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AN/1213/2020

Konsequenzen ziehen! - Änderungsantrag zum Top 10.3 "Grundsätze kommunaler Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 08.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

6074 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.09.2020 
AN/1213/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Konsequenzen ziehen! - Änderungsantrag zum Top 10.3 "Grundsätze kommunaler 
Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.3 „Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung - Fortentwicklung des PCGK“ auf die Tagesordnung des Rates 
am 10.9. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Die Neufassung des PCGK wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 
 
Änderung zu 2.2.5 
Ein Mitglied des Aufsichtsorgans, das kein Mitglied des Geschäftsführungsorgans eines 
Unternehmens ist, soll insgesamt nicht mehr als fünf drei Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare 
Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt.  
Diese Beschränkung gilt auch für den Stadtwerkekonzern und seine Einzelunternehmen. Dabei 
gilt: Aufsichtsratsmandate im Einzelunternehmen und dessen Töchtern werden als eins gezählt. 
Aufsichtsratsmandate in nicht zum Stadtwerkekonzern gehörenden Unternehmen und dessen 
Töchtern werden als eins gezählt. 
Diese Beschränkung gilt nicht, wenn die Unternehmen zum selben Konzern gehören sowie Keine 
Beschränkung gilt für die Mandatswahrnehmung gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO.

Änderung zu 2.5.1 
Das Aufsichtsorgan soll sich zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent 
aus Männern zusammensetzen. Darüber hinaus soll auf Geschlechterparität hingewirkt werden. 
Das Aufsichtsorgan soll sich zu mindestens 50 Prozent aus Frauen und zu höchstens 50 Prozent 
aus Männern zusammensetzen. 
 
Änderung zu 2.5.4 
Einfügen vor dem letzten Satz: 
Eine Frist von zwei Jahren besteht ebenfalls zwischen einem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat 
und einer Anstellung in der Geschäftsleitung. Ausgenommen ist der Wechsel eines/einer 
Arbeitnehmervertreters/in zum/zur Arbeitsdirektor/in. 
 
Anfügen 3.3.2 am Ende 
Es sollen verbindliche Obergrenzen für die Vergütung festgelegt werden. Sie soll nicht höher sein 
als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehaltes im Unternehmen. 
 
 
Begründung: 
Im Frühsommer 2018 fädelten die Fraktionsvorsitzenden Martin Börschel (SPD), Bernd Petelkau 
(CDU) und Grünen-Geschäftsführer Jörg Frank einen Deal zur Besetzung der Spitzenpositionen in 
der Verwaltung und den Unternehmen der Stadt Köln ein. Beim Stadtwerkekonzern sollte ein gut 
dotierter, hauptamtlicher Vorstandsposten geschaffen werden, den ohne Ausschreibung Martin 
Börschel besetzt hätte. Im Gegenzug sollten CDU und Grüne Zugriff auf verschiedene 
Leitungspositionen innerhalb der Verwaltung und der städtischen Unternehmen erhalten. 
Der Deal flog auf. Martin Börschel und Jörg Frank traten, wenn auch mit einiger Verzögerung, von 
ihren Positionen als Fraktionsvorsitzender bzw. Fraktionsgeschäftsführer zurück. Nur Bernd 
Petelkau bleibt bis heute Vorsitzender der CDU-Fraktion. 
In der Folge des Skandals forderte DIE LINKE, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt 
Köln und ihrer Unternehmen (PCGK) zu überarbeiten. Der Kölner Rat beauftragte die 
Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Neufassung. 
Der PCGK kann Vorgänge wie den Börschel-Petelkau-Frank-Skandal nicht komplett verhindern, 
da es sich um Soll-Bestimmungen handelt. Wenn man es darauf anlegt, dann kann man die 
Regeln des PCGK straffrei übergehen. Es sind die Fraktionen selbst, die bei Fehlverhalten und 
Bruch der Regeln des PCGK von den Aufsichtsratsmitgliedern, die sie entsandt haben, 
Konsequenzen einfordern und diese durchsetzen müssen. 
Das damalige Vorgehen der Fraktionsvorsitzenden bzw. -geschäftsführers widersprach bereits der 
bisherigen Fassung des PCGK und nicht erst der Neufassung. Mit der verschärften Neufassung 
erklärt der Kölner Rat aber explizit seinen Willen, dass die Regeln des PCGK gelten und befolgt 
werden sollen.

Die Verwaltung legt dem Rat nun einen Vorschlag für die Neufassung des PCGK vor. Die 
vorgeschlagene Fassung greift zwar einige der erhobenen Forderungen auf. Er bleibt aber an 
anderen Stellen hinter dem bereits erreichten Diskussionsstand zurück. Mit unserem Antrag wollen 
wir diese Punkte in der Neufassung des PCGK verankern. Die Punkte begründen sich im 
Einzelnen wie folgt. 
Zu 2.2.5 
Die Aufsichtsratsmandate für Ratsmitglieder müssen deutlich reduziert werden. Oft waren einzelne 
Ratsmitglieder in fünf, in Einzelfällen in noch mehr Aufsichtsräten vertreten. Die daraus 
resultierende Machtfülle muss reduziert werden. 
Der Antrag schlägt drei Aufsichtsratsmandate vor. Eine Ausnahme soll möglich sein bei 
städtischen Unternehmen und ihren kleineren Töchtern. Diese Aufsichtsratsmandate werden als 
eines gezählt. Dagegen sind der Stadtwerkekonzern und seine Einzelunternehmen solche 
Schwergewichte, dass hier keine Ausnahme möglich sein darf. 
Zu 2.5.1 
Der Anteil der Frauen soll über den gesetzlichen Rahmen hinaus auf 50% erhöht werden. 
Zu 2.5.4 
Ein Wechsel von Ratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat angehören, in die Geschäftsleitung soll mit 
einer Schamfrist von zwei Jahren belegt werden. Deals wie in 2018 sind mit einer solchen Frist nur 
noch schwer umsetzbar. 
Ein Wechsel von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat zu Arbeitsdirektoren in der 
Geschäftsleitung ist übliches Vorgehen und sollte weiterhin  möglich bleiben. Er wird daher 
ausdrücklich von der Frist ausgenommen. 
Zu 3.3.2 
Managervergütungen sollen an die niedrigsten Löhne des Unternehmens angepasst werden. 
Kommunale Unternehmen sollten sich am Gemeinwohl orientieren und Vorbild sein. Das muss auf 
allen Ebenen praktiziert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1213/2020
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
08.09.2020
Erstellt
07.09.2020 10:34