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Anfrage der SPD-Fraktion: Entwicklung von Zündorf-Süd

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1873/2017 vom 07.12.2017

Stand: Am 14.12.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • 2017-12-03 Anfrage Zündorf-Süd

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    Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 0221 / 22197 - 303 Fax: 0221 / 22197 - 304 Mail: SPD-BV7@stadt-koeln.de www.porzspd.de Köln-Porz, 03.12.2017 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.12.2017 hier: Entwicklung von Zündorf-Süd In seiner Sitzung am 14.11.2017 hat der Rat Beschlüsse zu Zündorf-Süd gefasst. Das führt dazu, dass die in der Stadtverwaltung weiterhin geführten Überlegungen inklusive der verkehrlichen Zwänge wieder offen geführt werden können. Um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wieder voranzutreiben und entscheiden zu können, wann die Politik Beschlüsse fassen muss, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wird das Planfeststellungsverfahren zum zweiten Abschnitt der A59 voraussichtlich abgeschlossen? Bis wann müssen entsprechend alle Daten zum möglichen Anschluss der L82-6n vorliegen, damit diese im Verfahren noch berücksichtigt werden können? Und kann dieses Terminziel erreicht werden oder sind dazu zusätzliche Anstrengungen, ggf. eine externe Unterstützung, erforderlich? 2. Bis wann liegen aktuelle Berechnungen zur Nutzen-Kosten-Analyse vor zur Verlängerung der Linie 7, gestaffelt nach einer Verlängerung bis Zündorf-Süd, bis Langel-Süd und über Lülsdorf hinaus bis Niederkassel? Und wann können diese Zahlen der Bezirksvertretung vorgestellt werden? 3. Welche Verfahren sind neben den Verkehrsuntersuchungen zu den Themen Ökologie und Klima erforderlich? Sind diese bereits beauftragt bzw. bis wann ist eine Beauftragung dieser Gutachten geplant? 4. Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Stadtverwaltung im Hinblick auf die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit? Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Rahmenbedingungen mit seinem Beschluss vom 14.11.2017 gesteckt und deutlich gemacht, dass eine Umsetzung von Zündorf-Süd nicht möglich ist, ohne die Verkehrsentlastung zuvor umgesetzt zu haben. Gleichzeitig hat der Rat an die nötigen Umweltgutachten und die erforderliche rechtzeitige Bürgerbeteiligung erinnert. Nunmehr ist es im Interesse aller, diese Dinge voranzutreiben. Dazu ist ein Zeit- Maßnahmen-Plan erforderlich, aus dem die einzelnen Abläufe hervorgehen. Es ist sinnvoll, diese nun zu kommunizieren. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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