0023/2025
Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0023/2025 Freigabedatum 28.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat legt die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Rat 06.11.2025 2 Begründung Der Oberbürgermeister wird durch ehrenamtliche Stellvertreter*innen bei der Ausübung von Repräsentationsaufgaben und bei der Leitung der Ratssitzungen vertreten. Die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Gemeindeordnung NRW (§ 67 Absatz 1 und 2 GO NRW) geht von mindestens zwei ehren- amtlichen Stellvertretenden aus. Darüber hinaus kann der Rat die Anzahl frei festlegen. In der vergangenen Wahlperiode wurde die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen auf vier Bürgermeister*innen festgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0023/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 09:01