Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0038/2023 vom 10.01.2023
Stand: Am 06.02.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/2 561/2 Vorlagen-Nummer 10.01.2023 0038/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau Verlängerung des Zinsmoratoriums bis Ende 2025 3632/2022 Anfrage von Herrn Dr. Fuchs, Sachkundiger Einwohner Finanzausschuss Herr Dr. Fuchs, Sachkundiger Einwohner Finanzausschuss fragt in der Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2022 aufgrund der Mitteilung der Verwaltung zur Ver- längerung des Zinsmoratoriums bis Ende 2025 (3632/2022), warum auf eine vorzeiti- ge Rückzahlung der Darlehen verzichtet wurde. Antwort der Verwaltung: Nach geltendem Landesrecht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförder- ten Wohnungsbau des alten ersten Förderweges jährlich erhöht werden. Dieses Zins- erhöhungsverfahren würde für die Investoren einen beträchtlichen Aufwand bedeuten (sog. Kappungsverfahren, Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, Geltendma- chung der Mieterhöhung). Um diesem Aufwand zu entgehen, werden die städtischen Darlehen teilweise frühzeitig zurückgezahlt. Dies hätte ein vorzeitiges Ende der Miet- preis- und Belegungsbindung zur Folge. Mit der Verlängerung des Zinsmoratoriums bis Ende 2025 wird lediglich auf das Recht verzichtet, die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Wohnungsbau des alten ersten Förderweges jährlich zu erhöhen. Eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen durch die Investoren ist auch weiterhin möglich. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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