3174/2022
Kreisverkehr Zeisbuschweg/Birkenweg - Baubeschluss
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Mitteilung BV
2325 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 3174/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 Kreisverkehr Zeisbuschweg/Birkenweg - Baubeschluss Prüfung Minikreisverkehr hier: Kreisverkehr Zeisbuschweg/Birkenweg - Baubeschluss, Vorlage-Nr. 1218/2022 Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 13.06.2022 Sachverhalt: Die Bezirksvertretung Mülheim hat in der Sitzung am 13.06.2022 die Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs im Bereich des Zeischbuschwegs/Birkenweg beschlossen und die Verwaltung beauf- tragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines Minikreisverkehrs nicht ausreichend wäre (Vorlagen-Nr. 1218/2022). Mitteilung der Verwaltung: Die Einrichtung eines Minikreisverkehrs ist aufgrund der bestehenden örtlichen Gegebenheiten aus Sicht der Verwaltung keine Lösung zur dauerhaften Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Kno- tenpunkt. Durch den im Außenbereich geplanten Kreisverkehr ist sichergestellt, dass durch die nicht befahrbare Mittelinsel eine starke Ablenkung des Kraftfahrzeugverkehrs auf der Kreisfahrbahn erzeugt wird. Hierdurch wird die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs stark reduziert und die Verkehrssi- cherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Knotenpunkt deutlich erhöht. Ein Minikreisverkehr würde die Befahrung der Mittelinsel mit einer hohen Geschwindigkeit ermöglichen, so dass hierdurch, auch im Hinblick auf den damals bestehenden Unfallhäufungspunkt, ein erhöhtes Konflikt- und Gefahren- potenzial möglich wäre. Der nördliche Birkenweg wird mit Umsetzung der Planung zu einer zum Knotenpunkt zuführenden Einbahnstraße. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sollen Minikreisver- kehre in der Regel bei Knotenpunktarmen mit zuführenden Einbahnstraßenverkehr nicht angelegt werden. Hintergrund dieser Regel ist, dass durch die technische Umsetzung des Minikreisverkehrs die Gefahr einer Befahrung der zuführenden Einbahnstraße in Gegenrichtung erfolgt. Hierdurch wäre die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurde im damaligen Abwägungsprozess durch die Verwal- tung entschieden, dass die Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs die Verkehrssicherheit im Kno- tenpunkt besser gewährleisten kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3174/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 27.09.2022 11:11