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A-N/0020/2017

Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule

Antrag an die BV Nord 13.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 21.11.2017, TOP 7.1

A-N-0020-2017-Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der Norbertschule-2019-02-07

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A-N-0020-2017-Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule

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A-N-0020-2017-Stellungnahme52

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A-N-0020-2017-Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der Norbertschule-2019-02-07

3029 Zeichen

52.10.0003 . 07.02.2019
Bernd Zerbe 5224

Bezirksvertretung Münster Nord

Dezernat V
Eing. 0.8. FEB. 2019
m

über

Frau Stadträtin Wilkens

Antrag A-N/0020/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom
10.11.2017
hier: Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der „Norbertschule“

In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 21.11.2017 hat die CDU-Fraktion mit
dem o. g. Antrag die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Gymnastikraum der
Norbertschule wieder so hergerichtet werden könne, dass er sowohl von der Schule als auch
von außerschulischen Gruppen nutzbar sei. Dieses beziehe sich insbesondere auf die
Schaffung eines zweiten Fluchtweges. Hierfür seien der Bezirksvertretung mehrere
Vorschläge zu unterbreiten und die jeweiligen Kosten zu ermitteln.

Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss den Antrag einstimmig.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Gebäudebegehung der Schule (diese finden regelmäßig
statt) durch das Bauordnungsamt Ende 2016 wurde die Nutzung des Gymnastikraumes der
Norbertschule untersagt, da der Raum über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügt.
Die Prüfung hat darüber hinaus ergeben, dass dieser Raum in früheren Jahren
bauordnungsrechtlich lediglich als Schiedsrichterraum genehmigt wurde. Die Nutzung als
Gymnastikraum war somit nicht vorgesehen.

Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen bezüglich des o.g. Antrages fand ein Vor-Ort-
Termin mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Sportamt statt. Dabei wurde der
Raum in seiner Gesamtheit überprüft und dem Amt für Immobilienmanagement — neben der
Errichtung eines zweiten Rettungsweges - ein Anforderungsprofil für einen Gymnastikraum
gemäß DIN 18032 mitgeteilt (Anlage 1).

Aufgrund dieser Vorgaben entwickelte das Amt für Immobilienmanagement daraufhin 3
gestufte Umsetzungsvarianten einschließlich Kostenschätzung (Anlage 2).

Aus sportfachlicher Sicht werden die 3 Umsetzungsvarianten (vgl. Anlage) wie folgt benannt:

e Variante 1 ist die Umsetzung des vollen Anforderungsprofils in Höhe von
245.000,00€.

e Variante 2 stellt einen Kompromiss zwischen der maximalen Ausprägung des
Raumes und der Nutzbarmachung dar, diese ist mit 195.000,00 € berechnet.

e Die letzte Variante ist die Umsetzung der Mindestanforderung, um den Raum für die
Allgemeinheit wieder nutzbar zu machen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf
165.000,00 €.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ermittelten Kosten für die Herrichtung eines ca.
55 qm großen Raumes keine wirtschaftliche Lösung im Verhältnis zur Nutzung des Raumes
darstellt.

Die bisherigen Nutzer wurden angefragt, ob bzw. wo sie einen neuen Ort für ihre
Sportnutzungen gefunden haben. Laut der Auskunft des Betriebssportverbandes Münster,
hat sich die. Betriebssportgemeinschaft T-Systems aufgelöst. Die Ansprechpartner des
Wushu-Zentrum, welche Kampfsport als Sparte ausüben, sind telefonisch und elektronisch
nicht zu erreichen und die Evangelische Andreas Kirchengemeinde führt das Sportangebot
in einem Gruppenraum der Kita weiter.

Willnath

A-N-0020-2017-Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule

1889 Zeichen

A-N/0020/2017 
 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
 
Münster, 10.11.2017 
A n t r a g : 
 
 
 
 
Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraums der Norbertschule  
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Gymnastikraum der Norbertschule wieder so 
hergerichtet werden kann, dass er sowohl von der Schule als auch von außerschulischen 
Gruppen nutzbar ist. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Schaffung eines zweiten 
Fluchtweges. Hierfür sind der BV Nord  mehrere Vorschläge zu unterbrieten und die 
jeweiligen Kosten zu ermitteln. 
 
