AN/1541/2021
Grundstück Clevischer Ring, Hacketäuer Straße, Von-Sparr-Straße
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21_07_03__Antrag_Grundstück Clevischer Ring Hacketäuer Straße Von-Sparr-Straße
5090 Zeichen
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
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Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 12.07.2021
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung:
Grundstück Clevischer Ring, Hacketäuer Straße, Von-Sparr-Straße
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die SPD- und CDU -Fraktion, sowie die FDP in der Bezirksvertretung Mülheim bitte n Sie, den
nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen:
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung für o.a. Areal:
1. ein städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, falls erforderlich unter
Änderung des gültigen Bebauungsplans, und dieses Konzept der
Bezirksvertretung Mülheim vorzustellen,
2. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine Genehmigungen für Einzelprojekte zu
erteilen,
3. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine im städtischen Eigentum befindliche
Grundstücke auf dem Areal zu veräußern,
4. bei Veräußerungen von Privatgrundstücken zu prüfen, ob vom Vorkaufsrecht
Gebrauch gemacht werden sollte,
5. die im Areal befindlichen Gewerbebetriebe mit ihren Arbeitsplätzen, z.B. den
Reifenhandel, in ihrem Bestand am derzeitigen Standort oder ggf. an einem
adäquaten Alternativstandort in der Nähe zu sichern.
Begründung:
Wie wir aus den Medien (WDR Lokalzeit 7.7.2021, KStA und Rundschau 10.07.2021) erfahren
haben und dem Internet-Auftritt der Stiftung Cultopia entnommen werden kann, plant die Stiftung
auf dem Grundstück Clevischer Ring 150 das Integrationsprojekt Casa Colonia, mit dem Ziel u.a.
"30 öffentlich geförderte Wohnungen für obdachlose Frauen und Männer“ und weitere integrative
Projekte zu realisieren. Die konkreten Planungen für dieses Projekt werden seit Monaten von
Cultopia im Internet dargestellt u.a. unter Hin weis, dass eine Vorstellung des Projektes in der
Bezirksvertretung Mülheim im Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. Des Weiteren
verweist die Stiftung in der Vergangenheit mehrfach auf einen bevorstehenden Ratsbeschluss,
mit dem die Stadt Köln d as Grundstück Clevischer Ring 150 an die Stiftung veräußern würde.
Damit wird suggeriert, dass es sich hierbei schon um eine beschlossene Sache handelt.
Dies hat zur Folge, dass bei den auf dem Grundstück bestehenden Gewerbebetrieben und deren
Mitarbeitern seit einem Jahr Existenzängste geschürt werden, da es einen Zielkonflikt zwischen
den seit Jahrzehnten auf den Grundstücken angesiedelten Gewerbebetrieben und dem auf dem
Grundstück Clevischer Ring 150 angestrebten Integrationsprojekt für Obdachlose mit
Wohnbebauung geben wird. Beides ist unter den derzeitigen Gegebenheiten ohne ein neues
Gesamtkonzept nicht realisierbar. Die Nutzung des Grundstückes Clevischer Ring 150 ist für den
dort ansässigen Reifenhandel betriebsrelevant und der Wegfall dieses Grund stückes würde die
Betriebsaufgabe als Konsequenz zur Folge haben.
Das Unternehmen beschäftigt derzeit 16 Mitarbeiter, darunter zwei Auszubildende. Eine
Betriebsaufgabe würde für diese Mitarbeiter die Kündigung mit den entsprechenden Folgen
bedeuten.
Der Reifenhandel besteht seit 1987 und befindet sich seit 1998 an dem Standort Clevischer Ring.
Er ist als Unternehmen im Bezirk etabliert und hat sich über Jahrzehnte eine große
Stammkundschaft, ca. 4.500 Kunden, aus dem nahen Umfeld aufgebaut. Zu den Kunden
gehören nicht nur Endverbraucher sondern auch zahlreiche Gewerbetreibende und Institutionen
wie die Mülheimer Polizei, Johanniter, Ordnungsamt der Stadt Köln mit ihren Einsatzfahrzeugen.
Insofern besteht auch ein öffentliches Interesse am Erhalt des Unterneh mens an diesem
Standort. Daher gilt das Unternehmen während der Corona-Lockdowns auch als systemrelevant
und muss nicht geschlossen werden.
Auch der nördlich an das Grundstück Clevischer Ring 150 angrenzende Bereich, sowie das
Grundstück selbst, werden ge werblich genutzt. Es handelt sich hier also um eine räumliche
Konzentration gewerblicher Nutzungen, die aus unserer Sicht erhalten werden sollten. Um den
Zielkonflikt zwischen der seit Jahrzehnten bestehenden gewerblichen Nutzungen und der
geplanten Wohnbe bauung für Obdachlose aufzulösen, bedarf es im Rahmen der Entwicklung
eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes einer umfassenden Prüfung der sozialpolitischen,
städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekte durch die Verwaltung. Dabei sollte die zuständige
Fachverwaltung auch eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit eines integrativen Wohnprojektes für
Obdachlose an diesem Standort abgeben.
gez. Alexander Lünenbach
Alexander Lünenbach
(SPD-Fraktionsvorsitzender)
gez. Thomas Portz
Dr. Thomas Portz
(CDU-Fraktionsvorsitzender)
gez. Torsten Tücks
Torsten Tücks
(FDP)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-Sparr-Straße
- Wiener Platz 2a
- Clevischer Ring 150
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1541/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.07.2021
- Erstellt
- 12.07.2021 11:47