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1247/2022

Altes Krankenhaus in der Pallenbergstraße 24 - Sachstand

Mitteilung BV 12.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

5040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1247/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
 
Altes Krankenhaus in der Pallenbergstraße 24 - Sachstand 
In ihrer Sitzung vom 10.03.2022 hat die Bezirksvertretung Nippes auf Antrag der SPD-Fraktion be-
schlossen, die Verwaltung möge für das „Alte Krankenhaus“ in der Pallenbergstraße 24, 50737 Köln 
kurzfristig einen Planungsbeschluss vorlegen (AN/0486/2022). Die Vorlage des Planungsbeschlusses 
sollte demnach bis spätestens zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 28.04.2022 
erfolgen. 
 
Zusätzlich werden folgende Fragen gestellt: 
 
1. Können Teile der Räumlichkeiten weiterhin für soziale und/oder kulturelle Verwendungen zur 
Verfügung gestellt werden? 
2. Kann das Gebäude übergangsweise als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: 
 
Aktueller Sachstand: 
 
Das alte Krankenhaus in der Pallenbergstraße 24 wird derzeit im Gesamt-Zusammenhang mit den 
rückwärtigen Gebäuden betrachtet. Die Verwaltung beabsichtigt, das gesamte Areal im Rahmen des 
sozial geförderten Wohnungsbaus zu entwickeln, wobei das Krankenhausgebäude kernsaniert wer-
den soll. In der letzten Mitteilung 3759/2021 wurde dieses Vorhaben bereits dargestellt und angekün-
digt, noch in 2022 eine Planungsbeschluss-Vorlage zu erstellen. Vorgesehen ist eine Realisierung 
über ein General-Unternehmen (GU). 
 
In Vorbereitung dessen und auf einer vorangegangenen internen Machbarkeitsstudie fußend hat die 
Verwaltung bereits orientierende Fachgutachten für das Grundstück eingeholt, u. a. ein Bodengutach-
ten, ein Lärmschutzgutachten, ein Verkehrsgutachten sowie eine Artenschutzprüfung. Die Fertigstel-
lung eines Schadstoffgutachtens steht noch aus. Es zeichnet sich allerdings eine erhebliche Schad-
stoffbelastung ab. 
 
Zwischenzeitlich werden die Kapazitäten der Verwaltung durch die Fluchtmigration im Zuge des Krie-
ges in der Ukraine stark in Anspruch genommen. Die bestehenden Unterbringungsressourcen rei-
chen nicht aus, um dem Zustrom an Geflüchteten aus dieser Region adäquat zu begegnen. Daher 
muss aktuell, ähnlich der Lage in 2015, vor allem die kurzfristige Errichtung von mobilen Wohneinhei-
ten und Systembauten priorisiert werden. Für die Bearbeitung neuer Projekte im sozialen Miet-
Wohnungsbau, wie er in der Pallenbergstraße erfolgen soll, stehen vor diesem Hintergrund derzeit 
keine hinreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung. 
Die Verwaltung ist dennoch weiterhin bestrebt, zeitnah eine entsprechende Vorlage zur Einholung 
des Planungsbeschlusses für das Vorhaben Pallenbergstraße 24 vorzulegen. Nach derzeitigem 
Stand und in Anbetracht der geschilderten aktuellen Herausforderungen wird dies jedoch erst in 2023 
möglich sein. Diese aktualisierte Zeitschiene ist vorab bereits in die Mitteilung 0929/2022 (Planung

2 
 
bzw. Priorisierung der Verwaltung hinsichtlich der Sozialhäuser) eingeflossen. Die nicht planbare Un-
terbringungssituation und akute Personalengpässe im technischen Bereich können diese Zeitschiene 
jedoch beeinflussen.  
 
Zu Frage 1: 
 
Hierzu verweist die Verwaltung auf die letzte Mitteilung 3759/2021. Der dort beschriebene Sachstand 
ist unverändert. 
 
Zu Frage 2: 
 
Das Objekt befindet sich weiterhin in einem großteils baufälligen Zustand und ist nicht zur Unterbrin-
gung von Personen geeignet. Die sanitären Anlagen sind inadäquat und teilweise nicht mehr ver-
kehrssicher. Die Versorgungsleitungen sind veraltet, bleihaltig und marode. Es haben sich in der Ver-
gangenheit Legionellen gebildet, die trotz Beseitigung jederzeit wieder auftreten können. Zusätzlich 
wurden im Vorgriff auf das benannte Schadstoffgutachten Gefahrstoffe, wie etwa asbesthaltige Mate-
rialien, entdeckt. Größtes Problem ist jedoch der mangelnde Brandschutz bzw. das fehlende Brand-
schutzkonzept, was einer Nutzung über das derzeitige Maß hinaus entgegensteht. Für eine Nutzung 
als Unterbringungseinrichtung müsste ein solches Konzept erst erstellt und ggf. ein Bauantrag einge-
reicht werden. Eine kurzfristige Behebung all dieser Mängel, um damit unmittelbar Unterbringungs-
ressourcen zu schaffen – die dann auch nur einem Substandard entsprechen würden – ist dement-
sprechend nicht möglich.  
 
Das Gebäude mittelfristig als Wohnheim herzurichten, das den geltenden städtischen Unterbrin-
gungsrichtlinien gerecht wird, käme wiederum in weiten Teilen einer Kernsanierung gleich, mit ent-
sprechendem finanziellem Aufwand und Projektlaufzeiten. Dies insbesondere aus dem Grund, dass 
für eine mittelfristige Nutzung nur noch abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitär- und 
Küchenbereich entstehen sollen. Im Hinblick auf die oben beschriebenen, anderweitigen Planungen 
ergibt eine derart aufwendige Sanierung keinen Sinn.  
 
Dies einbeziehend, richtet die Verwaltung ihre aktuellen Ressourcen derzeit dahingehend aus, kurz-
fristig verfügbare Unterbringungsmöglichkeiten an anderer Stelle zu schaffen.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pallenbergstraße 24

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Details

Aktenzeichen
1247/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.05.2022
Erstellt
11.04.2022 13:19