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V/0679/2008

Ganztagsoffensive der Landesregierung

Vorlagen 14.08.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 17.09.2008, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0679/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ganztagsoffensive der Landesregierung 
Ganztagsangebote in Schulen der Sekundarstufe I 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.09.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
17.09.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ganztags-Offensive des Landes
 
 
Die Landesregierung hat Mitte April 2008 ein umfangreiches Programm zum Ausbau des Ganz-
tagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I angekündigt.  
  
Am 30.05.2008 hat dazu bei der Bezirksregierung Münster ein erstes Gespräch stattgefunden, in 
dem das Ministerium für Schule und Weiterbildung den Schulträgern des Regierungsbezirks Er-
läuterungen zu der Ganztagsoffensive gegeben hat.  
Mit Schreiben vom 05.06.2008 hat die Bezirksregierung Münster die Schulträger und auch alle 
Schulen der Sekundarstufe I im Bezirk schriftlich über nähere Einzelheiten informiert. Gleichzeitig 
wurden die Erlassentwürfe veröffentlicht. 
 
Die endgültigen Erlasse wurden am 31.07.2008 veröffentlicht. 
 
Die Landesregierung stellt in den Jahren 2009 und 2010 zusätzlich rd. 175 Mio. € zur Verfügung, 
davon rd. 75 Mio. € für Personalkosten und 100 Mio. € für Investitionen. 
 
Die Ganztagsoffensive besteht aus folgenden 3 Bausteinen: 
 
1.1. Investitionsprogramm („1.000-Schulen-Programm“) 
 
Die Mittel dieses Programms dienen dem Zweck, durch Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweite-
rung einschl. Ersteinrichtung geeignete Räumlichkeiten für Aufenthalts- und Verpflegungsmög-
lichkeiten in der Mittagspause zu schaffen.  
 
Von diesem Programm können alle Schulen der Sekundarstufe I, die zum 01.05.2008 keine 
Ganztagsschulen sind, profitieren. Die Förderung ist nicht gekoppelt an eine Umwandlung der 
Schulen in gebundene Ganztagsschulen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0679/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.08.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0679/2008 
 
Laut Aussage der Bezirksregierung Münster fallen die Schulen mit Ganztagsangeboten in Ange-
botsform auch unter den Begriff Ganztagsschule. Die Uppenbergschule, Geistschule, Hauptschu-
le Coerde, Waldschule Kinderhaus, Wartburgschule, Paul-Gerhardt-Schule und das Freiherr-
vom-Stein-Gymnasium werden seit Jahren als Ganztagsschulen in Angebotsform geführt. Diese 
Schulen können ebenso wie die Droste-Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Ro-
xel, die im Jahr 2006 in erweiterte Ganztagsschulen umgewandelt wurden und IZBB-Mittel für 
den Ausbau erhalten haben, nicht von dem 1.000-Schulen-Programm profitieren.   
Für die Stadt Münster bedeutet dies, dass das Programm für insgesamt 24 Schulen der Sekun-
darstufe I in Betracht kommt: 
 
- 3 Förderschulen (Albert-Schweitzer-Schul e, Johannesschule Hiltrup, Richard-von-
Weizsäcker-Schule) 
- 3 Hauptschulen (Fürstenbergschule, Hauptschule Hiltrup und Hauptschule Wolbeck) 
- 8 Realschulen (alle außer Paul-Gerhardt-Schule) 
-  10 Gymnasien (alle außer Freiherr-vom-Stein-Gymnasium). 
 
Das Land gewährt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamt-
kosten, höchstens jedoch 100.000 € pro Schule. Der Schulträger hat einen Eigenanteil in Höhe 
von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten zu tragen. 
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen und bis zum 31.03.2011 abgerech-
net sein. 
Es gibt zunächst nur einen Antragstermin und zwar den 30.11.2008. Sollten nach Auswertung 
der Anträge durch die Bezirksregierung noch Mittel zur Verfügung stehen, sind weitere Termine 
möglich. 
 
 
1.2 Umwandlung in gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien 
 
Das Landesprogramm sieht vor, in den Jahren 2009 und 2010 jeweils in jedem der 54 Kreise und 
kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium in gebundene Ganztagsschulen um-
zuwandeln. Das Kontingent bezieht die Ersatzschulen mit ein.  
 
Der Ganztag soll jeweils mit dem 5. Jahrgang aufbauend beginnen. Am Ganztagsangebot einer 
gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig teil. Es ist nicht 
möglich, nur einzelne Züge einer Schule umzuwandeln. 
 
Nach Maßgabe des Landeshaushaltes wird ein Ganztagszuschlag gewährt. Dieser beträgt zur-
zeit 20 von Hundert der Grundstellenzahl. 
Damit sollen in 2009 und 2010 die personellen Voraussetzungen  für insgesamt 216 neue 
Ganztagsschulen geschaffen werden.  
Für dieses Programm gibt es nur einen Antragstermin und zwar den 30.11.2008. Bis zu diesem 
Termin muss der Bezirksregierung eine Prioritätenliste mit den Schulen vorgelegt werden, die 
zum Schuljahr 2009/10 und 2010/2011 umgewandelt werden sollen. Für jede Schule sind die 
Beschlüsse des Schulträgers und der Schulkonferenz sowie ein Schulkonzept vorzulegen. Die 
Gremienbeschlüsse können bis zum 15.12.2008 nachgereicht werden. 
 
