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0640/2017

Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch; VEP; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 16.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 10.5

Anlage 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

359 Zeichen

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Beschlussvorlage Ausschuss

2786 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 schw ma 
Vorlagen-Nummer 
 0640/2017 
Freigabedatum  16.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet nördlich der Derfflingerstraße, östlich der Hohenfriedbergstraße, südlich des ehemali-
gen Pfarrhauses Hohenfriedbergstraße 2 sowie westlich der Wohnbebauung Rennbahnstraße 
109, 111 und 113 —Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch— einzulei-
ten mit dem Ziel, Kirchenzentrum mit Kindergarten und Wohnungen festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Begründung: 
 
Die Evangelische Kirchengemeinde Köln-Mauenheim beabsichtigt, die Gemeindestandorte der Erlö-
serkirche in Weidenpesch sowie der Philip-Nikolai-Kirche in Mauenheim zusammenzulegen. Hierzu 
sind ein Abriss der bestehenden Kirche in der Derfflingerstraße sowie der Neubau eines Gemeinde-
zentrums mit Kirche, dreigruppigem Kindergarten sowie 11 Wohnungen in den Obergeschossen an 
gleicher Stelle vorgesehen. 
 
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde einen Architektenwettbewerb ausgelobt, welcher im März 2015 
zugunsten des Entwurfs des Architekturbüros harris + kurrle architekten entschieden wurde. Der Ent-
wurf sieht einen kompakten würfelförmigen Baukörper vor mit Kirchen- und Gemeinderäumen sowie 
der dreigruppigen Kindertagesstätte in den unteren Geschossen sowie den Wohnungen und dem 
Glockenturm in den drei oberen Geschossen (Anlage 3). 
 
Der bestehende Bebauungsplan setzt für den Standort in der Derfflingerstraße eine Gemeinbedarfs-
fläche mit der Zweckbestimmung Kirche fest. Da das neue Gemeindezentrum neben der kirchenaffi-
nen Nutzung auch eine größere, nicht nur der Kirchennutzung zugeordnete Anzahl an Wohnungen 
vorsieht, muss der Bebauungsplan für den betreffenden Teilbereich neu aufgestellt werden.  
 
Der Bebauungsplan soll als VEP (vorhabenbezogner Bebauungsplan) als Bebauungsplan der Innen-
entwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Die Evangelische Kirchengemeinde hat 
dementsprechend einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt. 
 
 
 
 
3 Anlagen

Anlage 1

375 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des  Bebauungsplanes (VEP).LUFKHQ]HQWUXP'HUIIOLQJHUVWUD‰HLQ.|OQ:HLGHQSHVFK
0D‰VWDE

Anlage 2

15799 Zeichen

1
A N L A G E  2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Arbeitstitel: „Kirchenzentrum Derfflingerstraße“ in Köln - Weidenpesch 
 
1. Anlass und Ziel der Planung
1.1 
Anlass der Planung 
Die Evangelische Kirchengemeinde Köln – Mauenheim - Weidenpesch beabsichtigt den Neu-
bau eines Gebäudekomplexes mit Kirchengebäude, Gemeinderäumen, 11 Wohnungen (ein-
schließlich Dienstwohnung), einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie einer Tiefgarage. 
Die Kirchengemeinde hat beschlossen, ihre Aktivitäten auf ihren Standort in Weidenpesch zu 
konzentrieren und den Standort Nibelungenstraße 60 in Mauenheim  mit der Philipp-Nicolai-
Kirche und einer zweigruppigen Kindertagesstätte aufzugeben. Da s Grundstück in Mauen-
heim soll mit Wohnungen bebaut werden. 
Das Vorhaben bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück im Eigentum der evangelischen 
Kirchengemeinde Köln – Mauenheim - Weidenpesch, Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 
1618. 
Der Standort des vorhandenen Kirchturms (Flurstück 761) wird in den Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. 
Alle im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorhandenen baulichen 
Anlagen (Erlöserkirche mit rückwärtigen Anbauten, Wohnhaus Derf flingerstraße Nr. 9, rück-
wärtige Garagen und Glockenturm) werden rückgebaut. 
1.2 Ziel der Planung 
Weder die Art noch das Maß der baulichen Nutzung des geplanten Bauvorhabens entspre-
chen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 66499/08, der für das ge-
samte Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche – Kirche - mit einer maximalen Grundflächen-
zahl von 0,4 und einer maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 festsetzt. Aufgrund dessen 
wird die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Ver-
fahren gem. § 13 a BauGB angestrebt. 
Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten 
Verfahren sind erfüllt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dien t der Wiedernutzbarma-
chung von Flächen bzw. deren Nachverdichtung im Innenbereich. D ie durch die Neuaufstel-
lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zulässige Grundfläche  i. S. des § 19 Abs. 2 
BauNVO ist deutlich kleiner als 20.000 qm. 
Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhabe n begründet, die einer 
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landes-
recht unterliegen. 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 
Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter bestehen.

