1428/2017
Rückbau der zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Turnhalle Soldinerstraße 68a, 50767 Köln Lindweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/3 Vorlagen-Nummer 1428/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Rückbau der zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Turnhalle Soldinerstraße 68a, 50767 Köln Lindweiler Die Turnhalle Soldinerst. 68a, 50767 Köln Lindweiler wurde von Februar 2016 bis April 2017 zur U n- terbringung von bis zu 160 Geflüchteten genutzt und wird nun wieder dem Schul - und Vereinssport zugeführt. Zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 11.05.2017 stellt die SPD -Fraktion die Anfrage AN/0731/2017 zu den anstehenden Rückbaumaßnahmen an der Turnhalle. Zur Anfrage der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wann wird veranlasst die Turnhalle wieder in den „Urzustand“ zurück zu versetzen? Unmittelbar nach dem Leerzug fand eine gemeinsame Begehung mit den weiteren beteiligten Diens t- stellen, insbesondere der städtischen Gebäudewirtschaft, statt, um notwendig e Instandsetzungsmaß- nahmen abzustimmen und zu beauftragen. 2. Wer ist dafür zuständig? Die Beauftragung der erforderlichen Rückbaumaßnahmen erfolgt durch das Amt für Wohnungswesen in enger Abstimmung mit der städtischen Gebäudewirtschaft. 3. Ist es mögli ch, den Zeitpunkt zu nutzen und die Turnhalle einer Generalsanierung zu unterziehen und hier die verschiedenen finanziellen „Töpfe“ zu nutzen (Wiederherstellung, Erneuerung, Schule 2020) und eine Mischfinanzierung anzustreben? Eine Generalsanierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen ist sichergestellt. 4. Gibt es einen Termin, ab dem die Vereine die Halle wieder nutzen können? Grundsätzlich ist bei einer Halle dieser Größe davon auszugehen, dass die übli cherweise notwendi- gen Maßnahmen rund sechs bis acht Wochen benötigen. Stets wird dabei die rasche Freigabe für den Sportbetrieb angestrebt, d.h. wenn die Halle vorbehaltlich verbleibender, nicht sicherheitsreleva n- ter Arbeiten freigegeben werden kann, wird diese Möglichkeit genutzt. Gleiches gilt für Teilfreigaben, etwa wenn die Halle schon nutzbar ist, aber noch Arbeiten im Außenraum stattfinden. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die Arbeiten spätestens in den Sommerferien abgeschlo s- sen werden und die Halle zum neuen Schuljahr wieder zur Verfügung steht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1428/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27