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AN/1009/2020

Änderungsantrag zu ‚Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln‘

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 17.08.2020

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 18.08.2020

Änderungsantrag zu TOP 8.2. Bleiberechtsperspektiven

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Schreiben Runder Tisch für Integration zu Bleiberechtsperspektiven

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Änderungsantrag zu TOP 8.2. Bleiberechtsperspektiven

1287 Zeichen

Tayfun Keltek          17.08.2020 
Eli Abeke 
Ahmet Edis 
Antonella Giurano 
Stefan Mitu 
Figen Maleki 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 12 (Geschäftsordnung Integrationsrat) 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 18.08.2020 
 
 
Änderungsantrag zu ‚Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in 
Köln‘ (Vorl. 1698/2020) – AN/1009/2020 
Beschluss: 
Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen und erhält folgenden Wortlaut: 
„Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts bis Feb-
ruar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichtigung der im Schreiben des 
Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genannten Bedenken vorzulegen." 
 
Begründung: 
Der Runde Tisch für Integration hat mit einem Schreiben vom 12.08.2020 an die Fraktionen 
verschiedene Fragen aufgeworfen, die einer vorherigen dringenden Klärung bedürfen, bevor 
über die weitere Finanzierung dieses sehr wichtigen und bedeutenden Projektes entschieden 
wird. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Eli Abeke, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Stefan Mitu, Figen Maleki 
 
 
Anlage: 
Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020

Schreiben Runder Tisch für Integration zu Bleiberechtsperspektiven

5045 Zeichen

Kölner Runder Tisch für Integration e.V.
Gemeinsam sind wir Köln
c/o Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Straße 429, 50825 Köln, info@rundertischkoeln.de
Bankverbindung IBAN DE89  370501980030002950 | SWIFT/BIC COLSDE33
An die Vorsitzenden der Fraktionen
Der CDU,
der FDP
der SPD
von Bündnis 90/ Die Grünen
der Partei Die Linke
der Ratsgruppe GUT
Köln den 12. August 2020
Sehr geehrter Herr Petelkau,
In der kommenden Sitzung des Integrationsrates am 18. August soll unter dem Tagesordnungs-
punkt 8.2 die Ratsvorlage 1698/2020 zum Thema: „Bleiberechtsperspektiven für langjährig 
geduldete Menschen“ beraten werden. Gegenstand ist die dauerhafte Fortführung des Projektes, 
ein jährlicher Sachstandsbericht sowie die jährliche Aufwandsermächtigung für Personal in Höhe 
von 256 800 Euro und für Fördermittel in Höhe von 175 000 Euro. Die Vorlage soll nach den 
Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen dem Rat am 10. September zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden. 
Der Kölner Runde Tisch für Integration hat 2017 gemeinsam mit dem Kölner Flüchtlingsrat und dem
Rom e.V. dieses Vorhaben initiiert und das Projekt begleitet. Die Beschlüsse des Hauptausschusses 
im Jahr 2017 sowie der Ratsbeschluss vom 20.03.2018 haben einen enormen Fortschritt in der 
Kölner Flüchtlingspolitik gebracht. In den Jahren 2018 und 2019 entwickelte sich eine positive 
Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den freien Beratungsstellen und der Ausländerbehörde 
sowie der dort eingesetzten Projektgruppe.
Unser Modell wird in anderen Städten interessiert aufgenommen und die Landesregierung hat im 
März 2019 mit dem sogenannte „Bleiberechtserlass“ viele Impulse des „Kölner Modells“ positiv 
aufgenommen. Auch für den Haushalt der Stadt hat sich die mit der Bleiberechtsperspektive 
verbundene Integration gelohnt. 
Wir begrüßen daher ausdrücklich die beabsichtigte dauerhafte Fortführung der Bleiberechtspers-
pektive. Wir sehen aber mit großer Sorge, dass in der Beschlussvorlage Mängel und Grenzen der 
bisherigen Arbeit zu wenig berücksichtigt werden.
Wir sehen einen Mangel in der Festlegung, dass nur Menschen, die mehr als 8 Jahre im Status der 
Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden. Es erschließt sich nicht, warum nicht auch 
Menschen mit z.B. sieben- oder sechsjähriger geduldeter Aufenthaltsdauer in die spezielle Kölner 
Bleiberechtsarbeit einbezogen werden.

Ein zweiter Mangel liegt darin, an der deutlich zu geringen Fördersumme von 175 000 Euro für fünf 
freie Träger auf Jahre hinaus festzuhalten.
Wir haben erfahren, dass 4 der 5 Träger dem Ausländeramt eine Art „Aufnahmestopp“ für weitere 
Fälle mitgeteilt haben, weil sie absolut an der Obergrenze ihrer Belastung sind. Auf Dauer können 
die für das Jahr 2019 gemeldeten über 200 Fälle nicht weiter erfolgreich betreut und begleitet 
werden.  Rechnet man für eine VZ-Stelle Soziale Arbeit inkl. Overhead mit 80.000 Euro pro Jahr, so 
sind damit 2,18 Sozialarbeiterstellen zu finanzieren.  Das heißt gleichzeitig, dass eine Stelle 92 Fälle 
zu betreuen hat bzw. ein/e Sozialarbeiter/in sich pro Monat 1,6 Stunden mit einem Fall 
beschäftigen kann. 
In dem der Beschlussvorlage beigefügten Konzept wird im Punkt 5 zu Recht darauf hingewiesen, 
dass bei der Mehrzahl der Geduldeten Bleiberechtsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, sondern in 
einem mittelfristigen Verfahren durch intensive ganzheitliche Begleitarbeit erst geschaffen werden 
müssen. Multiple Problemlagen sind u.a.: Nicht ausreichende Deutschkenntnisse, fehlende 
Identitätspapiere, geringe schulische Bildung, Verlernen mitgebrachter Qualifikationen, fehlende 
Kinderbetreuung, Lernentwöhnung usw.). Zur Lösung all dieser Probleme sind oft mehrmalige 
monatliche Beratungen sowie aufsuchenden Sozialarbeit und Ämterbegleitung auch durch 
Patinnen und Paten und Kulturmittler*innen nötig.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass in der Vorlage der Verweis auf die 
niedrigen kurzfristig erteilten Aufenthaltserlaubnis-Zahlen bei den freien Trägern (14 in 2019) keine
prioritäre Zielmarke sein kann. Realistische Zielmarken sind eher: Sicherung regelmäßigen Schul-
besuchs, geregelte Kinderversorgung, Aufnahme von Therapien bei Traumatisierten usw. 
Diese Zielmarken sollten in der Regel Teil von Integrationsvereinbarungen sein.
Um die positiven Wirkungen der Bleiberechtsperspektive auf Dauer zu sichern, bitten wir Sie, in 
den Beratungen im Integrationsrat wie in den Ausschüssen und im Rat darauf hinzuwirken, die 
Mittel für die Förderung der freien Träger deutlich zu erhöhen, da erfolgreiche Integration durch 
ein sicheres Bleiberecht gleichzeitig zu Einsparungen bei den Sachkosten führt.
Wir sehen zudem die Notwendigkeit, dass deutlich mehr Menschen als bisher in das Bleibe-
rechtsprojekt aufgenommen werden, um der ursprünglichen Intention unserer Kampagne gerecht 
zu werden, mehr Menschen von den derzeit 6 000 in Köln lebenden geduldeten Menschen ein 
Bleiberecht in unserer Stadt zu geben. 
Für den Kölner Runden Tisch für Integration
Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen, 
Sprecher

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 429
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1009/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
17.08.2020
Erstellt
17.08.2020 13:24