 
 
 
 Begründung: 
 
Ende 2016 wurde die Nutzung des obengenannten Raumes untersagt, da dieser nicht über 
einen zweiten Fluchtweg verfügt. Ein solcher müsste geschaffen werden, damit der Raum 
sowohl von der Schule als auch von außerschulischen Gruppen (Breitensport) wieder genutzt 
werden kann. Insbesondere den Breitensportgruppen fehlt im Stadtteil Coerde ein 
entsprechender Raum, so dass sie aktuell ihren Sport zum Teil nicht ausüben können. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch  Abbing  Tebbe  und Fraktion

A-N-0020-2017-Stellungnahme52

3014 Zeichen

52.10.0003 07.02.2019
Bernd Zerbe 5224

Bezirksvertretung Münster Nord
über

Frau Stadträtin Wilkens Ein. 08, FEB. 2019
m

Antrag A-N/0020/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom
10.11.2017
hier: Überprüfung der Herrichtung des Gymnastikraumes der „Norbertschule“

In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 21.11.2017 hat die CDU-Fraktion mit
dem o. g. Antrag die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Gymnastikraum der
Norbertschule wieder so hergerichtet werden könne, dass er sowohl von der Schule als auch
von außerschulischen Gruppen nutzbar sei. Dieses beziehe sich insbesondere auf die
Schaffung eines zweiten Fluchtweges. Hierfür seien der Bezirksvertretung mehrere
Vorschläge zu unterbreiten und die jeweiligen Kosten zu ermitteln.

Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss den Antrag einstimmig.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Gebäudebegehung der Schule (diese finden regelmäßig
statt) durch das Bauordnungsamt Ende 2016 wurde die Nutzung des Gymnastikraumes der
Norbertschule untersagt, da der Raum über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügt.
Die Prüfung hat darüber hinaus ergeben, dass dieser Raum in früheren Jahren
bauordnungsrechtlich lediglich als Schiedsrichterraum genehmigt wurde. Die Nutzung als
Gymnastikraum war somit nicht vorgesehen.

Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen bezüglich des o.g. Antrages fand ein Vor-Ort-
Termin mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Sportamt statt. Dabei wurde der
Raum in seiner Gesamtheit überprüft und dem Amt für Immobilienmanagement — neben der
Errichtung eines zweiten Rettungsweges - ein Anforderungsprofil für einen Gymnastikraum
gemäß DIN 18032 mitgeteilt (Anlage 1).

Aufgrund dieser Vorgaben entwickelte das Amt für Immobilienmanagement daraufhin 3
gestufte Umsetzungsvarianten einschließlich Kostenschätzung (Anlage 2).

Aus sportfachlicher Sicht werden die 3 Umsetzungsvarianten (vgl. Anlage) wie folgt benannt:

e Variante 1 ist die Umsetzung des vollen Anforderungsprofiis in Höhe von
245.000,00€.

®e Variante 2 stellt einen Kompromiss zwischen der maximalen Ausprägung des
Raumes und der Nutzbarmachung dar, diese ist mit 195.000,00 € berechnet.

«e Die letzte Variante ist die Umsetzung der Mindestanforderung, um den Raum für die
Allgemeinheit wieder nutzbar zu machen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf
165.000,00 €.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ermittelten Kosten für die Herrichtung eines ca.
55 qm großen Raumes keine wirtschaftliche Lösung im Verhältnis zur Nutzung des Raumes
darstellt.

Die bisherigen Nutzer wurden angefragt, ob bzw. wo sie einen neuen Ort für ihre
Sportnutzungen gefunden haben. Laut der Auskunft des Betriebssportverbandes Münster,
hat sich die, Betriebssportgemeinschaft T-Systems aufgelöst. Die Ansprechpartner des
Wushu-Zentrum, welche Kampfsport als Sparte ausüben, sind telefonisch und elektronisch
nicht zu erreichen und die Evangelische Andreas Kirchengemeinde führt das Sportangebot
in einem Gruppenraum der Kita weiter.

Wiljnath

Beratungsverlauf (1)

21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25

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Details

Aktenzeichen
A-N/0020/2017
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
13.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37