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AN/1433/2021

Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetribe, Teil 2 - Änderungsantrag

Gem. Änderungsantrag (CDU) 15.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2745 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
VOLT-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des 
Ausschusses für Kunst und Kultur 
Frau Elfie Scho-Antwerpes 
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.06.2021 
 
AN/1433/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetribe, 
Teil 2 - Änderungsantrag 
Sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Ausschusses für Kunst und Kultur am 15.06.2021: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kultur-
betriebe, Teil 2“ in der Verwaltungsvorlage 1857/2021 wird von den Antragstel-
ler*innen begrüßt. Vor der Beschlussfassung werden jedoch ergänzende Erläuterun-
gen der Verwaltung benötigt, warum eine Förderung bei folgenden Betrieben not-
wendig ist:   
 
 Gloria Gastro-Event GmbH 
 Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) 
 Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH 
 Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 
 
2. Nach erfolgter Information durch die Verwaltung können die vier vorgenannten Be-
günstigten mittels Dringlichkeitsentscheidung gesondert beschlossen werden. 
 
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Restgelder für Träger bereitzuhalten, die 
coronakonform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen.

- 2 - 
 
4. Strukturelle Liquiditätssicherung bzw. Förderung wird insoweit gewährt, als dass sie 
zu Erhalt und Weiterentwicklung der Strukturen und Vorbereitung der Spielzeiten etc. 
nötig sind, um den Bestand zu sichern. 
 
5. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen 
dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prüfung voraus. 
 
6. Die Auszahlung der Mittel erfolgt subsidiär, nach Ausschöpfung anderweitiger Mög-
lichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land, die ggf. die 
städtischen Zuschüsse entsprechend reduzieren. 
 
7. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen der Verwaltung gegenüber 
offenzulegen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzge-
bung zu verbuchen und anzuzeigen. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Ausschuss die Umsetzung dieser Maß-
nahmen darzulegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz   
GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez.  Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1433/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
15.06.2021
Erstellt
15.06.2021 13:42