A-N/0020/2017
Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule
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A-N-0020-2017-Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der Norbertschule-2019-02-07
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52.10.0003 . 07.02.2019 Bernd Zerbe 5224 Bezirksvertretung Münster Nord Dezernat V Eing. 0.8. FEB. 2019 m über Frau Stadträtin Wilkens Antrag A-N/0020/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 10.11.2017 hier: Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der „Norbertschule“ In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 21.11.2017 hat die CDU-Fraktion mit dem o. g. Antrag die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Gymnastikraum der Norbertschule wieder so hergerichtet werden könne, dass er sowohl von der Schule als auch von außerschulischen Gruppen nutzbar sei. Dieses beziehe sich insbesondere auf die Schaffung eines zweiten Fluchtweges. Hierfür seien der Bezirksvertretung mehrere Vorschläge zu unterbreiten und die jeweiligen Kosten zu ermitteln. Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss den Antrag einstimmig. Im Rahmen einer wiederkehrenden Gebäudebegehung der Schule (diese finden regelmäßig statt) durch das Bauordnungsamt Ende 2016 wurde die Nutzung des Gymnastikraumes der Norbertschule untersagt, da der Raum über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügt. Die Prüfung hat darüber hinaus ergeben, dass dieser Raum in früheren Jahren bauordnungsrechtlich lediglich als Schiedsrichterraum genehmigt wurde. Die Nutzung als Gymnastikraum war somit nicht vorgesehen. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen bezüglich des o.g. Antrages fand ein Vor-Ort- Termin mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Sportamt statt. Dabei wurde der Raum in seiner Gesamtheit überprüft und dem Amt für Immobilienmanagement — neben der Errichtung eines zweiten Rettungsweges - ein Anforderungsprofil für einen Gymnastikraum gemäß DIN 18032 mitgeteilt (Anlage 1). Aufgrund dieser Vorgaben entwickelte das Amt für Immobilienmanagement daraufhin 3 gestufte Umsetzungsvarianten einschließlich Kostenschätzung (Anlage 2). Aus sportfachlicher Sicht werden die 3 Umsetzungsvarianten (vgl. Anlage) wie folgt benannt: e Variante 1 ist die Umsetzung des vollen Anforderungsprofils in Höhe von 245.000,00€. e Variante 2 stellt einen Kompromiss zwischen der maximalen Ausprägung des Raumes und der Nutzbarmachung dar, diese ist mit 195.000,00 € berechnet. e Die letzte Variante ist die Umsetzung der Mindestanforderung, um den Raum für die Allgemeinheit wieder nutzbar zu machen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 165.000,00 €. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ermittelten Kosten für die Herrichtung eines ca. 55 qm großen Raumes keine wirtschaftliche Lösung im Verhältnis zur Nutzung des Raumes darstellt. Die bisherigen Nutzer wurden angefragt, ob bzw. wo sie einen neuen Ort für ihre Sportnutzungen gefunden haben. Laut der Auskunft des Betriebssportverbandes Münster, hat sich die. Betriebssportgemeinschaft T-Systems aufgelöst. Die Ansprechpartner des Wushu-Zentrum, welche Kampfsport als Sparte ausüben, sind telefonisch und elektronisch nicht zu erreichen und die Evangelische Andreas Kirchengemeinde führt das Sportangebot in einem Gruppenraum der Kita weiter. Willnath
A-N-0020-2017-Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule
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A-N/0020/2017 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 10.11.2017 A n t r a g : Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Gymnastikraum der Norbertschule wieder so hergerichtet werden kann, dass er sowohl von der Schule als auch von außerschulischen Gruppen nutzbar ist. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Schaffung eines zweiten Fluchtweges. Hierfür sind der BV Nord mehrere Vorschläge zu unterbrieten und die jeweiligen Kosten zu ermitteln. Begründung: Ende 2016 wurde die Nutzung des obengenannten Raumes untersagt, da dieser nicht über einen zweiten Fluchtweg verfügt. Ein solcher müsste geschaffen werden, damit der Raum sowohl von der Schule als auch von außerschulischen Gruppen (Breitensport) wieder genutzt werden kann. Insbesondere den Breitensportgruppen fehlt im Stadtteil Coerde ein entsprechender Raum, so dass sie aktuell ihren Sport zum Teil nicht ausüben können. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Abbing Tebbe und Fraktion
A-N-0020-2017-Stellungnahme52
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52.10.0003 07.02.2019 Bernd Zerbe 5224 Bezirksvertretung Münster Nord über Frau Stadträtin Wilkens Ein. 08, FEB. 2019 m Antrag A-N/0020/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 10.11.2017 hier: Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der „Norbertschule“ In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 21.11.2017 hat die CDU-Fraktion mit dem o. g. Antrag die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Gymnastikraum der Norbertschule wieder so hergerichtet werden könne, dass er sowohl von der Schule als auch von außerschulischen Gruppen nutzbar sei. Dieses beziehe sich insbesondere auf die Schaffung eines zweiten Fluchtweges. Hierfür seien der Bezirksvertretung mehrere Vorschläge zu unterbreiten und die jeweiligen Kosten zu ermitteln. Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss den Antrag einstimmig. Im Rahmen einer wiederkehrenden Gebäudebegehung der Schule (diese finden regelmäßig statt) durch das Bauordnungsamt Ende 2016 wurde die Nutzung des Gymnastikraumes der Norbertschule untersagt, da der Raum über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügt. Die Prüfung hat darüber hinaus ergeben, dass dieser Raum in früheren Jahren bauordnungsrechtlich lediglich als Schiedsrichterraum genehmigt wurde. Die Nutzung als Gymnastikraum war somit nicht vorgesehen. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen bezüglich des o.g. Antrages fand ein Vor-Ort- Termin mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Sportamt statt. Dabei wurde der Raum in seiner Gesamtheit überprüft und dem Amt für Immobilienmanagement — neben der Errichtung eines zweiten Rettungsweges - ein Anforderungsprofil für einen Gymnastikraum gemäß DIN 18032 mitgeteilt (Anlage 1). Aufgrund dieser Vorgaben entwickelte das Amt für Immobilienmanagement daraufhin 3 gestufte Umsetzungsvarianten einschließlich Kostenschätzung (Anlage 2). Aus sportfachlicher Sicht werden die 3 Umsetzungsvarianten (vgl. Anlage) wie folgt benannt: e Variante 1 ist die Umsetzung des vollen Anforderungsprofiis in Höhe von 245.000,00€. ®e Variante 2 stellt einen Kompromiss zwischen der maximalen Ausprägung des Raumes und der Nutzbarmachung dar, diese ist mit 195.000,00 € berechnet. «e Die letzte Variante ist die Umsetzung der Mindestanforderung, um den Raum für die Allgemeinheit wieder nutzbar zu machen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 165.000,00 €. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ermittelten Kosten für die Herrichtung eines ca. 55 qm großen Raumes keine wirtschaftliche Lösung im Verhältnis zur Nutzung des Raumes darstellt. Die bisherigen Nutzer wurden angefragt, ob bzw. wo sie einen neuen Ort für ihre Sportnutzungen gefunden haben. Laut der Auskunft des Betriebssportverbandes Münster, hat sich die, Betriebssportgemeinschaft T-Systems aufgelöst. Die Ansprechpartner des Wushu-Zentrum, welche Kampfsport als Sparte ausüben, sind telefonisch und elektronisch nicht zu erreichen und die Evangelische Andreas Kirchengemeinde führt das Sportangebot in einem Gruppenraum der Kita weiter. Wiljnath
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Guerickeweg 25
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0020/2017
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 13.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37