauftragt bzw. bis wann ist eine 
Beauftragung dieser Gutachten geplant? 
4. Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Stadtverwaltung im Hinblick auf die weitere 
Beteiligung der Öffentlichkeit?

Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat die Rahmenbedingungen mit seinem Beschluss vom 
14.11.2017 gesteckt und deutlich gemacht, dass eine Umsetzung von Zündorf-Süd nicht 
möglich ist, ohne die Verkehrsentlastung zuvor umgesetzt zu haben. Gleichzeitig hat der 
Rat an die nötigen Umweltgutachten und die erforderliche rechtzeitige Bürgerbeteiligung 
erinnert. 
Nunmehr ist es im Interesse aller, diese Dinge voranzutreiben. Dazu ist ein Zeit-
Maßnahmen-Plan erforderlich, aus dem die einzelnen Abläufe hervorgehen. Es ist 
sinnvoll, diese nun zu kommunizieren. 
 
Dr. Simon Bujanowski    Lutz Tempel 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1873/2017
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
07.12.2017
Erstellt
07.12.2017 16:01