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Angsträume identifizieren und beseitigen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) AN/1800/2023 vom 10.10.2023

Stand: Am 04.12.2023 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern endgültig abgelehnt.

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.10.2023 AN/1800/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.10.2023 Angsträume identifizieren und beseitigen Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Aus- schusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 23.10.2023 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2024 ein „Angstraumkonzept“ in Zusam- menarbeit mit Expert*innen der Zivilgesellschaft zu erstellen. Darin sollen sogenannte Angst- räume, also Orte in der Stadt, die Unsicherheitsgefühle und Ängste insbesondere bei den als weiblich gelesenen Bürger*innen und anderen vulnerablen Personengruppen wecken, gelistet werden. Außerdem soll gezeigt werden, durch welche Maßnahmen eine Verbesserung am jeweiligen Ort erreicht werden könnte. Es sollen Kriterien erarbeitet und präsentiert werden, wie angsteinflößende Faktoren bei Planungen möglichst vermieden werden. Die Ergebnisse der Beauftragung sollen den Ausschüssen STEA, AVR, SoSeSe und AKUG und Integrations- rat zur Kenntnis gegeben werden. Begründung: Unsicherheit beim Betreten oder auch nur im Vorübergehen, weder gute Fluchtwege noch Umgehungsmöglichkeiten, schlechte Beleuchtung oder Verunreinigungen usw. – das alles sind Faktoren, die dazu führen, dass Plätze, Straßen und Ecken als sogenannte Angsträume wahrgenommen werden. Beim Thema Angsträume belegen Studien, dass eine überproporti- onale Betroffenheit von Frauen, Jugendlichen und älteren Menschen vorliegt. - 2 - Wie man Angsträume identifiziert und beseitigt, beschäftigt die Kölner Stadtpolitik schon län- ger. Zuletzt wurde durch eine Anfrage der SPD -Fraktion im Gleichstellungsausschuss be- kannt, dass die Verwaltung immer noch nicht benennen kann, welche Orte in Köln als Angst- räume gelten oder identifiziert wurden. Das verwundert, ist doch im ersten Kölner Gleichstel- lungsaktionsplan 2016-2020 als Maßnahme Nr. 50 festgelegt, dass die Beleuchtung bzw. Be- seitigung von Angsträumen im Stadtgebiet sukzessive optimiert wird. Eine Begründung der Verwaltung dafür, dass sogenannte Angsträume in Köln nicht gelistet werden, lautet, dass es keine klare Definition dafür gebe, was Angsträume sind. Dabei sind die Kreispolizeibehörden seit dem Jahr 2005 gehalten, Präsenzkonzeptionen zur Gewährleistung einer gezielten poli- zeilichen Präsenz an Brennpunkten und in Angsträumen in ihre n Bezirken zu entwickeln. Angsträume sind dazu beschrieben als örtlich eng begrenzt und aus Sicht der Kreispolizeibe- hörde eine qualitativ oder quantitativ nachvollziehbare Beeinträchtigung des Sicherheitsge- fühls der Bevölkerung aufweisend. Auch in der Arbeitsgruppe Wiener Platz soll die Problematik „Angstraum“ durch eine Unterarbeitsgruppe bearbeitet werden. Ein gutes Vorbild, wie man das Thema Angsträume angehen kann, bietet Wuppertal. Diese arbeitet seit 2008 an der Beseitigung von Angsträumen und hat ein eigenes Angstraumkonzept aufgestellt. Zwar heißt es in diesem Konzept auch, dass es letztlich keine objektiven Kriterien geben könne, da angstauslösende Aspekte im öffentlichen Raum sehr subjektiv seien und sich auch bei verschiedenen Gruppen und Milieus Unterschiede fänden, aber trotzdem gebe es einige Faktoren, mit denen gearbeitet werden könne. Ein anderes Beispiel: Die Stadt Flensburg stellte im Februar 2018 ihren Einwohner*innen mit- hilfe einer Postkartenaktion die Frage: „Wo sind Ihre Angsträume?“. Flensburger*innen wurde so die Möglichkeit eröffnet, subjektiv als unsicher empfundene Räume an die Stadtverwaltung zu melden. Klar ist: Die Identifizierung von und die Arbeit an Angsträumen lässt sich nur im ständigen Austausch mit den Menschen bewerkstelligen. Handlungsbedarf gibt es über die seit vielen Jahren bekannten großen Plätze mit besonderen Handlungsbedarf wie Ebertplatz, Wiener Platz, Neumarkt und Chlodwigplatz hinaus. Deshalb ist zuvorderst die Auflistung von Angst- räumen in Köln zur Sichtb armachung des eigenständigen Problems vonnöten. Bei der Ent- wicklung der Maßnahmen bedarf es natürlich einer engen Zusammenarbeit mit der Polizei und insbesondere auch mit den Verkehrsbetrieben – zumindest, was die tatsächliche räumliche Umgestaltung angeht. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten gez. Ulrich Breite SPD-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2023

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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