Bei der Bewilligung der Mittel aus dem 1.000-Schulen-Programm werden die neu umzuwandeln-
den gebundenen Ganztagsschulen vorrangig berücksichtigt. Auch für diese Schulen können je-
doch nur maximal 100.000 € Landesmittel beantragt werden.  
 
 
1.3 Programm „Geld oder Stelle“ 
 
Mit diesem Programm stellt das Land ab dem 01.02.2009 Lehrerstellenanteile und / oder Barmit-
tel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle SchülerInnen der Se-
kundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewe-

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gungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur 
Verfügung (Personalkosten).  
Jede Schule ist verpflichtet, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermit-
tagbetreuung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen ergänzende außerunterrichtliche Ganz-
tags- und Betreuungsangebote bereitgestellt werden.  
 
Es kann zwischen Geld und Lehrerstellenanteilen gewählt werden. Es wird ein Pauschalbetrag 
pro Schule gestaffelt nach Schülerzahlen bewilligt: 
 
- unter 300:  15.000 € oder 0,3 Stelle, 
- 300 bis 500 20.000 € oder 0,4 Stelle, 
- 501 bis 700 25.000 € oder 0,5 Stelle, 
- über 700 30.000 € oder 0,6 Stelle. 
 
Stellenanteile bzw. Barmittel können auch anteilig in Anspruch genommen werden. 
 
Schulen, die beginnend mit der 5. Klasse in Ganztagsschulen umgewandelt werden, können für 
den Nachmittagsunterricht der übrigen Schüler anteilig Mittel erhalten.  
Das Programm ersetzt das bisherige 13 Plus Programm, wobei eine Schlechterstellung von 
Schulen gegenüber dem bisherigen Programm ausgeschlossen wird.  
Das Konzept der Schule muss per Schulkonferenzbeschluss festgelegt werden.  
 
Antragstermin für den Start zum Beginn des zweiten Halbjahres des Schuljahres 2008/09 
(01.02.2009) ist der 31.10.2008; für das Schuljahr 2009/10 der 30.12.2008. 
 
 
Antragsteller für alle 3 Programme ist der Schulträger. 
 
 
2. Bisheriges Verfahren zur Umsetzung der Ganztagsoffensive/ derzeitiger Sachstand
 
 
Mit Schreiben vom 16.06.2008 hat das Amt für Schule und Weiterbildung alle städt. weiterfüh-
renden Schulen der Sekundarstufe I über die Ganztagsoffensive des Landes informiert. Die 
Schulen wurden um Rückmeldung und eine erste Einschätzung zu den 3 Programmpunkten bis 
zum 04.07.2008 gebeten. 
 
Die erste Sichtung und grobe Auswertung der Anträge hat folgendes ergeben: 
 
2.1 Investitionsprogramm („1.000-Schulen-Programm“) 
 
Alle in Frage kommenden Hauptschulen, Real schulen und Gymnasien haben eine Teilnahme an 
dem Programm beantragt. Eine Teilnahme der Förderschulen an dem Programm muss noch 
geprüft werden. Die eingereichten Konzepte sind sowohl von der Art als auch vom Umfang der 
beantragten Maßnahmen sehr unterschiedlich. Sie umfassen sowohl die Schaffung von Möglich-
keiten zur Mittagsverpflegung, die über die mit den städt. 300.000 €-Programmen geschaffenen 
Kiosk und Cafeteria-Lösungen hinausgehen, als auch die Einrichtung von Aufenthaltsräumen.  
Zurzeit werden die Konzepte in enger Abstimmung mit den Schulen und dem Amt für Immobi-
lienmanagement auf ihre Realisierungsmöglichk eiten hin überprüft. Dabei ist neben den bauli-
chen Gegebenheiten insbesondere der vorgegebene finanzielle Rahmen von max. 200.000 € pro 
Schule zu berücksichtigen. Es wird versucht, innerhalb dieses Finanzrahmens optimale Lösun-
gen zu entwickeln. Diese müssen sich allerdings auf Umbauten im Bestand bzw. Ausbauten (z.B. 
Ausbau bereits überdachter Flächen) beschränken. Bei den Schulen, bei denen diese Möglich-
keiten aufgrund fehlender Raumreserven nicht gegeben sind, müssen intelligente Lösungen ent-
wickelt werden. Der komplette Neubau von Mensen und Aufenthaltsräumen ist aufgrund des Fi-
nanzrahmens nicht möglich.

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Für jede Schule müssen Umbau-/ Erweiterungspläne erstellt und Kostenschätzungen erarbeitet 
werden.  
Aufgrund der Arbeitsbelastung im Amt für Imm obilienmanagement sollen für die Erarbeitung die-
ser Unterlagen zwei Architekturbüros beauftragt werden.  
  
