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A-W/0019/2005

Regelungen bzgl. Kosten für Mittagessen in Kindergärten bei Krankheitsfällen

Antrag an die BV West 18.04.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 24.05.2005, TOP 7.5

Originalantrag

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Originalantrag

2321 Zeichen

FDP in der BV West, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster 
F DP  IN DER BV  WEST  – DIE LIBERALEN  
Die FDP  in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-west@fdp-ms.de 
 FDP  in der BV West  
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: bv-west@fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     A-W/0019/2005  
                
                                                                                                                                                      
        
Regelungen bzgl.  Kosten für Mittagessen in Kindergärten bei Krankheitsfällen 
 
 
Antrag: 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu erläutern, welche Regelungen in Kindergärten für in der 
Übermittagsbetreuung angemeldete Kinder bestehen, die erkrankt sind.  
 
 
Begründung: 
 
 
Da ich einer konkreten Beschwerde nachgegangen bin,  habe ich festgestellt, dass eine 
sehr große Spannbreite in der Handhabung vorhanden zu sein scheint. Es reicht von der 
Möglichkeit, dass bei Mitteilung bis 9.30 Uhr noch für denselben Tag das Essen abbestellt 
werden kann bis hin zu der Regelung, dass für einen  Zeitraum bis zu 9 ( ! )Fehltagen das 
Essen bezahlt werden muss. Erst ab dem 10. Tag erfo lgt eine Zurückvergütung.  
Gerechtfertigt wurde diese Praxis mit dem enormen A rbeitsaufwand, der mit einer 
Abbestellung verbunden sei; -es bleiben ca. 10 Kind er über Mittag! Das zusätzlich 
angelieferte Essen wird vor Ort verbraucht! Wie kan n man dies jemandem mit knappen 
finanziellem Budget zumuten? Wo kommt das Geld der Rückvergütung her? 
Eine derart divergierende Praxis kann nicht im Sinn e einer Verwaltung sein, in die der 
Bürger Vertrauen einbringen soll. Stattdessen sollt e die Verwaltung an Transparenz und 
sachlich nachvollziehbaren Verfahren interessiert s ein, nicht zuletzt  vor dem Hintergrund, 
dass auch im Rahmen von offenerer Ganztagsschule die Übermittagversorgung zunimmt 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Dr. Karin Obst 
Bezirksvertreterin 
 
Frau 
Bezirksvorsteherin 
Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1-3 
 
48161 Münster 
 
Dr. Karin Obst  
Bezirksvertreterin  
Am Kalthof 4 
48161 Münster 
Tel: 02533 34 63 
Fax: 02533 35 08 
Mobil: 0170 215 58 31 
Email: karin.obst@fdp-ms.de 
 
Datum 
18.04.2005

Beratungsverlauf (1)

24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Geringhoffstraße 48
  • Am Kalthof 4
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0019/2005
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37