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3254/2022

Beantwortung mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im KuK vom 30.08.2022 zur Konsolidierung des Haushalts 2023/24 im Bereich Kunst und Kultur

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.10.2022, TOP 10.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

9503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 21.10.2022 
 3254/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 
 
Beantwortung mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im KuK vom 30.08.2022 
zur Konsolidierung des Haushalts 2023/24 im Bereich Kunst und Kultur 
In der Sitzung des KuK vom 30.08.2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwor-
tung nachfolgender Fragen gebeten: 
In den vergangenen Haushaltsplanberatungen haben die haushaltstragenden Fraktionen über den 
politischen Veränderungsnachweis erhebliche Summen im Bereich Kunst und Kultur zugesetzt.  
Mit diesen Haushaltsmitteln, die z. T. nicht in der mittelfristigen Finanzplanung verankert wurden, 
wurden die Umsetzung der im Bereich Kunst und Kultur beschriebenen Ziele maßgeblich vorange-
trieben und nachhaltige Strukturen aufgebaut.  
Einige dieser Haushaltsmittel sind nach einer ersten Durchsicht des Haushaltsplanentwurfes als Bei-
trag zur Haushaltskonsolidierung von Dezernat VII herangezogen und nicht erneut veranschlagt wor-
den (d.h. „auf Null“ gesetzt worden, darunter z. B. die Fördergelder für Freie Musik etc. ...)  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:  
1. Wie beurteilt die Verwaltung die mit den (in den vergangenen Jahren) zugesetzten Mitteln er-
zielten Leistungen und Angebote? Ist eine bedarfsgerechte Ansprache gelungen? 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Konsequenzen, wenn die Kürzungen bei den Trä-
gern/Kulturbetrieben/Initiativen unverändert umgesetzt werden sollten? Welche strukturellen 
Auswirkungen sind zu erwarten? 
3. Gab es im Zuge der Haushaltsaufstellung eine träger-und aufgabenspezifische Risikoabwä-
gung? Sind Alternativen zu diesen Kürzungen diskutiert worden und wenn ja, welche? 
4. Kann der vielfach betonte Hilfebedarf von Künstler*innen und Kulturschaffenden als Spätfolge 
der Corona-Pandemie mit einem gekürzten Leistungsangebot erfüllt werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
Der Haushaltsentwurf der Verwaltung sah keine Kürzungen von Transferaufwendungen im Bereich 
Kulturförderung vor. Im Haushaltsbeschluss 2021/22 sind über den sog. politischen Veränderungs-
nachweis bzw. die Kulturförderabgabe durch den Rat für bestimmte Projekte und Träger zweckge-
bundene Mittel zugesetzt worden. Es konnten nur solche Budgetansätze zweckgebunden in den 
Haushaltsentwurf 2023/24 überführt werden, zu denen es bereits 2021 einen entsprechenden Haus-
haltsvermerk zur Übernahme in die Mittelfristplanung ab 2023 gab. 
 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden durch politische Änderungsanträge 
zur Haushaltssatzung 2023/2024 (sog. politischer Veränderungsnachweis bzw. Mittel aus der Kultur-
förderabgabe) erneut erhebliche Transfermittel für den freien Kulturbereich vorsehen. Die Verwaltung 
befürwortet dies, insbesondere, da die einzelnen Zweckbindungen eine Weiterführung von bereits 
initiierten und erfolgreich eingeführten Projekten vorsehen.  
Die betroffenen Fachreferate im Kulturamt bewerten die Effekte der Mittelzusetzungen aus 2021/22 
insgesamt als positiv und plädieren für eine Fortschreibung wie politisch beabsichtigt.