Da das Programm für insgesamt 24 städt. Schulen in Betracht kommt, können Landesmittel in 
Höhe von maximal 2,4 Mio. € beantragt werden. Die Stadt müsste allerdings Mittel in gleicher 
Höhe zur Verfügung stellen.  
Der tatsächliche Mittelbedarf kann erst nach Prüfung der Konzepte, Fertigstellung der Planung 
und Kostenermittlung beziffert werden.  
Die ersten Überprüfungen haben ergeben, dass der Finanzrahmen von 200.000 € voraussichtlich 
nicht an jeder Schule ausgeschöpft werden muss. Es zeichnet sich jedoch auch bereits ab, dass 
die Mittel in Einzelfällen nicht ausreichen werden, um sinnvolle Lösungen umzusetzen. 
Die Landesmittel werden schulscharf bewilligt. Ein Austausch zwischen den Schulen ist nicht 
möglich.  
 
 
2.2 Umwandlung in gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien 
 
Mit Schreiben vom 16.06.2008 wurden die Schulen gebeten, dem Amt für Schule und Weiterbil-
dung bis zum 04.07.2008 mitzuteilen, ob sie evtl. eine Umwandlung in Erwägung ziehen. Der 
verbindliche Schulkonferenzbeschluss sollte spätestens Mitte Oktober herbeigeführt werden. 
Bis zum 04.07. haben lediglich folgende 3 Schulen Interesse an einer Umwandlung in gebundene 
Ganztagsschulen im Rahmen der Ganztagsoffensive bekundet: 
 
- Geschwister-Scholl-Realschule Kinderhaus 
- Pascal-Gymnasium 
- Ratsgymnasium. 
 
Die Schulkonferenz der Geschwister-Scholl-Realschule Kinderhaus hat im Juni 2008 ein positi-
ves Meinungsbild für eine Umwandlung abgegeben. Ein endgültiger Beschluss liegt allerdings 
noch nicht vor. 
 
Die Schulkonferenz des Pascal-Gymnasiums hat ebenfalls im Juni 2008 im Verbund mit der An-
erkennung als Sportschule die Absicht bekundet, als Ganztagsgymnasium mit den entsprechen-
den Rahmenbedingungen anerkannt zu werden. 
 
Das Ratsgymnasium hat signalisiert, dass ei ne Umwandlung in ein gebundenes Ganztagsgym-
nasium diskutiert wird. Die Meinungsbildung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Ein Schul-
konferenzbeschluss liegt noch nicht vor.  
 
Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Schulen bis Mitte Oktober zu einer Umwandlung entschei-
den. 
 
Darüber hinaus ist noch eine Abstimmung mit den Ersatzschulen, bzw. den Trägern, vorzuneh-
men, inwieweit dort Interesse an einer Umwandlung im Rahmen dieses Programms besteht.   
 
Wie oben dargestellt werden die gebundenen Ganztagsschulen zwar vorrangig bei der Bewilli-
gung der Investitionsmittel aus dem 1.000-Schulen-Programm berücksichtigt; der Höchstbetrag 
der Landesmittel von 100.000 € gilt jedoch auch für diese Schulen. Es muss deshalb noch ge-
prüft werden, ob unter Berücksichtigung des Finanzrahmens von 200.000 € die Rahmenbedin-
gungen für den Ganztagsbetrieb geschaffen werden können.

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2.3 Programm „Geld oder Stelle“ 
 
Alle in Frage kommenden Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen haben 
eine Teilnahme an dem Programm „Geld oder Stelle“ beantragt. Von den insgesamt 26 Schulen 
haben sich bisher alle Schulen für die Inanspruchnahme der Geldmittel entschieden.  
 
Die Verwaltung wird die Geld- bzw. Stellenanteile fristgereicht bei der Bezirksregierung beantra-
gen. Im Schuljahr 2007/08 wurde dem Schulträger aus dem Landesprogramm „Dreizehn Plus“ 
ein Betrag in Höhe von 96.300 € für die Betreuung im Anschluss an den Unterrichtsvormittag 
gewährt. Aus dem neuen Programm „Geld oder Stelle“ können insgesamt 580.000 € pro Schul-
jahr beantragt werden. Davon können 
 
  4 Schulen 15.000 €,  
  9 Schulen 20.000 €,  
10 Schulen 25.000 €, 
  3 Schulen 30.000 €, 
 
erhalten.  
 
Es ist vorgesehen, freie Träger der Jugendhilfe in die pädagogische Nachmittagsbetreuung ein-
zubeziehen. Das Amt für Schule und Weiterbil dung wird gemeinsam mit dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien die Kontakte zwischen den Schulen und den Trägern der freien Ju-
gendhilfe, z. B. aus dem direkten Umfeld der Schule, herstellen.  
 
 
3. Ratsbeschluss 
 
Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Ratsbeschluss zur Umwandlung von Schulen in gebunde-
ne Ganztagsschulen und zur Umsetzung und Fi nanzierung der Investitionsmaßnahmen im Rah-
men des 1.000-Schulen-Programms nach Vorberatung in den Bezirksvertretungen und Aus-
schüssen im Dezember herbeizuführen.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

02.09.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0679/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37