0640/2017
Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch; VEP; Einleitungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3
359 Zeichen
$ 1 / $ * ( $ Q V L F K W 6 G ' H U I I O L Q J H U 6 W U D H $ Q V L F K W : H V W 3 O D W ] ] X U + R K H Q I U L H G E H U J V W U D H $ 1 / $ * ( $ 1 / $ * ( $ Q V L F K W 6 G ' H U I I O L Q J H U 6 W U D H $ Q V L F K W : H V W 3 O D W ] ] X U + R K H Q I U L H G E H U J V W U D H
Beschlussvorlage Ausschuss
2786 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 612 schw ma Vorlagen-Nummer 0640/2017 Freigabedatum 16.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Derfflingerstraße, östlich der Hohenfriedbergstraße, südlich des ehemali- gen Pfarrhauses Hohenfriedbergstraße 2 sowie westlich der Wohnbebauung Rennbahnstraße 109, 111 und 113 —Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch— einzulei- ten mit dem Ziel, Kirchenzentrum mit Kindergarten und Wohnungen festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zu- stimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Evangelische Kirchengemeinde Köln-Mauenheim beabsichtigt, die Gemeindestandorte der Erlö- serkirche in Weidenpesch sowie der Philip-Nikolai-Kirche in Mauenheim zusammenzulegen. Hierzu sind ein Abriss der bestehenden Kirche in der Derfflingerstraße sowie der Neubau eines Gemeinde- zentrums mit Kirche, dreigruppigem Kindergarten sowie 11 Wohnungen in den Obergeschossen an gleicher Stelle vorgesehen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde einen Architektenwettbewerb ausgelobt, welcher im März 2015 zugunsten des Entwurfs des Architekturbüros harris + kurrle architekten entschieden wurde. Der Ent- wurf sieht einen kompakten würfelförmigen Baukörper vor mit Kirchen- und Gemeinderäumen sowie der dreigruppigen Kindertagesstätte in den unteren Geschossen sowie den Wohnungen und dem Glockenturm in den drei oberen Geschossen (Anlage 3). Der bestehende Bebauungsplan setzt für den Standort in der Derfflingerstraße eine Gemeinbedarfs- fläche mit der Zweckbestimmung Kirche fest. Da das neue Gemeindezentrum neben der kirchenaffi- nen Nutzung auch eine größere, nicht nur der Kirchennutzung zugeordnete Anzahl an Wohnungen vorsieht, muss der Bebauungsplan für den betreffenden Teilbereich neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll als VEP (vorhabenbezogner Bebauungsplan) als Bebauungsplan der Innen- entwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Die Evangelische Kirchengemeinde hat dementsprechend einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt. 3 Anlagen
Anlage 1
375 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes (VEP).LUFKHQ]HQWUXP'HUIIOLQJHUVWUDHLQ.|OQ:HLGHQSHVFK 0DVWDE
Anlage 2
15799 Zeichen
1 A N L A G E 2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: „Kirchenzentrum Derfflingerstraße“ in Köln - Weidenpesch 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die Evangelische Kirchengemeinde Köln – Mauenheim - Weidenpesch beabsichtigt den Neu- bau eines Gebäudekomplexes mit Kirchengebäude, Gemeinderäumen, 11 Wohnungen (ein- schließlich Dienstwohnung), einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie einer Tiefgarage. Die Kirchengemeinde hat beschlossen, ihre Aktivitäten auf ihren Standort in Weidenpesch zu konzentrieren und den Standort Nibelungenstraße 60 in Mauenheim mit der Philipp-Nicolai- Kirche und einer zweigruppigen Kindertagesstätte aufzugeben. Da s Grundstück in Mauen- heim soll mit Wohnungen bebaut werden. Das Vorhaben bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde Köln – Mauenheim - Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1618. Der Standort des vorhandenen Kirchturms (Flurstück 761) wird in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Alle im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorhandenen baulichen Anlagen (Erlöserkirche mit rückwärtigen Anbauten, Wohnhaus Derf flingerstraße Nr. 9, rück- wärtige Garagen und Glockenturm) werden rückgebaut. 1.2 Ziel der Planung Weder die Art noch das Maß der baulichen Nutzung des geplanten Bauvorhabens entspre- chen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 66499/08, der für das ge- samte Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche – Kirche - mit einer maximalen Grundflächen- zahl von 0,4 und einer maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 festsetzt. Aufgrund dessen wird die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Ver- fahren gem. § 13 a BauGB angestrebt. