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Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetribe, Teil 2 - Änderungsantrag

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/1433/2021 vom 15.06.2021

Stand: Am 15.06.2021 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion VOLT-Fraktion An die Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur Frau Elfie Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.06.2021 AN/1433/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetribe, Teil 2 - Änderungsantrag Sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 15.06.2021: Beschluss: 1. Die „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kultur- betriebe, Teil 2“ in der Verwaltungsvorlage 1857/2021 wird von den Antragstel- ler*innen begrüßt. Vor der Beschlussfassung werden jedoch ergänzende Erläuterun- gen der Verwaltung benötigt, warum eine Förderung bei folgenden Betrieben not- wendig ist:  Gloria Gastro-Event GmbH  Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH)  Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH  Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 2. Nach erfolgter Information durch die Verwaltung können die vier vorgenannten Be- günstigten mittels Dringlichkeitsentscheidung gesondert beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Restgelder für Träger bereitzuhalten, die coronakonform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen. - 2 - 4. Strukturelle Liquiditätssicherung bzw. Förderung wird insoweit gewährt, als dass sie zu Erhalt und Weiterentwicklung der Strukturen und Vorbereitung der Spielzeiten etc. nötig sind, um den Bestand zu sichern. 5. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prüfung voraus. 6. Die Auszahlung der Mittel erfolgt subsidiär, nach Ausschöpfung anderweitiger Mög- lichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land, die ggf. die städtischen Zuschüsse entsprechend reduzieren. 7. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen der Verwaltung gegenüber offenzulegen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzge- bung zu verbuchen und anzuzeigen. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Ausschuss die Umsetzung dieser Maß- nahmen darzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2021

    Ausschuss Kunst und Kultur

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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