2
Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwarten 
sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB vor 
der planerischen Entscheidung erfolgt. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1618 und 761, Flur 5, Gemarkung Longerich und weist 
insgesamt eine Fläche von ca. 2.050 qm aus. 
 
Das Plangebiet grenzt im Süden an die Derfflingerstraße und im Westen an die Hohenfried-
bergstraße an. Nördlich befinden sich das ehemalige Pfarrhaus (Hohenfriedbergstraße 2) und 
ein öffentlicher Spielplatz. Östlich grenzt Wohnbebauung an der Rennbahnstraße an.  
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Auf dem Flurstück 1618, Flur 5, Gemarkung Longerich befindet si ch aktuell im westlichen 
Grundstücksteil die Erlöserkirche mit Gemeinderäumen (einschlie ßlich zweigeschossiger, 
rückwärtiger Anbau), deren Eingang zum Platz im Kreuzungsbereich der Derfflingerstraße zur 
Hohenfriedbergstraße liegt. Der Glockenturm steht als Solitär auf der Platzfläche. Parallel zur 
Derfflingerstraße schließt unmittelbar ein zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus an. An 
der östlichen Grundstücksgrenze führt eine Rampe bzw. Treppenan lage zum rückwärtigen 
Garagenhof. Der zur Derfflingerstraße gelegene Grundstücksteil liegt ca. 3 m höher als der 
rückwärtige, nördliche Grundstücksteil. Auch das Garagengeschoss der östlich angrenzenden 
Wohnbebauung an der Rennbahnstraße sowie weitere eingeschossige Garagen werden rück-
wärtig von der Derfflingerstraße aus erschlossen. 
 
Alle vorhandenen baulichen Anlagen (Erlöserkirche mit rückwärti gen Anbauten, Wohnhaus 
Derfflingerstraße Nr. 9, rückwärtige Garagen und Glockenturm) i m Plangebiet werden rück-
gebaut. 
 
Zur Derfflingerstraße ist das Grundstück durch eine Hecke, vor der Kirche zusätzlich mit einem 
Zaun zum Straßenraum begrenzt. Im Platzbereich stehen größere Bäume. Auf den unbebau-
ten Flächen im rückwärtigen, nördlichen Grundstücksteil sind Ge hölze, Rasenflächen und 
Beete vorhanden.  
 
Im Straßenraum der Hohenfriedbergstraße befinden sich Senkrecht parkplätze vor der Platz-
fläche. In der Derfflingerstraße kann beidseitig parallel zum Straßenverlauf geparkt werden. 
 
