AN/1213/2020
Konsequenzen ziehen! - Änderungsantrag zum Top 10.3 "Grundsätze kommunaler Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.09.2020 AN/1213/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.09.2020 Konsequenzen ziehen! - Änderungsantrag zum Top 10.3 "Grundsätze kommunaler Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.3 „Grundsätze kommunaler Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK“ auf die Tagesordnung des Rates am 10.9. zu nehmen: Beschluss: Die Neufassung des PCGK wird mit folgenden Änderungen beschlossen: Änderung zu 2.2.5 Ein Mitglied des Aufsichtsorgans, das kein Mitglied des Geschäftsführungsorgans eines Unternehmens ist, soll insgesamt nicht mehr als fünf drei Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Diese Beschränkung gilt auch für den Stadtwerkekonzern und seine Einzelunternehmen. Dabei gilt: Aufsichtsratsmandate im Einzelunternehmen und dessen Töchtern werden als eins gezählt. Aufsichtsratsmandate in nicht zum Stadtwerkekonzern gehörenden Unternehmen und dessen Töchtern werden als eins gezählt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn die Unternehmen zum selben Konzern gehören sowie Keine Beschränkung gilt für die Mandatswahrnehmung gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO. Änderung zu 2.5.1 Das Aufsichtsorgan soll sich zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern zusammensetzen. Darüber hinaus soll auf Geschlechterparität hingewirkt werden. Das Aufsichtsorgan soll sich zu mindestens 50 Prozent aus Frauen und zu höchstens 50 Prozent aus Männern zusammensetzen. Änderung zu 2.5.4 Einfügen vor dem letzten Satz: Eine Frist von zwei Jahren besteht ebenfalls zwischen einem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat und einer Anstellung in der Geschäftsleitung. Ausgenommen ist der Wechsel eines/einer Arbeitnehmervertreters/in zum/zur Arbeitsdirektor/in. Anfügen 3.3.2 am Ende Es sollen verbindliche Obergrenzen für die Vergütung festgelegt werden. Sie soll nicht höher sein als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehaltes im Unternehmen. Begründung: Im Frühsommer 2018 fädelten die Fraktionsvorsitzenden Martin Börschel (SPD), Bernd Petelkau (CDU) und Grünen-Geschäftsführer Jörg Frank einen Deal zur Besetzung der Spitzenpositionen in der Verwaltung und den Unternehmen der Stadt Köln ein. Beim Stadtwerkekonzern sollte ein gut dotierter, hauptamtlicher Vorstandsposten geschaffen werden, den ohne Ausschreibung Martin Börschel besetzt hätte. Im Gegenzug sollten CDU und Grüne Zugriff auf verschiedene Leitungspositionen innerhalb der Verwaltung und der städtischen Unternehmen erhalten. Der Deal flog auf. Martin Börschel und Jörg Frank traten, wenn auch mit einiger Verzögerung, von ihren Positionen als Fraktionsvorsitzender bzw. Fraktionsgeschäftsführer zurück. Nur Bernd Petelkau bleibt bis heute Vorsitzender der CDU-Fraktion. In der Folge des Skandals forderte DIE LINKE, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln und ihrer Unternehmen (PCGK) zu überarbeiten. Der Kölner Rat beauftragte die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Neufassung. Der PCGK kann Vorgänge wie den Börschel-Petelkau-Frank-Skandal nicht komplett verhindern, da es sich um Soll-Bestimmungen handelt. Wenn man es darauf anlegt, dann kann man die Regeln des PCGK straffrei übergehen. Es sind die Fraktionen selbst, die bei Fehlverhalten und Bruch der Regeln des PCGK von den Aufsichtsratsmitgliedern, die sie entsandt haben, Konsequenzen einfordern und diese durchsetzen müssen. Das damalige Vorgehen der Fraktionsvorsitzenden bzw. -geschäftsführers widersprach bereits der bisherigen Fassung des PCGK und nicht erst der Neufassung. Mit der verschärften Neufassung erklärt der Kölner Rat aber explizit seinen Willen, dass die Regeln des PCGK gelten und befolgt werden sollen. Die Verwaltung legt dem Rat nun einen Vorschlag für die Neufassung des PCGK vor. Die vorgeschlagene Fassung greift zwar einige der erhobenen Forderungen auf. Er bleibt aber an anderen Stellen hinter dem bereits erreichten Diskussionsstand zurück. Mit unserem Antrag wollen wir diese Punkte in der Neufassung des PCGK verankern. Die Punkte begründen sich im Einzelnen wie folgt. Zu 2.2.5 Die Aufsichtsratsmandate für Ratsmitglieder müssen deutlich reduziert werden. Oft waren einzelne Ratsmitglieder in fünf, in Einzelfällen in noch mehr Aufsichtsräten vertreten. Die daraus resultierende Machtfülle muss reduziert werden. Der Antrag schlägt drei Aufsichtsratsmandate vor. Eine Ausnahme soll möglich sein bei städtischen Unternehmen und ihren kleineren Töchtern. Diese Aufsichtsratsmandate werden als eines gezählt. Dagegen sind der Stadtwerkekonzern und seine Einzelunternehmen solche Schwergewichte, dass hier keine Ausnahme möglich sein darf. Zu 2.5.1 Der Anteil der Frauen soll über den gesetzlichen Rahmen hinaus auf 50% erhöht werden. Zu 2.5.4 Ein Wechsel von Ratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat angehören, in die Geschäftsleitung soll mit einer Schamfrist von zwei Jahren belegt werden. Deals wie in 2018 sind mit einer solchen Frist nur noch schwer umsetzbar. Ein Wechsel von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat zu Arbeitsdirektoren in der Geschäftsleitung ist übliches Vorgehen und sollte weiterhin möglich bleiben. Er wird daher ausdrücklich von der Frist ausgenommen. Zu 3.3.2 Managervergütungen sollen an die niedrigsten Löhne des Unternehmens angepasst werden. Kommunale Unternehmen sollten sich am Gemeinwohl orientieren und Vorbild sein. Das muss auf allen Ebenen praktiziert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1213/2020
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 08.09.2020
- Erstellt
- 07.09.2020 10:34