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren sind erfüllt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dien t der Wiedernutzbarma- chung von Flächen bzw. deren Nachverdichtung im Innenbereich. D ie durch die Neuaufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zulässige Grundfläche i. S. des § 19 Abs. 2 BauNVO ist deutlich kleiner als 20.000 qm. Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhabe n begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landes- recht unterliegen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter bestehen. 2 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1618 und 761, Flur 5, Gemarkung Longerich und weist insgesamt eine Fläche von ca. 2.050 qm aus. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Derfflingerstraße und im Westen an die Hohenfried- bergstraße an. Nördlich befinden sich das ehemalige Pfarrhaus (Hohenfriedbergstraße 2) und ein öffentlicher Spielplatz. Östlich grenzt Wohnbebauung an der Rennbahnstraße an. 2.2 Vorhandene Struktur Auf dem Flurstück 1618, Flur 5, Gemarkung Longerich befindet si ch aktuell im westlichen Grundstücksteil die Erlöserkirche mit Gemeinderäumen (einschlie ßlich zweigeschossiger, rückwärtiger Anbau), deren Eingang zum Platz im Kreuzungsbereich der Derfflingerstraße zur Hohenfriedbergstraße liegt. Der Glockenturm steht als Solitär auf der Platzfläche. Parallel zur Derfflingerstraße schließt unmittelbar ein zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus an. An der östlichen Grundstücksgrenze führt eine Rampe bzw. Treppenan lage zum rückwärtigen Garagenhof. Der zur Derfflingerstraße gelegene Grundstücksteil liegt ca. 3 m höher als der rückwärtige, nördliche Grundstücksteil. Auch das Garagengeschoss der östlich angrenzenden Wohnbebauung an der Rennbahnstraße sowie weitere eingeschossige Garagen werden rück- wärtig von der Derfflingerstraße aus erschlossen. Alle vorhandenen baulichen Anlagen (Erlöserkirche mit rückwärti gen Anbauten, Wohnhaus Derfflingerstraße Nr. 9, rückwärtige Garagen und Glockenturm) i m Plangebiet werden rück- gebaut. Zur Derfflingerstraße ist das Grundstück durch eine Hecke, vor der Kirche zusätzlich mit einem Zaun zum Straßenraum begrenzt. Im Platzbereich stehen größere Bäume. Auf den unbebau- ten Flächen im rückwärtigen, nördlichen Grundstücksteil sind Ge hölze, Rasenflächen und Beete vorhanden. Im Straßenraum der Hohenfriedbergstraße befinden sich Senkrecht parkplätze vor der Platz- fläche. In der Derfflingerstraße kann beidseitig parallel zum Straßenverlauf geparkt werden. Südlich der Derfflingerstraße zwischen Neusser Straße und Rennb ahnstraße befindet sich eine überwiegend geschlossene, viergeschossige Blockstruktur mit Wohnbebauung (teilweise genossenschaftlicher Wohnungsbau). Westlich der Hohenfriedbergs traße sind im Jahr 2012 zwei viergeschossige Geschosswohnungsbauten („Romeo und Julia“) mit Staffelgeschoss er- richtet worden. Im weiteren Verlauf der Hohenfriedbergstraße be findet sich ebenfalls Ge- schosswohnungsbau, allerdings nicht als geschlossene Straßenrandbebauung. Entlang der fußläufig zu erreichenden Neusser Straße finden sic h Angebote des täglichen Bedarfs und Gastronomie. Die gründerzeitlichen Gebäude mit den Adressen Neusser Straße 592a, 574 und 572 sind eingetragene Baudenkmale. Östlich der Rennbahnstraße schließt das Gelände der Galopprennbahn Weidenpesch an. 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist durch die in der Neusser Straße verlaufenden Straßenbahnlinien 12 und 15 gut zu erreichen. Die nächstgelegene Haltestelle Mollwitzstraße liegt ca. 300 m entfernt. 3 Über die Neusser Straße ist die Innenstadt und Richtung Norden der Kölner Autobahnring mit dem Pkw gut zu erreichen. 2.4 Alternativstandorte Aufgrund der Entscheidung der Evangelische Kirchengemeinde Köln – Mauenheim - Weiden- pesch, ihre Aktivitäten auf ihren Standort in Weidenpesch zu konzentrieren und den Standort in Mauenheim aufzugeben, gibt es keine Alternativstandorte für das geplante Vorhaben. 2.5 Planungsrechtliche Situation Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 66499/08 (Rechtskraft: Januar 1992) überplant den Be- reich zwischen Neusser Straße, Sportstraße, Rennbahnstraße und Derfflingerstraße. Im Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans setzt der Beb auungsplan Nr. 66499/08 eine Fläche für Gemeinbedarf – Kirche sowie den Platzbereich mit Glockenturm als öffentliche Verkehrsfläche fest. Als überbaubare Fläche ist innerhalb der Fläche für Ge- meinbedarf ein großes Baufenster mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoss- flächenzahl von 0,8 festgesetzt. Es liegen keine anderen Ortssatzungen gem. BauGB oder BauO NRW vor. