1168/2026
Beantwortung der Anfrage AN/0553/2026 der FDP/KSG-Fraktion zum Einsatz von KI im zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7755 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 12.06.2026 1168/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Beantwortung der Anfrage AN/0553/2026 der FDP/KSG-Fraktion zum Einsatz von KI zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen Die FDP/KSG-Fraktion stellt die nachfolgende Anfrage: Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und zunehmender Komplexität bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen stehen Jugendämter bundesweit vor gro- ßen Herausforderungen. In Baden-Württemberg wurde durch das Jugendamt Breis- gau-Hochschwarzwald ein KI-gestütztes Tool entwickelt, das Fachkräfte bei der Risi- kobewertung unterstützen soll. Das System befindet sich derzeit in der Testphase, gilt bereits als vielbeachtetes Vorzeigeprojekt und stößt auf großes Interesse bei zahlrei- chen Kommunen, die eine spätere Nutzung in Erwägung ziehen. Auch das Jugendamt der Stadt Köln ist in einem anspruchsvollen Arbeitsumfeld tätig, in dem jede sinnvolle Unterstützung zur Verbesserung von Entscheidungsprozessen und zur Entlastung der Mitarbeitenden geprüft werden sollte. Digitale Lösungen kön- nen hier ein wichtiger Baustein sein, sofern sie fachlich sinnvoll, rechtssicher und da- tenschutzkonform eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgen- den Fragen: 1. Ist der Stadtverwaltung das vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald entwi- ckelte KI-gestützte System zur Unterstützung bei der Einschätzung von Kindes- wohlgefährdungen bekannt, und wie wird dieses grundsätzlich bewertet? 2. Steht die Stadt Köln bereits im Austausch mit den Entwicklern bzw. dem zu- ständigen Dezernat in Freiburg und gibt es bereits Überlegungen, sich frühzei- tig um eine Nutzung oder Teilnahme zu bemühen? 3. Sieht die Verwaltung Potenzial für den Einsatz eines solchen KI-Tools im Ju- gendamt Köln, insbesondere zur Unterstützung von Fachkräften bei komplexen Entscheidungsprozessen? 4. Welche rechtlichen und insbesondere datenschutzrechtlichen Bedenken sieht die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines solchen Systems, und wie könnten diese ausgeräumt werden? 5. Welche weiteren digitalen oder technischen Maßnahmen plant die Stadt Köln, um die Arbeit des Jugendamts zu unterstützen und die Qualität der Gefähr- dungseinschätzungen weiter zu verbessern? 2 Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Ist der Stadtverwaltung das vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald ent- wickelte KI-gestützte System bekannt, und wie wird dieses grundsätzlich bewer- tet? Das vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald entwickelte KI-gestützte System zur Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen ist der Verwaltung grundsätzlich bekannt. Es handelt sich um ein innovatives Vorhaben, das darauf ab- zielt, fachliche Einschätzungsprozesse datenbasiert zu ergänzen. Die Verwaltung bewertet solche Ansätze grundsätzlich als potenziell hilfreich, insbe- sondere im Hinblick auf die Strukturierung komplexer Fallkonstellationen. Gleichzeitig wird betont, dass der Einsatz in einem hochsensiblen Bereich erfolgt und daher be- sonders hohe Anforderungen an Qualität, Transparenz, Nachvollziehbarkeit sowie rechtliche und ethische Standards gestellt werden müssen. Zudem befindet sich das Programm in einer Pilot- und Testphase. Es handelt sich um ein Forschungsprojekt, bei dem geprüft wird, ob die KI Zusammenhänge in Fallakten erkennt, die menschlichen Fachkräften unter Zeitdruck entgehen könnten. Ob ein Einsatz sinnvoll ist, hängt wesentlich von der digitalen Infrastruktur ab. Eine KI kann helfen, wenn die Akten bereits lückenlos digital vorliegen. Im Jugendamt der Stadt Köln muss zunächst die Basis-Digitalisierung (Einführung der E-Fachakte) erfol- gen. 2. Steht die Stadt bereits im Austausch mit den Entwicklern bzw. dem zuständi- gen Dezernat in Freiburg und gibt es Überlegungen, sich frühzeitig um eine Nut- zung oder Teilnahme zu bemühen? Ein direkter Austausch mit den Entwicklern beziehungsweise dem zuständigen Dezer- nat in Freiburg besteht nicht. Die Verwaltung verfolgt die Entwicklung des Projekts aufmerksam. Konkrete Überle- gungen hinsichtlich einer eigenen Beteiligung oder Nutzung setzen voraus, dass be- lastbare Erkenntnisse aus der laufenden Testphase sowie verlässliche Aussagen zur Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit vorliegen. 