Südlich der Derfflingerstraße zwischen Neusser Straße und Rennb ahnstraße befindet sich 
eine überwiegend geschlossene, viergeschossige Blockstruktur mit Wohnbebauung (teilweise 
genossenschaftlicher Wohnungsbau). Westlich der Hohenfriedbergs traße sind im Jahr 2012 
zwei viergeschossige Geschosswohnungsbauten („Romeo und Julia“) mit Staffelgeschoss er-
richtet worden. Im weiteren Verlauf der Hohenfriedbergstraße be findet sich ebenfalls Ge-
schosswohnungsbau, allerdings nicht als geschlossene Straßenrandbebauung. 
Entlang der fußläufig zu erreichenden Neusser Straße finden sic h Angebote des täglichen 
Bedarfs und Gastronomie. Die gründerzeitlichen Gebäude mit den Adressen Neusser Straße 
592a, 574 und 572 sind eingetragene Baudenkmale. 
Östlich der Rennbahnstraße schließt das Gelände der Galopprennbahn Weidenpesch an. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist durch die in der Neusser Straße verlaufenden  Straßenbahnlinien 12 und 
15 gut zu erreichen. Die nächstgelegene Haltestelle Mollwitzstraße liegt ca. 300 m entfernt.

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Über die Neusser Straße ist die Innenstadt und Richtung Norden der Kölner Autobahnring mit 
dem Pkw gut zu erreichen.  
 
2.4 Alternativstandorte 
Aufgrund der Entscheidung der Evangelische Kirchengemeinde Köln – Mauenheim - Weiden-
pesch, ihre Aktivitäten auf ihren Standort in Weidenpesch zu konzentrieren und den Standort 
in Mauenheim aufzugeben, gibt es keine Alternativstandorte für das geplante Vorhaben. 
 
2.5 Planungsrechtliche Situation 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 66499/08 (Rechtskraft: Januar 1992) überplant den Be-
reich zwischen Neusser Straße, Sportstraße, Rennbahnstraße und Derfflingerstraße. Im Gel-
tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans setzt der Beb auungsplan 
Nr.  66499/08 eine Fläche für Gemeinbedarf – Kirche sowie den Platzbereich mit Glockenturm 
als öffentliche Verkehrsfläche fest. Als überbaubare Fläche ist  innerhalb der Fläche für Ge-
meinbedarf ein großes Baufenster mit einer Grundflächenzahl von  0,4 und einer Geschoss-
flächenzahl von 0,8 festgesetzt. 
 
Es liegen keine anderen Ortssatzungen gem. BauGB oder BauO NRW vor. 
 
   
3.  Planungsvorgaben  
 
3.1 Regionalplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). 
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet Wohnbaufläche dar.  Östlich der Rennbahn-
straße ist eine öffentliche Grünfläche dargestellt. 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landsch aftsplans der Stadt Köln. 
Östlich angrenzend setzt der Landschaftsplan das Landschaftsschutzgebiet 8 „Äußerer Grün-
gürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum  Inneren Grüngürtel“ 
fest. 
 
3.4 Berücksichtigung von Fachplanungen 
Der Bedarf für eine 3-gruppige Kindertagesstätte als Ersatz für  die 2-gruppige Kindertages-
stätte Nibelungenstraße 60 in Mauenheim ist seitens Jugendhilfeplanung bestätigt. 
Die GGS Neusser Straße in Weidenpesch und die KGS Bülowstraße in Nippes verfügen über 
ausreichende Aufnahmekapazitäten, um den durch das Vorhaben zu erwartenden Bedarf an 
Grundschulplätzen (eine Schülerin/ein Schüler je Jahrgangsstufe im Primarbereich) aufzuneh-
men. Die nächstgelegene Schule ist die GGS Nibelungenstraße. 
 
Entsprechend der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für Kleinkinder“ müssen woh-
nungsnahe, private Spielflächen für Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren ausgewiesen werden. Sie 
können auf dem nördlichen, baulich nicht beanspruchten Grundstücksteil nachgewiesen wer-
den. Unmittelbar nördlich grenzt der öffentliche Kinderspielplatz an der Hohenfriedbergstraße 
an. 
 
Die Beeinträchtigung einer Richtfunkstrecke durch das geplante Vorhaben ist im weiteren Ver-
fahren zu prüfen. Die Höhenentwicklung des Gebäudekomplexes liegt unter 65 m ü NN.