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet Wohnbaufläche dar. Östlich der Rennbahn- straße ist eine öffentliche Grünfläche dargestellt. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landsch aftsplans der Stadt Köln. Östlich angrenzend setzt der Landschaftsplan das Landschaftsschutzgebiet 8 „Äußerer Grün- gürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ fest. 3.4 Berücksichtigung von Fachplanungen Der Bedarf für eine 3-gruppige Kindertagesstätte als Ersatz für die 2-gruppige Kindertages- stätte Nibelungenstraße 60 in Mauenheim ist seitens Jugendhilfeplanung bestätigt. Die GGS Neusser Straße in Weidenpesch und die KGS Bülowstraße in Nippes verfügen über ausreichende Aufnahmekapazitäten, um den durch das Vorhaben zu erwartenden Bedarf an Grundschulplätzen (eine Schülerin/ein Schüler je Jahrgangsstufe im Primarbereich) aufzuneh- men. Die nächstgelegene Schule ist die GGS Nibelungenstraße. Entsprechend der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für Kleinkinder“ müssen woh- nungsnahe, private Spielflächen für Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren ausgewiesen werden. Sie können auf dem nördlichen, baulich nicht beanspruchten Grundstücksteil nachgewiesen wer- den. Unmittelbar nördlich grenzt der öffentliche Kinderspielplatz an der Hohenfriedbergstraße an. Die Beeinträchtigung einer Richtfunkstrecke durch das geplante Vorhaben ist im weiteren Ver- fahren zu prüfen. Die Höhenentwicklung des Gebäudekomplexes liegt unter 65 m ü NN. 4 4. Begründung der Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Der Kirchenraum im Erdgeschoss bietet Platz für 100 Personen plus Empore für 40 Personen. Die Besucherzahl erhöht sich bei besonderen Gottesdiensten und Anlässen auf 300 Perso- nen. Für diese besonderen Gottesdienste kann der Kirchenraum mi t dem Foyer und angren- zenden Gruppenräumen erweitert werden. Das Gemeindebüro befinde t sich im 1. Oberge- schoss. Die geplante dreigruppige Kindertagesstätte im Gartengeschoss ( 1. Untergeschoss) bildet den Ersatz für die entfallende, zweigruppige Kindertagesstätte in der Nibelungenstraße 60 (Mauenheim). Die 11 geplanten Wohnungen bilden einen Ersatz für das bestehen de Mitarbeiterhaus auf dem Grundstück, welches nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und stark sa- nierungsbedürftig ist. Der errechnete Pkw-Stellplatzbedarf wird durch die Errichtung von 16 Tiefgaragenstellplätzen gedeckt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Zur Platzfläche im Kreuzungsbereich der Derfflinger- zur Hohenfriedbergstraße bildet der Bau- körper einen fünfgeschossigen Würfel (Gebäudehöhe < 19 m) aus, der die Ecksituation be- tont. Der Glockenturm auf der südwestlichen Gebäudeecke ist inn erhalb des Volumens frei- gestellt. Die maximale Gebäudehöhe orientiert sich an dem im Jahr 2012 re alisierten Wohnungsneu- bau „Romeo und Julia“, Ecke Derfflingerstraße / Hohenfriedbergs traße. Der rückwärtige Ge- bäudeteil ist zweigeschossig ausgebildet. 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Die straßenseitige Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 66499/08 wird grund- sätzlich übernommen. Sie wird lediglich durch einen Lichthof vo r dem Hauptbaukörper über- schritten. Der nördliche, nicht überbaute Grundstücksteil bleibt unbebaut. Hier können sowohl woh- nungsnahe Kleinkindspielflächen als auch die Außenspielflächen der Kindertagesstätte nach- gewiesen werden. 4.4 Erschließung Die Zufahrt zur Tiefgarage (notwendige Stellplätze) erfolgt parallel zur östlichen Grundstücks- grenze von der Derfflingerstraße. Der Hauptzugang zum Kirchenraum liegt auf der Westseite des Gebäudes zur Platzfläche an der Hohenfriedbergstraße. Ein weiterer Gebäudeeingang liegt an der Derfflingerstraße. Hier befindet sich auch eine Treppenanlage, die zum Haupteingang der Kindertagesstätte im 1. Untergeschoss führt. In der Derfflingerstraße befinden sich Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG, an die die geplante Bebauung angeschlossen und mit Wasser sowie Energie versorgt werden kann. Das anfallende Abwasser kann durch das vorhandene Kanalnetz aufgenommen werden. Eine Versickerung des Niederschlagswassers über die rückwärtige n Grünflächen zur Ablei- tung bei Starkregenereignissen ist im weiteren Verfahren zu prüfen. 