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Vertretung der Stadt Köln im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1117/2020 vom 26.11.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 1117/2020 Freigabedatum 14.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vertretung der Stadt Köln im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Den Vorsitz im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen übernimmt Beigeordneter Markus Greitemann Der Rat wählt in den Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen das Ratsmitglied _____________________________. Diese Wahl erfolgt für drei Jahre, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen der mit Stiftungsurkunde vom 16.10.1888 gegründeten recht- lich unselbständigen Krankenhausstiftung Worringen sind ausschließlich für die Unterbringung und Versorgung bedürftiger Bewohner des Elisabeth-von-Thüringen-Hauses des Caritasverbands Köln in Köln-Worringen zu verwenden. Der Stiftungsvorstand hat angesichts der Größe der zu vergebenden Fördermittel am 31.08.2015 beschlossen, die Vergabe der Mittel auf die Stiftungsverwaltung zu über- tragen. Der Vorstand tagt nur noch, wenn grundsätzliche Fragen zu klären sind oder ein Mitglied dies wünscht. Die Verwaltung berichtet über die Verwendung der Stiftungsmittel an den Vorstand. Laut Stiftungsurkunde vom 16.10.1888 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: - Den Vorsitz hat die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, falls diese/r katholisch ist; falls dies nicht der Fall ist, eine katholische Beigeordnete/ein katholischer Beigeordneter, - ein Mitglied der Familie der Stifterinnen, derzeit Frau Gisela Nesseler-Zillikens, - der für die katholische Kirche in Worringen zuständige leitende Pfarrer, derzeit Pfr. Thomas Wolff, - ein auf drei Jahre zu wählendes katholisches Mitglied des Rates. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be- setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 2.5.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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