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0023/2025

Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

1041 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0023/2025 
Freigabedatum 
 28.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat legt die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen des Oberbürgermeisters wie 
folgt fest: 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
 
 
Rat 06.11.2025

2 
  
Begründung 
 
Der Oberbürgermeister wird durch ehrenamtliche Stellvertreter*innen bei der Ausübung von 
Repräsentationsaufgaben und bei der Leitung der Ratssitzungen vertreten. 
Die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die 
Gemeindeordnung NRW (§ 67 Absatz 1 und 2 GO NRW) geht von mindestens zwei ehren-
amtlichen Stellvertretenden aus. Darüber hinaus kann der Rat die Anzahl frei festlegen. 
In der vergangenen Wahlperiode wurde die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter*innen 
auf vier Bürgermeister*innen festgelegt.

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0023/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.10.2025
Erstellt
07.01.2025 09:01