5 Die Wassermenge zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung mu ss im weiteren Verfah- ren überprüft werden. 4.5 Grünflächen Der durch das Vorhaben erforderliche, zusätzliche Flächenbedarf an öffentlichen Spielflächen kann durch eine Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes an der Hohenfriedbergstraße (au- ßerhalb des Plangebietes) gedeckt werden. 4.6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die Regelungen der Baumschutzsatzung der Stadt Köln werden beachtet. Im weiteren Verfahren wird eine Baumkartierung und –bewertung durchgeführt. 4.7 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung d urchgeführt, um ggf. not- wendige Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen. 5. Umweltbelange Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Bela nge des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden im weiteren Verfahren ermitt elt und in der Planung berücksichtigt. 5.1 Tiere und Pflanzen Im nördlichen Bereich des Plangebiets ist Gehölzbestand vorhanden. Im Platzbereich vor der Kirche (außerhalb des Plangebiets) stehen Einzelbäume parallel zum Straßenverlauf. Im weiteren Verfahren wird eine Baumkartierung und –bewertung durchgeführt. 5.2 Klima / Luftschadstoffe In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärm ebelastung ist das Plange- biet als klimatisch belastete Siedlungsfläche (Klasse 3) darges tellt. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der somme rlichen Überwärmung in- nerstädtischer Quartiere, wird die vorhabenbedingte Versiegelun g durch einen kompakten Baukörper minimiert. Der Gehölzbestand und die Freifläche im Bereich des nördlichen Grund- stückteils bleiben erhalten. 5.3 Lärm Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus dem Straßen-, Sch ienen- und Flugverkehr ein. Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung d urchgeführt, um planbe- dingte Emissionen und Immissionen in der unmittelbaren Umgebung zu bewerten, insbeson- dere im Zusammenhang mit der Tiefgaragenzufahrt und Glockengeläut. 5.4 Erschütterungen Durch die in unmittelbarer Nähe verkehrenden Stadtbahnlinien in der Neusser Straße kann es zu Erschütterungen kommen. 5.5 Wasser Das Plangebiet ist bis zu einem mittleren Hochwasserereignis du rch technischen Hochwas- serschutz vor einer Überflutung geschützt. Zu berücksichtigen s ind auch steigende Grund- wasserstände. Bei seltenen Hochwasserereignissen kommt es zu ei ner Überflutung der Flä- che von bis zu 3 m. 6 Bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis kann mit einer Überflutung von Teilbereichen bis zu 0,75 m gerechnet werden. Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge werden im weiteren Verfahren geprüft. 5.6 Artenschutz Im Plangebiet sind Vegetationsstrukturen vorhanden, die einigen europäischen Vogelarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen können. Um insbesondere Konflikte mit Vogelbruten soweit wie möglich zu vermeiden, ist Vegetation (Gebüsche, Hecken, Bäume) nur außerhalb der Fortpflanzungsperiode zu entfernen. Im weiteren Verfahren ist eine Artschutzprüfung Stufe I durchzuführen. 5.7 Boden und Altstandorte Eine Luftbildauswertung aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen wei- sen auf vermehrte Bombenabwürfe hin. Das Plangebiet ist vor Dur chführung von baulichen Maßnahmen auf Kampfmittel zu überprüfen und ggf. eine Sicherheitsdetektion vorzunehmen. Im Plangebiet ist schutzwürdiger, fruchtbarer Boden (vergleyter brauner Auenboden) vorhan- den. Es wurde eine Abfall- und verwertungstechnische Überprüfung von Bodenaushub für natürli- che Böden und Auffüllungen durchgeführt (Büro GEO CONSULT vom 14.02.2017). Die unter- suchten Mischproben werden aufgrund der Untersuchungsergebnisse folgendermaßen ein- gestuft: MP Auffüllung, > LAGA Z 2, Deponieklasse DK II; MP nat ürlicher Boden, LAGA Z 0, Deponieklasse DK 0. Das Nachbarflurstück (Flurstück 164/6) und diverse andere Fläch en im näheren Umfeld sind Altstandort-Rechercheflächen. 5.8 Kulturgüter Im weiteren Umfeld (außerhalb des Geltungsbereichs) sind drei a ls Baudenkmal eingetra- gene, gründerzeitliche Gebäude an der Neusser Straße 592a, 574 und 572 vorhanden. 6. Planverwirklichung Zur Realisierung der Planung sind keine Bodenordnungsverfahren erforderlich. Köln, 21.02.2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0640/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27