4016/2024
Baubeschluss für die Herstellung eines barrierefreien Buskaps an der Haltestelle Heinering in Köln-Pesch sowie für die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht im Teilbereich der Schulstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/21 Vorlagen-Nummer 4016/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Herstellung eines barrierefreien Buskaps an der Haltestelle Heinering in Köln-Pesch sowie für die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht im Teilbereich der Schulstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung eines barriere- freien Buskaps an der Haltestelle Heinering in Köln-Pesch mit investiven Kosten in Höhe von rd. 50.000 € sowie der Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in einem Teilbereich der Schul- straße mit konsumtiven Kosten in Höhe von rd. 45.000 €. Die Umsetzung der Maßnahme in Höhe von insgesamt rd. 95.000 € wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2025/2026 beschlossen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 45.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Ihrer Sitzung vom 03.12.2020 hat die Bezirksvertretung Chorweiler die Mitteilung der Verwal- tung zur geplanten „Verkehrsberuhigung Schulstraße und Herstellung eines Buskaps an der Haltestelle Heinering in Köln-Pesch“ zur Kenntnis genommen (Mitteilungsnummer 1875/2020). Die Gesamtkosten für die geplante Baumaßnahme wurden seinerzeit mit rd. 24.500 € kalkuliert. Aufgrund von längeren Stellenvakanzen und anderen priorisierten Vorhaben konnte die ange- kündigte Maßnahme bisher nicht durch die zuständige Fachabteilung im Amt für Straßen und Radwegebau umgesetzt werden. Da die notwendigen Stellen nachbesetzt werden konnten, be- steht nun aktuell die Möglichkeit, die Maßnahme kurzfristig durchzuführen. Im Rahmen der derzeit laufenden Maßnahmenvorbereitung haben sich Kostensteigerungen er- geben, welche auf verschiedene Gründe zurückzuführen sind. Zum einen führt die allgemeine Baupreissteigerung zu einer Kostenerhöhung und zum anderen ist eine notwendige Erweite- rung des Baufeldes im Teilbereich der Schulstraße für zusätzliche Kosten verantwortlich. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau des Buskaps sind aufgrund der Preissteigerungen 3 von 24.500 € auf rd. 50.000 € gestiegen. Um die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Haltestelle aufbringen zu können, muss die Fahrbahndeckschicht in einem Teilbereich der Schulstraße erneuert werden. Diese zusätzli- chen Kosten belaufen sich auf rd. 45.000 €. Die Gesamtkosten betragen somit rd. 95.000 €. Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von rd. 95.000 € setzen sich zusammen aus Inves- titionsauszahlungen in Höhe von rd. 50.000 € für den Ausbau des barrierefreien Buskaps sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 45.000 € für die Deckensanierung. Finanzierung: Die benötigten investiven Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen- und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Bau- maßnahmen) entsprechend eingeplant. Für die ab 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.000 € hat das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) berücksichtigt. Für die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschrei- bungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltssaufstellungspro- zesse, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergeb- nisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, vorsehen. Die für die Umsetzung der Deckensanierung benötigten konsumtiven Mittel in Höhe von rd. 45.000 € sind ebenfalls im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2025/2026 beschlossen. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und för- dert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. KAG: Die geplante Maßnahme löst gegenüber dem Land NRW keinen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Anlagen Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der barrierefreie Ausbau der Buskaps ist eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Einen Gestaltungsspielraum gibt es bei den vorgesehenen und notwendigen Maßnahmen nicht. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4016/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.01.2025
- Erstellt
- 20.12.2024 07:37