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2308/2021

Kleingartenvereine im Bezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.08.2021, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4023 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/4 
AN/1343/2021 
Vorlagen-Nummer 
 2308/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)  
 
Kleingartenvereine im Bezirk Chorweiler 
Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Chorweiler hat folgende Anfrage formuliert:  
 
Die Kleingärten und Schrebergärten im Bezirk Chorweiler haben den Menschen aus den z. T. beeng-
ten Wohnverhältnissen, vor allem in der Pandemie, die Möglichkeit geboten sich außerhalb von Ge-
bäuden zu treffen und Zeit dort zu verbringen.  
In dieser besonderen Zeit sind viele bestehende Regeln sehr weit ausgelegt worden um sich ein Ge-
mütliches Fleckchen zu gestalten. Schreber-Gärten sollen aber auch der Allgemeinheit dienen und 
brauchen klare Regeln für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Natur. 
Daher gibt es Beschränkung für die Bebauung von Kleingarten-Grundstücken und die Gestaltung der 
Gärten. 
 
 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
 
1.) Welche Kleingartenvereine gibt es im Bezirk Chorweiler? 
a) Welche davon unterliegen den Schrebergarten-Regeln oder vergleichbaren? 
b) Wie werden die Regeln an die Gärtenpächter vermittelt? 
c) Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln finden statt und in welchem  
    Rhythmus? 
 
2.) Wie viele Gärten (in %)  im Bezirk Chorweiler  bekamen in den letzten 2 Jahren neue Pächter? 
 
 
3.) Gab es eine Reform der Regeln für die Nutzung des Pachtgrundstückes oder ist eine geplant? 
a) Wenn ja, welche Regeln wurden geändert und wie? 
 
 
4.) Gilt die Baumschutzsatzung auch für die Bäume der Kleingärtengrundstücke? 
a) Wie viele Fällungsanträge wurden dort in den letzten zwei Jahren gestellt? 
b) Ist eine Steigerung zu den Jahren davor zu beobachten? 
c) Wer kontrolliert die Kleingärten auf Verstöße und wie oft? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
1. Der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., als Zwischenpächter verwaltet 11 Kleingarten

2 
 
Vereine mit 13 Anlagen und ca. 627 Gärten auf städtischen Flächen im Bezirk Chorweiler.  
Kleingartenvereine Kreisverband  
Grimlinghauser Weg e.V. 
Im alten Feld e.V. 
Kriegerhofstraße Anlage I e.V. 
Berberitzenweg e.V., Anlage Berberitzenweg 
Berberitzenweg e.V., Anlage Balsamienweg 
Volkhovener Weg e.V. 
Unnauer Weg e.V. 
Erbacher Weg e.V. 
Volkhovener Weg e.V. 
Pingenforst e.V., Anlage Forststraße 
Pingenforst e.V., Anlage Pingenweg 
Darüber hinaus verwaltet die Bahn / Landwirtschaft Kleingartenanlagen, wie zum Beispiel 
die Bewohnergärten-Kriegerhofstraße mit ca. 100 Gärten. Sie unterhält weitere Anlagen 
auf Flächen der DB, über die keine weiteren Angaben vorliegen, grob geschätzt ca. 80 
Parzellen. 
Die privaten Kleingartenanlagen oder Kleingartenanlagen auf Kirchenland sind nicht er-
fasst. 
 
 a) Die Vereine des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V. unterliegen der 
Gartenordnung. 
 b) Die Gartenordnung ist Teil des Pachtvertrages der Kleingärtner.  
 c) Für die Einhaltung der Gartenordnung ist der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. 
laut Generalpachtvertrag verpflichtet. Er hält die Vereinsvorstände zu jährlichen 
Begehungen in den Anlagen an, deren Protokolle anschließend an ihn zu senden sind. Ein 
letztes Mittel bei nicht Behebung von Missständen ist die Kündigung des Pächters. 
 
 
2. In der Regel ist mit einem jährlichen Pächterwechsel von 7 – 8 % zu rechnen. 
Demzufolge ist von 40 – 45 Pächterwechseln auszugehen. 
 
3. Zur Zeit wird sowohl der Generalpachtvertrag und die Gartenordnung überarbeitet. Sie werden 
zwischen dem Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e.V., dem Liegenschaftsamt und 
dem Grünflächenamt der Stadt Köln abgestimmt. Bei der Gartenordnung wirkt außerdem 
der Ausschuss Umwelt und Grün mit. 
 
4. Um die gesetzlich geforderte kleingärtnerische Nutzung in Kleingärten zu gewährleisten, sind 
Kleingartenanlagen von der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ausgenommen.  
 
a) keine Angabe, da Fällanträge nicht gestellt werden müssen 
b) siehe Vorposition 
c) siehe 1 c)

Beratungsverlauf (1)

26.08.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kriegerhofstraße
  • Grimlinghauser Weg
  • Berberitzenweg
  • Volkhovener Weg
  • Unnauer Weg
  • Erbacher Weg
  • Forststraße
  • Pingenweg

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Details

Aktenzeichen
2308/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.06.2021
Erstellt
14.06.2021 17:02