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1117/2020

Vertretung der Stadt Köln im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.5.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 1117/2020 
Freigabedatum 
14.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vertretung der Stadt Köln im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Den Vorsitz im Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen übernimmt 
 
 
Beigeordneter Markus Greitemann 
 
 
 
Der Rat wählt in den Vorstand der Krankenhausstiftung Worringen das Ratsmitglied 
 
_____________________________. 
 
Diese Wahl erfolgt für drei Jahre, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. 
 
II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen der mit Stiftungsurkunde vom 16.10.1888 gegründeten recht-
lich unselbständigen Krankenhausstiftung Worringen sind ausschließlich für die Unterbringung und 
Versorgung bedürftiger Bewohner des Elisabeth-von-Thüringen-Hauses des Caritasverbands Köln in 
Köln-Worringen zu verwenden. Der Stiftungsvorstand hat angesichts der Größe der zu vergebenden 
Fördermittel am 31.08.2015 beschlossen, die Vergabe der Mittel auf die Stiftungsverwaltung zu über-
tragen. Der Vorstand tagt nur noch, wenn grundsätzliche Fragen zu klären sind oder ein Mitglied dies 
wünscht. Die Verwaltung berichtet über die Verwendung der Stiftungsmittel an den Vorstand.  
Laut Stiftungsurkunde vom 16.10.1888 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: 
- Den Vorsitz hat die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, falls diese/r katholisch ist; 
falls dies nicht der Fall ist, eine katholische Beigeordnete/ein katholischer Beigeordneter, 
- ein Mitglied der Familie der Stifterinnen, derzeit Frau Gisela Nesseler-Zillikens, 
- der für die katholische Kirche in Worringen zuständige leitende Pfarrer, derzeit Pfr. Thomas 
Wolff, 
- ein auf drei Jahre zu wählendes katholisches Mitglied des Rates. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der 
Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen 
Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover-
nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. 
Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, 
TOP 10.37). 
 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be-
setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1117/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.11.2020
Erstellt
11.04.2020 09:42