3. Sieht die Verwaltung Potenzial für den Einsatz eines solchen KI-Tools im Ju- gendamt, insbesondere zur Unterstützung von Fachkräften bei komplexen Ent- scheidungsprozessen? Grundsätzlich sieht die Verwaltung Potenzial im Einsatz digitaler Unterstützungsinstru- mente, auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ein KI-gestütztes System könnte insbesondere dazu beitragen, Informationen systematisch zusammenzuführen, Risikofaktoren strukturierter zu erfassen, sowie Entscheidungsprozesse nachvollziehbarer zu dokumentieren. Die fachliche Bewertung und Entscheidungskompetenz verbleiben aufgrund der be- stehenden Garantenstellung uneingeschränkt bei den zuständigen Fachkräften. 4. Welche rechtlichen und insbesondere datenschutzrechtlichen Bedenken sieht die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines solchen Systems, und wie könnten diese ausgeräumt werden? 3 Der Einsatz eines KI-gestützten Systems im Bereich des Kinderschutzes wirft erhebli- che rechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen auf. Zu den wesentlichen Aspekten zählen: die Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten (insbeson- dere von Kindern und Familien), die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sowie der ein- schlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen, Anforderungen an Datensicherheit, Zweckbindung und Datenminimierung, die Notwendigkeit transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungslogiken, sowie die Klärung von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen. Dies erfordert: eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung, klare rechtliche Grundlagen für den Einsatz, transparente und prüfbare Algorithmen, sowie eine enge Abstimmung mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehör- den. 5. Welche weiteren digitalen oder technischen Maßnahmen plant die Stadt, um die Arbeit des Jugendamts zu unterstützen und die Qualität der Ge- fährdungseinschätzungen weiter zu verbessern? Die Verwaltung beschäftigt sich intensiv mit dem Thema KI. Ziel ist es, die Chancen der KI zu nutzen und dabei gleichzeitig mögliche Risiken im Blick zu behalten. KI bietet der Verwaltung viele Chancen, um besser und effizienter zu werden und soll gezielt dort eingesetzt werden, wo sie Prozesse bürgerfreundli- cher gestalten kann. Sicherzustellen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Technologie. Insbesondere zu diesem Zweck hat die Verwaltung einen KI- Kodex und einen KI-Kompass entwickelt, um die Beschäftigten bestmöglich auf dem Transformationsweg zu begleiten. Die Verwaltung verfolgt dementsprechend einen ganzheitlichen Ansatz zur Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse auch im Jugendamt. Neben der Prü- fung innovativer Technologien umfasst dies insbesondere: die Weiterentwicklung bestehender Fachverfahren zur digitalen Fallbearbei- tung, den Ausbau standardisierter Dokumentationsinstrumente, Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und internen Evaluation, sowie die Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit durch digi- tale Kommunikationslösungen. Der Einsatz von KI-Systemen stellt einen von mehreren möglichen Ansätzen bei der Optimierung der Arbeitsprozesse im Jugendamt dar. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1168/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.06.2026
- Erstellt
- 22.04.2026 11:26