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Literatur:  
Die Förderung des Krimifestivals „Crime Cologne“ ist mit 25.000 € im politischen VN 2023 abgebildet. 
Ohne diese Mittelzusetzung könnte das Kulturamt aufgrund eines begrenzten Literaturbudgets das 
mittlerweile etablierte Festival nicht in adäquater Höhe fördern. Die Existenz des Festivals wäre u.U. 
dadurch bedroht. 
Musik: 
Mit der Zusetzung für „Musikalische Veranstaltungen – 600.000 Euro“ in 2021/22 - eine mehr als 
120prozentige Steigerung des Förderbudgets des Musikreferates - konnten folgende Förderungen 
realisiert werden: 
- 125.000 € Aufstockung Projektmittel fristgerechte Antragstellung: Durch die Mittel konnten zah-
lenmäßig mehr Projekte mit höheren Zuschüssen sowie kostenintensive Projekte gefördert wer-
den. Empfehlung: Die Mittel sollten verstetigt werden. 
- 45.000 € Aufstockung unterjährige Antragstellung: Durch die Aufstockung wurden die für die un-
terjährige Antragstellung reservierten 10 Prozent des Projektmittelansatzes auf 20 Prozent ver-
doppelt. Empfehlung: Das Förderinstrument hat sich bewährt und sollte in die reguläre Projekt-
mittelvergabe integriert werden. 
- 30.000 € Verstärkungsmittel Reihen, Festivals und Pilotprojekte: Mit den Mitteln konnten die Zu-
schüsse zu Konzertreihen und Musikfestivals erhöht sowie innovative Pilotprojekte erstmals ge-
fördert werden. Empfehlung: Das Förderinstrument hat sich bewährt und sollte in die reguläre 
Projektmittelvergabe integriert werden. 
- 100.000 € Arbeits- und Recherchestipendien: Mit den Mitteln konnten in 2021 insgesamt 19 Vor-
haben gefördert werden, die Vergabe in 2022 ist noch nicht abgeschlossen. Die Stipendien sind 
ein stark nachgefragtes Förderinstrument, das sich bewährt hat. Empfehlung: Das Förderinstru-
ment sollte verstetigt werden. 
- 150.000 € 4-jährige Projektförderung: Die Vergabe ist noch nicht erfolgt, die Mittel wurden zur 
Übertragung nach 2023 angemeldet.  
- 50.000 € Kleinstförderung: Die Mittel werden vom IFM e.V. per Weiterleitungsvertrag vergeben. 
Das Instrument ist stark nachgefragt und hat sich bewährt: Empfehlung: Das Förderinstrument 
sollte verstetigt werden. 
- 100.000 € Globale Musik: Die Mittel wurden in 2022 auf drei Initiativen aufgeteilt, die unterschied-
liche Aufgaben im Hinblick auf die Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung einer ge-
meinsamen Perspektive übernehmen. Eine Evaluation ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 
nicht möglich. 
Zusätzlich wurden in der Sparte Musik Mittel für die folgenden Festivals zugesetzt: 
- Jazzstadt bzw. Cologne Jazzweek – 180.000 Euro 
Mit dem Festival konnte eine Lücke zwischen den Festivals für Alte und Neue Musik in der Kölner 
Festivallandschaft geschlossen werden. Die zweite Ausgabe in 2022 war mit 52 Konzerten und 
über 7.000 Besucher*innen sehr erfolgreich. Empfehlung: Das Festival sollte aufgrund der künst-
lerischen Bedeutung und aus Gründen der Nachhaltigkeit fortgesetzt werden. 
- ON-Neue Musik Köln: SPARK-Festival für aktuelles Musiktheater – 200.000 Euro 
Das Festival setzt die avantgardistische Musiktheatertradition Kölns fort und stärkt damit den Mu-
sikstandort Köln. Die erste Ausgabe im Frühjahr 2022 war mit acht Neuproduktionen und 720 
Gästen ein großer Erfolg und fand bundesweite Aufmerksamkeit. Im Hinblick auf eine Kooperati-
on mit der Oper Köln besitzt das Festival großes Entwicklungspotential. Empfehlung: Das Festi-
val sollte im 2-jährigen Turnus als Biennale fortgesetzt werden. 
Folgende Musik-Initiativen wurden 2021/22 befristet gefördert. Sie erhalten keine weitere Förderung 
ab 2023. 
- Netzwerk Kölner Chöre – 8.000 Euro 
- Kölner Kammerorchester – 25.000 Euro

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Popkultur: 
- Sonderförderung Open Air – 300.000 Euro 
Die Sondermittel „Open Air“ wurden über den politischen VN 2022 aus der Kulturförderabgabe 
bereitgestellt. Die Mittel wurden in Höhe von 150.000 € für Open Air-Veranstaltungen (abgewi-
ckelt durch den Klubkomm e.V.) und in Höhe von 150.000 € zur Errichtung und für den Betrieb 
temporärer Open Air-Spielstätten verausgabt. Die Projektmittel zur Open Air-
Veranstaltungsförderung waren sehr gut nachgefragt und haben zur Umsetzung von 26 Veran-
staltungen verschiedener Sparten im Außenraum geführt. Die Infrastrukturförderung für temporä-
re Open Air-Spielstätten ermöglichte den Betrieb folgender Orte: atelier mobile (Poller Wiesen), 
Summer Stage (Kölner Jugendpark), Bühnenbus auf dem Kleinen Offenbachplatz und Bühne auf 
dem Ebertplatz. An diesen temporären Spielorten konnten zahlreiche Veranstaltungsformate als 
zusätzliches Open Air Programmangebot realisiert werden: Lesungen, Theater, Musik, Cologne 
Club Days, Kopfhörerkonzerte und -DJ-Sets, Veranstaltungen für Kinder und vieles mehr. Sollten 
diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, ist mit einer Reduzierung des Open Air-Angebotes in 
Köln mit vielfachen negativen Effekten (weniger Publikum; Wegfall spezieller Open Air-Formate 
u. a.) für die Teil-Szenen zu rechnen. Die Abwicklung über den Klubkomm e.V. hat sehr gut funk-
tioniert (siehe Beantwortung einer Anfrage 3120/2022 in gleicher Sitzung) und sollte weitergeführt 
werden. 
- Aufstockung Popkultur Köln e.V. – 20.000 Euro 
Der Popkultur Köln e.V. betreut aktuell mit Förderung des Kulturamts mehrere Proberaumzentren 
im gesamten Stadtgebiet mit knapp 100 Proberäumen für Musiker*innen und Bands der Popkul-
tur-Szene. Ein deutlicher Zuwachs an zu betreuenden Räumen erfolgte bereits in 2019. Mit Be-
schluss Nr. 0432/2021 sind weitere Mittel in Höhe von 210.000 € zur Erschließung von neuen 
Proberäumen für den Popkultur Köln e.V. bereitgestellt worden. Die Zunahme an zu betreuenden 
Proberäumen für Bands bedeutet personalintensiven Mehraufwand für den Verein, der neben 
dem Proberaumangebot auch Beratungen für Nachwuchskünstler*innen der Sparte durchführt. 
Dieser Mehraufwand konnte durch die Zusetzung aus der Kulturförderabgabe 2022 finanziert 
werden. Daher wird die weitere Zusetzung der Mittel auch für 2023 sehr befürwortet. 
Kulturraummanagement 
- Projektkostenzuschuss Reallabor – 250.000 Euro 
Da die Mittelvergabe aufgrund personeller Engpässe erst Mitte 2022 erfolgen konnte, kann über 
den Stand des Projektes noch nicht aussagekräftig berichtet werden. Geplant ist ein erster Be-
richt ab November 2022.  
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

25.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3254/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.10.2022
Erstellt
05.10.2022 12:30