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4.  Begründung der Planinhalte 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
Der Kirchenraum im Erdgeschoss bietet Platz für 100 Personen plus Empore für 40 Personen. 
Die Besucherzahl erhöht sich bei besonderen Gottesdiensten und Anlässen auf 300 Perso-
nen. Für diese besonderen Gottesdienste kann der Kirchenraum mi t dem Foyer und angren-
zenden Gruppenräumen erweitert werden. Das Gemeindebüro befinde t sich im 1. Oberge-
schoss. 
 
Die geplante dreigruppige Kindertagesstätte im Gartengeschoss ( 1. Untergeschoss) bildet 
den Ersatz für die entfallende, zweigruppige Kindertagesstätte in der Nibelungenstraße 60 
(Mauenheim). 
 
Die 11 geplanten Wohnungen bilden einen Ersatz für das bestehen de Mitarbeiterhaus auf 
dem Grundstück, welches nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und stark sa-
nierungsbedürftig ist. 
 
Der errechnete Pkw-Stellplatzbedarf wird durch die Errichtung von 16 Tiefgaragenstellplätzen 
gedeckt. 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
Zur Platzfläche im Kreuzungsbereich der Derfflinger- zur Hohenfriedbergstraße bildet der Bau-
körper einen fünfgeschossigen Würfel (Gebäudehöhe < 19 m) aus, der die Ecksituation be-
tont. Der Glockenturm auf der südwestlichen Gebäudeecke ist inn erhalb des Volumens frei-
gestellt. 
 
Die maximale Gebäudehöhe orientiert sich an dem im Jahr 2012 re alisierten Wohnungsneu-
bau „Romeo und Julia“, Ecke Derfflingerstraße / Hohenfriedbergs traße. Der rückwärtige Ge-
bäudeteil ist zweigeschossig ausgebildet. 
  
4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
Die straßenseitige Baugrenze des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 66499/08 wird grund-
sätzlich übernommen. Sie wird lediglich durch einen Lichthof vo r dem Hauptbaukörper über-
schritten. 
Der nördliche, nicht überbaute Grundstücksteil bleibt unbebaut.  Hier können sowohl woh-
nungsnahe Kleinkindspielflächen als auch die Außenspielflächen der Kindertagesstätte nach-
gewiesen werden. 
 
4.4 Erschließung 
Die Zufahrt zur Tiefgarage (notwendige Stellplätze) erfolgt parallel zur östlichen Grundstücks-
grenze von der Derfflingerstraße. 
 
Der Hauptzugang zum Kirchenraum liegt auf der Westseite des Gebäudes zur Platzfläche an 
der Hohenfriedbergstraße. Ein weiterer Gebäudeeingang liegt an der Derfflingerstraße. Hier 
befindet sich auch eine Treppenanlage, die zum Haupteingang der  Kindertagesstätte im 1. 
Untergeschoss führt.  
 
In der Derfflingerstraße befinden sich Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG, an die die 
geplante Bebauung angeschlossen und mit Wasser sowie Energie versorgt werden kann. 
Das anfallende Abwasser kann durch das vorhandene Kanalnetz aufgenommen werden. 
 
Eine Versickerung des Niederschlagswassers über die rückwärtige n Grünflächen zur Ablei-
tung bei Starkregenereignissen ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

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Die Wassermenge zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung mu ss im weiteren Verfah-
ren überprüft werden. 
 
4.5 Grünflächen 
Der durch das Vorhaben erforderliche, zusätzliche Flächenbedarf an öffentlichen Spielflächen 
kann durch eine Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes an der Hohenfriedbergstraße (au-
ßerhalb des Plangebietes) gedeckt werden.  
 
4.6 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
Die Regelungen der Baumschutzsatzung der Stadt Köln werden beachtet. 
Im weiteren Verfahren wird eine Baumkartierung und –bewertung durchgeführt. 
 
4.7 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen 
Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung d urchgeführt, um ggf. not-
wendige Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen. 
 
 
5.  Umweltbelange 
 
Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Bela nge des Umweltschutzes 
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden im weiteren Verfahren ermitt elt und in der Planung 
berücksichtigt. 
 
