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2338/2025

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Auflösung der Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4409 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2338/2025 
Freigabedatum 
 20.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Auflösung der Kapitalrücklage  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2019 stammenden 
Verlustes von 2.252.338,29 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage 
einverstanden. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 01.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Begründung: 
 
Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2024 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sit-
zung zur Feststellung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2339/2025). Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt 
mit einer Bilanzsumme von rd. 783,1 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 3,8 Mio. 
Euro ab. Der Verlustvortrag der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berück-
sichtigung des Jahresfehlbetrages 2024 auf rd. 13,0 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus 
den seit 2019 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträgen: 
 
 
2019:   -2.252.338,29 Euro 
2020:   -2.642.957,77 Euro 
2021:   -2.510.672,90 Euro 
2022:      -394.158,36 Euro 
2023:   -1.495.311,79 Euro 
2024:   -3.751.322,82 Euro 
 -13.046.761,93 Euro 
 
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 wird im Frühjahr 2026 vom Abschlussprüfer 
geprüft. Da sich auch für das Geschäftsjahr 2025 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus 
städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vor-
zutragen. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestim-
mungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Je-
doch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht 
getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn 
dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln aus-
zugleichen. 
 
Entsprechend dieser Vorschrift ist - wie auch in den Vorjahren (siehe zuletzt Vorlage 
2604/2024) - daher ein entsprechender Ausgleich mittels Auflösung der Kapitalrücklage vorzu-
nehmen. Konkret ist im Geschäftsjahr 2025 der aus dem Jahr 2019 nicht durch Gewinnvor-
träge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti-
schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 2.252.338,29 Euro auszugleichen. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2024 auf 
rd. 175,3 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 167,4 Mio. Euro auf 
die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abge-
deckten Verluste in Höhe von rd. 13,0 Mio. Euro gegenüberstehen. Die als auskömmlich zu 
bezeichnende Kapitalausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrech-
nung des Verlustes aus dem Jahre 2019 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustaus-
gleich ergibt sich keine Minderung des Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage 
des Veranstaltungszentrums in Höhe des fraglichen Betrages reduziert, andererseits jedoch 
ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird: 
 
Eigenkapital Stand 31.12.2024 Verrechnung Verlust 2019 nach Verlustausgleich 2019
€ € €
Stammkapital 21.000.000,00                               21.000.000,00                               
Kapitalrücklage 167.362.692,11                             2.252.338,29-                                 165.110.353,82                             
Verlustvortrag inkl. Jahresfehlbetrag 2024 13.046.761,93-                               2.252.338,29                                 10.794.423,64-                               
Summe 175.315.930,18                             -                                               175.315.930,18                             
 
 
 
Da die Verlustverrechnung des Jahres 2019 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahres-
abschluss 2025 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entschei-
dung des Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

01.09.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2338/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2025
Erstellt
22.07.2025 10:24