AN/1009/2020
Änderungsantrag zu ‚Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln‘
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Änderungsantrag zu TOP 8.2. Bleiberechtsperspektiven
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Tayfun Keltek 17.08.2020 Eli Abeke Ahmet Edis Antonella Giurano Stefan Mitu Figen Maleki An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 12 (Geschäftsordnung Integrationsrat) Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 18.08.2020 Änderungsantrag zu ‚Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln‘ (Vorl. 1698/2020) – AN/1009/2020 Beschluss: Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen und erhält folgenden Wortlaut: „Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den Trägern des Bleiberechtsprojekts bis Feb- ruar 2021 dem Rat ein verbessertes Konzept unter Berücksichtigung der im Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020 genannten Bedenken vorzulegen." Begründung: Der Runde Tisch für Integration hat mit einem Schreiben vom 12.08.2020 an die Fraktionen verschiedene Fragen aufgeworfen, die einer vorherigen dringenden Klärung bedürfen, bevor über die weitere Finanzierung dieses sehr wichtigen und bedeutenden Projektes entschieden wird. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Eli Abeke, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Stefan Mitu, Figen Maleki Anlage: Schreiben des Runden Tisches für Integration vom 12.08.2020
Schreiben Runder Tisch für Integration zu Bleiberechtsperspektiven
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Kölner Runder Tisch für Integration e.V. Gemeinsam sind wir Köln c/o Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Straße 429, 50825 Köln, info@rundertischkoeln.de Bankverbindung IBAN DE89 370501980030002950 | SWIFT/BIC COLSDE33 An die Vorsitzenden der Fraktionen Der CDU, der FDP der SPD von Bündnis 90/ Die Grünen der Partei Die Linke der Ratsgruppe GUT Köln den 12. August 2020 Sehr geehrter Herr Petelkau, In der kommenden Sitzung des Integrationsrates am 18. August soll unter dem Tagesordnungs- punkt 8.2 die Ratsvorlage 1698/2020 zum Thema: „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen“ beraten werden. Gegenstand ist die dauerhafte Fortführung des Projektes, ein jährlicher Sachstandsbericht sowie die jährliche Aufwandsermächtigung für Personal in Höhe von 256 800 Euro und für Fördermittel in Höhe von 175 000 Euro. Die Vorlage soll nach den Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen dem Rat am 10. September zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Kölner Runde Tisch für Integration hat 2017 gemeinsam mit dem Kölner Flüchtlingsrat und dem Rom e.V. dieses Vorhaben initiiert und das Projekt begleitet. Die Beschlüsse des Hauptausschusses im Jahr 2017 sowie der Ratsbeschluss vom 20.03.2018 haben einen enormen Fortschritt in der Kölner Flüchtlingspolitik gebracht. In den Jahren 2018 und 2019 entwickelte sich eine positive Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den freien Beratungsstellen und der Ausländerbehörde sowie der dort eingesetzten Projektgruppe. Unser Modell wird in anderen Städten interessiert aufgenommen und die Landesregierung hat im März 2019 mit dem sogenannte „Bleiberechtserlass“ viele Impulse des „Kölner Modells“ positiv aufgenommen. Auch für den Haushalt der Stadt hat sich die mit der Bleiberechtsperspektive verbundene Integration gelohnt. Wir begrüßen daher ausdrücklich die beabsichtigte dauerhafte Fortführung der Bleiberechtspers- pektive. Wir sehen aber mit großer Sorge, dass in der Beschlussvorlage Mängel und Grenzen der bisherigen Arbeit zu wenig berücksichtigt werden. Wir sehen einen Mangel in der Festlegung, dass nur Menschen, die mehr als 8 Jahre im Status der Duldung leben, in das Projekt aufgenommen werden. Es erschließt sich nicht, warum nicht auch Menschen mit z.B. sieben- oder sechsjähriger geduldeter Aufenthaltsdauer in die spezielle Kölner Bleiberechtsarbeit einbezogen werden. Ein zweiter Mangel liegt darin, an der deutlich zu geringen Fördersumme von 175 000 Euro für fünf freie Träger auf Jahre hinaus festzuhalten. Wir haben erfahren, dass 4 der 5 Träger dem Ausländeramt eine Art „Aufnahmestopp“ für weitere Fälle mitgeteilt haben, weil sie absolut an der Obergrenze ihrer Belastung sind. Auf Dauer können die für das Jahr 2019 gemeldeten über 200 Fälle nicht weiter erfolgreich betreut und begleitet werden. Rechnet man für eine VZ-Stelle Soziale Arbeit inkl. Overhead mit 80.000 Euro pro Jahr, so sind damit 2,18 Sozialarbeiterstellen zu finanzieren. Das heißt gleichzeitig, dass eine Stelle 92 Fälle zu betreuen hat bzw. ein/e Sozialarbeiter/in sich pro Monat 1,6 Stunden mit einem Fall beschäftigen kann. In dem der Beschlussvorlage beigefügten Konzept wird im Punkt 5 zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Mehrzahl der Geduldeten Bleiberechtsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, sondern in einem mittelfristigen Verfahren durch intensive ganzheitliche Begleitarbeit erst geschaffen werden müssen. Multiple Problemlagen sind u.a.: Nicht ausreichende Deutschkenntnisse, fehlende Identitätspapiere, geringe schulische Bildung, Verlernen mitgebrachter Qualifikationen, fehlende Kinderbetreuung, Lernentwöhnung usw.). Zur Lösung all dieser Probleme sind oft mehrmalige monatliche Beratungen sowie aufsuchenden Sozialarbeit und Ämterbegleitung auch durch Patinnen und Paten und Kulturmittler*innen nötig. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass in der Vorlage der Verweis auf die niedrigen kurzfristig erteilten Aufenthaltserlaubnis-Zahlen bei den freien Trägern (14 in 2019) keine prioritäre Zielmarke sein kann. Realistische Zielmarken sind eher: Sicherung regelmäßigen Schul- besuchs, geregelte Kinderversorgung, Aufnahme von Therapien bei Traumatisierten usw. Diese Zielmarken sollten in der Regel Teil von Integrationsvereinbarungen sein. Um die positiven Wirkungen der Bleiberechtsperspektive auf Dauer zu sichern, bitten wir Sie, in den Beratungen im Integrationsrat wie in den Ausschüssen und im Rat darauf hinzuwirken, die Mittel für die Förderung der freien Träger deutlich zu erhöhen, da erfolgreiche Integration durch ein sicheres Bleiberecht gleichzeitig zu Einsparungen bei den Sachkosten führt. Wir sehen zudem die Notwendigkeit, dass deutlich mehr Menschen als bisher in das Bleibe- rechtsprojekt aufgenommen werden, um der ursprünglichen Intention unserer Kampagne gerecht zu werden, mehr Menschen von den derzeit 6 000 in Köln lebenden geduldeten Menschen ein Bleiberecht in unserer Stadt zu geben. Für den Kölner Runden Tisch für Integration Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen, Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Venloer Straße 429
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1009/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 13:24