5.1 Tiere und Pflanzen 
Im nördlichen Bereich des Plangebiets ist Gehölzbestand vorhanden. Im Platzbereich vor der 
Kirche (außerhalb des Plangebiets) stehen Einzelbäume parallel zum Straßenverlauf. 
 
Im weiteren Verfahren wird eine Baumkartierung und –bewertung durchgeführt. 
 
5.2 Klima / Luftschadstoffe 
In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärm ebelastung ist das Plange-
biet als klimatisch belastete Siedlungsfläche (Klasse 3) darges tellt. Vor dem Hintergrund der 
prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der somme rlichen Überwärmung in-
nerstädtischer Quartiere, wird die vorhabenbedingte Versiegelun g durch einen kompakten 
Baukörper minimiert. Der Gehölzbestand und die Freifläche im Bereich des nördlichen Grund-
stückteils bleiben erhalten.  
 
5.3 Lärm 
Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus dem Straßen-, Sch ienen- und Flugverkehr 
ein. 
 
Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung d urchgeführt, um planbe-
dingte Emissionen und Immissionen in der unmittelbaren Umgebung  zu bewerten, insbeson-
dere im Zusammenhang mit der Tiefgaragenzufahrt und Glockengeläut. 
 
5.4 Erschütterungen 
Durch die in unmittelbarer Nähe verkehrenden Stadtbahnlinien in der Neusser Straße kann es 
zu Erschütterungen kommen. 
 
5.5 Wasser 
Das Plangebiet ist bis zu einem mittleren Hochwasserereignis du rch technischen Hochwas-
serschutz vor einer Überflutung geschützt. Zu berücksichtigen s ind auch steigende Grund-
wasserstände. Bei seltenen Hochwasserereignissen kommt es zu ei ner Überflutung der Flä-
che von bis zu 3 m.

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Bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis kann mit einer Überflutung von Teilbereichen bis 
zu 0,75 m gerechnet werden. Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge werden im weiteren 
Verfahren geprüft. 
 
5.6 Artenschutz 
Im Plangebiet sind Vegetationsstrukturen vorhanden, die einigen europäischen Vogelarten als 
Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen können. 
Um insbesondere Konflikte mit Vogelbruten soweit wie möglich zu  vermeiden, ist Vegetation 
(Gebüsche, Hecken, Bäume) nur außerhalb der Fortpflanzungsperiode zu entfernen. 
 
Im weiteren Verfahren ist eine Artschutzprüfung Stufe I durchzuführen. 
 
5.7  Boden und Altstandorte 
Eine Luftbildauswertung aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen wei-
sen auf vermehrte Bombenabwürfe hin. Das Plangebiet ist vor Dur chführung von baulichen 
Maßnahmen auf Kampfmittel zu überprüfen und ggf. eine Sicherheitsdetektion vorzunehmen. 
 
Im Plangebiet ist schutzwürdiger, fruchtbarer Boden (vergleyter brauner Auenboden) vorhan-
den. 
 
Es wurde eine Abfall- und verwertungstechnische Überprüfung von  Bodenaushub für natürli-
che Böden und Auffüllungen durchgeführt (Büro GEO CONSULT vom 14.02.2017). Die unter-
suchten Mischproben werden aufgrund der Untersuchungsergebnisse  folgendermaßen ein-
gestuft: MP Auffüllung, > LAGA Z 2, Deponieklasse DK II; MP nat ürlicher Boden, LAGA Z 0, 
Deponieklasse DK 0.  
Das Nachbarflurstück (Flurstück 164/6) und diverse andere Fläch en im näheren Umfeld sind 
Altstandort-Rechercheflächen. 
  
 
5.8  Kulturgüter 
Im weiteren Umfeld (außerhalb des Geltungsbereichs) sind drei a ls Baudenkmal eingetra-
gene, gründerzeitliche Gebäude an der Neusser Straße 592a, 574 und 572 vorhanden. 
 
 
6.  Planverwirklichung 
Zur Realisierung der Planung sind keine Bodenordnungsverfahren erforderlich. 
 
 
 
Köln, 21.02.2016

Beratungsverlauf (2)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0640/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27